Alice Weidel und Erika Steinbach
Recht auf Chancengleichheit: AfD-Chefin Alice Weidel und Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, freuen sich über das Urteil aus Karlsruhe / dpa

Urteil des Bundesverfassungsgerichts - AfD-Stiftung muss staatliche Förderung erhalten

Parteistiftungen bekommen Millionen an Steuergeld, nur die AfD ging bislang leer aus. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet und fordert eine Neuregelung. Höchste Zeit. Denn die staatliche Stiftungsfinanzierung ist intransparent und unfair.

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Die „parteinahen“ Stiftungen in Deutschland sind eine merkwürdige Konstruktion. Aus dem Bundeshalt bekommen sie jährlich dreistellige Millionenbeträge, versorgen mehr oder weniger verdiente Ex-Politiker mit gut bezahlten Posten und den Politiker-Nachwuchs mit großzügigen Stipendien.

Doch anders als die direkte staatliche Parteienfinanzierung ist die Finanzierung der Stiftungen in keinem Gesetz geregelt. Man einigt sich im Bundestag von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr, wer wie viel Steuergeld bekommt. Ein über Jahrzehnte gewachsenes, undurchsichtiges System des Gebens und Nehmens, das schon lange in der Kritik steht, aber erst jetzt ins Wanken gerät. Grund dafür ist ein juristischer Erfolg der AfD.

Mutiges Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem mutigen Urteil das „Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ gestärkt. Dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, angeführt von der früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach, bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhalten hat, ist demnach ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Zudem mahnten die Karlsruher Richter des Zweiten Senats das Parlament an, die undurchsichtige Stiftungsfinanzierung gesetzlich zu regeln und dadurch transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Und das ist dringend notwendig.

660 Millionen Euro

Allein im Haushaltsjahr 2019, auf das die Verfassungsrichter abzielten, bekamen die Stiftungen von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken rund 660 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Etwa 130 Millionen Euro davon wurden als sogenannte Globalzuschüsse verteilt, für die das Innenministerium zuständig ist. Andere Mittel kommen von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. Die AfD ging dabei stets leer aus.

 

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Ob Konrad-Adenauer- (CDU), Friedrich-Ebert- (SPD) oder Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): Diese angeblich nur „parteinahen“ Organisationen, die politische Bildungsarbeit leisten sollen, sind in Wirklichkeit so eng mit der ihr jeweils nahestehenden Partei verflochten, dass jeder Euro an Steuergeld, den sie erhalten, eine staatliche Unterstützung der jeweiligen Partei ist. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Wenn dabei eine Partei systematisch ausgegrenzt wird, ist das eine politische Wettbewerbsverzerrung. Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.

Schlupfloch für Anti-AfD-Regelung

Eine kleines Schlupfloch lässt das Karlsruher Urteil aber noch offen. Bei einem künftigen Gesetz zur Stiftungsfinanzierung können Regelungen zum „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ getroffen werden.

Gemeint ist, dass verfassungsfeindliche Stiftungen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnten. Aber dafür bräuchte es eben klare Kriterien. Und das Problem wird sein, dass man kaum die in Teilen rechtsextreme AfD von der Millionenförderung ausschließen kann, wenn man weiterhin die in Teilen linksextreme Partei „Die Linke“ üppig daran teilhaben lässt.

Staatliche Stiftungsfinanzierung beenden

Es gibt daher nur zwei vernünftige Alternativen, wie der Bundestag nun auf das Urteil reagieren sollte: Entweder regelt man die Stiftungsfinanzierung anständig und transparent und lässt dann auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung davon profitieren. Selbstverständlich nur, solange Erika Steinbach und ihre Leute keine antidemokratischen Aktivitäten entfalten. Dieselben Maßstäbe müssen dann allerdings auch für die Rosa-Luxemburg-Stiftung gelten.

Oder, das ist die unrealistischere aber sinnvollere Alternative: Man beendet die staatliche Parteistiftungsfinanzierung komplett. Denn warum soll der Steuerzahler „parteinahe“ Stiftungen finanzieren, wenn er doch schon für die Parteien selbst aufkommen muss (wie es im Parteiengesetz geregelt ist).

