Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 13.07.2016 auf dem Weg zur Kabinettssitzung
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat noch sehr viel vor / picture alliance

Geplanter Auskunftsanspruch - Lohngleichheit lässt sich nicht verordnen

Erst Frauenquote, nun Gehaltsanpassung: Manuela Schwesig gefällt sich als Kämpferin für Geschlechtergerechtigkeit. Ihr neuer Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ist allerdings mehr Placebo als wirkliche Hilfe für benachteiligte Frauen

Mareike König

Autoreninfo

Mareike König hat Psychologie und VWL an der Universität Mannheim studiert. Sie ist freie Journalistin und beginnt im Herbst ihren Master in Politischer Psychologie an der Universität Belfast.

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Sie kocht, schnibbelt, beaufsichtigt die Küche. Er schraubt, lackiert, leitet die Werkstatt – und hat damit am Monatsende 150 Euro mehr auf dem Konto. Das ist Deutschland im Jahr 2016. Die durchschnittlichen Gehälter von Frauen und Männern unterscheiden sich, je nach Statistik, nach wie vor um zwei bis 25 Prozent. Auf der Webseite eg-check.de der Hans-Böckler-Stiftung und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann sich jeder die Lohndifferenz ausrechnen lassen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ließ sich diese augenscheinliche Ungerechtigkeit wissenschaftlich bescheinigen. In ihrem Auftrag schuf das Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung eine entsprechende Datengrundlage. Der Aussage „Geschlechtergerechtigkeit ist nach meiner Meinung dann erreicht, wenn Frauen und Männer bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit denselben Stundenlohn erhalten“, stimmten 97 Prozent der befragten Frauen und 92 Prozent der befragten Männer zu. Das klingt überwältigend. 

Nach der Frauenquote kommt die Entgeltgleichheit

Erst im vergangenen Jahr verabschiedete der Bundestag Schwesigs Gesetz zur Frauenquote. Kritik daran musste sich die SPD-Ministerin insbesondere dafür gefallen lassen, dass vor allem ohnehin finanziell gut gestellte Frauen in aussichtsreicher beruflicher Position davon profitieren. 

Schwesig hat gehört und liefert einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern“: Gleichwertige Arbeit soll von nun an auch gleich entlohnt werden. Das klingt fair. Auf Wunsch der CDU würde das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten. Damit soll kleineren Betrieben bürokratischer Aufwand erspart werden, der Entwurf sieht nämlich ausführliche Berichtspflichten vor. Am Ende wären ungefähr 6000 Unternehmen von der Reform betroffen. Wie die FAZ aus dem Kanzleramt erfuhr, soll die Union inzwischen nachgegeben haben, der Entwurf sehe nun vor, dass das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gelte. 

Aber was steht drin im Entwurf der Wissenschaftlerin Karin Tondorf, die regelmäßig das Bundesfamilienministerium, Gewerkschaften und politische Stiftungen zur Entgelt- und Gleichstellungspolitik berät? Man hat sich, wie auch schon bei der Frauenquote, am skandinavischen Vorbild orientiert. In Schweden gibt es einen individuellen Auskunftsanspruch. Mit einem Anruf beim Finanzamt kann jeder erfahren, welcher Mitbürger wie viel verdient. In Deutschland sollen Arbeitnehmer in größeren Unternehmen bald einen Auskunftsanspruch für „Informationen über eine gleiche Tätigkeit oder eine gleichwertige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber, die überwiegend von den Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt werden, erhalten“. Konkret sieht das Gesetz auch vor, dass jeder Arbeitnehmer den Durchschnittslohn von fünf seiner Kollegen erfahren darf. Außerdem sollen nachvollziehbare Kriterien festgelegt werden, nach denen die eigene Tätigkeit eingestuft und bezahlt wird. Das soll vor allem Frauen bei Gehaltsverhandlungen helfen.

