Anton Schlecker, seine Frau Christina und seine Kinder Meike und Lars laufen durch Ehingen
Die Kinder des Drogerie-Königs Anton Schlecker (Zweiter von links) müssen ins Gefängnis: Meike (links) und Lars Schlecker (rechts) neben ihrer Mutter Christina (rechts außen)

Meike und Lars Schlecker - Kinder haften für ihre Eltern

Der einstige Drogerie-König Anton Schlecker kommt mit einer Bewährung davon. Rechtlich ist das nachvollziehbar, moralisch kaum. Denn seine Kinder Meike und Lars Schlecker büßen nun nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für seine Rücksichtslosigkeit

Bastian Brauns

Autoreninfo

Bastian Brauns leitete das Wirtschaftsressort „Kapital“ bei Cicero von 2017 bis 2021. Zuvor war er Wirtschaftsredakteur bei Zeit Online und bei der Stiftung Warentest. Seine journalistische Ausbildung absolvierte er an der Henri-Nannen-Schule.

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Spätestens ab Februar 2011 hätte Anton Schlecker wissen müssen, dass die Insolvenz seines Drogerie-Imperiums bevorstand. Trotz dieses Wissens verschob er illegalerweise Millionenbeträge auf private Konten. Zu diesem Schluss ist nun das Stuttgarter Landgericht im Prozess gegen den einstigen Drogerie-König gekommen. Es bedeutet, dass der 73 jahre alte Schlecker-Gründer wegen vorsätzlichen Bankrotts lediglich mit einer Geldstrafe von 54.000 Euro und einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkommt. Seine Kinder Lars und Meike Schlecker hingegen sollen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott sowie wegen Untreue und Insolvenzverschleppung für zwei Jahre und neun Monate, beziehungsweise für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis gehen.

Zwar wird die Strafe für Anton Schlecker zur Bewährung ausgesetzt, doch das Urteil muss den Vater trotzdem hart treffen. Bei aller Selbstverantwortlichkeit von Lars und Meike Schlecker zahlen seine eigenen Kinder letztlich den bitteren Preis für seine vergleichsweise halsstarrige, wie beratungsresistente Unternehmenspolitik. Das Imperium ist futsch. Die Freiheit seiner Kinder nun voraussichtlich auch, sollte eine Berufung ausbleiben oder keinen Erfolg haben.

Bitterer Niedergang für die Schleckers

Leicht fällt es zwar zunächst, sich über das vermeintlich milde Urteil gegen Anton Schlecker zu empören. Leicht nachzuweisen ist ein Wissen um nicht abwendbare Insolovenz aber eben leider nicht. Insofern konnte das Gericht nur das gewichten, was offensichtlich war. Das Gesamturteil trifft die Richtigen. Die Schlecker-Philosophie fußte seit jeher darauf, auch noch das letzte aus jenen herauszupressen, die gar nicht anders können als zu bleiben. Zehntausende Mitarbeiter und zahlreiche Lieferanten litten und leiden noch immer unter dem System Schlecker, auch wenn es ihnen einst als mächtiger Arbeitgeber oder Abnehmer zugleich über Jahrzehnte das Einkommen oder den Absatz sicherte.

Anton Schlecker und auch seine Frau Christa sind keine Ersttäter. Schon im Jahr 1998 hatte das Landgericht Stuttgart das Ehepaar zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von umgerechnet einer Million Euro verurteilt. Der Grund: Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass sie Hunderte Verkäuferinnen jahrelang unter Tarif bezahlt, ihnen aber einen Tariflohn vorgetäuscht hatten. Diese Vorstrafe dürfte inzwischen getilgt sein und konnte darum ins aktuelle Strafmaß nicht einfließen. Das Unternehmerpaar achtete offensichtlich auf jeden Cent, aber auch damals schon nicht so sehr auf das Gesetz. Auch in späteren Jahren wurden weitere Fälle von schlecht behandelten Mitarbeitern bekannt.

Vermeintliches Umdenken nach außen

Einiges sei in der Vergangenheit schief gelaufen. Es gäbe nun aber eine neue Unternehmenskultur. Mit solch reuevollen Worten wandte sich Lars Schlecker, der Sohn des Drogerieketten-Gründers Anton Schlecker, noch kurz vor der verkündeten Pleite an die Öffentlichkeit. Mit dem nun gefällten Stuttgarter Urteil wirkt diese Pseudo-Transparenz-Offensive des Unternehmens, das damals bereits hohe Verluste machte, noch dreister. Lars Schlecker und seine Schwester Meike gaben an, das Unternehmen sanieren zu wollen. Wenig später folgte die Insolvenz. Von dem einst auf 1,95 Milliarden Euro geschätzten Schlecker-Vermögen soll nichts mehr übrig gewesen sein, sagte Meike Schlecker 2012 auf der Insolvenz-Pressekonferenz. Ihr Blick starr, die Stimme stockend, halb auswendig gelernt, halb abgelesen trug sie damals vor:

„Das Vermögen meines Vaters war immer das Unternehmen. Er hat es auch stets abgelehnt, die Rechtsform zu ändern und in beschränkte Haftung zu gehen. Er hätte das jederzeit machen können. Wir hatten nie Banken drin. Er hätte das von heute auf morgen machen können in den letzten zwanzig Jahren. Er hat es nie gemacht und nie für nötig gehalten. Er sah sich immer in der vollen Verantwortung als Unternehmer.“

Andere mussten immer in Vorleistung gehen

Es stimmt, tatsächlich war Anton Schlecker mit seiner Firma immer in der Rechtsform „eingetragener Kaufmann“ geblieben. Er haftete also anders als etwa eine GmbH mit seinem gesamten Vermögen. Soweit, so edel. Dass Anton Schlecker aber von jeher keine Banken als Geldgeber ins Haus holen wollte, funktionierte nur, weil er andere in die Pflicht nahm. Zum Beispiel seine Lieferanten, die als Insolvenz-Gläubiger letztlich die Dummen bleiben werden, wie Insolvenz-Verwalter Anrdt Geiwitz ankündigt. Ihnen hatte Schlecker beispielsweise extrem lange Zahlungsfristen abgerungen. Gelieferte Ware bezahlte der Drogerie-Riese oft erst nach Monaten, obwohl die eigenen Kunden längst an den Schlecker-Kassen ihr Geld ließen für Deo, Klopapier und Waschmittel. Mit dem auf diese Weise geschickt gehorteten Geld expandierte Schlecker und wurde zur größten Drogeriemarktkette Europas mit 15.000 Filialen, mit etwa 50.000 Mitarbeitern und Jahresumsätzen von bis zu 7 Milliarden Euro.

Aber dieses ausgefuchste System kam an seine Grenzen: Die Kunden blieben zunehmend weg. Immer häufiger fanden sie günstige Drogerieartikel auch bei Discountern wie Lidl und Aldi. Bei den schickeren Konkurrenten Rossmann, Müller und dm kauften sie lieber ein, als in den Schlecker-Schmuddelfilialen. „Ich geh zum Schlecker“ das beinah schon geflügelte Wort war immer seltener zu hören. Doch Anton Schlecker hielt an seinem Konzept der kleinen, wenig ansprechenden Filialen fest. Berater verzweifelten und gaben auf. Als schließlich die Kinder Lars und Meike übernahmen, war es längst zu spät. Das misslungene Re-Branding mit dem Slogan „Schlecker  For you, vor Ort“ war ein letztes hilfloses Zucken. Die anschließende Kundenbeschimpfung die letzte Delle im Image der ramponierten Marke.

Das eigene Vermögen darf gerettet werden

Wer im Angesicht der Insolvenz die eigenen Felle in Form von Firmen- und zugleich Familienvermögen davon schwimmen sieht, versucht sie verständlicherweise zu retten. Menschlich ist das nachvollziehbar. Die Schleckers nutzen deshalb gewiss auch legale Wege oder Grauzonen-Schlupflöcher. Sie wählten aber eben auch illegale Optionen, wie das Gericht nun urteile. Ein schwacher Trost für die geschädigten Mitarbeiter: Diese Vermögensverschiebungen führten nicht zur Schlecker-Insolvenz, stellte das Gericht fest. Das Ende war bereits nicht mehr abzuwenden.

Leichter nachzuweisen als das Wissen von Anton Schlecker um die drohende Insolvenz, war für das Stuttgarter Gericht offenbar das Verhalten der Kinder. Lars und Meike Schlecker besaßen die Tochter-Logistikfirma LDG, welche die Waren in die tausenden Filialen transportierte. Vom Mutterkonzern sollen sie sich für diese Dienstleistungen bewusst überhöhte Stundensätze bezahlt haben lassen, obwohl die Zahlungsunfähigkeit längst klar war. Kurz bevor sie die Insolvenz bekannt gaben, haben sich Meike und Lars Schlecker im Januar 2012 insgesamt rund 6,1 Millionen Euro als Gewinn auszahlen lassen, obwohl die LDG Verluste erwirtschaftete. Hände ringend versuchten die beiden offenbar zu retten, was von abgebrannter Vaterhand noch zu retten war.

Meike Schlecker beteuerte 2012 vor laufenden Kameras „Es ist nichts mehr da.“ Das war genau genommen nicht mal gelogen. Es war die eiskalte Wahrheit.

