Stigmatisierung der Opposition - Der Geheimdienst und die AfD

Man muss die AfD weder mögen noch wählen. Aber sie hat Anspruch auf einen fairen, gleichberechtigten Wettbewerb im Wahlkampf, damit am Ende der Wähler entscheiden kann. Das ist in einer Demokratie so.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

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Das öffentliche Interesse war groß. Erwartet wurde nicht weniger als ein Showdown in Münster. Diese spektakulären Erwartungen wurden enttäuscht. Die Zuschauer sahen eine Materialschlacht, in der sich die gegnerischen Anwälte nach allen Regeln der Kunst bekämpften. Dazu gehörten natürlich auch Tricks und Winkelzüge. In der Fülle der juristischen Details gerät aber eine ganz grundsätzliche Frage in den Hintergrund. Der Verfassungsschutz, ein mächtiger Geheimdienst, beobachtet die AfD, eine völlig legale Oppositionspartei. Wie kann das in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes überhaupt möglich sein?

Der Prozess in Münster dreht sich um eine im Grunde einfache Rechtsfrage. Darf der Verfassungsschutz seine Beobachtung der AfD weiter intensivieren? Und darf – oder muss – er darüber in der Öffentlichkeit berichten, etwa im jährlichen Verfassungsschutzbericht. Das hängt von einer Voraussetzung ab, die das Bundesverfassungsschutzgesetz näher definiert. Es müssen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass die AfD ziel- und zweckgerichtet an der Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung arbeitet. Dann wäre sie das, was der Verfassungsschutz einen „Verdachtsfall“ nennt.

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Stefan Jarzombek | Do., 14. März 2024 - 17:59

"Man muss die AfD weder mögen noch wählen. Aber sie hat Anspruch auf einen fairen, gleichberechtigten Wettbewerb im Wahlkampf, damit am Ende der Wähler entscheiden kann. Das ist in einer Demokratie so."
Es ist unglaublich, denn wenn Italiens Frau Meloni oder Donald Trump sich in Deutschland anmelden, rollt man den roten Teppich aus und schüttelt sich die Hände.
In Frankreich ist Frau Le Pen gleichauf mit Macron, keine Demonstrationen, nichts.
Nur hier, hier hat sich der Verfassungsschutz offensichtlich zum willfährigen Gehilfen von Nancy Faeser gemacht.
Die Spitzeldienste die er für die Ampelregierung betreibt sind völlig verfehlt.
Auch hat man offenbar mit Geld versucht daß Leute vor dem Gerichtsverfahren aus dem Nähkästchen detaillierte Auskünfte über die AfD und deren Vorgehensweise geben.
Ja wo leben wir denn eigentlich?
Echte Demokraten arbeiten nicht mit solchen Taschenspielertricks.
Das nämlich sind Kennzeichen einer Diktatur.

AFD verbieten-Jetzt!!!!
Oder doch nicht? Was will der Staatsapparat eigentlich?Oder besser,auf was will er hinaus? Die "Putsch-Verschwörer"sitzen jetzt seit bald anderthalb Jahren in U-Haft.Möchte man die AFD-Spitze dazu packen?Wer als Bürger lustige Plakate gegen die VDG (Vereinigung der Grünen)aufhängt,wird vor Gericht gebracht...Die antikommunistischen Hexenjäger der Fünfziger waren am Ende gescheitert,da sie auch dem geruhsamsten Bürger mit ihrem Blödsinn auf die Nerven gingen.Jeden Tag AFD.Jeden Tag absurdes Theater gegen eine Partei.Jeden Tag dieser vollständig kaputtgespielte Kindergarten.Demokratie?Was sonst?

Ein gutes Beispiel für den Zustand Deutschlands und (s-)einer Demokratie die keine mehr ist.

Als die „Putschverschwörer“ medienwirksam verhaftet wurden, vermittelte der Staat und seine Medien (oder ist es umgekehrt?) den Eindruck, die Beweislast gegen sie wäre mindestens erdrückend, Deutschland wäre dank der heldenhaften Arbeit der Fäser und ihren willigen Helfern gerade so noch vor einer Katastrophe bewahrt worden!

Und was jetzt? NICHTS! Alles nur Bluff, eine Nebelkerze, eine Finte, um eine Gefahr zu belegen die es nie gab. Freilassen würde die Lüge bestätigen, so läßt man sie da wo sie sind bis meterhohes Gras drüber gewachsen ist. Die Medien machen mit, sie fragen nicht nach, denn es ist ihr Staat, er muß geschützt werden und weil sie wissen, daß es nie eine Gefahr gab!

Die Parallelen zum Umgang mit der AfD sind unübersehbar: eine Scheingefahr wird herbeigeredet und mit Mitteln bekämpft die das Ende der Demokratie belegen.

Und: was man oft genug wiederholt, bleibt in den Köpfen….

Hans Schäfer | Do., 14. März 2024 - 18:00

In Köln hat es wieder einen Einzefall gegeben. Ein 15 Jähriges Mädchen wurde ermordet. Polizein war in Münster am Oberverwaltungsgericht und hat die Anwälte des Verfassungsschutzes vor der AfD geschützt.

hubert Sieweke | Do., 14. März 2024 - 18:00

Hr. Haldenwang, den Spötter einen Lakaien der linkslinientreuen Innenministerin Fäser nennen, versucht sich zu Lasten einer allgemein von den Konkurrenten kritisierten und oftmals stigmatisierten AFD zu profilieren. Er war ein Niemand und bekam ein Amt geschenkt, das führt meist zu solchen grotesken Auswüchsen. Er meinte, der VS allein könne die AFD nicht erledigen!!!! Welch ein Clown der Geschichte, Erspäht selbst seinen Vorgänger aus, zu dem er früher antichambrierte. Der eigentlich Grund ist der Mandatsverfall, der sich durch die 13% für die SPD widerspiegelt. Es droht ein ungeheurer Verlust an Mandaten und damit eine Dezimierung der Parteifinanzen. Dies hat die SPD vor Augen und wird deshalb blind vor Zorn, dass die Opposition so stark ist und stärker wird. Auch wenn Olaf Scholz weiterhin von Deportationen spricht, obwohl alles bereits revidiert wurde. Seine Angst ist förmlich zu greifen und dieser Hr Haldewang rennt ahnungslos ins Verderben.

