Bundesverfassungsgericht
Der Zweite Senat des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung. /dpa

AfD-Klage gescheitert - „Das Verfassungsgericht verschließt seine Augen vor der Wirklichkeit“

Der Staatsrechtler Christian Hillgruber kritisiert das Karlsruher Urteil zum Umgang mit der AfD im Bundestag. Eine strikte Gleichbehandlung aller Fraktionen im Hinblick auf die parlamentarische Teilhabe sei nicht nur verfassungsrechtliche Pflicht, sondern auch politisch geboten.

Autoreninfo

Volker Resing leitet das Ressort Berliner Republik bei Cicero. Er ist Spezialist für Kirchenfragen und für die Unionsparteien. Von ihm erschien im Herder-Verlag „Die Kanzlermaschine – Wie die CDU funktioniert“.

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Christian Hillgruber ist Professor für öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Seine Schwerpunkte sind Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie. Zuletzt sind von ihm eine Monografie zur Religionspolitik und ein Herausgeberband zur Hohenzollerndebatte erschienen. 

Herr Hillgruber, am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der AfD im Parlament nicht grundsätzlich Ausschussvorsitzende zustehen. Wird hier eine Partei ungerecht behandelt?

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Brigitte Miller | Fr., 20. September 2024 - 08:09

jemand selbst:
Die "ausgrenzende Sonderbehandlung" und die "seit Jahren geübte schikanöse Praxis" , ich füge noch hinzu, als Menschenfeinde, Rassisten und Nazis m a c h t die Partei de facto zum Opfer von Politik und Medien.

gehörte natürlich noch der Satz "Eine ausgrenzende Sonderbehandlung bestätigt politische Außenseiter nur in ihrer vermeintlichen, sich selbst zugeschriebenen Opferrolle". In die Opferrolle wurde die AfD gebracht durch obiges Verhalten vom politischen Gegner.

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 20. September 2024 - 08:40

Wer bestimmt die Politik, der Souverän oder die Richter, die eigentlich Hüter der Verfassung sein sollen? Das ist die große Frage. Das Klimaurteil und die Urteile zur Corona-Politik haben auch das Ansehen des höchsten Gerichtes „beschädigt“, weil sich das Gericht der Einfachheit halber auf „Regierungswissenschaftler“ verlassen hat.

Auch das Urteil zur Teilhabe der AfD an Präsidiumsplätzen und Ausschussvorsitzen ist meiner Meinung nach nicht geeignet, die Gleichbehandlung aller Parteien zu gewährleisten. Herr Brandner sagte nach dem Urteil, das Gericht habe damit die Grundlage gelegt, dass bei einer absoluten Mehrheit einer Partei im Parlament diese der Opposition alle Vorsitze und Präsidiumsposten vorenthalten kann und er hat damit recht.

Es wird Zeit, dass die höchsten Gerichte sich auch mit den möglichen Auswirkungen ihrer Urteile befassen, bevor sie urteilen. Ansonsten kann das die Demokratie und das GG beschädigen, wie das Urteil zum Abstimmverhalten von Koalitionen im Bundesrat.

Norbert Heyer | Fr., 20. September 2024 - 08:42

Was die Altparteien mit der AfD veranstalten, ist Kinderkram und schadet unserer Demokratie, die in den letzten Jahren schon gewaltig geschleift wurde. Man wollte die AfD platt machen und erreichte mit Ausgrenzung das genaue Gegenteil. Die AfD könnte sich bald revanchieren: Mit 30% der Sitze hat sie in einigen Ost-Landtagen eine Sperr-Minorität, damit könnte sie den ganzen Laden lahmlegen. Sollte sie aber nicht praktizieren, damit würde sie nur ein Verbot der Partei provozieren. Die von links-grün taktisch geschickt erbaute Brandmauer macht die Union zum beliebigen Spielball der linken Ideologen. Ich muss den ansonsten unfähigen Grünen ein Kompliment machen: Egal, wie sehr die Zustimmung schwindet, sie wird immer - direkt oder indirekt - das Politik-Geschehen maßgeblich bestimmen. Wenn die Union sich nicht aus dieser Umklammerung befreit, wird sie untergehen. Grün-links beherrscht mit einer Minderheit die politische Richtung, die Mehrheit muss sich damit abfinden, das D untergeht.

