Impfpass Corona-Impfnachweis
Ein Impfpass nach zwei erfolgten Impfungen gegen Covid-19 / dpa

Auskunft über Impfstatus - Kommt bald die Impfabfrage im Job?

Eine Debatte ist darüber entbrannt, ob der Arbeitnehmer künftig seinen Impfstatus offenlegen muss. Arbeitgeber drängen auf Auskunftspflicht, Gewerkschafter halten dagegen, und der Gesundheitsminister zeigt sich unentschlossen.

Cicero Cover 01-25

Autoreninfo

Hier finden Sie Nachrichten und Berichte der Print- und Onlineredaktion zu außergewöhnlichen Ereignissen.

So erreichen Sie Cicero-Redaktion:

Die Pandemie ist nicht nur ein gesundheitliches, sie ist auch ein wirtschaftliches Risiko. Deshalb ist nun in Politik und Wirtschaft eine Debatte um die Abfrage des Impfstatus von Beschäftigen entbrannt. Die Überlegungen gehen dahin, Arbeitnehmer zu verpflichten, ihrem Arbeitgeber Auskunft über den eigenen Impfstatus zu geben. Besonders Unternehmensvertreter forderten diesbezüglich klare Ansagen von der Bundesregierung.

Thilo Brodtmann etwa, Hauptgeschäftsführer beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), hält in dieser Frage eine Regelung für überfällig. Es sei schließlich klar, dass Arbeitnehmer dafür verantwortlich seien, ihr eigenes Ansteckungsrisiko bestmöglich zu reduzieren – dazu zähle mindestens eine Auskunftspflicht darüber, ob sie geimpft seien oder nicht.

Ein „No-Go“?

Beim Deutschen Gewerkschaftsbund indes sieht man das anders: Die Forderung nach einem Impfnachweis sei ein „No-Go“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Ihr zufolge habe die Information, ob jemand geimpft sei oder nicht, den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt derweil ein Recht zur Abfrage nicht grundsätzlich ab, ist aber skeptisch. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung fuße, sagte der SPD-Politiker im rbb-Inforadio. Der Arbeitsschutz jedenfalls gebe eine solche Regelung aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte, auf die informationelle Selbstbestimmung. Auch bei der Veröffentlichung von Gesundheitsdaten müsse man diesen Aspekt mit bedenken.

Spahn zögert

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte sich zu dieser Frage in der ARD-Sendung „Hart aber fair“. Spahn zeigte sich zögerlich. Ihm zufolge sollten Arbeitgeber zumindest für den Zeitraum von sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält eine Auskunftspflicht nur in einigen Fällen für möglich – etwa in der Gesundheitsbranche, wo Beschäftigte in engen Kontakt mit anderen Menschen kommen. Da sich mögliche Kontaktpersonen in derartigen Fällen nicht selbst wirksam vor Corona schützen könnten, sehe das Infektionsschutzgesetz hier eine Ausnahme vor und erlaube dem Arbeitgeber die Frage nach dem Impfstatus, sagte Brink gegenüber dem Handelsblatt.

Klare Ansage nötig

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, erklärte am Montag, dass Unternehmen und Betriebe jetzt eine klare Ansage zur Abfrage des Impfstatus ihrer Beschäftigten benötigten, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter sicherzustellen.

Vorerst ist unklar, ob und wann es zu weiteren Entscheidungen oder einer tatsächlichen Gesetzesänderung kommen wird und wie diese letztendlich ausfallen wird.

dpa

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Rob Schuberth | Di., 31. August 2021 - 19:30

...Situationen wo er sehr hinderlich ist.

Darum muss ja abgewogen werden.
Das recht auf die eigenen Daten vs Schutz der Gesundheit der anderen, eine Person umgebenden.

Da eine Infektion mit dem Corona-Virus absolut nicht ohne ist, sondern eine echte z. T.Lebensgefahr, würde ich den Datenschutz hier nach hinten stellen.