Grüne waren dagegen

Eine Forderung, die übrigens einmal von den Grünen vertreten wurde. Die in den 1980er-Jahren gegründete „Anti-Parteien-Partei“ zog damals vor das Bundesverfassungsgericht, um das aus ihrer Sicht grundgesetzwidrige System der Stiftungsfinanzierung zu kippen. Mit ganz ähnlichen Argumenten, wie sie jetzt die AfD und deren Stiftung vorgebracht haben.

Erfolg hatten die Grünen damals allerdings nicht. Und nachdem sie ihre eigenen Stiftungen gegründet hatten, die später zur Heinrich-Böll-Stiftung fusionierten, bedienten sie sich bald ebenfalls an den Fleischtöpfen der „Altparteien“.

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Günter Johannsen | Mi., 22. Februar 2023 - 15:20

Wenn die SED-Nachfolgepartei (die nach wie vor in der Verantwortung für die vielen Mauer- und Stasi-Morde steht) Steuergelder zugeschoben bekommt, dann muss die AfD mindestens ebenso viel Geld bekommen. Oder sind wir ein linXer Unrechtsstaat? Die gewisse Stasi-Victoria-Stiftung wird auch mit ca. 2,5 Millionen € jährlich unterstützt, was schlimm genug ist!
Die AfD hat keine solch schlimme Vergangenheit zu verantworten. Deshalb schafft endlich Gerechtigkeit. Das Geld muss der AfD nachträglich erstattet werden, oder der bisherig gezahlte Betrag von der LINKEN zurückerstattet werden. Und die Verhinderer von Demokratie und Gleichbehandlung gehören dafür zur Verantwortung gezogen!

Gerhard Lenz | Mi., 22. Februar 2023 - 16:16

Auf welcher Grundlage wollte man der AfD-nahen Stiftung denn die jetzt zu erwartende, komfortable Fütterung mit Steuergeldern versagen?
Weil die AfD ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz ist? Das könnte man so begründen. Nur muss es dann ein entsprechendes Gesetz geben. Dies zu verabschieden, müsste angesichts der politischen Verhältnisse im Bundestag kein Problem und höchstens eine Formsache sein. Keine der demokratischen Parteien - höchstens ein paar unbelehrbare Altlinke linksaussen ausgenommen - möchte mit der AfD zu tun haben - siehe Wahlen zum Präsidium des BTs, bei denen AfD-Vertreter verlässlich durchfallen.

Allerdings ist Eile geboten: Die Stiftung wird jetzt Gelder einfordern und damit wohl rechtsextreme Netzwerke u. ideologisch passende "Bildungsmaßnahmen" finanzieren.

Solange es kein entsprechendes Gesetz gibt, kann man den Rechtsextremisten natürlich keine Stiftungsgelder vorenthalten.

Ein Verbot der rechtsextremen Partei anzustreben erscheint z.Zt. illusorisch

Günter Johannsen | Mi., 22. Februar 2023 - 17:34

Antwort auf von Gerhard Lenz

Dass die IM-Victoria-Stiftung, deren Führerin eine Stasi-IM war (und noch ist?), stört Sie natürlich nicht?! Na dann wäre wohl klar, welchem Demokratieverständnis Sie nachhängen!
Die AfD hat jedenfalls keine millionenfachen politischen Morde zu verantworten!
Zur Erinnerung: Was die Marxisten gestern wie heute gern verschweigen: der wissenschaftliche Kommunismus von Karl-Marx hat allein in der Sowjetunion, in China und in der DDR an die Hundertmillionen Tote zu verantworten! Und auch der Antisemitismus ist den Marxisten nicht fremd!

