Auf einem Informationsblatt zum Rundfunkbeitrag liegen 17,50 Euro. Diese Summe wird derzeit pro Monat für jede Wohnung erhoben. Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am 18.07.2018 in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. (zu dpa "Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß"
17,50 Euro im Monat muss jeder Haushalt weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen / picture alliance

Rundfunkbeitrag - Weniger ist mehr

Das Bundesverfassungsgericht hält einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat für gerechtfertigt. Aber das Urteil darf für die Radio- und Fernsehsender kein Freibrief sein. Der Gesetzgeber muss sie dazu anhalten, dass sie ihre Programme und Inhalte abspecken

Autoreninfo

Maxim Hauk ist Vorsitzender der des FDP-Bundesausschusses Medien, Internet und Digitale Agenda. Er war Justitiar für den Europäischen Verband der Privaten Fernsehveranstalter ACT. Heute arbeitet  er als Rechtsanwalt in Brüssel und Frankfurt a.M. 

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Das Urteil überrascht nicht wirklich. Eine Revolution hatte niemand ernsthaft erwartet. Ein jahrelanger Streit um den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag, der 2013 die gerätebezogene Rundfunkgebühr abgelöst hat, ist somit zu Ende gegangen.

Geklagt hatten unter anderem ein bekannter Autovermieter und ein Zweitwohnungsbesitzer. Autovermieter müssen auch in Zukunft für jeden Mietwagen Rundfunkbeträge abführen. Dagegen sind privat genutzte Personenwagen nicht gebührenpflichtig. Der Preis ist schon in den 17,50 Euro enthalten, die jeder Mieter oder Wohnungseigentümer im Monat zahlen muss. Freuen dürfen sich hingegen Zweitwohnungseigentümer: Bislang doppelt beitragspflichtig, muss hier nun der Gesetzgeber tätig werden. Die Länder hatten sich 2013 dafür entschieden, die Wohnung als Anknüpfungspunkt für einen Beitrag zu nehmen – andere Möglichkeiten wie die gemeldete Person wären ebenfalls möglich gewesen (Kopfpauschale), doch die Politik hatte bei der Wahl des Anknüpfungspunktes laut Bundesverfassungsgericht einen weiten Spielraum.

Wieviel Grundversorgung ist erforderlich? 

Die Rundfunkpolitik darf das Urteil jedoch nicht zum Anlass nehmen, von den tatsächlichen Problemen weiter abzulenken. Denn über die Frage, wieviel Programme und Online-Inhalte zur Grundversorgung erforderlich sind, muss der Gesetzgeber in jedem Fall nachdenken dürfen. Dies betrifft auch die Frage, ob Nicht-Rundfunkinhalte wie die Online-Angebote der Rundfunk- und Fernsehsender überhaupt zur Grundversorgung gehören. Menschen, die jünger als 40 Jahre alt sind, erreicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk kaum noch. Die Argumentation, die Jugendlichen informierten sich online, sie bräuchten verlässliche Infos, um mündige Bürger in einer demokratischen Gesellschaft zu sein, heißt ja noch nicht, ohne die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre das Netzangebot defizitär. Hier scheut die Politik übrigens die Klärung und Auslegung des Rundfunkbegriffs im Lichte des EU-Rechts.

Die gegenwärtige rundfunkpolitische Diskussion geht an diesen Fragen vorbei. Sie hält den Status quo der öffentlich-rechtlichen Angebote für „gegeben“. Dies hat auch realpolitische Gründe, denn welcher Politiker würde schon auf Spartenkanäle verzichten? Das Gegenteil ist der Fall: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine Zielgruppe zu klein, um nicht doch noch durch eine weitere „Verspartung“ bedient zu werden. 

Poker um die Beitragshöhe 

Zugegeben: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht, Kostensteigerungen zum Beispiel durch gemeinsame Technik-, Verwaltungsstrukturen und redaktionelle Zusammenarbeit in der ARD und durch das „Auftauen zurückgelegter Beitragsüberschüsse“ zu begrenzen. Gleichzeitig darf der Gesetzgeber nur bedingt in den Programm- und Produktionsbereich sowie auf das Personal einwirken. Dies führt zum bekannten medialen Ping-Pong-Spiel: Die Ministerpräsidenten fordern ARD und ZDF auf, zu sparen. Und die Sender beteuern: Mehr geht nun wirklich nicht.

Richtig ist auch, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Haushaltsbeiträge solange sachgerecht erscheint, wie man den potentiellen Vorteil, öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen zu können, überhaupt für gesellschaftlich notwendig und damit finanzierungspflichtig hält.

