- ... 75 Jahre Grundgesetz
Der Schweizer Journalist, Medienberater und Cicero-Kolumnist Frank A. Meyer freut sich über den Geburtstag des Grundgesetzes. Doch auch nach 75 Jahren müssen sich die Bürger ihre Freiheit und ihre Demokratie immer wieder neu erobern.
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Wieder mal ein Meyersches Highlight. Höchst interessant, wie die drei Sprachgeschwister Deutschland, Österreich und Schweiz mit dem Thema Demokratie umgehen: Neutralität, aber zum richtigen Zeitpunkt und im wirtschaftlich interessanten Umfang in der Schweiz; Rosinenpickerei beim Umgang mit der jüngeren Geschichte im Benko/Kurz-Land; Klima-Weltrettung und dem sehnlichen Wunsch nach gelenkter Demokratie in Deutschland.
Wir müssen scheinbar erst mal wieder lernen einen einigermaßen zivilisierten Umgang miteinander bzw. untereinander zu pflegen. Früher gab es Benimmkurse oder sowas wie Etikette und wenn man mal so richtig ablassen wollte den guten alten Stammtisch, Werner Höfers Internationalen Frühschoppen mit viel Rauch und geistigen Getränken oder diverse Vereinszugehörigkeiten wo bei Vorstands-und anderen Sitzungen der Punk abging;). Man schlug sich, man vertrug sich und wenn man es auch nicht ohne weiteres zugeben wollte dass das Gegenüber eventuell, vielleicht doch was Gescheites an Meinung, Argumenten oder Einwürfen getätigt haben könnte, blieb man anständig! und damit offen für eventuelle künftige Diskurse bzw. Auseinandersetzungen. Heute bringt der Durchschnittspolitiker, Journalist oder TV-Moderator nicht mal mehr den Anstand auf andere ausreden zu lassen, geschweige die eigene vorgefasste Meinung außen vor zu lassen. Und unsere gewählten "Vorbilder" im BT? Knigge rotiert in seinem Grab! MfG
Ich bin Realist. Ich weiß natürlich, dass es Menschen gibt die wirklich hassen und ggfls.. gemein und gefährlich hetzen. Nur sind diese Begriff inzwischen inflationär geworden. Jeder Form von Kritik wird mit den beiden Totschlagsbegriffen belegt. Da hat Herr Meyer durchaus recht. Es ist aber inzwischen eine Keule zur Unterdrückung von jeder Form von Kritik geworden, wenn man sich mal ärgert oder wütend äußert. Dafür hat man ja inzwischen den Begriff des "Wutbürgers" kreiert. Sie sollten nur wissen, das GG heißt so, weil es einer Verfassung ähnlich ist, aber keine Verfassung ist.
Artikel 146 GG besagt:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Das hätte man 1990 machen sollen und müssen und hat man nicht getan. Warum wohl nicht?
Mache sich jeder seine Gedanken.