Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil zu milliardenschweren EU-Corona-Fonds / dpa

Corona-Wiederaufbaufonds - Die bedauerliche Naivität des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die Europäische Union mit 750 Milliarden Euro verschulden durfte, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds zu finanzieren. Mit einem Winkeladvokaten würdigen Kunstgriff wird die Tür für die Verschuldung der EU weit aufgestoßen.

Bernd Lucke

Autoreninfo

Bernd Lucke war Mitbegründer und Vorsitzender der AfD, deren marktwirtschaftlichen und liberalen Flügel er bis zu seiner Abwahl im Juli 2015 vertrat. Nach seinem Austritt aus der AfD gründete der 58 Jahre alte Wirtschaftsprofessor die Partei Alfa heute Liberal-Konservative Reformer , für die er bis 2019 im EU-Parlament saß. Lucke lehrt Makroökonomie an der Universität Hamburg.

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Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die EU durfte sich mit 750 Milliarden Euro verschulden, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU) zu finanzieren. Widerspruch kam nur in einem Sondervotum des Verfassungsrichters Peter Müller, der seinen Richterkollegen vorwirft, ohne die erforderliche rechtliche Grundlage „den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Änderung der europäischen Finanzarchitektur“ hinzunehmen.

Und in der Tat: Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung einräumt, sehen die EU-Verträge keine Ermächtigung der EU zur Aufnahme von Krediten vor. Deshalb sei die rechtswissenschaftliche Literatur bislang überwiegend von einem allgemeinen Verschuldungsverbot für die Europäische Union ausgegangen. Dieselbe Meinung hätten bislang auch die EU-Institutionen vertreten.

Jetzt muss man innehalten: Warum erlauben die EU-Verträge keine Kreditaufnahme der EU? Der Grund ist einfach: Die Schulden der EU sind letztlich Schulden ihrer Mitgliedsstaaten, die der EU die Mittel für Zins und Tilgung zur Verfügung stellen müssen. Viele Mitgliedsstaaten aber sind überschuldet, ihre Schuldenstände sind höher als die vertraglich vorgesehene Obergrenze von 60 Prozent des BIPs. Eigentlich müssten sie ihre Schulden reduzieren. Durch Aufnahme von EU-Schulden geschieht faktisch das Gegenteil. Sie untergraben die vereinbarte Schuldenbegrenzung.

Eine kreative Interpretation der Verträge

Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Verschuldung nun zugelassen – deswegen wirft Richter Müller ihm eine grundlegende Änderung der europäischen Finanzarchitektur vor. Zwar, so führt das Bundesverfassungsgericht aus, gebe es in der Tat in den EU-Verträgen ein „allgemeines“ Verschuldungsverbot. Aber es gebe kein „absolutes“ Verschuldungsverbot. Und mit diesem eines Winkeladvokaten würdigen Kunstgriffs wird die Tür für die Verschuldung der EU weit aufgestoßen.
 

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Hinter der spitzfindigen Unterscheidung zwischen „allgemein“ und „absolut“ steckt folgende Idee: Im Allgemeinen gälte für die EU in der Tat ein Verschuldungsverbot und deshalb dürfe der Haushalt der EU keinesfalls durch Kreditaufnahme finanziert werden. Aber in bestimmten Ausnahmesituationen (Naturkatastrophen, Pandemien z. B.) müsse man auch Schulden aufnehmen dürfen. Das klingt durchaus vernünftig. Es bedarf allerdings einer kreativen Interpretation der Verträge, um diese Ausnahmegenehmigung aus ihnen herauszulesen.

Jedenfalls haben die Karlsruher Richter die Tür geöffnet. Vielleicht wollten sie sie nur einen Spaltbreit öffnen. Denn gleich versuchen sie, sie zu begrenzen: Nur „ausnahmsweise“ sei Verschuldung zulässig, nur außerhalb des regulären Haushalts, nur mit Zweckbindung, nur zeitlich begrenzt und nur in begrenztem Volumen. Doch wenn eine Tür auf ist, ist sie auf. Und mit diesen von Richter Müller öffentlich als „untauglich“ gebrandmarkten Kriterien ist sie sperrangelweit offen.

