Mitarbeiter des öffentlichen Diensts streiken am 21. März 2023 in München / picture alliance

„Generalstreik“ im öffentlichen Dienst - Die große Erpressung

Generalstreiks von Angestellten im öffentlichen Dienst und von Staatsunternehmen sind unverhältnismäßig, denn sie finden auf dem Rücken der Allgemeinheit statt. Es wäre an der Zeit, dass der Gesetzgeber die Bedingungen des Streikrechts klar definiert.

Thomas Mayer

Autoreninfo

Thomas Mayer ist Gründungsdirektor des Flossbach von Storch Research Institute mit Sitz in Köln. Zuvor war er Chefvolkswirt der Deutsche Bank Gruppe und Leiter von Deutsche Bank Research. Davor bekleidete er verschiedene Funktionen bei Goldman Sachs, Salomon Brothers und – bevor er in die Privatwirtschaft wechselte – beim Internationalen Währungsfonds in Washington und Institut für Weltwirtschaft in Kiel. Thomas Mayer promovierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und hält (seit 2003) die CFA Charter des CFA Institute. Seit 2015 ist er Honorarprofessor an der Universität Witten-Herdecke. Seine jüngsten Buchveröffentlichungen sind „Die Vermessung des Unbekannten“ (2021) und „Das Inflationsgespenst“ (2022).

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„Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will“ – diese Zeile aus dem Bundeslied für den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein aus dem Jahr 1863 ist schon zu Tode zitiert worden. Aber sie passt zu gut zum heutigen Tag, um sie nicht noch einmal hervorzukramen. Mit ihr sollte den Arbeitern zugerufen werden, dass sie ihre Schwäche überwinden könnten, indem sie vereint gegen Hungerlöhne streiken würden. „Brecht die Sklaverei der Not! Brot ist Freiheit, Freiheit Brot“, heißt es zum Schluss. 

Tatsächlich schuf die Bevölkerungsexplosion in dieser Zeit ein Heer von Arbeitern, während die industrielle Revolution gleichzeitig die Produktivität der Arbeit erhöhte. Die Gewinne der „Industriebarone“ explodierten, während die Löhne der Arbeiter dem wirtschaftlichen Fortschritt weit hinterherhinkten. Wer sich dagegen allein mit Arbeitsverweigerung wehrte, wurde schnell durch bereitstehende „Streikbrecher“ ersetzt.

Nur ein allgemeiner Verbund konnte die strukturelle Schwäche der Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern überwinden. Dafür brauchte es aber nicht nur eine rechtliche Grundlage für seine Bildung, sondern die Arbeiter mussten auch das Recht erhalten, für ihre Interessen in den Streik zu treten. Heute garantiert Artikel 9 unseres Grundgesetzes die „Koalitionsfreiheit“ und daraus abgeleitet das „Streikrecht“.

Arbeitnehmer in der stärkeren Position

Die Verhältnisse sind heute jedoch anders als im 19. und 20. Jahrhundert. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung sind die Arbeitskräfte knapp, und das Wachstum der Arbeitsproduktivität hat sich stark verlangsamt. Folglich sind die Arbeitnehmer heute in einer viel stärkeren Position als damals. Sind sie mit ihrem Job unzufrieden, können sie leichter als früher eine besser bezahlte Stelle finden. Und die Drohung der Arbeitgeber, Arbeitsplätze zur Einsparung von Lohnkosten ins Ausland zu verlagern, hat an Wirkung verloren. Denn es hat sich gezeigt, dass die Überdehnung von Lieferketten die Produktion anfällig macht. In der Industrie können Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern heute auf Augenhöhe begegnen. Auch deshalb sind Streiks in der Industrie seltener geworden.
 

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Anders verhält es sich in den Staatsunternehmen und im öffentlichen Dienst. Dort haben die Arbeitnehmer längst die Oberhand über die Arbeitgeber gewonnen. Die Arbeitsplätze sind sicher, und den Gewerkschaften stehen Verhandlungspartner gegenüber, die meist selbst abhängig Beschäftigte sind. Für die Verhandlungen sind sie nur in die Rolle des „Arbeitgebers“ geschlüpft.

Da öffentlicher Dienst und Staatsunternehmen vielfach ein Angebotsmonopol haben, können die Konsumenten auch kaum auf andere Anbieter ausweichen. Das bietet den Gewerkschaften die Möglichkeit, mit flächendeckenden Streiks die Allgemeinheit zu erpressen, um aus den schwachen Arbeitgebervertretern hohe Löhne auf Kosten der Steuerzahler und Kunden von Staatsunternehmen herauszuholen. Oft profitieren die „Arbeitgebervertreter“ dann selbst von den Lohnerhöhungen.