Werner Peters | Do., 14. März 2024 - 18:10

Sehr guter Kommentar. Was mir bei Haldenwangs Behörde noch auffällt, ist der alberne Begriff von „gesichert“ rechtsextrem. Was soll denn das „gesichert“ heißen ? Daran gibt es keinen Zweifel ? Dann müsste man sofort fragen: Wer bestimmt das ? Etwa Herr Haldenwang ? Auch juristisch ist der Begriff völlig unüblich, oder kennen Sie einen Schuldspruch eines Gerichts, der Täter sei „gesichert“ schuldig ? Das Wort soll Klein Moritz, der allabendlich seine korrekte Tagesschau guckt, signalisieren, die so Titulierten sind ganz besonders böse, deshalb muss der Staat eingreifen und irgendwann auch ein Verbot aussprechen. Haldenwang und seine Behörde nähern sich immer mehr der Stasi der DDR an. Und die Mainstream Medien spielen hier voll mit, siehe die kritiklose Übernahme und Verbreitung der Correctiv Meldung über „Geheimkonferenz“ und „Deportation bzw. Wannsee-Konferenz“. Nichts davon ist wahr. Aber so undemokratisch lässt sich der Verbotsantrag gegen die AfD vorbereiten.

leider ist es so, dass sich solche Begriffe dann verbreiten, auch die CH hat ihn übernommen. "Teile der AfD sind extremistisch, völkisch", was auch immer.
Ausser Höcke, der sicher kein Nazi ist, wissen sie auch nie wirklich jemanden zu benennen.
Kürzlich sagte Markus Somm, Redaktor Nebelspalter, ähnliches wie
Herr Boehme-Neßler, musste aber noch anfügen "ich mag die AfD ja nicht, da hat es ein paar ganz "gruusige" Gestalten darunter. Ach, hat es die in anderen Parteien etwa nicht?
Und m us s man als Einleitung schreiben, um sich im Voraus zu exkulpieren? :
"Man muss die AfD weder mögen noch wählen"?
Man muss keine Partei mögen oder wählen, Herr Boehme-Neßler!

Was "gesichert rechtsextrem" ist, bestimmt Haldenwang. Ebenso was
"Staats-verhöhnend" oder "Staats-deligitimierend" ist und was ihm sonst noch alles im Wochentakt so an Gefährlichkeit insinuierenden Etiketten einfällt. Der Mann ist mitsamt seiner Chefin die größte Gefahr für unsere liberale Demokratie, die wir seit Gründung der BRD erlebt haben. Der ist mit Brachialgewalt dabei, unseren Rechtsstaat zu Tode zu schützen. Und von der CDU- aus lauter Angst, als Beschützer der blauen Schmuddelkinder angegriffen zu werden- kein Wort. Ich sag es zum wiederholten Mal: Maggie Thatcher hatte Recht, Deutschland kann Demokratie einfach nicht . Sobald die Oppsosition wirklich zur Gefahr für die Pfründen von Grün/Rot wird, wird sie verboten und bis es soweit ist (der II.Senat sperrt sich vielleicht), wirft ihr der als Büttel der Rechtgläubigen Parteien agierende Verfassungsschutz so viele Knüppel zwischen die Beine, daß von einem fairen Wahlkampf keine Rede mehr sein kann.

Hans Schäfer | Do., 14. März 2024 - 18:14

>>Am Ende entscheiden die Wähler. Das ist in einer echten Demokratie so. >>
Die wir zur Zeit nicht haben.
80 % der Wähler sind mit mit der Reg nicht mehr einverstanden. Sie machen nur noch Mist. Wenn das noch zwei Jahre so weitergeht, ist unser Land ein Scherbenhaufen. Alle Macht geht vom Volke aus. Wer das gleubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Wir sehen doch tagtäglich wie die Reg die Gesetze missachtet oder zu ihren Vorteil auslegt.
In Köln hat es wieder einen Einzefall gegeben. Ein 15 Jähriges Mädchen wurde ermordet. Polizein war in Münster am Oberverwaltungsgericht und hat die Anwälte des Verfassungsschutzes vor der AfD geschützt.

Urban Will | Do., 14. März 2024 - 18:15

Demokratie würde man der Opposition politisch begegnen und sie nicht per Geheimdienst bekämpfen.
Deutschland hat sich vor einigen Jahren vom Pfad der Demokratie entfernt, man lobpreist sie, man spielt sie, aber man lebt sie nicht.
Seit unter Merkel das Zentrum des politischen Koordinatensystems ganz weit nach links gerückt wurde, ist rechts-konservativ quasi „Nazi“ und Links – Grün hat sich eine seit '45 so nie dagewesene politische Allmacht aufgebaut. Hierzu gehört nach wie vor die CDU, deren Vorsitzender Merz sich zum „nützlichsten Idioten“ der neueren Geschichte (und Merkels) gemacht hat, indem er a) diesen widerlichen Missbrauch des VfS zum Niederringen der AfD unterstützt und b) mit seiner undemokratischen „Brandmauer“ die Allmacht der Links – Grünen sicherstellt.

Wo bleibt das BVG?
Wieso schaut man zu, wie hier totalitaristische Blüten wachsen?
Die Lemminge rennen „gegen Rechts“ auf die Straßen, während ihre „Auftraggeber“ die Demokratie schrittweise abschaffen.
Schizophren.