Ergo: Ja, die AG sollten den Impfstatus abfragen (u. nat. kontrollieren) dürfen.

Aber, nur temporär. Also nicht ab jetzt und dann für immer.
Sondern nur in Fällen einer Epidemie oder Pandemie.

... das auch Geimpfte Superspreader sein können?! Also meiner Meinung nach hat es den Arbeitgeber gar nicht zu interessieren! Es ist KEIN Ebola! Immer diese Panikmache! Schauen Sie sich das Video von Barz an! Er arbeitet mit offiziellen Zahlen und weist nach, daß es keine Pandemie und keine Übersterblichkeit gibt!

ich sehe es immer wie Sie. Aber es ist wie der Kampf gegen Windmühlen. Es gibt einfach so viele falsche Nicht-Argumente, die sind, wie das Virus selbst, einfach nicht mehr zu besiegen.

Sie werte Frau Stange u. a. Herr Latell, blenden bei Ihrer Argumentation leider aus, dass eine mögliche Infektion (durch einen Geimpften) auf einen ebenfalls Geimpften dann aber mit sehr gr. Wahrscheinlichkeit recht leicht ausfallen würde.
Also keine Intensivstation etc.

Solange wir aber noch immer eine hohe Zahl an Verweigerern haben (und nur darum geht es mir) wäre diese Infektion (durch einen Geimpften auf einen UN-Geimpften) dann deutlich stärker (u. U. bis zum Tod).

Um also die Zahl der Geimpften zu erhöhen bleibe ich bei meiner Zustimmung für die Abfrage.

Und bitte nicht mit YT-Clips kommen die alles Mögliche "beweisen".
Die beweisen gar nichts, verdienen aber ganz gut mit Leuten wie Ihnen beiden.

Jens Böhme | Mi., 1. September 2021 - 08:28

Bis Ende 2020 gab es allein die Grippeschutzimpfung. Diese hatte man nicht erfunden, um Spass an der Freude zu haben. Sie wurde insbesondere Senioren angeboten, um nicht an Grippe schwer zu erkranken oder zu versterben. Medizin und Politik spielen mit dem rudimentären Wissen und aktiven Kurzzeitgedächtnis der Bürger und suggerieren Corona sei tödlicher als Grippe. Der Nachteil ist, Grippe und Grippetote wurden nicht akribisch gezählt, wie bei Corona. Kein Arbeitgeber fragte, ob die Arbeitnehmerschaft geimpft sei, war eh unsinnig, weil man viel erzählen kann. Dass man jetzt fachsimpelt, ob Arbeitnehmer explizit Gesundheitsdokumente beim Arbeitgeber vorweisen müssen (Impfausweis), konterkariert die Praxis der Krankenscheine und zerschiesst das Grundgesetz komplett. Die Zukunftsversionen einiger Mitbürger driften stark in Gesundheitsdiktatur ab. Ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Ich mahne lediglich.

Gerhard Lenz | Mi., 1. September 2021 - 09:13

Kein verantwortungsvoller Arbeitgeber kann stillschweigend akzeptieren, dass ein ungeimpfter Leugner- oder Verharmloser unbekümmert das Virus verbreitet.

Wer sich prinzipiell nicht impfen lassen will, sollte auch öffentlich dazu stehen. Und muss eventuelle Konsequenzen, wie auch immer die aussehen, akzeptieren können.

Das ewige Gerede von möglichen Impfschäden ist natürlich kein Grund, als tickende Infektionsbombe durch die Gegend zu laufen.

Die Zahl der an und mit Corona Verstorbenen - 4,5 Millionen - dagegen ein gewichtiger Grund, auf Gesundheitsschutz zu achten.

Eigenverantwortung, von Gegnern der Maßnahmen permanent eingefordert, beginnt damit, verantwortlich gegenüber den Mitmenschen aufzutreten - und nicht trotzig-infantil den eigenen Standpunkt durchsetzen zu wollen.

