Prüffall AfD Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern? Ein Eilantrag der AfD hatte Erfolg: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als „Prüffall“ bezeichnen, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes, ging bei uns schon vor drei Wochen davon aus EIN GASTBEITRAG VON ELMAR SCHMÄHLING