Verbotene Kreditfinanzierung

Warum sind die Kriterien untauglich? Weil sie inhaltsleer sind. Man kann alles zur „Ausnahme“ erklären: Corona, die Ukraine, die Energieversorgung, das Klima, die Arbeitslosigkeit, China, den Protektionismus der USA. Und was heißt schon „zeitlich begrenzt“? Staatsschulden sind immer begrenzt: Auf zehn Jahre, auf 30, auf 50 Jahre. Irgendwann müssen sie zurückgezahlt werden. Faktisch werden sie dann aber nur durch neue Staatsschulden ersetzt. 

Die Richter wollen das Volumen der Neuverschuldung begrenzen: Nicht mehr als die Eigenmittel, die der EU zur Verfügung stehen. Dummerweise sind die NGEU-Schulden aber sowohl im Haushaltsjahr 2021 als auch im Haushaltsjahr 2022 doppelt so hoch wie die Eigenmittel. Deshalb schwächen die Richter flugs ihr eigenes Kriterium ab: Es komme nicht auf das Haushaltsjahr an. Man könne die Betrachtung auch zeitlich strecken, z. B. auf die siebenjährige Finanzplanung.

Dann wird eine Zweckbindung verlangt. Wie ernst die zu nehmen ist, wird umgehend an der Beurteilung des Corona-Fonds verdeutlicht: Der soll die Folgen der Pandemie bekämpfen. Da würde man an ein Stützungsprogramm für das Gastgewerbe denken oder eine Bildungsinitiative für Schulkinder. Tatsächlich wird das meiste Geld aber für Klimaschutz ausgegeben und das Klima hat, wie die Richter einräumen, mit Corona nichts zu tun. Auch fließen 10 Prozent des Geldes in Programme, die es schon vor Corona gab und dienen so der verbotenen Kreditfinanzierung normaler Haushaltsausgaben. Aber die Richter äußern nur ihre Bedenken und geben ansonsten grünes Licht. Es sei „nicht offensichtlich“, dass gegen das Zweckbindungskriterium verstoßen werde.

Immer neue Schattenhaushalte

Schließlich: Nur Programme außerhalb des regulären Haushalts dürfen kreditfinanziert werden. Damit ermutigen die Richter zur Bildung von immer neuen Schattenhaushalten, wie sie auch in Deutschland gerade en vogue sind. Der reguläre EU-Haushalt bedarf der Zustimmung des EU-Parlaments, die Schattenhaushalte nicht. Man muss den Verfassungsrichtern vorwerfen, dass sie die demokratische Kontrolle reduzieren.

Die EU-Kommission wird jetzt eifrig einen Schattenhaushalt nach dem anderen entwerfen und sie selbst erdachten Ausnahmetatbeständen zuordnen. Da die Schulden das Ausmaß der Eigenmittel erreichen dürfen, kann die EU im Prinzip ihre Ausgaben verdoppeln und die Hälfte davon durch Schuldenaufnahme finanzieren. Hat das Bundesverfassungsgericht wirklich geglaubt, es könne mit seinen windelweichen Kriterien das „allgemeine“ Verschuldungsverbot der EU aufrechterhalten? Können Verfassungsrichter wirklich so naiv sein? 

Hinweis: Der Autor war unter den Klägern gegen die EU-Verschuldung für den Corona-Wiederaufbaufonds.

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Gerhard Lenz | Mi., 7. Dezember 2022 - 16:29

der Frust über die eigene Pleite der Grund dafür, dass Herr Lucke mehr emotional als rational reagiert.

Selbstverständlich muss es in Ausnahmesituation auch die Möglichkeit zu Ausnahmen vom Regelwerk geben.

Die Corona-Maßnahmen selbst waren Ausnahmerscheinungen, bedingt durch eine Pandemie, die außergewöhnliches Handeln notwendig machte.

Wenn es jetzt Hilfen geben soll, die dadurch entstandene Notlagen bekämpfen sollen, ist das nur zu begrüßen. Herrn Lucke stinkt wohl eher, dass die EU hier die Finanzierung leisten will. Und schon schliesst er daraus, die EU-Kommission würde fortan einen "Schattenhaushalt" nach dem anderen beschliessen.

