- Gutachten geht von „Täuschungsabsicht“ aus
Der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf könnte über eine mögliche Aberkennung des Doktortitels von Annette Schavan entscheiden. Das Gutachten, auf dessen Grundlage entschieden werden soll, liegt Cicero Online bereits vor
Am Dienstag, den 5. Februar, tagt der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf, um über eine mögliche Aberkennung des Doktortitels von Annette Schavan zu entscheiden. In einem internen Papier, das Cicero Online vorliegt, ist von einer leitenden Täuschungsabsicht die Rede. Für Annette Schavan wird die Luft damit immer dünner.
Autor des Papiers ist Prof. Dr. Stefan Rohrbacher, Prodekan, Vorsitzender des Promotionsauschuss und des Fakultätsrats.
Der Fakultätsrat wird mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob Frau Dr. Schavan ihren Doktor behalten darf. Der Rat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppen der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden zusammen. Er zählt insgesamt 15 Mitglieder inklusive Dekan und Prodekan.
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Zwei Wochen bekamen die Ratsmitglieder Zeit, um das 75 Seiten starke Gutachten sorgfältig zu studieren. In dem Papier werden die strittigen Textpassagen den Originalquellen gegenübergestellt.
Darin werden mehrfach Übernahmen aus anderen Arbeiten ohne Herkunft der Quelle festgestellt. Dabei sei die Annahme einer Verkettung von Flüchtigkeiten nicht naheliegend. „Eine plausible Erklärung fände ein solcher Befund dagegen als Resultat einer verfremdend aneignenden Vorgehensweise, die auf den Anschein der Eigenständigkeit zielt.“
Zunächst sei den Prüfern die „ungleichmäßige Qualität der sprachlichen, sprachlogischen und formalen Gestaltung“ aufgefallen.
Annette Schavan selbst hatte bislang nur entschuldbare Flüchtigkeitsfehler eingeräumt. Das Gutachten kommt allerdings zu einem anderen Befund: Zunächst geht das Papier „von einer hinreichenden Vertrautheit der Verfasserin mit wesentlichen Regeln zur korrekten Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten“ aus.
Von Flüchtigkeitsfehlern könne also keine Rede sein. Darüber hinaus stellt das Gutachten fest: „Die Überprüfung der vorliegenden Dissertationsschrift ergibt für eine erhebliche Zahl von Befundstellen das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise, in der ein das Profil der Dissertationsschrift wesentlich mitprägendes Element zu sehen ist“
Von einer gewissen „Systematik“ ist die Rede. Mit „Regelmäßigkeit“ würden „eigenständige Rezeptionsleistungen signalisiert“, während tatsächlich eine weitgehende oder auch vollständige Abhängigkeit von entsprechenden Leistungen anderer bestünde.
Mehr noch: „Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren.“
Auch eine Art Gegenpapier, von Annette Schavan in Auftrag gegeben, liegt dem Rat vor. Die Vorwürfe im Gutachten sind jedoch gravierend.
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