Weil man Teil des Ganzen ist, man zieht am gleichen Strang in die gleiche Richtung. Merkel hat dafür gesorgt, daß die Justiz in diesem Land nur noch der verlängerte Arm der Politik ist, je höher das Gericht, desto offensichtlicher zeigt sich das. Entscheidend ist die politisch Haltung, Recht spielt schon lange keine Rolle mehr.

Chris Groll | Do., 14. März 2024 - 18:17

Herr Boehme-Neßler, einer der besten Artikel den ich in letzter Zeit zum Thema
Demokratie/Verfassungsschutz gelesen habe.
Sie sagen es:
"Man muss *eine Partei* weder mögen noch wählen. Aber sie hat Anspruch auf einen fairen, gleichberechtigten Wettbewerb im Wahlkampf. Am Ende entscheiden die Wähler. Das ist in einer echten Demokratie so. , egal ab man eine Partei mag oder nicht."
Wir sind schon lange keine echte Demokratie mehr und es tut mir leid, das sagen zu müssen, Deutschland kann keine Demokratie.
Die Deutschen laufen lieber den Maoisten/Trotzkisten/Leninisten (Grüne, SPD, Linke) nach, die sich bisher nur in Diktaturen durchsetzen konnten, als sich für die Liberalität zu entscheiden.
Damit meine ich nicht die FDP, die ist nämlich nicht liberal. Sie hat sich, genau wie die CDU/CSU dazu entschlossen, lieber den o.g. Parteien nachzueifern.
So bleibt nur die Hoffnung, daß Deutschland sich besinnt und wieder auf den Boden einer wahren Demokratie zurückfindet.

Klaus Funke | Do., 14. März 2024 - 18:23

... in das schwarze Herz unserer Innenministerin. Die AfD ist eine zugelassene Bundestagspartei. Sie hat alle Rechte, die man in diesem Punkt haben kann, sonst hätte man sie nicht zulassen sollen. Sie als "gesichert Rechtsextrem" zu bezeichnen, sie nachrichtendienstlich zu überwachen ist illegal, verstößt gegen die Verfassung, die der Geheimdienst schützen soll. Nirgends in Europa gibt es das. Wir kennen das nur von Diktaturen und aus der deutschen Geschichte, wohin sowas führt - in eine Gesinnungsdiktatur wie wir sie in der DDR noch vor 35 Jahren hatten. Der Inlandsgeheimdienst sollte aufgelöst werden. Er hat seine Berechtigung allenfalls unter Kriegsbedingungen (soweit sind wir ja bald wieder). Und zu allem Frust, tritt jetzt das Gegenteil ein. Die AfD wird stark gewählt, namentlich im Osten, wo die Erinnerung an Diktatur noch lebendig ist. Auch hier im Forum wird die AfD immer wieder unsachlich geschmäht. Es geht hier um Meinungen. Und die sind, zuzulassen. Punkt.

Ja,alles richtig,was sie sagen.Aber eben wirkungslos.Wie kann man den Pesthauch des grünen Dschungels loswerden?Es scheint ein Kampf mit dem Drachen zu sein.Die VDG ist wie eine Hydra,der wachsen anscheinend Köpfe nach.Die CDU wird erst von grünen Optionen ablassen,wenn der Drache besiegt ist.

Wilhelm Keyser | Do., 14. März 2024 - 18:32

Die Erwartungen des Autors werden nicht in Erfüllung gehen. Ich staune selbst mehr oder weniger alltäglich darüber, wie weit sich dieses Land von (früher geltendem) Recht und Gesetz, von (früher geltenden) Selbstverständlichkeiten entfernt hat - und wieviele dabei mitmachen, unbekümmert oder sogar gewollt! Und es gibt (früher) unpolitische Beispiele diktatorischen Gebarens, die nichts mit den aufgeladenen Themen wie z.B. Energie-"Wende", Corona-Zwangsmaßnahmen/Versagen des justitiellen Rechtsschutzes, Wahl-Fälschung, Verzeihung, Stimmen-Schätzung, Rückgängigmachung von Wahlen, paar Taurusse für UA, Massenmigration in die Sozialsysteme, Migrantenkriminalität, Teuro-Rettung etc. zu tun haben. Wie können 2 biologische Geschlechter, wie kann - heute geschehen - die "Heimat" Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen? Ich fasse es nicht, lange schon nicht mehr, und kann nur sagen, wäre ich jünger oder hätte ich anderes studiert, ich hätte diesem Shithole längst den Rücken gekehrt.

Jens Böhme | Do., 14. März 2024 - 18:38

Grundsätzlich ist in Deutschland eine Beobachtung aus verfassungsrechtlichen Gründen kein antidemokratisches Mittel, weil gesetzlich verankert. Eher ist die Frage zu klären, wieso angeblich verfassungsfeindliche Parteien und Organisationen zu Wahlen zugelassen werden? Daraus ergibt sich weiterhin ein gravierendes Problem, ab wann man verfassungsfeindlich sei. Schaut man sich das Brainstorming der Ampelregierung an, sind bereits einige Gefühle von Bürgern verfassungsfeindlich. Zudem ist in diesem Fall, die AfD keine Kleinstpartei, die im Nirgendwo agiert. Sie ist mittlerweile tief in der Bevölkerung verankert und in allen gesellschaftslichen Strukturen angekommen und gewählt. Betreutes Wahlverhalten bzw. betreutes politisches Wohlgefallen ist nur bei unmündigen Bürgern nötig bzw. in Diktaturen. Andererseits brachte die Verfassungsschutz-Beobachtung der Die Linke ihr selbst keinen Schaden. Die Bedeutungslosigkeit hat sie sich selbst intern zuzuschreiben.