Anderswo war anderes zu lesen: Lucke & Co. fürchten, dass DE am Ende für die Schulden anderer Mitgliedstaaten einstehen müssten. Was natürlich Humbug ist.

Aber Herr Lucke war bekanntlich nie ein besonderer Freund der EU.

Die Schuldenaufnahme für das Klimaprojekt „Next Generation EU“, über die hier verhandelt wurde, hat für Sie also einen kausalen Zusammenhang zur Bekämpfung der Corona-Pandemie? Hat das eine wirklich mit dem Anderen zu tun?

das aufweichen von Regeln oder gar das Abschaffen der selben gerechtfertigt wird, ist das vereinbaren von verbindlichen Regeln sinnlos. Jeder kann besondere Gründe ins Feld führen um Regeln zu brechen.
Aber das ist eh egal, da Buntland Germany den größten Anteil der Schulden so wie so tragen muß.. Und, irgend wann kommt der Zahltag. Und den halten Sie nicht auf.

… Ihr Kommentar ist so ein vor Unbedarftheit und Naivität strotzender Unfug, den jetzt auseinander zu pflücken erspare ich mir hier. Es würde eh bei Ihnen nicht ankommen.
Ich habe schon mehrfach versucht, mich mit Ihnen intellektuell zu duellieren, aber ich bemerkte dann, Sie sind ja unbewaffnet…

Aber selbstverständlich muss DE für die Schulden anderer Staaten einstehen. Allein in den deutschen Targetforderungen von aktuell 1,2 Billionen € entfallen 600 Milliarden € auf Italien. Glauben Sie, Italien zahlt uns das zurück?

Unter bundestag.de gibt es ein interessantes Papier als PDF zu den NextGeneration EU-Schulden zum Unterpunkt "Ausmaß und Haftungskonsequenzen". Dort ist folgendes zu lesen: "Dennoch kann Deutschland letztlich ohne eine Obergrenze gemeinsam mit den anderen noch liquiden Mitgliedsstaaten zur Tilgung von NGEU-Schuldenanteilen herangezogen werden, wenn Mitgliedstaaten ausfallen, weil sie nicht zahlen können oder - zum Beispiel nach einem No-Deal-EU-Austritt - nicht mehr zahlen wollen."

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: ...ohne eine Obergrenze...mit den NOCH liquiden Mitgliedsstaaten...herangezogen werden...weil sie nicht mehr zahlen KÖNNEN...oder nicht mehr zahlen WOLLEN! Total auf den Zahlmeister Deutschland zugeschnitten!

Es ist ein Stilmittel der Polemik, Debatten so zu entsachlichen, wie Sie das mit Ihrer polemischen Replik auf Luckes Artikel hier wieder tun, Herr Lenz:
Tats. argumentiert Lucke offens. mit der Rechtslage & auf Basis der EU-Verträge & anhand öffentl. zugängl. Fakten.
Statt dass Sie sich inhaltl. auf eines der Argumente o. e. Faktum beziehen, bringen Sie Ihre Affekte (& Häme), werden persönl. & unterstellen L.ucke unsachl. Motive.
Dabei ist das, was Sie vollmundig als 'Humbug' etikettieren, längst unübersehbare & unbestreitbare Realität: Natürlich stehen wir längst über die EZB-Staatsschulden-Ankäufe für die Schulden der anderen Länder ein, aber auch bei diesem Mogelpaket d. NGEU-Fonds, aus dem Frankreich z.B. Projekte seiner nationalist. Industriepolitik finanziert, bringen wir den mit Abstand größten Teil d. Schuldendiensts auf: Mehr als d. doppelte v. Fr. & 16x mehr als Italien, (die aber beide das Vielfache rausbekommen: Also nat. zahlen wir deren Schulden! Sie verbreiten Humbug!