Wir finanzieren Institutionen, keine Inhalte 

Eine ehrliche Auftragsdiskussion in Richtung „Weniger ist Mehr" wäre nun aber dringend wünschenswert. Derzeit finanzieren wir Institutionen, keine Inhalte. Deswegen stellt sich die Frage, ob ein öffentliches Finanzierungsmonopol des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Form der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandfunks besteht. Können qualitativ-wertvolle Public-Value-Inhalte auch außerhalb dieser Strukturen finanziert werden? Müssen wir dafür dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erst ein Defizit nachweisen, bevor man andere Inhalte öffentlich finanzieren darf?

Wenn wir uns darauf einigen können, die logische Herangehensweise beizubehalten, zunächst über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reden und erst in einem zweiten Schritt über die dann – reduzierte – Finanzierung, weshalb dreht sich die aktuelle Debatte um eine automatische Erhöhungsspirale? 

Ein Werbeverbot für ARD und ZDF 

Interessant wäre auch die Frage, wann sich die Rundfunkpolitik endlich zu einem Werbeverbot für ARD und ZDF durchringen kann. Insbesondere  Paul Kirchhof, der Bruder des derzeitigen Verfassungsrichters Ferdinand Kirchhof, hatte in seinem Gutachten zur Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags gefordert, die Einführung des Rundfunkbeitrags mit dem Ende der Mischfinanzierung zu koppeln. Sein Kernargument ist, es solle schon nicht der Anschein entstehen, dass die Werbeindustrie überhaupt Einfluss auf die Inhalte oder deren Kommerzialisierung nimmt. Aus der gleichen Argumentation heraus hätte sich übrigens der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhoff, beim Streit um seine mögliche Befangenheit aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse selbst aus dem Verfahren nehmen sollen. 

Ein System, das auch regionale Berichterstattung übernehmen könnte, wäre ausreichend. Im Übrigen könnte man, wenn es politisch gewollt wäre, publizistische Inhalte, die einen erhöhten Public-Value erkennen lassen, ausschreiben und beitragsfinanzieren. Deswegen sollte der Beitrag beibehalten werden. Angebote und Strukturen müssen aber grundlegend optimiert und der Beitrag gesenkt werden.

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Karl Müller | Mi., 18. Juli 2018 - 17:47

Der "ÖR" ist das politische Kind und Beeinflussungsintrument der Parteien. Sicher kein "Staats-" aber mit Sicherheit ein Parteienfunk. Nur wenn der ÖR der totalen Kontrolle der Parteien entrissen werden kann ist dessen Bestand überhaupt zu legitimieren. Da bedarf es des Drucks durch EUGH und Wähler, sonst ändert sich an dem selbstherrlichen Selbstbedienungsladen genau nichts.

Herr Müller,
es ist genau umgekehrt. Der ÖR bestimmt die politische Richtung in unserem Staat, indem er durch die Themen-Auswahl/Nichtauswahl und deren inhaltliche Darstellung die Volksmeinung in seinen gewollten Sinne beeinflußt. Jeder Politiker - wenn er überleben will- richtet sich nach den Meinungsmachern des ÖR. Beste Beispiele u.a. Runterschreiben der FDP, der Atom-Ausstieg und die Darstellung des Flüchtlingsproblems.
Im ÖR gibt es durch die Gleichschaltung der Berichterstattung nur eine selektierte Pressefreiheit. ARD und ZDF unterscheiden sich in der Berichterstattung so gut wie gar nicht. Diese so gewollt entstandene Mediendiktatur (auch Lügenpresse genannt) bestimmt das Handeln oder Nichthandeln der Politik. Kritik am ÖR wird von deren Journalisten nur als Gotteslästerung gewertet.

Joachim Wittenbecher | Mi., 18. Juli 2018 - 18:29

Was der ÖR für eine Flatrate von ~ 17 € anbietet, ist keine Grundversorgung, sondern eine Voll- bzw. Überversorgung. Das System muss auf eine qualitativ hochwertige Grundversorgung reduziert und die politische Neutralität durch die Parlamente (Minderheitenschutz für die Opposition inbegriffen)wirksam überwacht werden. Einige Vorschläge: ZDF einsparen, bei den Radiosendern (2. Programme) genügt eine gesamtnationale Klassik-und Kultursparte; gleiches gilt für die 3. Radioprogramme (Pop-Sparte). Radio Bremen und Saarland in den NDR bzw. SWR einbeziehen, usw. Der Unterhaltungsbereich kann reduziert werden; ich sehe nicht ein, dass Ratespiele gebührenfinanziert werden müssen; und - liebe Programm-Macher: den Untergang von Pompeji möchte ich auch nicht mehr jeden Karfreitag sehen. Eine Flatrate von 10-12 € dürfte genügen. Durch die verordnete Überversorgung sind m.E. die Rechte potentieller hochwertiger Privatanbieter verletzt - diesen fehlt einfach der Freiraum zur Entfaltung.