Sonntag, Manfred | Do., 14. März 2024 - 18:41

Ich selbst bin dafür, den Verfassungsschutz sofort aufzulösen. Deren Chef, der Herr Haldenwang mit seinen "linken" Aktivitäten, ist ein lupenreiner Mielke-Imitator, es fehlt nur noch der Spruch "Ich hab Euch doch alle lieb!". Für mich als Ostdeutschen ist es eine Zumutung, wenn solche Gestalten wieder friedliche Bürger bespitzeln und damit Karrieren und Lebensläufe aus parteipolitischen Gründen zerstören. Zur gleichen Zeit zertrampeln sie im Auftrag der aktuellen Regierung das Grundgesetz mit ihren Stiefeln. Die Schlapphüte und ihre rot-grünen Protagonisten sind die Vorboten des "neuen Faschismus der keiner sein will" (Ullrich Mies). Es geht nicht wirklich um die AFD, es geht wie im Totalitarismus üblich, um totale Macht für immer. Und die Christdemokraten sitzen da wie ein Kaninchen vor der Schlange. Die letzten Demos haben es gezeigt, nach der AFD sind es CDU/CSU die vernichtet werden sollen. Dann kommt der Rest dran so wie in jeder Diktatur. Mao, Stalin & Satan jubeln in der Hölle!

Bernhard Marquardt | Do., 14. März 2024 - 18:45

Angesichts der jüngst dargelegten Vorhaben der Innenministerin Faeser, assistiert vom ihr weisungsabhängigen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang und Familienministerin Paus legen „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Innen- (und für den Verfassungsschutz zuständige) Ministerin Faeser sowie Familienministerin Paus mit Duldung durch den Bundeskanzler ziel- und zweckgerichtet an der Abschaffung der Meinungs- und Redefreiheit, und damit an einer wichtigen Säule einer freiheitlich demokratischen Grundordnung arbeitet.
Nach den eigenen Handlungskriterien des Verfassungsschutzes müsste der umgehend gegen die Dienstherrin Faeser, den eigenen Behördenleiter und gegen die Familienministerin Paus Ermittlungen wegen konkreter verfassungswidriger Bestrebungen einleiten.
Soweit die hehre Theorie.

Gerhard Lenz | Do., 14. März 2024 - 18:49

Der Herr Justiz, sonst immer beschäftigt mit unermüdlicher Kritik an den Maßnahmen während der Covid-Epidemie, meint wohl eher, der Verfassungsschutz gehöre auf die Anklagebank.

Es geht nicht um irgendeine Oppositionspartei, die der Verfassungsschutz da aus einer Laune heraus beobachtet. Es geht um eine Partei, die begründet unter Verdacht steht, die Demokratie zu gefährden.

Die sich im Übrigen, wo sie kann, dem demokratischen Wettbewerb entzieht. Denn sie nimmt so gut wie nie argumentativ an politischen Auseinandersetzungen teil.

Der offensichtliche Extremismus scheint Herrn Boehme-Nessler indes nicht weiter zu stören. Stattdessen fordert er gleiche Bedingungen für eine Partei, die nicht mit gleichen Maßstäben wie andere gemessen werden kann .

Auch die Nazis wurden in "gleichen Wahlen" gewählt. Weil die Demokratie sich nicht wehren konnte oder wollte.

Heute kann, nein muss sie es.

Stefan Jarzombek | Fr., 15. März 2024 - 13:14

Antwort auf von Gerhard Lenz

Da möchte ich nur sagen, sie werden grandios scheitern, denn die Gesetzlichkeiten die sie sich selbst geschaffen haben, werden ihnen einen Strich durch die Rechnung machen.

Ulrich Wurzbacher | Fr., 15. März 2024 - 14:14

Antwort auf von Gerhard Lenz

Sehr geehrter Herr Lenz, ob Sie's glauben, oder nicht: ich bin durchaus dankbar dafür, dass Sie hier im Forum regelmäßig eine andere Sicht der Dinge einbringen. Das gegenseitige Bestätigen und Schulterklopfen fühlt sich für den Moment zwar warm und wohlig an, trägt am Ende aber keine Früchte. Umso schöner wäre es, wenn Sie Ihre Thesen mit Fakten untermauern würden. An welchen Stellen genau gefährdet die AfD die Demokratie? Dass sich die AfD dem demokratischen Wettbewerb entzieht, indem sie sich nicht dem Diskurs in der Sache stellt, sehe ich nicht. Haben Sie Beispiele? Dass die AfD rechte, konservative Standpunkte vertritt, das sehe ich. Wo aber ist sie extrem?

Bernd Windisch | Fr., 15. März 2024 - 14:35

Antwort auf von Gerhard Lenz

"Die sich im Übrigen, wo sie kann, dem demokratischen Wettbewerb entzieht. Denn sie nimmt so gut wie nie argumentativ an politischen Auseinandersetzungen teil."

Genau Herr Lenz, die AFDler schlagen alle Einladungen in die Fernsehstudios des ÖR hinterhältig aus. Wie oft hat unsere Innenministerin vergeblich den Diskurs mit ihrer politischen Konkurrenz gesucht. Auch Sie selbst, werter Herr Lenz, üben unermüdlich den konstruktiven Austausch mit der AFD auf Augenhöhe. Und was machen die? Genau, sie schimpfen und produzieren unentwegt gemeine Worthülsen. Talsperre 2.0 sollte uns Mahnung und Aufruhr zur Umkehr sein. Richtige Demokratie funktioniert nur mit Menschen, die dies verstanden haben und sich einer Wahlbenachrichtung als würdig erweisen. Bei Putin kämen die gar nicht erst auf den Wahlzettel. Aber wir arbeiten daran.

Das deutsche Demokratiewerkzeug Staatsicherheit äh Verfassungsschutz als Innlandgeheimdienst zu verunglimpfen ist der Gipfel der Unverfrorenheit!

