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Antrag zum Urheberrecht - Grüne wollen freien Zugang zu Fachaufsätzen

Die Grünen wollen Ergebnisse steuerfinanzierter Forschungsprojekte leichter zugängig machen. Wissenschaftlern soll das Recht eingeräumt werden, ihre Fachaufsätze nach einem Fristablauf gratis ins Netz zu stellen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion zum Urhebervertragsrecht hervor. Was sagen Autoren, Verlage und Experten zu dem Papier?

Autoreninfo

Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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Ob Sie morgens das Radio einschalten, sich mittags durch Nachrichtenseiten klicken, abends einen Spielfilm sehen oder am Wochenende ein Buch lesen: In jedem dieser Fälle haben Sie das Werk eines Kreativen vor sich. Geregelt wird das durch das Urheberrecht. Oder auch nicht: Denn das Gesetz, das nicht nur für Künstler und Verwerter, sondern auch für Leser, Hörer, Zuschauer relevant ist, stammt noch aus dem Jahr 2002. Das Internet war da noch eine Rumpelkiste, Facebook nicht einmal gegründet.

Das neu zu regeln, dazu hat sich Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag verpflichtet. Justizminister Heiko Maas (SPD) will dazu noch in dieser Legislaturperiode gleich vier Projekte auf den Weg bringen. Ein Gesetz für die Verwertungsgesellschaften ist bereits beschlossen, als nächstes sollen die Bereiche Wissenschaft und Digitales kommen – sowie das Urhebervertragsrecht.

Der letzte Punkt hat die Szene in hellen Aufruhr versetzt. Im Oktober stellte Maas seine Novelle vor: „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“. Autoren, Verlage und Literaturagenten zeigten sich in einem offenen Brief entsetzt: „Dieser Gesetzentwurf schadet allen“. Das Thema Urheberrecht birgt Sprengstoff; es könnte eines der kontroversesten Kulturthemen des Frühjahrs werden.

Die Grünen wollen nun mitstreiten. In einem Antrag entwerfen sie einen eigenen Vorschlag. Am Montag will ihn die Fraktion in den Bundestag einbringen.

„Gute Arbeit soll sich lohnen und soll fair vergütet werden.“ So hatte Justizminister Heiko Maas seinen Gesetzentwurf Anfang Dezember auf einem Kongress begründet. Auch die grüne Opposition weist auf ein Missverhältnis hin: Während in der EU sieben Millionen Beschäftigte in der Kultur- und Medienbranche für einen Umsatz von 546 Milliarden Euro sorgten, erreichte der durchschnittliche Versicherte in der deutschen Künstlersozialkasse 2014 nur ein Jahreseinkommen von 15.425 Euro. Das sei weniger als die Hälfte des Durchschnittsverdienstes: Ein „normaler“ Versicherter komme auf 31.981 Euro jährlich, heißt es in dem Antrag.

„Trotz des bestehenden Anspruchs auf eine angemessene Vergütung ist die Bezahlung einiger Urheber immer noch prekär“, erklärt dazu die Medienpolitikerin Tabea Rößner. „Hier brauchen sie definitiv Unterstützung!“

Zwar weist Rößner zugleich darauf hin, dass die kreativen Branchen „unterschiedlicher nicht sein“ könnten und daher das Urhebervertragsrecht „grundsätzlich zurückhaltend regulieren“ sollte. Trotzdem wagen die Grünen ihn – den großen, kulturübergreifenden Wurf.

Wohl wissend, dass die Stellungnahmen daher nur einen kleinen, unvollkommenen Ausschnitt darstellen, dokumentiert Cicero neben den Grünen-Vorschlägen stellvertretend auch die Meinungen der von dem Gesetz Betroffenen: Zu Wort kommen der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in Verdi und der Verwerter, der Börsenverein des deutschen Buchhandels und als Experte der Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Stephan Ory, der den Maas-Entwurf kritisch bewertete.