Diskriminierung ist das kleinste Problem

Das liest sich erstmal gut. Es löst aber mitnichten das eigentliche Problem. Glaubt man einer 2013 veröffentlichten Studie von Oliver Stettes, Wissenschaftler am Institut der deutschen Wirtschaft Köln, beträgt die bereinigte Lohnlücke weniger als zwei Prozent. Von der „bereinigten Lohnlücke“ spricht man in der Wissenschaft dann, wenn bei der Berechnung des Zusammenhangs zwischen Lohnlücke und Geschlecht andere Ursachen, die den Zusammenhang erklären könnten, herausgerechnet werden. Und diese Studie ist vermutlich die hilfreichste, wenn es darum geht, die Wirkung des neuen Gesetzes abzuschätzen. Laut IW Köln ergebe sich die 25-prozentige Lohnlücke nicht durch systematische Diskriminierung. Vielmehr gebe es andere Gründe: Frauen arbeiten nach wie vor sehr viel häufiger in der Pflege, der Kinderbetreuung und anderen helfenden Berufen. Und die sind schlecht bezahlt. Außerdem gehen sie häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nach.

Einen erstaunlichen Einfluss habe zudem die Dauer der Berufsausübung, beziehungsweise die Betriebszugehörigkeit. Frauen, die nach der Geburt eines Kindes eine maximal 18-monatige Berufspause einlegen, hätten nur noch eine Gehaltslücke von weniger als zwei Prozent zu Männern, die im gleichen Beruf in gleicher Position arbeiten.

Unter der Babypause leidet die berufliche Qualifikation

In einem Jahr lernt man in den meisten Berufen viel dazu, auch wenn es einfach nur die Vertiefung und Automatisierung von Routinetätigkeiten ist. Deshalb hat eine Frau nach der Babypause keine „gleichwertige“ Qualifikation mehr. Frauen haben vielerorts noch nicht die Wahl, ein Kind großzuziehen, ohne dass ihre berufliche Qualifikation darunter leidet. Das ist das Problem und darauf weiß auch der Gesetzentwurf keine Antwort. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung hat es mit dem Rechtsanspruch für einen Kitaplatz, dem Prestigeprojekt von Ex-Familienministerin Ursula von der Leyen, gegeben. Insbesondere um die Qualität der neuen Einrichtungen sicherzustellen, gäbe es noch eine Menge zu tun. Die öffentliche Aufmerksamkeit kann man aber natürlich nicht gewinnen, wenn man „nur“ Gesetze nachbessert. 

Eine Angestellte wird nichts davon haben, wenn sie vom Vorgesetzten Einsicht in die Kriterien für ihre Gehaltseinstufung fordert. Denn wenn eine Lohnlücke existiert, dann mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund ihrer Berufspausen. Und jeder Arbeitgeber hat gute Gründe, wenn er das bei der Einstufung berücksichtigt. 

Helferberufe sind schlecht bezahlt

Am wahrscheinlichsten ist ohnehin, dass die Arbeitnehmerin feststellen wird, dass in ihrer Branche die Männer ebenso wenig verdienen wie sie –  weil sie einer Berufsgruppe angehört, die generell ein geringes Einkommensniveau hat.

Und für die Lösung dieses Problems braucht es neue, innovative Ideen. Zunächst müssen junge Menschen ehrlich von Eltern, Lehrern und Berufsberatern hinsichtlich der finanziellen Aussichten in ihren Wunschberufen aufgeklärt werden. Vielleicht ist das im Gesetzesentwurf in Artikel drei gemeint. Dort wird das Ziel ausgegeben, die „geschlechterbewusste Berufsberatung (junger) Frauen und Männer (…), die den gesamten Lebensverlauf in den Blick nimmt, vom Berufseinstieg bis zur Rentenzeit“ zu stärken. Mehr würde man wohl auf Länderebene erreichen, wenn man mehr Vielfalt und Wettbewerb im Bildungssektor erlaubt. Es braucht gute Schulen mit Ausbildungswegen, die das Interesse an technischen und naturwissenschaftlichen Themen wecken, vielleicht auch mehr Kooperationen mit Universitäten. 

