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Ärztlich assistierter Suizid - Der Gesetzgeber sollte sich zurückhalten

Die Vorsitzende des Ethikrats, Christiane Woopen, warnt vor Überregulierung der Sterbehilfe

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Die Entscheidung über ärztlich assistierten Suizid soll nach Ansicht der Vorsitzenden des Ethikrats, Christiane Woopen, dem behandelnden Mediziner überlassen werden. „Nicht nur der Gesetzgeber sollte sich zurückhalten, auch die ärztliche Berufsordnung“, sagte sie dem Magazin Cicero (Aprilausgabe). „Eine Gewissensentscheidung sollte weder per Gesetz reguliert noch standesrechtlich verboten, sondern einfach nur akzeptiert werden.“

Im Bundestag wird über Fraktionsgrenzen hinweg über ein mögliches Verbot organisierter medizinischer Hilfe beim Suizid verhandelt. Eine erste Lesung von Gruppenanträgen im Bundestag soll Anfang Juli stattfinden. In Deutschland stehen weder die Hilfe zum Suizid noch der Suizid selbst unter Strafe. Allerdings ist die Tötung auf Verlangen strafbar, bei der ein Medikament direkt verabreicht wird.

Eine Gruppe um den Bundestagsvizepräsident Peter Hintze und die SPD-Politikerin Carola Reimann möchte den ärztlich assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen. Woopen sagte, es sei unlogisch, wenn Hintze dies damit begründe, dass der Staat sich heraushalten solle. „Er will es ja ins Gesetzbuch schreiben, also würde sich der Staat im Fall der ärztlichen Suizidbeihilfe eben nicht raushalten“, kritisierte Woopen, die neben ihrem Amt im Ehtikrat Professorin für medizinische Ethik in Köln ist.

Lesen Sie in der Cicero-April-Ausgabe ein Porträt von Hartmut Palmer über die Katholikin Christiane Woopen.

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