Hier die wichtigsten Regelungsvorschläge im Grünen-Antrag

1. Rückrufrecht


Die Grünen verzichten auf einen der zentralen Streitpunkte des Referentenentwurfs von Maas: das Rückrufrecht. Laut der Ministeriumsvorlage sollen Urheber fünf Jahre nach der Abgabe ihres Werkes jederzeit ihre Rechte zurückziehen dürfen. Diese Regel würde einerseits den ohnehin schon bekannten Urhebern, andererseits den Konzernverlagen und Versandhäusern wie Amazon helfen, monierten die Kritiker. Für Verlage gäbe es kaum noch einen Anreiz, in unbekannte Autoren zu investieren, wenn sie keine Planungssicherheit hätten. Eine „Katastrophe“, fand das ein Verleger und warnte sogar vor ernsthaften Folgen für die Demokratie. Die Grünen sahen das wohl genauso und verabschieden sich von der Fünf-Jahres-Klausel.

- Der Schriftstellerverband in Verdi findet dieses Weglassen „seltsam“. In einer Stellungnahme forderte er, die Regelung wieder in den Grünen-Antrag aufzunehmen. In einer Stellungnahme für Cicero schlug der Verband einen eigenen Passus für einen Rechterückfall vor.

- Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßt den Wegfall der Klausel. „Erfreulicherweise haben die Grünen erkannt, dass das geplante Rückrufrecht für alle, Autoren und Verlage, extrem schädlich ist“, sagt Justiziar Christian Sprang.

- Auch der Medienrechtler Stephan Ory spricht von einem „deutlichen Fortschritt“.

2. Klagebefugnis

 

Die Grünen wollen eine kollektive Klagebefugnis schaffen. Hier deckt sich der Entwurf mit dem von SPD-Minister Heiko Maas. Dieser moniert, dass Urheber häufig „Total Buy-outs“ erleiden würden, ihre Rechte also für die gesamte Schutzdauer gegen ein „oft unangemessen niedriges Pauschalhonorar“ vollständig einräumen würden. Kreative, die sich dagegen wehrten, würden dann von künftigen Aufträgen ausgeschlossen. Die Rede ist vom „Blacklisting“.

- Der Verdi-Schrifstellerverband bekräftigt einen Satz im Grünen-Entwurf, wonach die Urheber „in der Regel“ in einer „schwächeren Verhandlungsposition“ seien. Allerdings sei „die Verwerterseite meist schon nicht zur Aufnahme von Verhandlungen bereit“, erklärt Bundesgeschäftsführer Heinrich Bleicher-Nagelsmann.

- Justiziar Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels moniert zu dem Antrag generell, der „Geburtsfehler des Referentenentwurfes“ sei von den Grünen „munter kopiert“ worden. „Es gab nie eine empirische Analyse dazu, wie die Marktlage wirklich aussieht.“

- Jurist Stephan Ory weist darauf hin, dass die Kreativen „relativ gering organisiert sind“. Die weitaus meisten Schriftsteller gehörten keinem Verband und keiner Gewerkschaft an. Dennoch soll mit dem Gesetzentwurf „ein individueller Anspruch kollektiv durchgesetzt“ werden. „Das wird nicht funktionieren“, warnt Ory.

3. Schlichtungsverfahren


Um die Verhandlungsposition der Urheber zu stärken, wollen die Grünen das Schlichtungsverfahren zwischen Urhebern und Vertragspartnern noch genauer als im Maas-Entwurf fassen. So soll im Streitfall eine geeignete Schiedsstelle oder ein Oberlandesgericht Honorarstreitigkeiten „zu einem verbindlichen Ergebnis“ führen.

- Der Verdi-Schriftstellerverband will hier noch weiter gehen und fordert „konkrete gesetzesfeste Regelungen“. Für den Fall, dass es auch bei der Schiedsstelle zu keiner Einigung kommt, soll es einen Rechtsweg geben: Jede Partei soll den Einigungsvorschlag von einem Oberlandesgericht überprüfen dürfen.

- Der Börsenverein des deutschen Buchhandels gibt zu bedenken, dass dieser Passus verfassungswidrig sein könnte. Freie Unternehmer – um die handelt es sich sowohl bei den Urhebern als auch bei den Verwertern – dürfe man nicht durch einen staatlichen Akt zwangsverpflichten, sagt Justiziar Christian Sprang. „Man stelle sich vor, ein Schiedsgericht würde einen Tarif festsetzen, der den Forderungen der Lokführergewerkschaft entspricht – da würden sich die Bahnkunden aber bedanken!“