Dietmar Philipp | Fr., 20. September 2024 - 09:05

Obwohl der Wissenschaftliche Dienst im Deutschen Bundestag der Bundesregierung bezüglich Rüstung ganz eindeutig den richtigen Weg aufgezeigt hat wurde nichts berücksichtigt und das Verfassungsgericht schloss sich dieser falschen Meinung an.
Die Wähler haben demokratisch die AfD gewählt, das ist auch vom Parlament bedingungslos zu akzeptieren und nicht, dass das Parlament seine eigenen falschen Meinungen zur Anwendung bringt. Leider schließ auch hier wieder das Verfassungsgericht sich diesem politischen willen an. Das hat alles nichts mehr mit Demokratie zu tun!!!

Uli | Fr., 20. September 2024 - 09:23

Noch nie war eine Regierung so eifrig alles nach ihrem Gusto zu ideologisieren. Es war absehbar, dass auch unser höchstes Gericht davon nicht verschont bleibt.

Maria Arenz | Fr., 20. September 2024 - 09:29

und ein anderes Ergebnis erwartet, nennt man das bekanntlich Wahnsinn. Der Umgang der Altparteien mit der AFD macht nur noch staunen ob der dumpf-doofen Starrköpfigkeit, mit der die -angeblich- von dieser Partei ausgehende"Gefahr für die Demokratie" bekämpft wird, indem man die Demokratie lieber selbst abschafft. Schon die Lucke- AFD wurde als rechtsextrem beschimpft und ausgegrenzt, sodann die Petry-AFD und auch nachdem man eben durch die in der Sache völlig unberechtigte Ausgrenzung die 30 %- Höcke-AFD bekommen hat , wird keiner von unseren Polit-Genies in den Altparteien nachdenklich. Nein, jetzt zieht eine Koalition der Wahlverlierer eine allen demokratischen Grundsätzen Hohn sprechende "Brandmauer" hoch und macht so eine noch radikaler werdende AFD noch stärker. Die AFD, die dabei am Ende an die Macht kommt, will ich dort auch nicht haben aber ich verzweifle langsam an der Mischung aus Dummheit und Selbstgerechtigkeit, mit der dieses Sch...spiel immer weiter getrieben wird

treibt die neue Partei in die Radikalität!
Das sage ich schon seit Jahren.

Wer einen untadeligen Prof. Dr. Bernd Lucke bereits in eine rechtsradikale Ecke stellt, sorgt selbst dafür, daß die Wut derer, die ein berechtigtes Interesse an konservativer Politik haben und n i c h t auf Augenhöhe betrachtet werden, mit jedem Tag steigt.

Je mehr versucht wird, konservativ-liberale Ansichten als schlimm bzw. unmoralisch auszugrenzen, umso radikaler werden die Forderungen der Zurückgewiesenen. Die Gruppe derer, die sowohl am rechten wie am linken Rand mit ihren Gewaltphantasien existieren, meldet sich dann immer stärker zu Wort und bestimmt irgendwann das Geschehen.
In den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts war dies ja bereits einmal der Fall in Deutschland.
Da kann man nur konstatieren: Nix gelernt aus der Geschichte!

Hans Schäfer | Fr., 20. September 2024 - 09:59

Ja!
Wenn in TH die GO geändert wird, nur um die AfD den LPräs zu versagen. , ist dass auch auf die meines Erachtens nach auf Urteile des BVerG zurückzuführen, die dem Wahlsystem der Richter ggeschuldet ist.

Vor Jahren habe ich hier schon geschrieben, und in jüngerer Zeit öfters wiederholt, sie haben uns vereinnahmt. Dies war nur möglich weil die Gewaltenteilung wie es scheint,nur auf dem Papier existiert.

T Romain | Fr., 20. September 2024 - 10:37

Einerseits setzt sich die AFD überall nachdrücklich für "freie und unabhängige Mandate" der Parlamentarier ein, und möchte das "freie Mandat" stärken.
Wenn dann aber in einer freien Wahl, ihr Kandidat nicht gewählt oder abgewählt wird - dann soll bitte interveniert werden. Und von wem soll eigentlich interveniert werden? - diese Frage hat das BVG in seinem Urteil ja aufgeworfen: Soll der Bundestagspräsident dann das Wahlergebnis des Ausschusses einfach mal so überstimmen??
Also freie, unabhängige Abgeordnete: Ja. Aber wenn die Abstimmung gegen uns läuft, soll die Entscheidung ungültig sein?
Man sieht schon, wo es langgehn soll....