Ich habe ein Problem mit dem Verstehen Ihres Kommentars. Sie möchten nur noch eine Grundversorgung und arg abgespecktes Angebot? Dem möchte ich vehement widersprechen; ich freue mich über die vielen Programme und Möglichkeiten. Das hat nichts mit der Qualität des Programms, das ich in aller Regel aber für gut befinde, oder gar mit einer Ausgewogenheit, die ich vermisse, zu tun; aber nur noch das Notwendigste, und alles andere (was sollte das wohl sein, sieht man sich RTL etc. mal an...)? Dafür würde ich allerdings maximal 5 Euro im Monat für angemessen halten. Möchten Sie mehr Privatfernsehen mit Werbung oder gegen Bezahlung? Wie schon gesagt, ich habe Ihren Kommentar nicht verstanden. Im übrigen hielte ich 10 Euro/Monat für angemessen.

ich glaube, ich habe mich unverständlich ausgedrückt: Wenn nur noch das Nötigste gebracht werden sollte, von wo soll denn all das kommen, was jetzt an Filmen, Dokus, Reportagen etc. gezeigt wird, kommen? Von Privaten ist das nicht zu erwarten, das ist meine Sorge.

ich möchte eine Grundversorgung für ca. 10-12 €. Ich will keine abgespeckten Programme, sondern weniger Programme auf weiterhin gutem Niveau. Dies kann erreicht werden, wenn Mehrfachversorgungen sinnvoll zusammengefasst werden (z.B. ZDF Info/Phoenix/Tagesschau 24 integrieren in ein neues 1. Premium-Programm der ARD u.s.w.). Im Hörfunkbereich könnten die 2. Programme (Klassiksender) zusammengefasst werden. Im Privatsenderbereich, für dessen heutige Niveau-Misere RTL II stellvertretend steht, möchte ich neue Bezahlfernsehangebote. Dieser Sektor ist überhaupt noch nicht entwickelt - ich persönlich könnte mit vorstellen, einen guten Dokumentationskanal (Gesellschaftsthemen, Geschichte, Natur, Reise) zu abonnieren. Viele Grüße - Joachim Wittenbecher.

Sehr geehrter Herr Wittenbecher,
Warum halten Sie eine Reform für angezeigt? Das ganze Konstrukt ist letztlich primär Grundversorgung der Beteiligten. Für den Bestand der FDGO ist dieser ÖR in Parteienhand eingedenk seiner Geschichte und Fehlleistungen eher nicht wesentlich oder zweckmäßig.
Eine Reform würde schon scheitern, weil diese nur mit einem totalen Partei- und Parteibuchverbot einher gehen müsste. Rundfunkräte müssten aus der Bevölkerung, nicht nach abgekasperten Verfahren, per Wahl bestimmt werden.

Die gigantischen Lasten für Pensionäre müsste nach dem Verschuldensprinzip ebenfalls den Parteien aufgebürdet werden. Realistischer wird es wohl die Staatskasse. Das Einsetzen von Bundesrichtern durch Parteien wäre zu unterbinden.
Und es muss ein opt-out möglich sein, sonst kommen noch "ÖR"-Zeitungen und Bedürfnisanstalten.

Ich möchte den ÖR behalten, weil er für den Zusammenhalt Deutschlands (den ich sozial und geografisch gefährdet sehe) wichtig ist; z.B. durch n e u t r a l e Berichterstattung aus a l l e n Landesteilen, über a l l e relevanten Themen auf der Basis der Werte des Grundgesetzes, ohne zu starke Quotenorientierung. Klingt hochtrabend, ich weiß. Ist aber notwendig. Daher muss der ÖR reformiert werden. Sender- und Programmüberschneidungen müssen zurückgefahren werden; dadurch wird das Angebot preisgünstiger. Die jetzige Partei- und noch schlimmer: NGO-Nähe muss reduziert werden durch mehr Parlamentskontrolle (Parlament in seiner Gesamtheit - nicht Parteienkontrolle - ist der schwierigste Teil, zugegeben). Schließlich hat der Gesetzgeber das Gebührensystem geschaffen, infolgedessen darf die Kontrolle nicht aus der Hand der Volksvertretung gegeben werden und in irgendwelche Aufsichtsgremien laufen.
Viele Grüße - Joachim Wittenbecher

Michael Maschke | Mi., 18. Juli 2018 - 19:10

Ein generelles Werbeverbot wäre ein Segen für die Glaubwürdigkeit des ÖRR. Nägel mit Köpfen, strikte Unterscheidung zwischen Kommerz und öffentlichem Auftrag. Nur auf dieser Basis könnte über die Gestaltung der Gebühren und deren Einzug diskutiert werden. Das würde aber auch voraussetzen, dass der Einfluss der politischen Parteien stark eingeschränkt werden müsste. Regierungshörige Moderatorendarsteller braucht kein Mensch.

Rob Schuberth | Mi., 18. Juli 2018 - 19:27

Die negative Entwicklung, die unsere ÖR-Medien mind. in den letzten zwei Jahrzehnten genommen haben, muss beendet werden.