Man sollte Weiterbildungsangebote für Frauen im Pflege- und Fürsorgebereich schaffen, die sie mit kaufmännischen Grundlagen ausstatten und den gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung eigener Unternehmen in der Branche vertraut machen. So könnten sie selbstständig ihr Glück versuchen. Und vor allem braucht es eine größere gesellschaftliche Anerkennung für die betroffenen Berufsgruppen in Pflege- und Hilfsberufen, völlig egal, ob da männliche oder weibliche Arbeitnehmer am Werke sind. Ob das dadurch erreicht wird, dass die Ausbildungen verändert werden, mehr Spezialisierung und Weiterbildung ermöglicht wird oder durch mehr Wettbewerb in den Branchen der Wert der Arbeitskraft steigt – all das sind Schritte, über die man diskutieren kann und sollte. Leider taugen viele kleine, aber effektive Maßnahmen nicht zum politischen Paukenschlag einer Familienministerin mit  Kanzlerambitionen.

Noch ist Zeit für eine Überarbeitung

Das wichtigste Projekt von Familienministerin Manuela Schwesig hat es nicht einmal mehr in die erste Lesung geschafft, trotz überparteilicher Unterstützung. Nun ist Sommerpause in Berlin. Erst Anfang September steht das Gesetzesvorhaben wieder auf der Tagesordnung. Schwesig nutzt die Pause, vor kurzem veröffentlichte sie einen eigenen Beitrag in der Zeit. Momentan könnte der Entwurf noch an der Debatte um die Mitarbeiteranzahl der betroffenen Unternehmen scheitern. Das wäre gar nicht so verkehrt. Der aktuelle Entwurf ist ein Placebo gegen Lohnungerechtigkeit.
 

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peter hauser | Mi., 27. Juli 2016 - 19:44

< Die Funktioäre in die Produktion >

Wie wenig wird doch aus er Geschichte gelernt ?
Emanzipation ist ein weites Feld, doch Annerekennung ist nie über Erniedrigung zu erreichn.
All diese Diskusionen über "Gleichberechtigung", erwiesen sich letztendlich als "Machtspiele", denen Werte abhanden gekommen sind.

Männer und Frauen sollten sich ergänzen, was gesellschaftlich und politisch "natürlich" eine Frage bleibt....:-)

Nicolas Wolf | Mi., 27. Juli 2016 - 20:10

Mit dem Wort sollte man doch sehr vorsichtig sein. Wann ist die erreicht, bei Lohngleichheit, wenn Frauen im 100m Sprint genauso schnell sind wie Männer, wenn die Obdachlosenzahlen gleich zwischen Männern und Frauen verteilt sind? Die Gleichmacherrei ist eine gefährliche Sache. Die Datenbasis die Frau Schwesig für ihre Gesetzesvorlage bereithält, scheint wohl auch unter aller Kanone zu sein, oder wieso kommt sie immer wieder mit der gleichen viel zu hohen Zahl, die sonst wohl kaum noch jemand benutzt?
Und nur mal eine Frage aus Interesse Mädels: was in der letzten Silvesternacht in Deutschland so ablief hat bis heute nicht zu einer Gefängnisstrafe, die auch abzusitzen ist, geführt, also alles war in Ordnung... Sind das die richtigen Prioritäten für die Zukunft? Ihr verdient dann auch nicht mehr, denn Frau Schwesig übertreibt maßlos mit Ihren Zahlen, aber wenn Ihr auf dem Weg nach Hause vergewaltigt werdet, kümmert es keinen?

Arndt Reichstätter | Mi., 27. Juli 2016 - 22:29

Anstatt die Steuerzahler zunächst mit sinnlosen Statistiken und anschließend mit Bürokratie zu belasten, braucht man für die angebliche Diskriminierung von Frauen lediglich zwei Dinge bedenken:

1) Firmen, die gleich gut ausgebildete, weibliche Arbeitskräfte ausschließen, schaden sich und ihren Kunden nur selbst. Firmen, die sich nach tatsächlicher Qualifikation richten, werden ihrer Konkurrenz haushoch überlegen sein, weshalb nur sie sich am Markt halten können werden.

2) Die Hälfte aller Kunden sind weiblich. Die andere Hälfte ist männlich und wird ihre Ehefrau nicht verärgern wollen. Sollten sich frauendiskriminierende Firmen am Markt halten, dann nur weil es anscheinend gesellschaftlich anerkannt ist, womit auch die Wahl von entsprechenden Politikern unwahrscheinlich ist.

Politik fließt abwärts von Kultur.