Günter Johannsen | Fr., 24. Februar 2023 - 10:31

Antwort auf von Günter Johannsen

jetzt in der Ukraine, morgen in Moldau, Polen Tschechien, Deutschland ..... wenn wir ihn - den Teufel Adolfowitzsch Putler - weiter gewähren lassen!
Ich kann und will nicht verstehen, warum es immer noch Putin-Versteher gibt, obwohl die Massenmorde des lupenreinen Stalinisten deutlich zum sehen sind. Nicht die Ukraine steht in Russland, sondern Sowjet-Russland steht mordend und folternd und abschlachtend in der Ukraine!
Und trotz allem bekommt eine Stiftung jährlich vom Steuerzahler 2,5 Millionen Euro. Die Stasi-Schergen freuen sich ob der "Erfolge" des Stalin-Fans und reiben sich die Hände ... wittern Morgenluft?!

Herr Lenz.
Erst einmal den DEUTSCHEN Mörder mit Namen & Adresse öffentlich benennen & diesen für schuldig erklären & an medial an die Wand stellen.

Das bürokratische können wir hinter her klären.
Und dann wundern sie sich Herr Lenz, wenn ihre Moral wie der unwürdigen amerikanischen Seite man den Rücken dreht & den Kommunismus hofiert.

Egal ob braun, rot, oder grün. Innen verdorben & Werteverschoben!

Ermöglicht durch die Hüter des heiligen Grals, wo schon lange ein sehr großer Teil seine Werte & Moral verkauft haben.
Ja, wie Frau Hein & Herr Johannsen geschrieben haben, eine Melone.

Wissen Sie, ich komme mit diesen Farbschema nicht zurecht, weil ich in jeder Frage mir eine eigene Meinung bilde & dazu einen leider zu großen Gerechtigkeits-Sinn mir Gott gegeben hat & ich mich nicht verbiegen kann. Deshalb bin ich nie in die Politik gegangen, obwohl mich damals dazu viele ermunterten

Nein, Grundsätzlich keine staatlichen Gelder für Stiftungen für ALLE PARTEIEN
dafür Medien-Aufteilung!

Wir Christen haben hier keine bleibende Stadt ...
Und ja, wir sind von Gott in diese Welt hineingestellt und haben
hier und jetzt unsere Aufgabe zu erfüllen, aber wir gehen in dieser
Welt mit ihren ideologischen Verirrungen nicht auf!
Die Gesellschaft insgesamt braucht Rückbesinnung auf christliche
Werte wie Sanftmut, Nächstenliebe, auch Feindesliebe (Andersdenkende annehmen, statt sie zu hassen), Barmherzigkeit leben, demütig sein vor Gottes Willen und seiner Schöpfung und allen Geschöpfen! Wir müssen mit Sanftmut gegensteuern!
„Die Menschen haben Gott vergessen, und das ist der Grund
für die Probleme des 20. Jahrhunderts. Wir werden keine Lösungen finden ohne die Umkehr des Menschen zum Schöpfer aller Dinge.“
(Alexander Solschenizyn)

Es müssen wieder christliche Werte in die Herzen der Gesellschaft aufblühen, damit das dunkel hell wird & dass nicht Hass & Spaltung die Tagesordnung weiter bestimmt.
Martin Luther:
!Glaube ist eine lebendige, verwegene Zuversicht auf Gottes Gnade. Und solche Zuversicht macht fröhlich, mutig und voll Lust zu Gott und allen Geschöpfen."

Gusto: der Altparteien – Clan (obwohl mit links – faschistischen „Antifa“ - Gruppen verbandelt, Klima – Kleber unterstützend, sich einen Dr... um das GG scherend bei der Besetzung des Partaments – Vize, einem ausgewiesenen Lügner und meineidigen Kanzler dienend, während d Corona – Zeit mehrfach die Grundrechte geschliffen habend...) beschließt, dass die Förderung der Desiderius - Erasmus – Stiftung die „freiheitlich – demokratische Grundordnung“ gefährdet.
Niemand gefährdet derzeit die demokratische Grundordnung – dahingehend, dass man seit Jahren eine Politik macht, die die Gesellschaft spaltet und Extremismus fördert, die sogar durch eine irrsinnige Migrations- und v.a. Asyl – Politik in Kauf nimmt, dass unberechenbare Gestalten hier frei rumlaufen, denen nachweislich schon viele Menschen zum Opfer fielen – mehr als die Altparteien.
Niemand, Herr Lenz, fordert das Verbot oder den Ausschluss der Links – Grünen, obwohl es wahrlich Gründe gäbe. Aber Fairness für alle bitte.

