Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungskonform Nicht ohne mein Kopftuch Das Bundesarbeitsgericht hat das Verbot von religiösen Symbolen in öffentlichen Schulen gekippt, wie es im Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen ist. Linke und Grüne begrüßen das. Dagegen erwägt die SPD Verfassungsbeschwerde. VON RAINER BALCEROWIAK