Warum klagt niemand die Befolgung des Rundfunkstaatsvertrags ein?!
Da steht deutlich drin "... sind verpflichtet zur Unparteilichkeit..."

Also bitte Schluss mit diesem (links-grünem)Merkel-Gekuschel.

So wie sich die ÖR-Belehrungsmedien zeigen, traue ich z. B. den Nachrichtenformaten v. ARD u. ZDF so weit, wie ich ein Klavier werfen könnte.

Norbert Heyer | Mi., 18. Juli 2018 - 21:22

Wer völlig unkritisch unser Fernsehprogramm konsumiert, kann ganz gut damit leben. Wer aber auf Vielfalt der Meinungen und Ansichten Wert legt, kann unser Fernsehen komplett vergessen. Keine politische Sendung ohne erzieherischen und tendenziösen Bezug auf die verordnete Einheitsmeinung. In jeder Diskussion gibt es einen Abweichler, der dann von den allseits bekannten Dauerempörten und notfalls auch der Moderation wieder auf Linie gebracht werden soll. Sogar Sportkommentatoren machen Politik, um auch hier erzieherisch auf die Sportfreunde Einfluss zu nehmen. Es gibt nur zwei neutrale Sendungen: Die Wetterkarte und die Lottozahlen.

Wolfgang Raub | Mi., 18. Juli 2018 - 22:16

Wo bietet der öffentliche Rundfunk eine Grundversorgung. Ich nehme davon nichts wahr. Was ich sehe, ist ein überaus parteiischer Rundfunk, der sich bei den Regierenden anschleimt, mit deren Ideologie gemein macht, im wesentlichen nur Mainstream Meinungen unterstützt und den Rest als Nazi diffamiert. Außerdem wirkt er als hochpriviligierte Versorgungs- und Pensionseinheit für linientreue Mitarbeiter und entsorgte bzw. ruhiggestellte Politiker. Einen solchen Rundfunk brauchen wir nicht. Dieser gehört abgeschafft.

Robert Müller | Mi., 18. Juli 2018 - 23:01

Die Frage "Können qualitativ-wertvolle Public-Value-Inhalte auch außerhalb dieser Strukturen finanziert werden?" finde ich interessant. Das wäre so ähnlich wie beim Schienenverkehr im Nahbereich, der ja auch nicht von der Bundesbahn erbracht werden muss, sondern auch von anderen Anbietern erbracht werden kann. Allerdings müsste man dann definieren, welche Arten von Sendungen man öffentlich finanziert haben will. Bei Nachrichten ist das offensichtlich, aber wie ist das z.B. bei Fußball und Krimis? Bei Sport könnte ich mir gut die öffentliche Förderung von Nebensportarten vorstellen, wobei das wiederum nicht unbedingt im Fernsehen sein muss. So könnte auch das Streamen im Internet bereits der öffentlichen Förderung entsprechen.

Dr. Werner Görlich | Do., 19. Juli 2018 - 08:17

Schon die Begründung des Urteils des Gerichts ist falsch!
Die „Öffentlich-Rechtlichen“ vermitteln keine neutrale Information, noch wird (speziell im ZDF) diese nicht wertend dargestellt.
Ständig wird sie mit belehrenden Kommentar vermischt!
ZDF Nachrichten ähneln mehr der „Sendung mit der Maus“, mit dem 600.000 € teuren „Erklärbär“ Claus Kleber.

Bernd Muhlack | Do., 19. Juli 2018 - 17:24

Antwort auf von Dr. Werner Görlich

Herr Dr. Görlich, "schon" die Begründung des Urteils ist falsch. Also abgesehen vom Tippen und der Zustellung ist die Begründung das Ende der Fahnenstange! Roma locuta, causa finita! --- Jedoch haben Sie natürlich absolut Recht, ist Ihr Posting zutreffend; niemand braucht diese öffentlich-rechtlichen Erklärbaren, die Vertreter des betreuten Denkens!

Hey ho, wir haben mitte 90er mit unserer Fruchtzwergin immer die Sendung mit der Maus gekuckt, auch Löwenzahn! Damals war das eher wertfrei, objektiv!!! Heut zu Tage ist das wohl aus der Sicht von Lars Eisbär sicherlich animal-rassistisch und diskriminierend, nicht wahr? --- Man sollte Lars & Co. jedoch nicht instrumentalisieren, gar Kinderbücher umschreiben, nicht wahr? --- Herr Dr. Görlich: Halten Sie es für möglich, dass Marietta Slomka den Negerkönig, also Pippi Langstrumpfs Vattern kennt? => er ist doch inzw ein Südseekönig und ich erwähne schlicht Orwellsches "Neusprech", doppelplusgut/ungut!" => wer braucht betreutes TV???

