- „Es fand ein klarer Bruch der irakischen Verfassung statt“
Ali B. hat den Mord an Susanna F. vor der Polizei gestanden. Doch dafür musste er illegal aus dem Irak zurück nach Deutschland überführt werden, sagt der Völkerrechtler Matthias Hartwig. Das kann nun zu Problemen im Prozess führen
Matthias Hartwig ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und öffentliches Recht in Heidelberg. Er forscht zum Völkerrecht und berät im Vergleichenden Verfassungsrecht, in letzterem Bereich ist er auch rechtsberatend tätig.
Herr Hartwig, erst bestritt Innenminister Horst Seehofer, dass er von der Überführung von Ali B., dem mutmaßlichen Mörder von Susanna F., aus dem Irak nach Deutschland Bescheid wusste. Am Montag kam jedoch heraus, der Chef der Bundespolizei Dieter Romann habe ihn permanent über die Vorgänge informiert. Warum ist Romann überhaupt höchstpersönlich in den Irak geflogen, um Ali B. abzuholen?
Er verfügte wohl über persönliche Kontakte in Kurdistan, also dem nördlichen Teil vom Irak. Die hat er dann eingesetzt, um die Überstellung oder Abschiebung von Ali B. zu bewirken. Strittig ist natürlich, inwieweit das in seinen Kompetenzen lag. Aber wenn Seehofer auf dem Laufenden über diese Unternehmung war, hat er sie durch sein Stillschweigen gebilligt.
Nun hat sich Seehofer von Dieter Romann auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen lassen. Können Sie diese Rechtmäßigkeit ebenfalls bestätigen?
Nein, der ganze Vorgang ist rechtlich hoch problematisch. Denn eine Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen erfolgt in einem rechtlichen Rahmen. Im Irak – so wie auch in Deutschland - können eigene Staatsangehörige nicht ausgeliefert werden. So steht es ohne Ausnahmen in Artikel 21 aus der irakischen Verfassung aus dem Jahr 2005.
Kann man hier sogar von einer Entführung sprechen?
Rechtlich würde man nicht so weit gehen können, Deutschland selbst eine Entführung von Ali B. vorzuwerfen. In diesem Fall haben die irakischen beziehungsweise kurdischen Behörden mitgemacht. Sie haben im Rahmen ihrer polizeilichen Funktionen agiert. Die Deutschen selbst sind nicht aktiv geworden und haben keine Maßnahmen ergriffen. Sie haben lediglich die Anregung gegeben, dass Ali B. überstellt werden soll.
Wenn Sie von der „polizeilichen Kompetenz der kurdischen Behörden“ reden, handelt es sich um die Befugnisse der autonomen Region Kurdistan. Kann die sich über das irakische Verbot der Auslieferung eigener Staatsbürger hinwegsetzen?
Nein, auch die Organe in der autonomen Region Kurdistan sind an die Verfassung gebunden und also an einer Auslieferung gehindert. Abgesehen davon gilt: Zwar ist eine Auslieferung trotzdem grundsätzlich möglich, auch wenn kein Auslieferungsabkommen zwischen zwei Ländern besteht. Allerdings muss sich der ersuchende Staat an die „Zentral“regierung wenden. Die Bewilligung der Auslieferung liegt nicht in der Kompetenz von regionalen Behörden. Konkret hätte Deutschland sich an das irakische Außenministerium wenden müssen. Dieses hätte über einen Auslieferungsantrag entscheiden müssen.
Genau darüber beschwert sich Bagdad jetzt.
Natürlich und das zurecht. Die irakische Regierung ist hier überspielt worden. Das hängt auch wieder mit Herrn Romann zusammen. Der hatte die Kontakte nach Kurdistan, wo die Deutschen aus verschiedenen Gründen besonders aktiv sind. Wahrscheinlich hat Romann keine Kontakte ins irakische Außenministerium.
Wenn die Auslieferung also illegal war, kann das zu Problemen im Prozess in Deutschland führen?
Das ist die Frage. Auf Lateinisch pflegte man zu sagen „Male captus, bene detentus“: Auch wer unrechtmäßig gefangen genommen wurde, kann vor ein Gericht gestellt werden. Dies war die lange Zeit vorherrschende Auffassung. Dieser Grundsatz hat auch im Fall Eichmann gegolten. Die Israelis haben Adolf Eichmann damals in Argentinien rechtswidrig entführt und dann über ihn ein international anerkanntes Urteil gesprochen. Inzwischen hat sich dieses Rechtsverständnis sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene gewandelt. In zwei Fällen kann es zu Verfahrensproblemen kommen. Und zwar erstens, wenn die Überführung unter Gewaltanwendung des entführenden Staates durchgeführt wurde. Oder wenn zweitens die Überführung in grob rechtswidriger Weise der Rechtsnorm des Landes, aus dem die Entführung stattfindet, geschah.