Es gibt kein Recht darauf, andere anstecken zu können!

Wer jetzt übrigens wieder meint, er müsse irgendwas durch irgendwelche von Corona-Leugnern gedrehte You-Tube-Filmchen beweisen, darf sich das sparen.

Wie sieht es eigentlich mit Impfungen gegen Hepatitis bei Ihnen aus? Oder gegen Windpocken? Ich hoffe, Sie als Experte wissen, welche Langzeitwirkungen diese Viren im Körper haben können, wenn nichts dagegen unternommen wird. Erst kürzlich wurde beispielsweise bekannt, welche verheerenden Wirkungen nicht-behandelte Epstein-Barr-Infektionen haben können

Wie ich schon schrieb - Geschichte wiederholt sich

Wer war Anfang vorigen Jahrhunderts für das Verteilungs -& Impfungsprogramm
Verantwortlich - die Rockefeller Institute

-Antimeningitis-Impfung & die Agglutinine im Blut von chronischen Meningokokkusträgern

Die, die Impfung überlebten, wurden zu Cloud Adults, das heißt:

SIE VERBREITETEN DIE BAKTERIEN AUCH AN ANDERE, DIE NICHT GEIMPFT WAREN!

Aussage von amerikanischen Ärzten heutzutage:

COVID-Geimpfte können Spike-Proteine "ausscheiden" & SCHADEN (!!!!!!) damit
Ungeimpften.

Wer starb an den Grippe-Impfstoffen

die auch nach Europa kamen? Kinder und junge Frauen, nicht die Alten, die gefährdet waren!

Wer war damals für die Massenimpfung Verantwortlich?

Dr. Frederick Gates M. D. (lt. Wiki ehemaliger Baptistenpastor & Berater & Vermögensverwalter von John D. Rockefeller - der Kreislauf schließt sich)

Welch ein Zufall wie immer - und welche Wiederholungen -
wie bei Fledermaus Hufeisennase.

Was hier passiert, ist PLAN !!!!!!

"...Die Zahl der an und mit Corona Verstorbenen - 4,5 Millionen - dagegen ein gewichtiger Grund, auf Gesundheitsschutz zu achten..."

Ziehen Sie mal davon 80% ab Herr Lenz, dann siehts anders aus.

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus233426581/Corona-bei-80-Pro…

"...Wer jetzt übrigens wieder meint, er müsse irgendwas durch irgendwelche von Corona-Leugnern gedrehte You-Tube-Filmchen beweisen, darf sich das sparen..."

Aber die WELT wird doch kaum ein "Coronaleugner" sein, oder zählt das alles für Sie nichts?

Kai Hügle | Fr., 3. September 2021 - 06:29

Antwort auf von Stefan Forbrig

"Die Welt" hat hier ein sehr wichtiges Detail unterschlagen. Ob aus Schlampigkeit oder gar mit Vorsatz, weiß ich nicht. Jedenfalls hat sie ihre Darstellung korrigiert. Auch der Mediziner selbst hat sich von der ursprünglichen Fassung des Artikels distanziert:

"'Die Überschrift über dem Artikel in dem von Ihnen zitierten Wortlaut wurde von der WELT verfasst und ohne unser Wissen veröffentlicht.' Die Überschrift sei 'in ihrer Allgemeinheit falsch und würde von uns niemals so vertreten werden'."

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/covid-todesopfer-101.html

Speziell beim Thema Corona ist es geboten, mehr als nur reißerische Überschriften zu lesen und nicht gleich jeden Quatsch für bare Münze zu nehmen. Wer weiß, wie viele Krankheits- und Todesfälle hätten vermieden werden können ohne journalistische Stümper und deren Multiplikatoren in den "sozialen" Medien. Aber so wie aussieht, werden viele Menschen es wohl auf die harte Tour lernen müssen - oder eben nie.