Thorsten Rosché | Do., 19. Juli 2018 - 08:28

Wir sind eins, wohl eher wenn es darum geht den Bürger zur Kasse zu bitten. Ein Programm zur Sicherung der demokratischen Grundordnung würde meiner Altersgruppe genügen, die sich in der Regel international orientieren. Mittlerweile sind die Ö/R ein Staat im Staat, wenn man sich mal die Rundfunkräte genauer anschaut, die über die Programme wachen. Ich hoffe das einer der Kläger den "Mut" ( auch finanzielle Mittel genannt) hat , eine Klärung vor dem EU Gericht herbei zu führen.

Eduard Milke | Do., 19. Juli 2018 - 08:31

Wer gestern (wenigstens kurz) die Dunja-Hayali-Show im ZDF erlebt hat, hat sehr wohl mitbekommen, dass hier mit Zwangsabgaben vom Steuerzahler INHALTE finanziert werden.
Die Katastrophe, die seit 2015 existiert, sollte wieder zum x-ten mal zerredet werden.
Wer war dazu wieder mal eingeladen? Natürlich: Die Grünen! Wer war als größte Oppositionspartei wieder mal nicht eingeladen?
Es ist so offensichtlich: Eine Plattform für rot-grünes Gedankengut und für mich wieder ein weiterer Sargnadel der Demokratie.

Susanne antalic | Do., 19. Juli 2018 - 08:44

Der ÖR Staatsfunk hat sich zu Propaganda Hassfunk entwickelt, es informieret nicht, es manipuliert. Ich habe aufgehört es zu konsumieren. Die "Feinde" werden diffamiert, die Interviews werden nur mir Gleichgesinten durcheführt, damit derZuschauer mit der andere Meinung denkt, dass siene,ihre Meinung falsch ist . Dieses Urteil war zu erwarten, sonst könnten sich die Richter von ihren Jobs verabschieden.

Schabert Albert | Do., 19. Juli 2018 - 08:55

aber das Eintreiben der Gebühren halten manche für rechtswidrig.Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Gebühren,lediglich einen Rundfunkstaatsvertrag.
Die GEZ ist keine Firma,die Rechnungen und Schreiben enthalten keine Unterschrift.Niemand ist verantworlich.Eignetlich braucht man soetwas nicht bezahlen.

Markus Gerle | Do., 19. Juli 2018 - 09:09

Das Urteil des BVerfG ist nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, es wird noch eine Berichterstattung zur Urteilsbegründung geben, da so mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestört ist. Und dies, nachdem zunehmend der Verdacht aufkommt, dass z. B. das StGB nur noch ein Werkzeug ist, um die wertschöpfende Mittelschicht zu disziplinieren. Anders lassen sich viele Urteile nicht mehr erklären. Ich verstehe nicht, warum die Mehrfachabzocke bei Rundfunksteuern (ich verwende den Begriff, da bis auf die Zweckbindung aller Merkmale einer Steuer gegeben sind) nicht gegen Art. 3 GG verstößt. Ein Freiberufler, der ein eigenes Büro hat oder mit seinem Auto zum Kunden fährt, zahlt schon mal mehr Rundfunksteuern. Wenn er dann noch einen Leihwagen nimmt oder in einem Hotel übernachtet, zahlt er nochmals Rundfunksteuern. Sorry, das ist nicht nachvollziehbar. Richter sind von der Mehrfachabzocke anscheinend nur betroffen, wenn sie eine Ferienimmobilie haben. Daher wurde anscheinend so geurteilt.

Birgit Fischer | Do., 19. Juli 2018 - 09:10

Das Urteil und die gesamte unterdrückte Diskussion sind für eine angeblich "liberale westliche Demokratie" ein trauriger Zustand. Um es kurz zu machen: Wie verträgt sich ein Zwangsbeitrag mit westlicher Freiheit? Wer bestellt, zahlt. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bedeutet im Umkehrschluss, wer nichts bestellt hat, muss auch nix zahlen. Der Staat BRD organisiert Sendeanstalten auf Grundlage eines Rundfunk-Staatsvertrags. Das Ergebnis ist Staatsfunk. Hierfür mag man Steuergelder verwenden. Was aber gar nicht geht, ist eine Zwangs-Finanzierung. Also ich würde das Produkt "Staatsfunk" auf eigene Kosten nicht bestellen. Deshalb will ich es auch nicht bezahlen müssen, obwohl ich es sogar nutze, eben, weil es da ist. Aber es widerstrebt meiner Überzeugung, dass ein Staat von mir Zwangsbeitrag erpresst, für etwas, was ich nicht bestellt habe. Jeder sollte überlegen,was er mit westlicher Freiheit verbindet. In erster Linie Eigenverantwortung.