Sorry, aber Ihre Antwort ist zwar richtig, aber leider auch genauso unqualifiziert und persönlich angreifend.

Es ging bei der AfD-Klage nicht um die Ablehnung eines einzelnen Kandidaten, sondern um die Tatsache, dass die anderen Parteien alle, selbst sehr gemäßigte Politiker der AfD aus "ideologischen Gründen ablehnen. Das ist für mich mit Demokratie nicht vereinbar.

Theodor Lanck | Fr., 20. September 2024 - 11:45

Die deutsche Politik braucht mehr Impulse von der Bürgerbasis und mehr Fundierung in der Bevölkerung. Das könnte mehr direkte Demokratie leisten, über Volksbegehren, Plebiszite und konsultative Volksbefragungen. Im Grundgesetz ist das schon angelegt, denn die Staatsgewalt soll demnach vom Volk "in Wahlen UND Abstimmungen" ausgeübt werden.

Die AfD fordert dies übrigens, wie auch früher schon (ausgerechnet) die Grünen.

Hans Schäfer | Fr., 20. September 2024 - 12:45

Anscheinend sind sie nur noch mit lügen, betrügen, tricksen und mit Hilfe der Justiz in der Lage an der Macht zu bleiben. Das gute Politik zum Wohle Deutschlands, dass auch garantieren könnte, darauf kommen sie nicht.
Sie haben nur ihr eigenes Wohl im Auge

Markus Michaelis | Fr., 20. September 2024 - 14:24

es ist politisch nicht gut, die AfD auf diese Art draußen zu halten. Verfassungsmäßig finde ich das aber nicht. Eine Verfassung ist nicht für die Einzelfälle da, sondern für den großen Rahmen, und ich kann mir leicht Konstellationen vorstellen, wo eine solche freie Wahl durch Mehrheiten im Parlament auch politisch Sinn ergäbe.

Das führt auch zu meinem Hauptgrund: ich glaube nicht, dass es gut ist, "die richtige" Politik und Gesellschaft durch Verfassungen zu erzwingen. Das geht prinzipiell nach hinten los und überstrapaziert den Verfassungsgedanken. Es ist gut, dazu relativ enge Grenzlinien einzuziehen, jenseits derer die Verfassung sagt "not my business", das müsst "ihr" (Bürger, Politiker) schon alleine untereinander regeln. Einfache Mehrheiten sind für dieses "Regeln" erstmal ein prima Mittel.

Hans-Hasso Stamer | Fr., 20. September 2024 - 14:37

Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil Mobbing in der Politik legalisiert.

Der ausgegrenzten Partei (das ist z.Zt. die AfD, es können prinzipiell aber auch alle anderen Parteien sein) wird zwar ein Recht zugesprochen, es wird ihr aber die Möglichkeit verwehrt, es auch durchzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, es handele sich andernfalls um einen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier. Die wird aber durch die Geschäftsordnung begrenzt.

Es wäre leicht, der Geschäftsordnung per Urteil eine Grenze aufzuerlegen, indem man beispielsweise die Zahl der Wahlgänge begrenzt und festlegt, dass spätestens beim so und sovielten Wahlgang,ein Kandidat gewählt werden muss. Falls das nicht der Fall ist, wird der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl bisher eingesetzt.

So wäre gewährleistet, dass die Partei den Posten auf jeden Fall erhält. Denn diese Posten sind wichtig, da sie die volle demokratischede parlamentarische Teilhabe der Abgeordneten sichern.

T Romain | Fr., 20. September 2024 - 15:26

Natürlich darf und soll man auch über Entscheidungen des BVG diskutieren können.
Wenn man aber grundsätzlich die Entscheidungen des BVG in Frage stellt, rüttelt man an den Pfeilern der Demokratie. Dann ist Willkür Tür und Tor geöffnet! Man hat den Eindruck, genau das möchten einige, die zuletzt wiederholt BVG Entscheidungen bewusst als illegitim, unrechtmässig usw darstellen wollen. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu sehen, wo das hinführen kann und wohl auch soll.

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