Henri Lassalle | Do., 14. März 2024 - 19:54

So sehe ich das. Das sich mühsame Abarbeiten an der AfD wird nur eins bestätigen: Man kann eine demokratisch gewählte Partei nicht so einfach canceln. Es ergibt sich aber aus dieser Angelegenheit ein antidemokratisches Bild: Die AfD stört, sie ist unbequem, sie ist eine wirkliche Oppositionspartei, sie nimmt den Konkurrenzparteien Stimmen weg - das ist eines ihrer entsetzlichen "Untaten", sie ist das Produkt der zahlreichen Ungereimheiten in D, Probleme, die man lieber unter den Teppich kehrt. Eine bewährte Demokratie wie D muss das aushalten können und den Geheimdienst für andere, besonders zur Zeit wichtigere Dinge beschäftigen, die sich ausserhalb Deutschlands entwickeln.

Gunther Freiherr von Künsberg | Do., 14. März 2024 - 19:55

Die Geschichte zeigt uns, dass die Demokratie eine gefährdete Staatsform ist, die sich auch innerer Feinde erwehren muss. Da die Demokratie eine unbequeme Staatsform ist trägt dies auch dies zu ihrer Gefährdung bei. Ich kann immer wieder nur Lenin zitieren, der in der Durchsetzung seiner sozialistischen Ideen nachweislich erfolgreich war, er somit die Richtigkeit seiner Erkenntnisse bereits unter Beweis gestellt hat.
Eine Erkenntnis, wie der Sozialismus zur Staatsform werden kann formulierte Lenin wie folgt:
Es wäre […] die größte Dummheit und der unsinnigste Utopismus, wollte man annahmen, daß der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus ohne Zwang und ohne Diktatur möglich sei.“ D.h. das legitimiert den Einsatz des Verfassungsschutzes sowohl zur Abwehr seiner extrem rechten wie auch extrem linken Demokratiefeinde. Hier geht die Gefahr für diese Demokratie wegen “einseitiger Blindheit“ der für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerin von höchster Stelle aus.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 14. März 2024 - 19:58

Ich habe nichts gegen einen Verfassungsschutz, der uns vor einer Anarchie bewahren kann. Aber trifft das auf die von Haldenwang geleitete Behörde zu? Da kommen mir Zweifel.

Steht in der Verfassung, dass „Rechtsextremismus“ verboten ist und wie genau ist er definiert? Da beginnen doch die wesentlichen Fragen. Darf eine Partei gegen weiteren Zuzug von Migranten sein? Darf eine Regierung eine unbegrenzte Migration zulassen und gleichzeitig fast mit Einreise der Zugewanderten den Pass des Landes und damit das Wahlrecht erteilen? Ist letzteres „verfassungskonform“? Dürfen Kritiker dafür als „Rassisten“ und Verfassungsfeinde genannt werden?

Warum geht der VS nicht gegen Gruppen vor, die offen die Demokratie bekämpfen und mit Gewalt einen sozialistischen Staat herbeiführen wollen und die umgehend jede CO2-Emission von Maschinen verbieten wollen – ganz gleich was aus den hier lebenden Menschen wird?

Sie sehen, es gäbe für einen VS viel zu tun, nur bleibt leider vieles liegen, was wichtig wäre.

Bernhard Jasper | Do., 14. März 2024 - 20:06

Unsere Verfassung wird nicht von Parteien bestimmt, sondern vom Individuum. Die Garantie der Menschenwürde. Nie zuvor konnten wir unsere Lebensentwürfe so selbstbestimmt verwirklichen, nie zuvor war unser Leben in einem solchen Umfang in Würde, Freiheit und Gleichheit möglich. Das gilt es zu bewahren und zu schützen. Das heben sie nicht so einfach auf, wie mit dieser völlig abwegigen „ethnopluralistischen“ Kulturtheorie (ethnisch definiertes Volk). Wenn in einer Partei eine „völkisch-nationalistische Gesinnung“ dominiert, die mit unserem Menschenbild unvereinbar ist, muss der Rechtsstaat reagieren.

Zitat: "Wenn in einer Partei eine „völkisch-nationalistische Gesinnung“ dominiert, die mit unserem Menschenbild unvereinbar ist, muss der Rechtsstaat reagieren."

Gilt das mit der "völkisch-nationalistischen Gesinnung" nur für autochthone oder auch für eingebürgerte mit Migrationshintergrund?

Ihr Menschenbild ist kein Rechtsgut und wenn es verletzt wird, muss der Rechtstaat keinesfalls reagieren. Es könnte schon ausreichen, wenn Sie ihr Menschenbild von Zeit zurzeit korrigieren.

Die Verfassung bzw. das Grundgesetz ist ein hohes Rechtsgut und Herr Brodkorb hat doch wohl überzeugend dargelegt, wo der Hase im Pfeffer liegt.

Ingofrank | Do., 14. März 2024 - 20:24

Antrag zur Bildungspolitik gescheitert.
Es ging um die Forderung der AFD, dass in Schulklassen maximal 10 % Schüler sein dürfen, die der deutschen Sprache, der Schulsprache, nicht, oder nur bedingt mächtig sind.
Der Antrag wurde von CDU, Linken SPD Grünen & FDP angelehnt mit der Begründung, der Diskriminierung der nicht deutsch sprechenden Schüler.
Tja, da stelle man sich ganz dumm und frage sich, wie diskriminierend sind denn dann die 90% der Schüler, die der deutschen Schulsprache mächtig sind ?
Oder fällt eine solche einfache Frage und die Überlegung dazu schon in die Kategorie des Rechtsextremismus ?
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

...bin mir sicher lieber Herr Frank, in ein paar Wochen kommt der gleiche Antrag von der CDU , dann geht die Forderung mit Stimmen der AFD und FDP durch. So geht Parlamentarismus heute. Brandmauern bremsen Ideen ...

