Im 19. Jahrhundert konnte man seine Ehre noch mit der Pistole verteidigen: Szene aus dem Fernsehfilm „Das Duell“ (1981) / dpa

Ehrenschutz gegen Meinungsfreiheit - „Übers Leben geht noch die Ehr’“

Der besondere Schutz der Ehre ist eine Eigenheit des deutschen Strafrechts – schon seit preußischen Zeiten. Seit Politiker massenweise Anzeigen wegen Beleidigung stellen, hat darunter die Meinungsfreiheit zu leiden. Höchste Zeit, die entsprechenden Paragraphen abzuschaffen.

Autoreninfo

Vladimir Blumin-Sint ist Diplomjurist und studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ehrenamtlich engagiert er sich beim Juristischen Beirat der Jüdischen Studierendenunion Deutschland.

So erreichen Sie Vladimir Blumin-Sint:

„Im Zweifel für die Freiheit und nicht für den Strafantrag“, kommentierte neulich Wolfgang Kubicki auf Cicero Online den Schwachkopf-Fall um Wirtschaftsminister Robert Habeck. Zahlreiche Juristen und Kommentatoren – daruntert Finn Hohenschwert in der FAZ – halten sowohl die Einordnung des Schwachkopf-Posts als strafbare Beleidigung als auch die Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung für „zweifelhaft“. Doch der öffentliche Diskurs, der oftmals von politischen Fragen dominiert wird, müsste bei grundlegenderen rechtlichen Fragen beginnen. Denn der Fall bietet eine Chance, zwischen den gegensätzlichen Rechtsgütern des Ehrschutzes und der Meinungsfreiheit ein angemesseneres Gleichgewicht zu finden.

Die grundlegende Bedeutung der Meinungsfreiheit ist selbstverständlich, wenn dieser Umstand auch immer wieder betont werden muss. Sie sei, so schrieb der US-Verfassungsrichter Benjamin Cardozo im Jahre 1937, „das Wesentliche eines Systems geordneter Freiheit“. Sie stelle überdies die „unverzichtbare Bedingung“ anderer Freiheiten dar, das Fundament, auf dem sämtliche andere Freiheitsrechte beruhten.

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar
  • Ohne Abo lesen
    Mit tiun erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Cicero Plus Inhalte. Dabei zahlen Sie nur so lange Sie lesen – ganz ohne Abo.

Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über eine konstruktive Debatte. Bitte achten Sie auf eine sachliche Diskussion. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare mit unsachlichen Inhalten zu löschen. Kommentare, die Links zu externen Webseiten enthalten, veröffentlichen wir grundsätzlich nicht. Um die Freischaltung kümmert sich die Onlineredaktion von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Wir bitten um Geduld, sollte die Freischaltung etwas dauern. Am Wochenende werden Forumsbeiträge nur eingeschränkt veröffentlicht. Nach zwei Tagen wird die Debatte geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Ronald Lehmann | Di., 3. Dezember 2024 - 11:52

& dieser Paragraph wurde jahrhunderte lang durch die römisch- katholische Kirche überwacht & durchgesetzt

& durch die Staffelstab-Machtübergabe an dir lutherische Macht wurde dies nach der Devise weitergeführt
>> "halt du sie dumm, ich halt' sie arm"

& damit das NACH-denken der Untertanen erst gar nicht aufkommt

wurde durch den preußischen Fürst Leopold I. der Gleichschritt/Exerzierschritt eingeführt

wo das Individuum Untertan geistig enteignet & mittels Dummheit wie wiederholende Eintönigkeit zum modernen Sklaven neu kreiert worden ist

& mit jeder gesellschaftlicher Weiterentwicklung wurde dies wie Orwell-Funktionen perfektioniert & weiter entwickelt

& heutzutage?
Tausende Male schlimmer wie zu DDR-Zeiten & der Kaiser & Könige

denn die & ihre Lakaien waren ÜBERSCHAUBAR

HEUTZUTAGE
gibt es Politiker der Nationalen Front
genannt Kartell-Parteien wie Bäume in DE

& WELTLICHE wie RELIGIÖSE LAKAIEN wie Sand in der Wüste

& jeder nimmt sich wichtiger & Wahrhaftiger

als wäre er Jesus Christus

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 3. Dezember 2024 - 11:55

Die Ehre leitete sich nicht nur ab vom schuldigen Gehorsam, wie im Obrigkeitsstaat, sondern auch von der Würde?
Die kommt aber heute jedem zu, weshalb ich eher bei Auseinandersetzungen bin, als bei verletzter Ehre.
Ich weiss nicht, warum wir dem Gottes- oder Obrigkeitsstaat "abgeschworen" hätten, wenn sich jetzt jede/r evtl. eine solche Würde zurechnet, die nicht angetastet werden darf, schon gar nicht von Andersdenkenden?
Das konnten Priester, Könige und Adel dann doch besser einschätzen?
Mit der Demokratisierung geht die Souveränität der Staatsbürger einher.
Politische Angriffe müssen die Würde von Amt und Person achten, resultieren jedoch zumeist aus dem Gefühl verletzter Ehre durch Politik?
"Übergriffige" Politik und darüber könnten Grüne m.E. gerne auch mal nachdenken, verletzt vlt. Person und Würde von Staatsbürgern*?
Hat mal jemand überlegt, wohin wir jetzt mit verbrauchter Kleidung sollen? Auf die Suche nach Containern?
Die Ehre steht und fällt in der Politik mit VERANTWORTUNG?