- Stephan Ory vom Institut für Europäisches Medienrecht sagt, schon der Maas-Entwurf verstößt in Bezug auf das Schlichtungsverfahren gegen Europarecht. Was die Grünen oben drauf setzen und Verdi noch verschärfen will, sei umso schlimmer: „Branchenweit einheitliche Preise festzusetzen – das wäre ein klassisches Kartell.“

4. Auskunftsrecht


Zudem wollen die Grünen das Auskunftsrecht der Urheber stärken. Einmal jährlich sollen sie von den Verwertern erfahren dürfen, ob, wo und wie oft ihre Werke ausgewertet wurden – und ob ihnen so vielleicht noch mehr Erlöse zustehen. Bislang mussten Urheber oft klagen, um diese Auskünfte zu erhalten. Anders als der Maas-Entwurf wollen die Grünen das  Auskunftsrecht nur für „vertraglich direkt [mit einem Verwerter] verbundene“ Urheber festschreiben.

- Der Verdi-Schriftstellerverband äußert sich zu diesem Punkt nicht. Generell begrüßt Bundesgeschäftsführer Heinrich Bleicher-Nagelsmann, dass die Grünen Urheber und Künstler stärken wollen.

- Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels weist darauf hin, dass dieser Passus im Widerspruch zu der richtigen Aussage der Grünen steht, dass Pauschalvergütungen bei bestimmten Nutzungen durchaus sinnvoll sein können, denn er bedeutet den Abschied von der pauschalierten Vergütung. Ein mehrfach genutztes Werk soll also jeweils gesondert vergütet werden. Damit seien die Kreativen aber auch dem wirtschaftlichen Risiko der Verwerter ausgesetzt. Das schade beiden Seiten. „Die Pauschalvergütung der Autoren am Anfang wird sinken, aber wenn das Buch nicht erfolgreich ist, wird es später nie eine Ausschüttung geben“, sagt Justiziar Sprang. Zudem sichere schon jetzt der Bestseller-Paragraf, dass exzessive Gewinne eines Verlages auch an Urheber ausgeschüttet werden.

- Jurist Ory sieht hier in der Praxis trotzdem massive Probleme: „Wie soll ein Webseitenbetreiber etwa ermitteln, welchen Anteil am Gewinn ein Artikel beisteuerte? Oder ein Radiostationsbetreiber, wie soll der wissen, was ein einzelner Beitrag in einer Sendung einbrachte?“

5. Open Access


Die Grünen wollen auch ermöglichen, dass steuerfinanzierte Wissenschaftspublikationen frei zugänglich werden. So sollen Urheber an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein Zweitveröffentlichungsrecht bekommen: „Nach Ablauf von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelbänden“ sollen sie ihre wissenschaftlichen Beiträge auch unentgeltlich der Öffentlichkeit zugängig machen dürfen. Sie könnten ihre Fachaufsätze etwa durch Creative Commons lizenzieren und ins Internet stellen – sofern die Forschung dazu staatlich finanziert war.

- Hierzu äußert sich nur der Börsenverein des deutschen Buchhandels. Die Leistungen der Verlage, so die Kritik des Justiziars Sprang, würden hierbei nicht berücksichtigt. Er zählt dazu etwa die Organisation des Peer-Review-Verfahrens, das Lektorat, Marketing und Verbreitung. „Der Aufwand der Erstveröffentlichung ist nichts, was die öffentliche Hand irgendwie bezahlt hätte.“ Im Ergebnis gehe der Passus eher zulasten von Open Access.

- Insgesamt, moniert der Jurist Ory, sei auch der grüne Änderungsantrag ein „unerlaubter Verstoß gegen das Kartellrecht“. Aus seiner Sicht wird auch der grüne Antrag sein sozialpolitisches Ziel verfehlen, die Einkommenssituation der Urheber zu verbessern: „Wenn es ein Überangebot an Urhebern im Markt gibt, dann kann man nicht nach dem Staat rufen.“ Ory empfiehlt jungen Menschen daher, sich lieber einen weniger prekären Beruf auszuwählen. Er verweist auf eine Kampagne, mit der die Berliner Wasserbetriebe im vergangenen Sommer nach Lehrlingen suchten. Auf dem Plakat war ein Chemielaborant mit Schutzbrille zu sehen. Der provokante Titel: „Ausbildung mit Zukunft statt irgendwas mit Medien“.

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