Das heißt, die Bedingung für den ersten Fall ist nicht erfüllt, dafür aber für den Zweiten.
Genau, man kann hier die Frage stellen, ob die Bundesregierung hier nicht in bewusster Kenntnis der Rechtslage im Irak handelte. Jedenfalls hätte sie sie kennen müssen. Ich weiß natürlich nicht, wie weit Herr Romann mit den Feinheiten der irakischen Verfassung vertraut ist. Aber er hätte wissen müssen, dass eine Abschiebung/Überstellung irakischer Staatsangehöriger nicht von lokalen Behörden vorgenommen werden kann, sondern über die „Zentral“regierung in Bagdad läuft. Das eigentlich angezeigte Auslieferungsverfahren wurde auf diese Weise umgangen. Insofern ist das Vorgehen der deutschen Seite als rechtswidrig zu bezeichnen.
Gibt es bereits Präzedenzfälle, in denen wegen dieser Fehler kein Urteil gesprochen werden konnte?
Ja, es gibt einige Fälle in Großbritannien, Neuseeland, Australien und Südafrika. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich mit der Frage in einem Fall, in dem Jemeniten von amerikanischen V-Männern aus dem Jemen nach Deutschland gelockt wurden. Es handelte sich um Imame, denen ein Aufruf zum Terror vorgeworfen wurde. Sie wurden nach Frankfurt gelockt, dort festgenommen und in die USA ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat damals festgestellt, dass jedenfalls ein Herauslocken etwas anderes ist als eine Festnahme, weil die Personen freiwillig – wenn auch unter Täuschung – nach Deutschland gekommen seien und daher zur Durchführung eines strafrechtlichen Verfahrens ausgeliefert werden konnten. In der Entscheidung schwingt mit, dass bei einer gewaltsamen Entführung möglicherweise anders entschieden worden wäre.
Nun wurde Ali B. ja aber im Irak festgenommen.
Ali B. kam nicht freiwillig nach Deutschland. Er wurde gewaltsam und wahrscheinlich gegen seinen Willen in Gewarsam genommen und aus dem Irak herausgebracht. Ich kann es nur wiederholen: Hier fand also ein klarer Bruch der irakischen Verfassung statt. Das betrifft auch die Menschenrechte. Wir drängen alle Staaten der Welt, menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten und hebeln sie im Zusammenspiel mit Kurdistan jetzt selbst aus. Das wirft kein gutes Licht auf die Bundesregierung.
Das hätte man umgehen können, indem Ali B. der Prozess im Irak gemacht wird. Wäre das möglich gewesen?
Theoretisch ja. Üblicherweise kann jeder Bürger auch für Taten verurteilt werden, die er im Ausland begannen hat. Im Irak drohte Ali B. dafür natürlich die Todesstrafe. Das wäre aus deutscher Sicht ein Problem gewesen. Denn das Verbrechen hat sich ja in Deutschland abgespielt. Das heißt, der Irak hätte Informationen gebraucht und dafür Rechtshilfe von Deutschland angefordert. Diese Rechtshilfe über den Tathergang und so weiter hätten wir aber nicht liefern dürfen, wenn dort die Todesstrafe droht. Möglicherweise wäre Ali B. dann durch Mangel an Beweisen freigekommen.
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Bis jetzt die rechtlichen Fragen geklärt sind ist der Mörder aus Altersgründen haftunfähig und ist auf freien Fuß zu setzen. Der Rechtsstaat in einer Demokratie ist nur wehrhaft und handlungsfähig, wenn es um den Einzug von Strafzetteln geht. Ich denke als Eltern des Opfers müsste man verzweifeln bei dieser Diskussion.
So wie ich Merkel und Gefolgschaft kenne, wird der deutsche Geldsack aufgemacht und das Problem auf diese Weise gelöst.
Außerdem wird dieser Ali froh sein hier zu sein, weil ihm im Irak die Todesstrafe erwarten würde,.... das wird nach "humanitären Gründen" Frau Merkel sowieso nicht zu lassen.
dann hatte Todenhöfer doch Recht, als er sagte, man hätte den Mörder im Irak lassen sollen. Allerdings war der von einer gerechten Verurteilung nach Landessitte ausgegangen und nicht davon, dass eine solche durch das deutsche Rechtsverständnis verhindert werden könnte. Es kann doch nicht sein, dass die deutschen Behörden die Einzelheiten zum Mord in solchen Fällen nicht mitteilten dürfte und die Mörder sich dann ihrer Freiheit erfreuen und zu neuen Taten schreiten können.