Christa Wallau | Mi., 7. Dezember 2022 - 16:32

ausdrücklich mochte ich mich bei Ihnen und all Ihren Mitstreitern bedanken, die das Bundesverfassungsgericht gezwungen haben, sich mit diesem Thema (Ermächtigung der EU zur Aufnahme von Krediten) zu befassen und Farbe zu bekennen.
Auch wenn Sie keine zufriedenstellende Entscheidung bekamen: Sie haben die nötige Klarheit geschaffen, mit der später einmal das Versagen des deutschen Rechtsstaates nachgewiesen werden kann.
An Ihr "Bündnis Bürgerwille e. V. " habe ich soeben eine Spende überwiesen.
Wenn es keine Idealisten wie Sie gäbe, sähe es in Deutschland noch viel schlimmer aus als jetzt schon.
Dann wäre es zappenduster bei uns!

Nochmals: Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für Vertrags- und Verfassungstreue, Gerechtigkeit und Vernunft!

Heidemarie Heim | Mi., 7. Dezember 2022 - 16:51

Eigentlich nicht geehrter Herr Prof. Lucke! Denn auch als Nichtkennerin der Materie konnte man zumindest hier zu Lande anhand der, ich nehme stark an, "bewusst" defizitären Berichterstattung in den für Normalbürger/innen zugänglichen Medien zu diesem Thema, von diesem Ergebnis ausgehen. Und da ich wie Sie und andere nicht annehme, dass unsere oberste Gesetzesinstanz bis auf eine Stimme aus "naiven Persönlichkeiten" zusammengesetzt ist, bleibt wohl nur wiederholt die Frage, inwieweit oder fern solche Entscheidungen einem politischen Einfluss unterliegen. Oder gehört die von mir aufgeworfene Frage nach unabdingbarer Unabhängigkeit und Gewaltenteilung schon in das Repertoire der Verschwörungstheorie? Davon abgesehen, mein erster, etwas schnoddrig daher kommender Gedanke war:" Na und? Wenn wir schon nicht FB-Weltmeister werden können, EU-Welt-Zahlmeister ist doch auch ein erstrebenswerter Titel;) Und mit dem in Katar erworbenen 1. Platz in Sachen Moral auch noch überaus kompatibel!" MfG

Albert Josef Schultheis | Mi., 7. Dezember 2022 - 17:36

Können Verfassungsrichter wirklich so naiv sein? - fragt Herr Lucke. Nein, das sind sie nicht. Sie wissen ganz genau, welche Urteile von ihnen in Berlin erwartet werden - sonst gibt es keine Einladungen ins Kanzleramt mehr, zu Banketts. Oder aber ein Richter landet mal ganz nebenbei in einer terroristischen Vereinigung wie zB den Reichsbbürgern, wird aus dem Amt genommen und verhaftet oder er fällt dummerweise das falsche Urteil zu Corona-Maßnahmen (weil er vielleicht noch alle Tassen im Schrank hat), und er verliert sein Amt und sein Haus wird auf den Kopf gestellt. Na, dann lieber ab und zu mal ein bisschen auf Naiv machen - das erhält die Freundschaft ... und die Pfründe. Vielleicht hätte Ihre Frage lauten sollen, Herr Lucke: "Kann ein Verfassungsrichter:In so korrupt sein?" Ja, das kann sie!

Gabriele Bondzio | Mi., 7. Dezember 2022 - 18:16

Für wahr, Herr Lucke. Wenn die rechtswissenschaftliche Literatur bislang überwiegend von einem allgemeinen Verschuldungsverbot für die Europäische Union ausgegangen ist.

Hat ja mit dem Urteil eine kräftige Verschiebung der Urteilskraft stattgefunden

siehe auch Friedrich Nietzsche/ Ecce homo/ Wie man wird, was man ist
"Der Blitz der Wahrheit traf gerade das, was bisher am Höchsten stand: wer begreift, was da vernichtet wurde, mag zusehn, ob er überhaupt noch Etwas in den Händen hat."

Tomas Poth | Mi., 7. Dezember 2022 - 19:26

Das ist die gesteuerte Ausplünderung Deutschlands! Austreten aus dem Club so wie er derzeit gestrickt ist.