Im Urteil lässt sich dennoch mehr als eine Ahnung davon erkennen, dass Anton Schlecker zumindest die Hauptverantwortung nach moralischen Gesichtspunkten trägt. Doch schlechter Charakter ist eben nicht per se strafbar. Auch wenn sich dieser nur selten bessert, vielleicht fühlt sich Anton Schlecker zumindest mitschuldig dafür, dass es für seine Kinder nun nicht mehr zur Bewährung reichte. Um den Thron des einstigen Königs von Ehingen war es nie einsamer als jetzt.

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Dimitri Gales | Mo., 27. November 2017 - 20:06

nicht nach Moral. Das ist ein häufig vorkommendes Phänomen in der Rechtsprechung: die strittige Diskrepanz zwischen Moral, moralischem Empfinden und Paragrafen.

Holger Stockinger | Mo., 27. November 2017 - 22:15

Ein (vielleicht das kürzestese Liebesgedicht entsprang der Feder des Augsburger Bertolt Brecht):

Moralisierer ist jemand, Der Don Juan sein möchte, aber die MOZART-Oper verachtet (fiel mir beim Schreiben dieser Zeilen ein).

Das kürzeste Liebesgedicht von Brecht ist nachlesbar: Der MORALISIERER beschränkt sich auf sein PSEUDO: Hier moralisiere ich, ergo SUM!

Holger Stockinger | Di., 28. November 2017 - 01:34

Die "Gier des Machterhalts" durchzieht alle Imperien.

"ALDI" wirbt seit Jahren mit schwarzhäutigen Jungkäufern und "Lidl" mit bärtigen Religionsgläubigen.

Weder Hautfarbe noch Kopftuch "tragen" etwas dazu bei, die Menschen mutikultureller zu "machen".

Wo Käufer "bedingslos" Schlange stehen, erkennt man die Unterwerfung bereits an der Kasse.

Das "geduldige Warten" ist die Schlafpille des Konsumenten im Bett des "Wohlfahrtsstaates"

Holger Stockinger | Di., 28. November 2017 - 02:24

Wo "Stiftungen" anfangen und wohin sie führen können, findet die "Heinrich-Böll-Stiftung" der GRÜNEN sogar eine Art Höhepunkt: Unter Verwendung des Namens seines Stifters wird vorgegaukelt, man sei "mutlikulturell", wo in Realita ein biomachendes Geschwätz am Werk ist.

Heinrich Böll hat zu Hause ausgebürgerten Russen "Hausasyl" gegeben, war aber nicht so größenwahnsinnig wie die GRÜNEN, an deren Wesen nun kein Mensch mehr "Neger" oder "Mann" sagen darf, ohne frau als Gleichstellungsbeauftragte in der GENDERforschung zu beleidigen ...

Nur zur Klarstellung: Böll hat nicht irgendeinen „ausgebürgerten Russen“, sondern Alexander Solschenizyn zeitweilig bei sich aufgenommen. Solschenizyn war ein großer Literrat, m.E. weitaus größer als der überschätzte Böll. Und: Solschenizyn, der viele Jahre in den Lagern Stalins verbrachte (Hauptwerk: „Archipel Gulag“) galt und gilt vielen bis heute als Gewissen Rußlands in finsterer kommunistischer Zeit.

Rolf Pohl | Di., 28. November 2017 - 16:58

Antwort auf von Dr. Roland Mock

Bravo Herr Doktor.
Nicht irgendeinen Russen also, sondern dem einen gab Böll Asyl.
Es fehlt nun noch Ihre Angabe der dazugehörigen Jahreszahl plus Schuh und Kragengröße.
Welcher Zusammenhang besteht eigentlich zwischen den Schleckers, Böll und Solschenizyn`?
Ich bitte die Herren um Info, danke!

Dr. Florian Bode | Di., 28. November 2017 - 08:22

Die ganze Schleckerdebatte wird in Presse, Funk und Fernsehen unsauber geführt. Neben den tatsächlichen Rechtsbrüchen waren auch "nur" unternehmerische Fehlentscheidungen und Pech im Spiel. Während die Medien früher nicht müde wurden, die unzumutbaren Arbeitsbedingungen "beim Schlecker" anzuprangern, wird jetzt so getan, als sei den ehemaligen Mitarbeiterinnen das Paradies auf Erden weggenommen worden. Immerhin, hier kann man einen Einzelunternehmer in die Pfanne hauen. Wo bleibt das Geschrei bei Air Berlin?