Kann die deutsche Regierung irgenetwas richtig machen, aus grosse Sorge, das diese Mörder in Irak eine Todesstrafe bekommen könnte, holen sie ihn mit vorauseilende Geschwindigkeit nach D., damit der "BUB" nicht so hart bestraft wird. Wieder Gesetze übertreten, aus lauter" Humanität". Am Ende wird er frei und bekommt Asyl und Enschädigung. Das ermordete Mädchen interesiert niemanden.
"Wie am Montag bekannt wurde, ist Ali B. nicht auf Grundlage eines Auslieferungsersuchens zurück nach Deutschland geholt worden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte mit, dass er am Samstag formell abgeschoben worden sei." Ich wusste zwar nicht, dass man aus dem eigenen Land abgeschoben werden kann, aber scheinbar geht das. Wenn das offiziell so fein differenziert wird, hat das sicherlich auch Gründe, z. B. die Aktion legal zu machen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article177318412/Fall-Susanna-F…
Nun dürfen wir also für den Gefängnisaufenthalt von Ali zahlen und haben uns strafbar gemacht. Man könnte meinen, die Zirkuskünstler in Berlin haben nichts zu tun.
Ein guter Jurist kann vieles zu Recht biegen. Und überhaupt: Wir schaffen das!
bzw.: is uns Wurst!
doch man sollte auch wissen, in welchem Forum man sie mit welcher Zielsetzung führt. Was soll einem juristisch nicht geschulten Publikum mit diesem Interview eigentlich vermittelt werden? Dass das Völkerrecht dafür sorgt, dass mutmassliche Mörder nicht ins Recht gefasst werden können, so die Konstellation zwischen zwei Staaten dafür nur "richtig" steht? Einerseits hätte Ali B. laut Matthias Hartwig nicht nach Deutschland überführt werden dürfen, da die Verfassung des Irak die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an einen Drittstaat untersagt. Anderseits hätte Deutschland dem Irak, hätte er Ali B. vor Gericht gestellt, keine Rechtshilfe leisten dürfen, da dieser, anders Deutschland, die Todesstrafe weiterhin kennt. Fazit: Ali B., der samt Familie in den Irak zurückgereist ist, aus dem man unter Berufung auf das Asylrecht geflüchtet war, kann nicht adäquat ins Recht gefasst werden, da Recht und Rechtsempfinden zwei Paar Schuhe sind? Und das hat man im Namen des Rechts zu akzeptieren?
Herr Hartwig beschreibt eine Zwickmühle, die zusammengesetzt ist aus Rechtshilfe- und Auslieferungsverbot. Nun ist A. aber wieder in der Bundesrepublik, weshalb sich die Frage stellt, ob hier einem Strafprozess ein Verfahrenshindernis im Wege steht. Die Antwort auf diese Frage ist keineswegs geklärt und letztlich nur von einem Strafprozessualisten zu beantworten. Insofern ist Herr H. der falsche Interviewpartner. Verwunderlich ist, dass der eine oder andere Forist offenbar kein Problem hätte, würde A. im Irak hingerichtet. Die zivilisatorische Firnis ist mitunter auch in Deutschland erschreckend dünn.
„Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.“ (Exodus 21,23–25)--Für die damalige Zeit, als die Bibelverse niedergeschrieben wurden, bedeutete das Gesetz jedoch ein Stück Sicherheit. Und wenn ich das lese:
""Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin." (Mt 5,38 f.)"!- möchte ich aus der Kirche austreten.
Verrückte Welt!.
ist beliebtes Bildnis der moralisch überheblichen Selbstgerechten. Glauben Sie ernsthaft, dem Täter würde im Irak die Todesstrafe drohen? Das Opfer: weiblich, ungläubig und dann sogar noch jüdisch. Also aus islamischer Sicht höchst minderwertig. Die zivilisatorische Firnis, wird hier von ganz anderen zerstört, als Sie uns glauben machen wollen.
Hat er jetzt wieder Anspruch auf Familienzusammenführung?
Aber viel einfacher zu klären. Die Familie hat sich bei den Behörden nicht abgemeldet,hat sozusagen einen Ausflug ins Heimatland gemacht und kann ins kuschelige Deutschland bei vollen Bezügen von Sozialleistungen zurück kehren.
Nach Anfrage bei der CDU und Antwort, ist die Familie korrekt unter ihren richtigen Namen ausgereist.