Sie klingen regelmäßig selbst wie jene, die jetzt auf Staatsknete hoffen, obwohl ihnen andererseits dieser Staat - dieses System - doch zutiefst zuwider sind. Aber das kennt man ja: Laufend vor die Gerichte rennen, aber ansonsten ständig von Gesinnungsjustiz labern, wenn ein Gerichtsurteil nicht nach eigenem Geschmack ausfällt.

Genau, jene, die "keine halben Sachen machen werden", wenn sie an die Macht kommen, so Ihr offen-heimlicher Parteichef Bernd Hoecke, sind gemeint. Es gehört nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen, wie die "Vertreter der schweigenden Mehrheit...." mit den ganzen "Volksverrätern" umspringen würden - wenn sie könnten.

Nun impliziert der Begriff "Verdachtsfall" ja keineswegs, dass nur die AfD betroffen ist (es gibt ja noch NPD oder "Die Basis" oder Teile der Linken).

Dass Sie sich persönlich betroffen fühlen wenn die Gelder, die man so sinnvoll zum Ausbau einer rechtsextremen Infrastruktur einsetzen könnte, ausbleiben, kann ich natürlich nachvollziehen.

mit toller Aussicht und als ich das hier las, diese mal wieder so aussagekräftige Replik des Herrn Lenz, lief ein kleiner kläffender Vierbeiner an mir vorbei.
Ich musste grinsen.

Albert Schultheis | Do., 23. Februar 2023 - 14:55

Antwort auf von Gerhard Lenz

jetzt wirft er sein Schafspelz ab und zeigt seine Zähne. Wer benötigte noch eines Beweises, dass Leute wie der Lenz weit außerhalb der Roten Linien einer halbwegs funktionablen Demokratie navigieren?
Hätten wir einen funktionierenden Verfassungsschutz, wäre der hinter diesen Knalltüten hinterher. Aber das Grundgesetz ist bei RötlichGrünlich nur noch ein Stück Klopapier!

Jürgen Rachow | Mi., 22. Februar 2023 - 16:18

Höchste Zeit, daß dem Unwesen der staatsfinanzierten NGOs und Aktivisten ein ähnlicher Riegel vorgeschoben wird. AFD übernehmen Sie.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 22. Februar 2023 - 16:29

Die „AfD-Stiftung muss staatliche Förderung erhalten“, davon sollte man in einem Rechtsstaat eigentlich ausgehen. Das klang im ÖRR-TV jedoch ganz anders. Dort hieß es, ob die AfD-nahe Stiftung jetzt Geld erhalte, sei mit dem Urteil noch nicht entschieden. Da wird man die Urteilsbegründung abwarten und schauen, wie man das Urteil juristisch und politisch korrekt „aushebelt“.
Ich kann mir auch vorstellen, dass man die Stiftungsfinanzierung umstellen wird, durch gezielte Beauftragung mit Untersuchungen, Durchführung bestimmter Aufgaben in hoheitlichem Sinne (so wie man es jetzt beim „Petz-Portal“ der AAS macht). Da kommt die DES natürlich nicht in Frage, sie könnte solche Arbeiten ggf. auch noch parteipolitisch ausschlachten und die AfD wird ja vom VS beobachtet.
Wir sind schließlich in einem Rechtsstaat, da muss alles demokratisch aussehen (wie Ulbricht sagte).

die Sessel seiner (zu)hoch bezahlten "Rundfunkräte" riskieren will, muss er nur so weiter machen. Nach der Friedlichen Revolution 1989 wurden solche Sessel samt derer, die drauf saßen, zu recht auf den Sondermüll der Geschichte geworfen.
Das war für so manchen Dampfplauderer sehr schmerzhaft!

christopherz | Mi., 22. Februar 2023 - 16:30

Das Bundesverfassungsgericht hat also festgestellt, daß gegen die Verfassung verstoßen wird. Von wem denn? Könnte ggf. Herr Haldenwang ausrücken?

sonst wäre er zu dem Job gar nicht gekommen. Der rückt nur aus, wenn es um den K(r)ampf gegen Rechts geht (der hat auch nicht kapiert, dass es Rechtsextrem heißen muss!). Oder folgt er der Linksfaschisten-Propaganda (Kampf gegen Räächts) mit Fleiß ???