Urban Will | Di., 3. Dezember 2024 - 12:23

köpfige Reaktion auf den Schwachkopf-Post. Für immer wird sein Name mit dem Begriff „Schwachkopf“ verbunden sein und das ist gut so.
Die Streichung des Beleidigungstatbestands wäre in der Tat zu begrüßen, zumal in diesen bekloppten Zeiten, wo nur noch „Beleidigte“ in der Gegend herum zu laufen scheinen.
Zum „Hass“.
Hier denke ich, wird „Hass“ sehr schnell verwechselt mit Verachtung. Hass ist eigentlich eine extreme Form der Bewunderung und sollte als solches eigentlich zur „Ehre“ des „Gehassten“ gereichen.
Ich persönlich hasse weder Habeck, noch Merz, noch Scholz, Baerbock, Merkel oder wen auch immer, die ich hier im Forum beharke.
Ich verachte diese Menschen, das gebe ich unumwunden zu.
Und so lese ich auch viele Beiträge im Netz, die dann als „Hass und Hetze“ gewertet werden.
„Viel Feind viel Ehr“, heißt es doch so schön.
Aber wer verachtet wird, hat keine Feinde mehr. Der hat nur noch Menschen, die ihn eigentlich bedauern od. bemitleiden.
Aber „gehasst“ zu werden ist etwas anderes.

Christa Wallau | Di., 3. Dezember 2024 - 12:51

Oh, ja, das ist wohl wahr!
Die Rettung Deutschlands ist tatsächlich nur noch Menschen zuzutrauen, für die Beleidigungen das geringste aller Probleme darstellen!
Es bedarf starker, von ihrer geschichtlichen Rettungsaufgabe überzeugter und - vor allem - opferbereiter Politikerplus ihrer Mitarbeiter, um den Karren "Deutschland" wieder aus dem Dreck zu ziehen, in den unfähige und leichtsinnige Regierungen ihn hineingefahren haben.

Alle, die in dieser Lage massenweise Anzeigen gegen Menschen stellen, die sie angeblich "beleidigt" haben, gehören definitiv n i c h t zu den Starken und Opferbereiten, derer es in dieser Lage bedarf.

Ja, ich stimme dem Verfasser des Artikels zu:
Verleumdung (Verbreitung falscher Tatsachen) muß weiterhin natürlich unter Strafe gestellt bleiben, aber der Beleidigungsparagraph gehört komplett abgeschafft zugunsten der Meinungsfreiheit.
Letztere brauchen wir in unserem Land wieder mehr denn je!

Jürgen Goldack | Di., 3. Dezember 2024 - 13:23

Wir sollten uns an der praktizierten Realität orientieren, denn "intelligente Diskussionen entpersonifizierter Art" kann man darüber trefflich und ohne Ende führen ohne anzuecken! Es geht schlussendlich um den Art. 5 Abs. 1 S.1 GG. An dem wird seit einiger Zeit im Sinne von einigen grundgesetzfernen und demokratiefeindlichen Möchtegernpolitdarstellern a la Habeck, Baerbock, Esken, Strack-Zimmermann, Steinmeier etc. herumgedoktert, weil gänzlich unfähige Gestalten nichts anderes zu tu haben als verbitterte und enttäuschte Bürger in ihrer Meinung einzupferchen und nebenbei Geld abzuzocken. Ein unglaublicher Vorgang, was sich diese politisch alimentierten Staatsschädlinge ungestraft leisten dürfen. Würden sie ihren Job im Sinne des Amtseides und des Souverän ausüben, käme kein Bürger auf die Idee, sie mit der einzigen Methode, die ihm noch bleibt, "abzustrafen", zu rügen. Nicht zu vergessen, zu was für rhetorischen Entgleisungen diese Politiker schon gegriffen haben!

Ernst-Günther Konrad | Di., 3. Dezember 2024 - 15:24

Raus aus dem Strafrecht. Sollen sich doch die "beleidigten" zivilrechtlich zanken, und zwar auf eigene und nicht auf Staatskosten. Müssten diese Politiker selber zahlen und für Klagen in Vorlage treten, wäre das Problem recht schnell gelöst. Ich habe mir 2018 von einem gewissen Herrn hier im Forum auch einiges an den Kopf werfen lassen müssen und nicht selten waren das auch Unterstellungen und Behauptungen, die möglicherweise Straftatbestände erfüllt haben könnten. Nein, ich habe nicht zurückbeleidigt, sondern ihn und seine Kommentare einfach ignoriert und tue das bis heute. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Soll er doch schreiben was er will. Und so sehe ich das auch in den sozialen Netzwerken. Man kann bestimmte Leute blocken oder sonst wie ausgrenzen, wenn man deren Kommentare beleidigend findet oder eben zivilrechtlich vorgehen. Ich halte es nach wie vor für das Beste, solche Zeitgenossen zu ignorieren. Jedenfalls fahre ich ganz persönlich sehr gut damit.

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.