- Irrwege des Gedenkens
Letzte Woche wurde bekannt, dass der Bundestag beim Holocaust-Gedenken im Jahr 2023 einen wegen Missbrauchs verurteilten Mann geehrt hat. Wie sich nun herausstellt, war das kein Versehen. Die Öffentlichkeit wurde bewusst getäuscht.
Vor einem Jahr gedachte der Deutsche Bundestag anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27. Januar der homo- und transsexuellen Menschen, die während der NS-Zeit ausgegrenzt, diskriminiert und zum Teil auch strafrechtlich verfolgt und in Konzentrationslager deportiert wurden. Damit stellte man „eine Opfergruppe in den Mittelpunkt, die lange um Anerkennung kämpfen musste“, so Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für „unsere Erinnerungskultur“ sei es aber „wichtig, dass wir die Geschichten aller Verfolgten erzählen“.
Für die Opfergruppe schwuler Männer wurde der Auschwitz-Überlebende Karl Gorath geehrt. Doch dabei blieben entscheidende Aspekte unerwähnt: Wie vergangene Woche bekannt wurde, war Gorath nicht wegen einvernehmlicher Homosexualität mit Männern verurteilt worden, sondern wegen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.
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