Bernhard Marquardt | Mi., 22. Februar 2023 - 16:48

Das mag durchaus vernünftig sein, sofern diese Stiftungen eindeutig, ausschließlich und vergleichbar gemeinnützigen Zielen dienen wie humanitäre Organisationen (Rotes Kreuz, Caritas, Medizinische Hilfsdienste usw.)
Und deren Finanzgebaren auch geprüft werden, um Missstände zu unterbinden (z.B. AWO F/Wi).
Bei den Aktivitäten der Partei-Stiftungen trifft dies nicht zu, da geht es nur darum, selbst-bewilligte „Staats-Knete“ steuerfrei und schamlos zum eigenen Nutzen einzusetzen.
Parteien-Eigennutz vor Gemeinnutz.
Selbstverständlich können Parteien Stiftungen gründen, aber eben selbst finanziert und ohne Steuerprivilegien. Es gäbe sie nicht.
Es geht jenseits der o.g. Ausnahmen immer um Steuervermeidung, bei Bill Gates ebenso wie bei Bertelsmann.
1977 sparte die Familie Mohn durch die Stiftungsgründung umgerechnet ca. 2 Mrd. € Steuern.
Für diesen Zweck wurde nach den Wünschen von Reinhard Mohn unter dem zuständigen Finanzminister Eichel sogar die hessische Stiftungsordnung geändert.

Ferdinand Schulze | Mi., 22. Februar 2023 - 18:14

Diese Ausschließeritis - nicht nur bei den Stiftungen - wird den "etablierten" Parteien noch gewaltig auf die Füße fallen. Ich staune nur über die Dummheit dieser Parteien.

Peter Sommerhalder | Mi., 22. Februar 2023 - 18:33

wird Alice Weidel eigentlich so diffamiert?

Es ist doch eine Lesbe. Also ich dachte eigentlich dies gilt für alle sexuell anders Orientierten, oder gilt auch da:
Nur die sexuell anders Orientierten, die die "richtige" Meinung haben werden nicht diffamiert...

Ob ich jetzt schwul, lesbisch, ein umgebauter bin (mit oder ohne), mich im falschen Geschlecht fühle oder was es sonst noch so alles gibt, es zählt halt doch nur die "richtige" Meinung.

Oder verstehe ich da was falsch...?

Tomas Poth | Mi., 22. Februar 2023 - 19:27

„Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“

Diese Regelung würde dann sofort die Linke treffen! Die sind eindeutig gegen die fdG, sie wollen den Sozialismus!
Und die Grünen werden zum Prüffall mit ihrer "Verbotsdemokratie", nach dem Motto es gibt keine Zeit für demokratische Entscheidungsprozesse, das müssen wir umgehen, um unsere Klima-Öko-Diktatur sofort umsetzen zu können.

Menzel Matthias | Mi., 22. Februar 2023 - 19:42

der sogenannten demokratischen Parteien gibt dem Verständnis der Bürger bzgl. Demokratie den letzten Todesstoß. Diese Finanzierung ist nur eine der vielen Baustellen! Mal sehen welchen Trick man hier jetzt aus dem Hut zaubert. Vielleicht geht noch weiteren Bürgern dann ein Licht auf, wer die Demokratiefeinde sind.