Herzliche Grüße aus der
Residenz Dresden

Sabine Lehmann | Do., 14. März 2024 - 20:27

Wie "großzügig" der typische Journalist deutscher Gegenwart mit Grundrechten, Demokratie u. den verbrieften Verfassungsrechten im Ganzen umgeht: Chapeau. Da bin als Bürger dieses ehemals freien Landes aber wirklich froh, dass man mir die Wahl lässt an der Urne, wow!
Nicht etwa, ich könnte mich eingeschüchtert oder gar drangsaliert fühlen. Warum auch? Wer sich zur AfD bekennt oder zumindest der freien Einreise aller Planetenbewohner nach Germany irgendwie kritisch gegenübersteht, darf sich getrost "nur" darauf verlassen, gekündigt, gemobbt und/oder anderweitig sanktioniert zu werden. Ja, so ist das eben in echten Demokratien, Big Brother is watching you. Hoch lebe die Freiheit!
Die deutsche Geschichte wiederholt sich eben immer wieder, der Deutsche trägt es in seinen Genen, Demokratie schmeckt ihm nicht. Wie sehr es den Meisten aber "geschmeckt" hat, ihre Freiheit an staatliche Aufsicht abzutreten, hat sich schon in der Corona-Krise mehr als überdeutlich abgezeichnet. Ist mir schlecht!

S. Kaiser | Do., 14. März 2024 - 20:27

Danke an den Cicero bei der Berichterstattung zu diesem Thema auch juristische Experten zu Wort kommen zu lassen. Wie im Text klargestellt: völlig losgelöst davon, wie der Einzelne persönlich eine Partei bewertet, man muss in einem Rechtsstaat sich darauf verlassen können, dass hier nicht mit Willkür vorgegangen wird. Und wenn eine verfassungsrechtlich relevante Einstufung einer (bereits) im Bundestag vertretenen Partei erfolgt, dann gehört die Begründung und die Nachweisführung dafür öffentlich gemacht, damit sich der Bürger und Wähler ein vollständiges Bild machen kann. Denn ist diese Transparenz nicht gegeben, und erfolgt ein/e solche/r Einstufung/Prozess auch noch im zeitlichen Zusammenhang mit steigenden Zustimmungsraten und bevorstehenden Wahlen, dann bekommt man selbst als neutraler Beobachter ein ganz ganz ungutes Gefühl ....

Tomas Poth | Do., 14. März 2024 - 20:34

Der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung! Diese Behördenbezeichnung ist eine Verharmlosung ihrer Tätigkeit, sie ist ein Inlandsgeheimdienst der im Auftrag des Innenministeriums Agententätigkeiten gegen Deutschland im Inland aufdecken und verhindern soll.
Benutzt wird er seit Haldenwang als "Schutzstaffel" für die Regierung und das Altparteienkartell gegen eine Oppositionspartei die einen Politikwechsel bei Migration, Energieversorgung und Wirtschaft ermöglichen will.
Gerade bei diesen drei politischen Punkten findet die AfD sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung, was dem Altparteienkartell ein Dorn im Auge ist.
Sie wollen nicht von ihrer falschen Politik lassen und benutzen Halden(z)wangs Behörde zum Schutz ihrer idiotischen Politik.

Ingofrank | Do., 14. März 2024 - 20:49

Beurteilung über die AfD kommt mir ein Aspekt zu kurz. Die Angst, die pure Angst der etablierten Parteien, dass diese die Quittung vom Wähler wegen der 10 jährigen Ausgrenzung bei den LT Wahlen im Herbst (und schon vorher ? bei der EU- Wahl) bekommen.
Dümpelte die AFD weit unter 5%, wäre die Partei überhaupt kein Thema. Aber sie versucht den Griff zu Macht und das und nur das soll ihr verwehrt werden. Auch die Frage des Erfolges wird nur in alten Klischees gestellt und der gesamte Osten als nazistisch definiert. Dann ist das eben so! Und aus die Maus.
Selbstreflexion, Farage nach Ursachen, gar eigene Fehler …… Nichts, „0“ nada !
Mit freundlichen Gruß aus der Erfurter Republik

Gerhard Hellriegel | Do., 14. März 2024 - 21:14

"Die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes ist eine Parteiendemokratie. Das ist die grundlegende Entscheidung, die die Verfassung vor 75 Jahren getroffen hat. Politische Parteien sollen ein zentrales Instrument bei der politischen Willensbildung des Volkes sein."
Also, in meinem Grundgesetz werden Parteien nur in Art. 21 erwähnt.
Da steht: " Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Fertig. Aus.
Alles Andere ist interessegeleitete Interpretation.

Wilfried Düring | Do., 14. März 2024 - 21:14

'... Das ist in einer Demokratie so. ...'
Ja, in einer Demokratie ist das so. Aber Deutschland ist eben keine 'Demokratie' mehr.
Was soll das überhaupt sein, dieser Begriff ist schillernd, eine vollständige und 'saubere' Definition vglw. schwierig. Ähnlich wie beim Sozialismus.
Mir würde es schon reichen, wenn Deutschland noch ein Rechts-Staat wäre:
* Straftaten sind gesetzlich klar geregelt; was nicht verboten ist, ist erlaubt!
* Angeklagte haben das Recht auf Verteidigung und das Recht, das sie nicht nur gehört; sondern das ihnen 'zugehört' wird!
* es gibt keine Delikte, 'unterhalb der Strafbarkeitsgrenze'.
* Glaube und Religion, Wort und Schrift, Bildungs und Forschung und nicht zuletzt das Gewissen sind frei.
* Es gelten Berufs- und Postgeheimnis.
* Der Verfassungsschutz schützt die Bürger vor den Übergriffen des Staates - nicht umgekehrt.
Von genannten Grundsätzen darf nur in streng begründeten AUSNAHME-Fällen und auf richterliche Anordnung abgewichen werden!

Bernd Windisch | Do., 14. März 2024 - 21:45

"Die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes ist eine Parteiendemokratie."

Art. 21 GG lautet: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Parteien sind eine ärgerliche Sache.
Sie sind „machtversessen", meinte schon Richard von Weizsäcker, sie haben den Auftrag des Grundgesetzes, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, ganz ungebührlich ausgeweitet und den Staat zum Instrument ihrer Machtinteressen verkommen lassen.