Hans Jürgen Wienroth | Mi., 1. September 2021 - 09:41

Die Frage ist im Grunde bereits positiv beantwortet. Mit 2G muss der Arbeitgeber sicherstellen (kontrollieren?), dass keine ungeimpften in seiner "Betriebsstätte" tätig sind. Geht das auch ohne Abfrage und Pflicht zur Antwort? Oder muss der Arbeitgeber alle, die keine Antwort geben, auf eigene Kosten freistellen? Kann er sie ggf. sogar entlassen?

Ernst-Günther Konrad | Mi., 1. September 2021 - 09:50

Ja, ja, die Pandemie. Sie macht alles möglich, was die Politik schon immer wollte. Natürlich kommt es dazu, das Arbeitgeber versuchen werden, mittels angedrohtem Verlust des Arbeitsplatzes den Impfstatuts zu erpressen. Bislang hat das BAG geurteilt, das der Gesundheitsstatus eines Patienten den Arbeitgeber nichts angeht. Die Corona devoten Arbeitgeber verfolgen ja noch andere Ziele. Würde der erpresste Impfstatus erst einmal Gesetz sein, was kommt dann? Wer hat Krebs? Wer ist Herzinfarkt gefährdet? Wer hat welchen Gesundheitszustand jeglicher Art, damit man sich zeitig von dem Arbeitnehmer trennen kann oder ihn erst gar nicht einstellt?
Nur mal praktisch gedacht. Geimpfte sind ähnlich ansteckend wie Ungeimpfte. Das Virus scheint nicht zu unterscheiden. Es verbreitet sich so oder so, durch Geimpfte dann aber ungetestet. Mal gespannt, wann es die ersten Impfbonuszahlungen gibt? Wann die ersten Ungeimpften keinen Job bekommen oder entlassen werden? Zeichen einer Impfdiktatur.

Jochen Rollwagen | Mi., 1. September 2021 - 16:25

"Corona" befällt vor allem die Hirnregion. Völlig unabhängig von einer etwaigen " Infektion".

Bernd Muhlack | Mi., 1. September 2021 - 16:32

Aha, soso.
Und Boris Becker "zeigte" seine neue Freundin.

Wie "zeigt" man sich oder Andere?
O tempora o mores ...

Also jetzt evtl. eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
Wie die Foristen E-G Konrad/ H-J Wienroth bereits posteten: wo soll das hinführen?
Wird hier das nächste Fass aufgemacht?

Nehmen wir Arztpraxen oder Anwalts-/StB-Kanzleien als Beispiel.
Dies sind sicherlich systemrelevante Unternehmen.
Die Patienten/Klienten haben (grds.) freien Zugang, eventuell limitiert.
Folglich besteht ein Infektionsrisiko - beiderseits!

Inwieweit wird dieses Risiko minimiert, wenn man seine Angestellten ob einer Impfung befragt?
Soll es einen Auskunftszwang geben?
Wer nicht antwortet, spurt fliegt raus - wie im Gefängnis!

WIR kommen mMn immer mehr in ein gefährliches Fahrwasser - irgendwann ist der "vernichtende" Sog, Strudel erreicht.

Letzte Woche beim Zahnarzt.
"HALLO! Bitte füllen Sie das aus, ja?"
10 x NEIN - 6 x JA
=> ungelesen abgeheftet!
"Herr Muhlack bitte!"

no comment

Peter Sommerhalder | Mi., 1. September 2021 - 21:16

"Kein verantwortungsvoller Arbeitgeber kann stillschweigend akzeptieren, dass ein ungeimpfter Leugner- oder Verharmloser unbekümmert das Virus verbreitet."

Für Sie sind also Nichtgeimpfte Leugner oder Verharmloser.

Und was sind dann Geimpfte die unbekümmert das Virus verbreiten...?

Verharmloser?