Alexander Stopp | Do., 8. Dezember 2022 - 03:33

Prof. Lucke weist richtig darauf hin, dass "Schulden" nicht zurück gezahlt werden, wenn sie von Staaten aufgenommen werden. Sie dienen der Flexibilisierung des Geldwertes (nach unten). Kein Problem fuer die, denen Grund und Boden und das Produktivvermoegen gehoeren. Nur schlechte Nachricht fuer die, die nur Geldvermoegen haben, besonders all die geldwerten Ansprueche aus Renten und Pensionen sowie Loehnen und Gehaeltern, also fuer die ueberwiegende Mehrheit der Gesellschaft. Besser man redet also ueber die "Themen des Westens" re Transgender usw. als ueber die harte Tatsache des Wohlstandsverlustes und der Umverteilung.

Ernst-Günther Konrad | Do., 8. Dezember 2022 - 10:17

Nein, mich überrascht das nicht wirklich. Das BVerfG wird politisch von ihrem Vorsitzenden auf Linie gebracht und die Senatsmitglieder kuschen. Ich schließe mich auch dem Dank von Frau Wallau an Prof Lucke ausdrücklich an. Wir werden nicht nur bei diesem Thema auch für künftige Entscheidungen die politische Handschrift der Merkel und jetzt Ampelregierung erkennen. Bereits bei Corona hat das BVerfG versagt und sich devot dem Staat unterworfen. Ich erwarte auch für künftige Entscheidungen keine Rückkehr zur bislang geltenden Rechtsprechung des BVerfG unter ihren Vorgängern. Für mich war dieses Gericht immer ein Fels in der Brandung, egal wer regiert. Inzwischen ist es ein Kieselstein geworden, dass sich zum Spielball der links-grünen Welle politisch hat instrumentalisieren lassen. Mögen derzeit noch einige Verwaltungsgerichte im ein oder anderen Fall die Fahne hochhalten. Aber bald sind dort auch die widerspenstigen Richter im Ruhestand, versetzt oder öffentlich nieder gemacht worden.

Ronald Lehmann | Do., 8. Dezember 2022 - 17:21

Und dies in allen Säulen einer Wirtschaftskraft wie die BRD
Medien-schon lange erledigt
Justiz-wurde schleichend bereits in den 90-iger Jahren vorbereitet (einfach mal Lebensläufe studieren. Da erkennt man die Spuren des Hasen, wo er langgelaufen ist)
Das Meisterwerk - BRÜSSEL
Warum hat ein Herr Lucke die AFD gegründet?
Es hat nur keiner sich vorstellen können, was 20Jahre später hier in D. abläuft.
Um so schlimmer das Grauen, um so weniger kann dies ein Mensch glauben (siehe KZ im 3.Reich)
Finanzen-verschuldet wie noch nie - Amerika, wir folgen dir
Energiepolitik, ohne Worte-die Buschtrommel funktioniert
Qualitäts-Familien-Betriebe, die mussten schon lange die Hosen herunter lassen & jetzt steht den meisten das Wasser bis Oberkante Lippe
Und unsere Qualitäts-Konzerne - Alles Fassade
Das, was Qualität war, wanderte nach China oder in die USA ab wie z.B. BMW, der größte Automobil-Exporteur-Aber in der USA!

Die einzigen Gewinner, die ich z.Zt. sehe - Dönerläden

Und dies in allen Ebenen

Brigitte Simon | Do., 8. Dezember 2022 - 18:20

Schön für mich Herr Dr. Lucke, von Ihnen wieder lesen zu können.
Der Kampf gegen die Windräder konnte vermutlich nicht gelingen, Herr Harbarth ist der windigste Flügel unserer Justiz.

Viele Maßnahmen, den Euro an den Finanzmäkten zu untestützen gibt es mittlerweile nicht mehr. Wenn D erst das AAA-Rating verliert, ist es aus. Eigentlich hätte D seinen Anteil aus Target2 zahlen sollen, aber man braucht selbstverständlich "frisches" Geld. D erhält- über den Daumen gepeilt -
26 Milliarden Euro und zahlt dafür 65 Milliarden Euro
Diese Rechnung wäre in der Gundschule eine glatte sechs.

Doch für unsere Ampel noch ein gutes Geschäft. Lindner reibt sich bereits die Hände und verpufft ein weiteres Sondervermögen in die Luft. Ob das die "next generation" auch so sehen wird? Bis 2054 ist ja alles zurückgezahlt.
Wir wissen wie schnell die Zeit vergeht.