Die Kultur hat sich (im Westen) bereits geändert. Die Politik zieht lediglich nach und beansprucht diesen "Sieg der Gerechtigkeit" fälschlicherweise für sich.

Michael Scholtz | Do., 28. Juli 2016 - 10:18

Die Information, welche Einkommen in welchem Beruf und an welchem Arbeitsplatz erzielt werden können, ist kein Staatsgeheimnis, jedermann und jedefrau kann sich dieserhalb VOR Beginn der Berufsausbildung sachkundig machen.

Zudem ist das Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl - anders als beispielsweise das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung - derzeit nicht in Gefahr, eingeschränkt oder abgeschafft zu werden.

Wenn also junge Frauen der Ansicht sind, in Friseursalons und Kindertagesstätten würden zu niedrige Löhne gezahlt, so hindert sie nichts und niemand daran, statt Friseurin oder Erzieherin zu werden, eine Ausbildung als Mechanikerin oder Ingenieurin zu absolvieren und sich anschließend auf einer Ölbohrinsel oder in einem Bergwerk eine besser bezahlte Beschäftigung zu suchen.

Walter Wust | Fr., 29. Juli 2016 - 12:16

Was Frau Schwesig anstrebt ist eine Lohnanhebung. Allerdings müssen da schon die Voraussetzungen stimmen, Frau sein alleine ist da vielleicht zu wenig, andererseits hat man als Frau, entsprechende Eigenschaften vorausgesetzt, durchaus Chancengleichheit auch bei der Entlohnung. Das Risiko hierbei ist jedoch, eben aufgrund jener Eigenschaften nicht mehr in jedem Fall als Frau wahrgenommen zu werden. Schon bei den Bundestagsdebatten zeigt sich, wie wenig weiblich jene Frau Schwesig wirkt, wenn Sie mit Härte etwas zu erreichen sucht. Wenn Frau Merkel in der Migrationsdebatte Ihre Alternativlosigkeit verkündet, geht Ihr auch einiges an Charme verloren, wobei Merkel und Charme, naja Humor muss sein.

SigismundRuestig | Di., 2. August 2016 - 14:40

... und nicht - wie gehabt - die Datengrundlage anzweifeln!
Im Gegensatz zur Union kann Frau Schwesig moderne Familienpolitik ! Weiter so!
Die Ablehnung des Elterngeldes ist ebenso kurzsichtig und familienfeindlich wie die Verweigerung von Lohngleichheit!
Eine Verbesserung ist immer möglich! Aber wo sind die Vorschläge?
Dass die Union nicht moderne Familienpolitik kann, muss eigentlich nicht schon wieder betont werden! Insofern erübrigen sich die Kommentare von CDU/CSU.

Und im übrigen: nach der Wahl ist vor der Wahl:
http://youtu.be/0zSclA_zqK4

Viel Spaß beim Anhören!

SigismundRuestig | Di., 2. August 2016 - 14:42

Eines wird doch offensichtlich: die Union will, dass Frauen weiterhin ungerecht entlohnt werden!
Die Union kann eben nicht: soziale Gerechtigkeit!
Wer, wenn nicht die SPD, könnte das Thema soziale Gerechtigkeit lösen! Auch unter Einbeziehung einer richtig dosierten Vermögens- und Erbschaftssteuer! Wenn sie sich nur wieder auf ihre Kernkompetenz besinnen und nicht, wie z.B. aktuell zum Thema Soli, wieder in alten Gleisen bewegen würde.

Und im übrigen: nach der Wahl ist vor der Wahl:
http://youtu.be/0zSclA_zqK4
Viel Spaß beim Anhören!

PS: Eine neue SPD-Politik muss her, dann ist noch vieles möglich:
Mehr Gerechtigkeit, mehr Solidaridät für Familien/Alleinerziehende/Rentner, weniger Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen, mehr Respekt vor den Bürgerrechten. Und als Kanzlerkandidatin: warum nicht auch Manuela Schwesig in Betracht ziehen? Oder auch Heiko Maas? Wäre eine gute Vorübung für die übernächsten Bundestagswahlen!
Gabriel wäre nur noch vermittelbar, wenn er sich unverzüglich bei