Birgit Fischer | Do., 19. Juli 2018 - 09:15

Staatsfunk lässt sich auch von der inhaltlichen Seite erörtern. Staatsfunk bedeutet Staatsbürgerkunde, Systemerhalt, staatsnahe, staatsgeneigte politische Bildung. Alles dient dem Systemerhalt und als Systemstütze. Zu diesen Zwecken möchte ich nicht beschallt werden.

Bernhard Jasper | Do., 19. Juli 2018 - 09:28

Ob Demonstrationen oder Kanzlerinnenworte. Medien konstruieren aus dem Zeitgeschehen. Ereignisse werden gemacht. Ob relevant oder nicht. Im elektronischen „globalen Dorf“ wachsen die Ereignisse und Themen fortlaufend schnell an.

Paul Virilio sprach einmal vom Verschwinden der Orte. Eine Welt, die nur noch ein elektronisches Dorf wäre, fehlte der Bewegungsraum, den Freiheit braucht- und so könnte der Triumph des Nachrichtenwesens den Untergang der Demokratie bedeuten.

Ist die Nachricht einmal in der Welt, wird darüber auch kontinuierlich berichtet, auch wenn es viel größere und wichtigere Themen gibt. Die Form der Nachricht ist dann etwa die Vereinfachung, die Personalisierung oder die Übertreibung.

Spitzenpolitiker, Wirtschaftsführer, Experten oder Stars sind zentrale Inhalte der Nachrichten, denn je stärker Personen im Vordergrund stehen, je eher wird ein Ereignis zur Nachricht.

Dieter Hegger | Do., 19. Juli 2018 - 09:57

Auf das aktuelle Programm herunter gebrochen, kann man kann man es nur Leistungsverweigerung nennen und eine Rückzahlung der Gebühren fordern. Die Wiederholungen werden durch die XY Programme geschleift, auf Beschwerden wird nicht reagiert. An Arroganz und Ignoranz nicht zu überbieten - die Hüter der Demokratie !

Bernhard Jasper | Do., 19. Juli 2018 - 10:19

Die Personalisierung in Medien und Nachrichten wird als Reduktion von Komplexität eingesetzt, denn komplexe Zusammenhänge sind schwer darstellbar. Und so werden Nachrichten zum Bühnenstück. Es wird inszeniert. In einer Zeit, die das Individuum zu begünstigen scheint, wird der Selbstdarstellung, dem Sich-unterscheiden-Wollen Raum gegeben. Diese Inszenierungen finden permanent statt, konstruieren das Leben als eine Kette von Ereignissen. Die Bühne als Inszenierungs-Option des Medienprodukts. Es ist also auch kein Wunder, dass Berater, Experten und PR-Spezialisten politische Auftritte mit großem Aufwand betreiben (Journalisten wollen oft auch politische Berater sein, suchen die Nähe zur Macht).

Vieles liegt an dem Mangel an Akteuren, die Nachdenklichkeit erstreiten und erarbeiten könnten. Die Welt abzubilden so wie sie wirklich ist, ist unmöglich und unzweckmäßig. Kenntnisse über die Welt zu gewinnen jedoch immer erstrebenswert.

Dorothee Sehrt-Irrek | Do., 19. Juli 2018 - 10:20

wäre der ÖRR praktisch tot, denn dann müßte der Beitrag stark ansteigen oder das Angebot stark abgespeckt werden, wodurch evtl. nicht wenige Zuschauer abspringen würden.
Da bin ich eben der Meinung, dass der öffentlich-rechtlicher Status ein zu bewerbender Inhalt sein darf, denn er unterscheidet sich von privaten Interessen, die bei sich bleiben dürfen.
Kontrollen auf vollständige Abbildung gesellschaftlich relevanter Gruppen und garantierte Meinungsvielfalt scheint mir sinnvoller, denn ich habe in den letzten Jahren das politische Programm kaum noch genutzt.
Was mich nun wieder an meine sehr begrenzte Nutzung des DDR-Fernsehens erinnerte.
Auch da wird es irgendwann einfach keine mehr in der DDR-Sozialisierte geben,aber Freiheit der öffentlichen Äußerung muss auch unbeschadet gelebt werden können.
Dieser Weg wurde den Grünen geebnet, zurecht, es kann jetzt nicht zur grünen "Wagenburgmentalität" werden.
Psychologisch interessant, dass der "Festungsvorwurf" von dort kommt?

Birgit Fischer | Do., 19. Juli 2018 - 10:27

Mit Markt hat das nichts zu tun, auch nicht mit der Frage nach dem Willen für einen totalen Markt. Der Staat stellt ein Produkt zur Verfügung, den Staatsfunk, und zwingt die Kunden (Bürger) dieses Produkt zu bezahlen. Geht so nicht! Der Kunde entscheidet, welches Produkt er zu welchem preis bestellt. Alle anderen staatlichen Leistungen sind über Steuern zu finanzieren.

