AfD Sachsen Ein Aufschub schadet nur Mit nur mit 18 statt 61 Listenplätzen darf die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen antreten. Grund sind Mängel bei der Wahl der Kandidaten. Klagen darf die AfD dagegen erst nach der Wahl. In diesem speziellen Fall aber sei eine Ausnahme nötig, schreibt Christian Rath in der taz EIN FUNDSTÜCK DER CICERO-REDAKTION