So gesehen ist der Inlandgeheimdienst nur ein logisches Instrument derer die sich den Staat zu Beute machen. Ob Staatssicherheit oder Verfassungsschutz zwei Namen für eine und den gleichen Missstand!

Wenn Sie schon Richard von Weizäcker zitieren - d.h. einen Satz nach Gutdünken aus dem Zusammenhang reißen - sollten Sie ihn nicht einfach mit Ihrem eigenen Senf willkürlich ergänzen. So als habe von Weizäcker auch den Blödsinn am Ende des Satzes zu verantworten - was nicht der Fall ist. Oder wollen Sie hier Fake-News verbreiten? Ist ja für die natinale Sache...

Solcher Blödsinn wird von Typien wie Hoecke oder Krah gebetsmühlenartig heruntergeleiert. Gut, für Sie ist das dann sowas wie der Weisheit letzter Schluss - denn was der Fascho Hoecke, Ihr heimlicher Parteichef, so verzapft, muss doch ausgesprochen "klug" sind.

Leute wie Sie verstärken nur den Eindruck, in der Afd und in deren Umfeld habe man mit Demokratie, Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit nichts am Hut.

Aber auch das ist ja kein Geheimnis: Im "neuen" Deutschland (oder dem IV. Reich, ganz wie sie wollen) wird die AfD schon ordentlich aufräumen! Da werden (wahrscheinlich) keine Gefangenen gemacht!

Ronald Lehmann | Do., 14. März 2024 - 22:47

Heutige Medien im Vergleich zu DDR-MEDIEN wie z.B. die DDR-Zeitung
"NEUES DEUTSCHLAND"
vom 04.01.1990 ganz groß auf dem Vorderblatt als Hauptüberschrift geschrieben

"Unser Land braucht eine Einheitsfront gegen Rechts"

Darunter
Wir lassen uns die Chance für einen demokratischen Sozialismus nicht nehmen"

Hinzu der Bericht über die 13 V-LEUTE vom BfV
d die höchsten Leitungsfunktionen der NPD inne hatten & logistisch wie finanziell inklusiv Zeitungs-Redakteur/Stellvertreter die NPD aufgebaut & groß gemacht haben

Wie sieht es denn die Demokratie & Rechtsstaatlichkeit
dass nun wieder V-Leute in der AFD eingeschleust worden sind

& wer garantiert mir
das diese nicht nur horchen, sondern rechtes Gedankengut aktiv verbreiten & vor allem NICHT provozieren
um anschließend nach Stasi-Art zu diffamieren, um zu isolieren, den Klassenfeind AFD zu eliminieren

Was hier statt findet
ist fmp. eine linksstalinistische geistige Konter-Revolution mit Grün bis Regenbogenfarben-Moral-Anstrich für
SOZIALISMUS🌈

Achim de Jong | Do., 14. März 2024 - 23:58

Herr Haldenwang ist ein Nichts im Anzug. Diese Behörde mit dem euphemistischen Namen ist höchst umstritten. Da gehört tüchtig aufgeräumt. Ich füjle mich durch diesen Verrin nicht geschützt.

Bernhard Marquardt | Fr., 15. März 2024 - 00:42

oder sich einschläfern lässt,wacht in der Diktatur auf.
Weder die schrecklichen Erfahrungen mit einem staatlich gelenkten Justizapparat im „Dritten Reich“ noch dessen Fortsetzung unter anderen Vorzeichen in der DDR haben die Bundesrepublik veranlasst, Gerichte und Staatsanwaltschaften dem Einfluss der Exekutive wirksam zu entziehen.
In der neu gewonnen bzw. geschenkten Demokratie hätte niemand daran gedacht, dass das BVerfG seine Aufgabe der Exekutive ausliefert.
Nichtsdestoweniger hat sich die Unsitte verfestigt, dass ausgerechnet parteigesteuerte Gremien aus Legislative und Exekutive die Richterkandidaten ausbaldowern.
Das ging einige Jahre leidlich gut, aber die Parteien haben sich verleiten lassen, ihre Macht bei der Auswahl aller höchsten Richterposten (nicht nur des BVerfG!) für sich zu nutzen.
Weil sie es konnten und niemand dagegen aufstand.
Selbstredend denken die Parteien nicht im Traum daran, diese Macht für eine heute deshalb nur noch fiktive Gewaltenteilung abzugeben.

Ulrich Wurzbacher | Fr., 15. März 2024 - 07:40

Ganz meine Meinung, Herr Boehme - Neßler! Danke für diesen Artikel! Meiner Meinung nach ist die AfD im Moment die einzige ernst zu nehmende Opposition und die wird mit unlauteren (illegalen?) Mitteln bekämpft. Das erinnert mich eher an Totalitarismus als an Demokratie. Möglicherweise würde sich das Thema AfD schnell entzaubern, wenn man sie - so wie es das GG vorsieht - ganz normal am politischen Wettbewerb teilnehmen ließe.

Brigitte Miller | Fr., 15. März 2024 - 09:30

"Deutschland sei für sie nicht einfach ein Ort, sondern Heimat. Das sagte ein 16-jähriges Mädchen in einem Video auf Tiktok. Ausserdem teilte sie einen Clip der Schlümpfe, in dem es hiess, diese seien ebenso blau wie Deutschland – vermutlich in Anlehnung an die himmelblaue AfD.
Diese zwei Vorgänge versetzten einen Schuldirektor im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so sehr in Aufregung, dass er die Polizei rief – gegen die eigene Schülerin. Er vermutete «verfassungsfeindliche Inhalte».
Drei Beamten holten das Mädchen mitten aus dem Unterricht und eskortierten es zum Lehrerzimmer. Nur um kurz darauf dort festzustellen, dass kein Straftatbestand vorliegt.
Dennoch wurde die Schülerin belehrt, sie solle in Zukunft solche Beiträge «zu ihrem eigenen Schutz» unterlassen. Das wird als «Gefährderansprache» bezeichnet.
Als mögliche Straftatbestände für solche Fälle wurde eine Verletzung des Verbots verfassungsfeindlicher oder terroristischer Kennzeichen genannt. " ww . Stefan Millius