Gisela Fimiani | Do., 19. Juli 2018 - 10:37

Es entspricht nicht meinem Verständnis einer freiheitlichen Demokratie und deren mündigen Bürgern, wenn der Staat letztere entmündigt. Nichts anderes geschieht, wenn Staats-Medien sich ermächtigen, die politische Erziehung der Bürger zu übernehmen. Bereits diese Anmaßung ist paternalistisch. Despotistisch ist, den Bürger zu zwingen, diese Art der Erziehung bezahlen zu müssen. Aus dieser Haltung spricht ein tiefes Mißtrauen, sowie eine Verachtung des Bürgers, der offenbar seine Mündigkeit nur staatsgelenkt erlangen kann. Hier argumentiert staatsanbetender Hegelscher Geist. Paternalismus pur.....im Jahre 2018 ist Kant, sowie jene, in dessen Geist Argumentierende, abgeschafft. Eine Besorgnis erregende Verfestigung eines problematischen Demokratie Verständnisses.

Yvonne Walden | Do., 19. Juli 2018 - 10:44

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsendern sollte es künftig verboten werden, kommerzielle Werbung zu betreiben. Jedwede Werbung für Produkte und Dienstleistungen sollte ARD, ZDF und Co. strikt untersagt bleiben.
Die Gebührenregelung "für alle" ist im übrigen sonderbar.
Warum kassiert der Staat nicht gleichermaßen eine Straßennutzungsgebühr von allen hier in Deutschland lebenden Menschen?
Sie könnten ja mit irgendeinem Fahrzeug öffentliche Straßen benutzen.
Schon diese Möglichkeit könnte ausreichen, um zur Gebührenzahlerin/zum Gebührenzahler zu werden.
Warum also keine Straßengebühr für alle und Maut für ausländische Mitbenutzer?

gibt es, die wird dann fällig, neben der Kfz-Steuer, wenn die Straße, an der man wohnt, saniert oder "verschönert" wird. Ob man ein Auto hat oder nicht. Und das, obwohl theoretisch jedes Auto dieser Erde darüber fahren könnte. Das, so meine ich, ist durchaus nur eine Bundesangelegenheit, nicht die der wenigen Anwohner. Eine weitere Abgabe in dieser Richtung ist die Grundsteuer, die direkt oder indirekt auch jeder zahlen muss.

Gerdi Franke | Do., 19. Juli 2018 - 10:52

Die Gebührenhoheit der Öffentlich Rechtlichen ist kein Freibrief, in Konkurrenz zum Bezahlfernsehen auf allen Medien präsent zu sein. Es reicht ein Sendekanal wie Phoenix und das kann staatlich finanziet werden. Alles andere sollte dem Bedarf und dem Markt ausgesetzt sein und abgewählt werden können.

Giesela Kramski | Do., 19. Juli 2018 - 10:57

Programme und Inhalte abspecken? Vielleicht. Aber ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben. Die sollen erst mal die riesigen Intendantengehälter abspecken. Da verdient jeder Einzelne Intendant mehr als die Bundeskanzlerin. Das ist nicht einzusehen.

Rob Schuberth | Do., 19. Juli 2018 - 11:44

Zitat:>>"Die Ministerpräsidenten fordern ARD und ZDF auf, zu sparen. Und die Sender beteuern: Mehr geht nun wirklich nicht."<<

Natürlich würde es günstiger gehen.
Müssen die Gehälter einiger dutzend "Direktoren" u. ä. deutlich über dem KanzlerInnen-Gehalt liegen?!

NEIN, müssen sie nicht.

M. E. ist das ein Zeugnis der sich heimlich still u. leise angeeigneten (von der Politik gewollten?) MACHT der ÖR-Medien(-macher).

Mit dieser "Selbstherrlichkeit" muss Schluss sein.
Runter mit den Einkommen u. strickte Beachtung des Staatsvertrags = Pflicht zur Unparteilichkeit!

Dann zahle ich auch gern m. Beitrag

Marc Walther | Do., 19. Juli 2018 - 11:45

Meines Erachtens muss der Auftrag ganz eng auf Bildung und Information beschränkt werden. Sport, Tatort etc. zählen gewiss nicht dazu und müssen sich dem Wettbewerb stellen. Da die heute üblichen Verwertungsketten dazu führen, dass ich z.B. in WDR, DLF, NDR mehrfach den gleichen Beitrag höre, kann ich auch die vorgeschobene "Diversität" des Angebotes nicht akzeptieren - auch hier können sehr viele Formate und sogar ganze Sender eingespart werden. Abgesehen von der verantwortungsbewußten und iwrtschaftlichen Verwendung öffentlicher (Zwangs-) Mittel ist für eine tatsächlich unabhängige Erfüllung des ÖR-Auftrages aber auch die Abschaffung von Rundfunkrat und ähnlichen "Influencern" zwingend erforderlich. Hier muss dringend wirkliche Unabhängigkeit entstehen.