Peter Lieser | Di., 28. November 2017 - 09:32

Dieses ausgefuchste System wird von allen großen Konzernen praktiziert. Gestern gab es einen Bericht über den "A-Konzern" und seinen Schweinereien, dagegen war Schlecker ein Ponyhof. Also im "Westen nix Neues". Mir ist nur schleierhaft warum er keine andere Gesellschaftsform gewählt hat. Zudem eine ziemlich einfältige Form der "Liquitation" diese Milliarden Unternehmes und der Mitnahme eines lächerlichen Betrages. Ich denke das Hauptvermögen ist sicher vergraben, Nähe Panama - Kanal oder so.........

helmut armbruster | Di., 28. November 2017 - 11:19

ist eine Konstruktion unseres HGB, welche es in Politik, Regierungshandeln u. Management großer Aktiengesellschaften leider nicht gibt.
Die Konsequenzen persönlicher Haftung können hart und bitter sein, wie man jetzt im Fall Schlecker sehen kann.
Dieselbe Härte vermisst man bei Fehlverhalten in Politik, Management u. Regierungshandeln
-Ein Wintercorn z.B. ist verantwortlich für zig-Millionen Schaden bei VW, muss aber persönlich dafür nicht haften.
-Und um bei VW zu bleiben, die Politiker aus Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat sind ebenso verantwortlich für die Millionschäden und haften persönlich genau so wenig wie Wintercorn.
- höchste Regierungsorgane wie z.B. Ministerialdirigenten haften nicht persönlich für Fehlentscheidungen oder Steuerverschwenungen.
Es wäre sehr wünschenswert das System des persönlich haftenden Unternehmers auf die oben genannten Katagorien zu übertragen.

helmut armbruster | Di., 28. November 2017 - 14:00

zur persönlichen Haftung möchte ich noch anmerken:
- Nur wer persönlich haftet, übernimmt wirklich Verantwortung für sein Tun und Lassen
- Nur wer auch die negativen Folgen und Konsequenzen seines Tuns tragen muss, wird wirklich verantwortlich handeln
Amtseide, Versicherungen sich nur zum Wohl einzusetzen, Versprechung machen usw... OHNE PERSÖNLICH ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN ZU KÖNNEN, sind völlig wertlos, sind nur Augenwischerei und Alibis.
Es gibt nur allzu viele in höchst verantwortungsvollen Stellungen, die im Ernstfall nicht haften müssen.
Das ist falsch. Für die Allgemeinheit wäre es viel besser zu verlangen, dass wer Verantwortung übernehmen will, auch bereit sein muss persönlich zu haften.
Wer dazu nicht den Mumm hat, soll es eben bleiben lassen.

Achim Scharelmann | Di., 28. November 2017 - 16:11

Ein Gericht spricht ein Urteil aufgrund von Fakten die bekannt sind, mehr nicht. Es ist sehr schwierig von außen sich ein Urteil anzumaßen, insbesondere dann, wenn die Verbindlichkeiten unklar sind, z.Bsp. Bankenkredite, Lieferantenkredite gegen Kapital -und Vermögenswerten) und der Tatbestand der Insolvenzverschleppung nicht exakt vom Zeitpunkt her bestimmt werden kann. In so einem Zeitrahmen ist es oftmals schwierig Geld- und Vermögensströme als Straftat gegen das Insolvenzrecht zu titulieren, zumal man dem Unternehmer nachweisen muß, ab welchem Zeitpunkt er exakt wußte, daß er zahlungsunfähig ist, denn wie immer im Leben ist es ein schmaler Grad zwischen Überlebensversuch und Absturz um den genauen Zeitpunkt zu ermitteln. Bei einem Unternehmen dieser Größenordnung ist es äußerst schwierig und deshalb auch die Urteile, die von vielen nicht verstanden werden. Mal sehen zu welchem Ergebnis die übergeordneten Gerichte kommen, da ist ja noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.

Winfried Sautter | Di., 28. November 2017 - 17:20

Herrn Armbruster ist nur zuzustimmen. Die persönliche Haftung und Verantwortung in der Wirtschaft ist der Kompass und das Kriterium. In der Politik übrigens ebenso. Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg ist nicht auf das Geschäftsgebahren eines hoch dotierten und aus der Verantwortung entlassenen Winterkorn oder Middelhoff gegründet, sondern auf das Handeln des "ehrbaren Kaufmanns", der sein Geschäft auch noch auf die nächste Generation vererben möchte und die entsprechenden Riskiken in Kauf nimmt. Schlecker mag die Ausnahme sein, bestätigt aber letztlich auch, was die Substanz der Wirtschaft eigentlich ausmacht: Mut und Standvermögen.

Hubert Knapp | Di., 28. November 2017 - 17:49

Das mag hart und herzlos klingen aber selbst Kinder reicher Eltern haben keinen Rechtsanspruch auf ein Millionenerbe.

was insbesondere dann empfehlenswert ist, wenn die Erbschaft überwiegend aus Schulden besteht.
Im übrigen ist Herr Schlecker ja noch am Leben. Ein Rechtsanspruch auf ein Millionenerbe (Vermögen oder Schulden) ist also noch gar nicht entstanden.