Albert Schultheis | Mi., 22. Februar 2023 - 23:03

"eine politische Wettbewerbsverzerrung. Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein." - Eigentlich sollte das jeder 12-Jährige in Deutschland in Sozialkunde gelernt haben, ungefähr so wie in Bio, dass es nur 2 Geschlechter gibt. Aber wie gesagt, die Infantilisierung und Cretinisierung in D'schland ... halt im fortgeschrittenen Stadium! Da sind die Toten Roben um Harbarth und Co ja mal über ihren eigenen Schatten gesprungen - alles andere wäre nur noch peinlich gewesen. Die bei RötlichGrünlich werden geschäumt haben vor Wut. Man muss wohl die Karlsruher wieder mal wieder im Kanzleramt einbestellen!
So, jetzt wird's Zeit, dass sich das BVerfG dafür einsetzt, dass ein AfDler endlich Bundestagspräsident wird, dann kann der mal für etwas Disziplin und Anstand in dem Hühnerhaufen sorgen. Aber typisch, die Grünlichen: zuerst vollmäulig Stiftungsmillionen ablehnen, um sie dann einfach einzupacken und sie der missliebigen Partei vorzuenthalten! Mehr Niedertracht geht kaum noch!

Und natürlich müssen die über Jahre vorenthaltenen Zuwendungen nachgezahlt werden! Alles andere wäre eine signifikante Benachteiligung einer Partei! Nur Mut, BundesVerfRichter! Zeigt zur Abwechslung mal demokratische Haltung und kehrt zurück zu Recht und Grundgesetz! Remember the Grundgesetz?

Hans-Hasso Stamer | Do., 23. Februar 2023 - 04:46

Ein mutiges und gutes Urteil. es wird aber noch ein steiniger Weg, bis Mittel fließen.

Die öffentlich-rechtlichen Medien allerdings werten dies jetzt schon als Kriegserklärung. Der Kommentar in der Tagesschau ist an Perfidie und Verlogenheit nicht mehr zu überbieten. Es ist reine Hetze, und selbstverständlich wird der AfD, die demokratische Legitimation, über die nur der Wähler zu befinden hat und niemand sonst, abgesprochen. Für mich ist es nur ein Beispiel, dass die öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr reformierbar sind.

Es wird mit Zitat eines Grünen ein regelrechter Demokratie – TÜV gefordert, selbstverständlich ohne demokratische Kontrolle. Der Widerspruch scheint der ARD nicht aufzufallen. Und dann fällt der unglaubliche Satz:

"Wo käme eine Demokratie hin, wenn sie mit vielen Millionen ihre eigenen Feinde finanziert?"

Sie tut es bereits, nämlich mit der Finanzierung des Innenministeriums, das eine Beweislastumkehr bei der Verfassungstreue von Beamten fordert.

Ernst-Günther Konrad | Do., 23. Februar 2023 - 07:38

Von meinem Rechtsgefühl her eine richtige Entscheidung. Gleiches Recht für alle. Die beste Lösung wäre, keinerlei Unterstützung vom Staat. Diese Institutionen müssten von den Parteien selbst getragen werden bei kompletter Offenlegung aller Ein- und Ausgaben, ohne Schlupfloch. Die Altparteien werden schon ein Gesetz gießen, das ihnen den eigenen Vorteil sichert und die AFD weiter ausgrenzen wird. Und bis dann wieder das BVerfG vielleicht Verfassungswidrigkeit feststellt, wird es wiederdauern. Der offene Rechtsbruch ist inzwischen Bestandteil der DNA der Regierungen geworden. Ich bin sicher, das Juristen in der Regierung das auch wissen, aber dem politischen Willen unterworfen sind. Und noch hat die AFD das Geld nicht und wenn, dann wird da möglicherweise nächster Ärger produziert. Deshalb jetzt Ausgleichszahlungen und dann alle Zuwendungen für alle streichen. Immerhin hat die die AFD-Stiftung bislang ja auch selbst finanzieren können. Warum dann nicht auch die anderen?

Gabriele Bondzio | Do., 23. Februar 2023 - 08:54

..."Bei den Aktivitäten der Partei-Stiftungen trifft dies nicht zu, da geht es nur darum, selbst-bewilligte „Staats-Knete“ steuerfrei und schamlos zum eigenen Nutzen einzusetzen."

Besondere Betonung liegt auf "selbst-bewilligte".