Walter Meiering | Do., 19. Juli 2018 - 12:14

Im Prinzip habe ich nichts gegen einen Öffentlich Rechtlichen Rundfunk, sofern er nicht so staatsnah ist wie heute. Auch konnte mir noch keiner nachvollziehbar erklären, warum man über 90 Programme braucht, um eine 'Grundversorgung' an Rundfunk in Deutschland herzustellen. Geradezu absurd wird es aber, wenn das Gericht erklärt, die Gebühr rechtfertige sich allein schon durch das bundesweite Angebot der Sender. Ich werde jeden Tag von Werbung überschüttet, von irgendwelchen Dingen, die mir irgendwer andrehen will. Rechtfertigt allein die Tatsache des Angebotes schon die Forderung des Anbieters, ich möge seine Ware jetzt endlich kaufen? Das kann es doch wohl nicht sein. Ich glaube nicht, dass mit diesem absurden Urteil die Diskussion um die Öffentlich Rechtlichen beendet sein wird.

Bernd Muhlack | Do., 19. Juli 2018 - 12:47

Soweit mir bekannt, war "Derrick" die erfolgreichste Produktion des ZDF und wurde weltweit verkauft; insbesondere die japanische Version mit diesen Piepsstimmen ist klasse! Knapp dreihundert Folgen und Wiederholungen sowie ab und an "die lange Derricknacht"! Das ZDF und die Selbstherrlichen warens hoch zufrieden, aber plötzlich wurde kolportiert, dass "Derrick", also Horst Tappert Mitglied der Waffen-SS gewesen sei! Mein Gott, der Pöse! Das lief dann ruckzuck wie bei George Orwell => alles umschreiben, Derrick hat es nie gegeben, Derrick? wer soll das sein? Und keine Stellungnahmen eines Intendanten, nicht mal seitens des Hausmeisters => Schweigen am Lerchenberg. --- Das mit der Waffen-SS ist jetzt mal ne Geschichte sui generis, lassen wir das; bei Interesse einfach nachforschen, kein Problem. Jedoch ist das aus meiner Sicht das perfekte Beispiel für das Verhalten, die Einstellung des öff-rechtl TV! --- Gestern lief Frau Hayali => das ist natürlich ZDF-Betreuung vom allerfeinsten!!!

Marie Werner | Do., 19. Juli 2018 - 15:03

Schade, denn auch aus Karlsruhe hätte ich mir ein anderes Urteil erhofft.
So muss ich Steuerzahler auch weiterhin eine "Leistung" finanzieren, welche ich schon lange, aufgrund der "Qualität" nicht mehr in Anspruch nehme.

Willi Mathes | Do., 19. Juli 2018 - 18:27

Stimmt Herr Hauk !

Weniger - ist immer mehr ! Besonders im Bereich der sogenannten " Öffentlichen Meinung " !
Selbsternannte " Vordenker " sind in diesem ( unseren ? ) Lande, leider in der Überzahl !
Wir brauchen also mehr " Nachdenker " beim sogenannten " Vordenken " !

Gedanliche grüsse

Dr. Peter Reineke | Do., 19. Juli 2018 - 21:57

Es ist doch ein Treppenwitz der Geschichte, daß ein angeblich demokratischer Rundfunk alle, manche mehrfach zu Volksgenossen, resp. Volksempfängern macht, gut daß man nicht hören und sehen muß, um trotzdem einen Vorteil zu haben. Hätten die Verfassungsrichter doch wenigstens einmal in die Hörzu geguckt, aber so leben Sie weiter Ihren brüderlichen Mythos.

Birgit Fischer | Fr., 20. Juli 2018 - 09:07

Der Beweis ist erbracht. Zahlen lügen nicht. Der Jahresbericht Beitrags-Service legt es offen. Personalkosten betragen 82 Mio Euro für 975 Mitarbeiter. Das ergibt 84 T. Euro Durchschnittseinkommen je Mitarbeiter, also 7 T. Euro Monats-Brutto. Verteilt man die 82 Mio nun auf ein Viertel Spitzenverdiener, 2 Viertel Gutverdiener und 1 Viertel Niedrigverdiener, kann sich jeder ermitteln, was in dem Wasserkopf oberes Viertel verdient wird, nämlich unanständig viel. Das hat mit marktüblichen Gehältern nichts zu tun. Private Sendeanstalten zahlen in der Mitte viel weniger, vor allem aber haben sie viel kleinere Führungsetagen. Der Chef bei RTL verdient nicht weniger als ein Intendant beim WDR, aber es hat bei RTL auch nur einen Chef. Bei den Staatsmedien tummeln sich richtige Nester von Spitzenverdienern. Und das geht alles zu unseren Lasten, denn wir bezahlen diese Bande. Und da schwillt mir der Kamm, wie die uns abzocken.