Danke Frau Miller. Bin gespannt, was Links-Grünen-Meinungsschützer Lenz dazu sagt. Das ist bolschewistische Diktatur reinsten Wassers. Der Schuldirektor besagten Gymnasium gehört sofort gefeuert. Er ist ein Heßling! Was er mit seiner Aktion pädagogisch und psychologisch in dem Mädchen angerichtet hat, ist nicht zu ermessen. Sind wir wieder soweit. Ein Kommilitone von mir ist im Leipziger Zentralstadion im Jahre 1970 verhaftet worden, weil er nach einem Länderspiel sich das Jersey eines englischen Spielers hat geben lassen. Dahin wird es noch kommen. Die rotgrüne Gefahr ist aktuell. Schlimm. Und der zuständige Innenminister in MV Christian Pegel (SPD) fand alles normal und i.O. Stellt euch vor, diese Regierung zieht uns in einen Krieg mit Russland. Wisst ihr, was dann angesagt ist? Dann gibt es wieder Internierungslager für Staatsfeinde. Und Haldenwang führt sich auf wie Reinhard Heydrich. Unglaublich. Vielleicht wird man dann auch für Kommentare hier bei CICERO in den Knast gesteckt.

Christoph Kuhlmann | Fr., 15. März 2024 - 09:33

Man erhält den Eindruck, das Grundgesetz ist großen Teilen der Politik zu radikal. Sobald Bürger sich erlauben ihre verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten in Anspruch zu nehmen kommen sie mit zahlreichen Gummiparagraphen in Konflikt, welche keineswegs Verfassungsrang genießen. Aber kann jemand Demokrat sein, der anderen Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneidet?, solange sie nicht zur Gewalt und Verbrechen aufrufen. Ich denke nicht. Auch was die Wahrheit betrifft, so ist sie nach aller wissenschaftlicher Erkenntnis ein vorwissenschaftliches soziales Konstrukt. In der Wissenschaft gibt es nur Hypothesen, keine Wahrheiten. Das Bedürfnis vieler Wähler nach einem staatlich verordnetem Geltungsrahmen politischer Äußerungen und Parteien, in denen alle einer Meinung sind, ist eine starke antidemokratische Triebkraft. Wenn man sie umsetzt landet man immer bei der Unterdrückung politischer Minderheiten.

Kai Hügle | Fr., 15. März 2024 - 09:53

Parteien haben „Anspruch auf einen fairen, gleichberechtigten Wettbewerb im Wahlkampf, damit am Ende der Wähler entscheiden kann.“ In der Tat. Parteien müssen sich aber auch an die FDGO halten, und da gibt es bei der AfD nun mal begründete Zweifel; ähnlich wie über viele Jahre bei der PDS/Linkspartei.
Wer noch immer ignoriert, dass sich die AfD in den letzten Jahren massiv radikalisiert hat, und unterstellt, sie werde zu Unrecht stigmatisiert, der ist bestenfalls sehr naiv.
Möglicherweise handelt es sich bei Ihrem Artikel aber auch um eine Art Bewerbungsschreiben - für den Fall, dass sich die AfD tatsächlich einem Verbotsfahren stellen muss und anwaltlichen Beistand benötigt, der nicht aus dem entsprechenden Milieu kommt. Spätestens dann allerdings wären Sie gezwungen, sich mit der inhaltlichen und personellen Aufstellung dieser Partei zu beschäftigen; etwas, dass in diesem Magazin für politische Kultur konsequent nicht stattfindet.

Es ist schon bewundernswert, welche Energie Sie aufwenden, um sich über eine so lange Zeit so intensiv mit der Schwefelpartei, dem Cicero, lernunwilligen Autoren oder generell mit konservativen Ansichten zu beschäftigen.
Schade nur, dass dieses Engagement eines nicht lösen wird: die eigenen Probleme.

Wolfgang Borchardt | Fr., 15. März 2024 - 10:19

ein "Verfassungsschutz", der von einem parteidominierten Innenministerium dirigiert wird, das sich gern an die von ihr definierte "Demokratie" hält, um Andersdenkende auszugrenzen ("Demokratiefördergesetz"). Die Gefahr: J e d e das Innenministerium bestimmende Partei macht sich den VS zum Handlanger. Nur das BVerfG ist ein Stolperstein. Jetzt wird klar, warum andere Staaten auf den Verfassungsschutz verzichten. Denn die Verfolgung von Meinungen/"Schmähreden" unterhalb des Straftatbestandes ist gesichert (!) n i c h t verfassungsgemäß.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 15. März 2024 - 12:52

Man sagt unter Juristen, das Verwaltungsgericht ist das kleine Verfassungsgericht. Und wir haben deshalb auch schon die unterschiedlichsten und auch teilweise völlig konträren Entscheidungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erlebt. Gerade auch bei Corona. Das OVG Münster ist durchaus dafür bekannt, sog. richtungsweisende Urteile schon in der Vergangenheit gesprochen zu haben. Wie es sich im AFD-Verfahren verhalten wird ist fraglich. Ob und wie ggfls. die Politik da Entscheidungen beeinflusst, kann man nur vermuten. Aber wenn eine Merkel eine ganze Landtagswahl rückgängig machen kann, was sollte da einen Justizminister hindern, Richter entsprechend zu instruieren, natürlich völlig ohne Einflussnahme zu einem gefälligen Urteil zu kommen. Und wenn Verfassungsrichter vor Urteilen noch mit der Kanzlerin dinieren, kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Ich habe kein Vertrauen mehr in die Justiz, auch wenn das ein oder andere Urteil vielleicht noch dem Rechtsgefühl der Bürger entspricht.