Asyl eralten in Deutschland diejenigen, die in ihrem Heimatland Bedrohungen für Leib und Leben erwarten. Die Heimaturlaub in Anspruch nehmende Familie von Ali B., die für 8 Personen locker einen Direktflug unter welchem oder welchen Namen auch immer, in die Heimat organisieren konnte, ist offensichtlich keiner Bedrohung ausgesetzt. Da reibt sich der deutsche Steuerzahler mal wieder die Augen. Irgendwer in unserem Lande wird nach der eventuellen Verurteilung des o.a. Mörders nach Jugendrecht dafür plädieren, dass ein so junger Mensch seine Familie in der Nähe haben muss. Jetzt darf der deutsche Steuerzahler raten, was passieren könnte .....
Ich nehme an, dass ein formales Vorgehen über Bagdad im Sande verlaufen wäre - schon weil sich die Kurden wahrscheinlich nicht aus Bagdad sagen lassen, welche ihrer Leute sie ausliefern sollen. Es kann dann schnell auf eine Straffreiheit in einer für Deutschland sehr sensiblen Straftat hinauslaufen. Das wäre für das gesellschaftliche Klima in Deutschland auch nicht so gut. Dann müsste man wenigstens solche Leute schnell abschieben und auch an der Grenze wieder abweisen können. Wenn da auch der Rechtsstaat im Wege steht, kann die Frage aufkommen, ob der Rechtsstaat nun das Funktionieren der Gesellschaft sicherstellen soll, oder ob die Gesellschaft sich anstrengen muss, um das Funktionieren des Rechtsstaats sicherzustellen.
Es ist unerträglich geworden in unserem Land.
seit Jahre jeden Tag das Thema "Schutzsuchende", diese ganze Politik nervt unendlich-und das bei nur 1% Glücksritter..
da deutschland täter plus familie ungehindert ausreisen liess, kommt man zwangsläufig in diese (völker)rechtlichen bredouillen. ich warne aber die gutgläubige 'im-irak-todesstrafe'-fraktion vor dieser illusion: mangels an beweisen wäre er dort ev. sogar freigesprochen worden...
jedenfalls: der täter und seine familie müssen mächtige beschützer haben. hier und in irakisch-kurdistan.
Es könnte also sein, dass unsere Justiz ein Strafverfahren gegen den Mörder von Susanna wegen diesem "Formfehler" abschmettert. Dann kommt Susannas Mörder frei und beantragt in Deutschland Asyl, weil ihm im Irak die Todesstrafe droht. Dann holt er aus humanitären Gründen seine mit ihm geflohene Familie zürck nach Deutschland und alle Leben glücklich bis an ihr Lebensende auf unser aller Kosten im schönen Wiesbaden, wo die Familie von Susanna Gefährderansprachen erhält, damit sie aus Wiesbaden wegziehen. ....... Ich kann nur hoffen, dass Horst endlich zum Mann wird!
Es fand ein klarer Rechtsbruch der deutschen Verfassung statt! Es ist ein Mensch gestorben! Dagegen ist die irakische Verfassung kaum was wert. Und noch schlimmer wäre es, wenn ein Mörder, welcher vermutlich in Zukunft weitere Taten begehen würde, freikommt, weil er es schafft, der Justiz in Deutschland zu entkommen. Alles richtig gemacht, da gibt es überhaupt nichts zu bemängeln!
definiert sich heute so: Arbeitende Bewohner eines Landes dürfen gegen Bezahlung von horrenden Steuern, Sozialabgaben und Gebühren ihre Bürgerrechte zu Gunsten von Verbrechern, Migranten und korrupten Politikern abgeben.
Was für ein Hickhack um diesen "Mörder"
Will man den Täter vor einer Todesstrafe schützen ?
Wenn ja, warum ?
Der hat ein Kind umgebracht.
Das wird hiermit ja wohl getan. Amen.
Im Fall Dieter Krombach, der vom Vater des Mordopfers von Deutschland nach Frankreich entführt worden war, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Einwände gegen die Verurteilung durch ein französisches Gerichts erhoben. Zumindest die Europäische Menschenrechtskonvention steht einer Verurteilung Ali Bashahs nicht entgegen. Darauf hätte ein ausgewiesener Fachmann wie Matthias Hartwig ruhig hinweisen dürfen. So ist seine Darstellung der Rechtslage recht einseitig geraten. Übrigens wurde der Tatverdächtige nicht ausgeliefert sondern ausgewiesen. Das ist ein einseitiger Rechtsakt der irakischen Behörden und möglicherweise mit der dortigen Verfassung vereinbar.