Auf dem Rücken der Allgemeinheit

In einem Gutachten aus dem Jahr 2007 kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Schluss, dass Streikende die Verhältnismäßigkeit und das Gemeinwohl berücksichtigen müssen. Denn „ein grenzenloses Recht der (das Streikrecht legitimierenden) Koalitionsfreiheit bedeutete umgekehrt letztlich die völlige Rechtlosigkeit aller anderen und würde so die Rechtsordnung ad absurdum führen“.

Der angekündigte „Generalstreik“ von Bediensteten des öffentlichen Diensts und Staatsunternehmen ist ein gefährlicher Schritt in diese „Rechtlosigkeit“. Vermutlich dürfte dem dann eine Einigung auf Kosten der Zahler von Steuern und Abgaben folgen. Das Ergebnis: höhere Belastung der öffentlichen Finanzen und Inflationsdruck aufgrund steigender Löhne. Es droht eine neue Lohn-Preis-Staatsdefizit-Spirale. Um das zu vermeiden, wäre es an der Zeit, dass der Gesetzgeber die Bedingungen des aus Artikel 9 des Grundgesetztes abgeleiteten „Streikrechts“ klar definiert. Streiks auf dem Rücken der Allgemeinheit zur Erpressung der Staatskasse fallen nicht unter dieses Recht.

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Sabine Lehmann | Fr., 24. März 2023 - 16:57

Eine pauschale Abwertung von Streiks im öffentlichen Dienst halte ich für grundlegend falsch und völlig undifferenziert. Da hilft auch die "Krücke" des Wissenschaftlichen Dienstes nicht. Der hatte seit seiner Gründung recht wenige Highlights zu verbuchen, wenn es darum ging Vorgänge, speziell die unserer Regierungen, (freundlich) zu bewerten. Im übrigen steht es Arbeitnehmern unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis zu, für ihre Rechte und Gehälter zu protestieren u. zu streiken, also auch im öffentlichen Dienst.
So weit das Grundsätzliche. Was allerdings an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten ist, ist die Tatsache, dass auch Menschen mit Gehaltsklassen ab dem hohen fünfstelligen Bereich meinen, sich vom spärlichen Kuchen noch ein großes Stück abschneiden zu können. Ein perfides Beispiel sind die Abgeordneten des dt. Bundestages, die den Staat als Selbstbedienungsladen missbrauchen u. sich eine automatische Gehaltserhöhung gönnen.Weltweit einzigartig. Willkommen in der Ständerepublik.

Frau Lehmann, sie haben es auf den Punkt gebracht.
DIE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT!

Und bei diesem Thema liegt die Welt nicht nur in D. im argen.

Die, die schon reichlich beschenkt worden sind, bekommen immer mehr. Während Schütze A eben die A-Karte gezogen hat & wo das Porto der Erhöhung höher liegt als der Zuwachs.
Und Angestellte in kleinen Unternehmen haben in diesem Spiel in den allermeisten Fällen so wieso verloren, weil deren Chef bei unserer Wirtschafts-Politik das Wasser bis zur Oberkante Lippe steht.

Die in den obersten Chefetagen tätig sind & deren Sold wie immer mehr als üppig ist, die sahnen bei dieser Show am meisten ab. Hinzu kommt der Fakt, dass Frauen im staatlichen Sektor wesentlich mehr vertreten sind (Ministerien &&&) & bei kürzerer AZ höhere Gehälter bereits jetzt haben.
Handwerker, einfaches medizinisches Personal bis hin zum Pflegepersonal, Handel, Hotel -& Gaststättengewerbe haben in großen Teilen in diesem Spiel das absolute nachsehen.

Die Gerechtigkeit bleibt...

Gerhard Lenz | Fr., 24. März 2023 - 17:21

Was Herr Meyer im Grund fordert, ist die Abschaffung des Demokratierechts für ALLE Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Denn, so seine Argumentation, durch das Monopol der Öffentlichen Hand in bestimmten Bereichen sind die Beschäftigten sowieso in der stärkeren Position.

Sind sie das? Dann müssen sie die letzten Jahr ganz schön doof gewesen sein, auf angemessene Gehaltserhöhungen so einfach zu verzichten.

Denn natürlich ist die Chose nicht so einfach, wie Herr Meyer sie darstellt. Höhere Arbeitsplatzsicherheit ist beileibe kein Druckmittel und schon lange keine Garantie, auch angemessen bezahlt zu werden. Angesichts der bekannten Zustände im Kranken- und Pflegesektor z.B. kann man über Herrn Meyers Aussagen nur staunen.

Essentielle Bereiche sind vom Streik übrigens nicht betroffen. Eigentlich müssten dort Beamte sitzen, die nicht streiken dürfen. Aber der ÖD hat gerne auf sie verzichtet, weil sie zu "teuer" wären.

Übrigens: "Generalstreiks" sind in DE verboten...

Grundsätzlich ist das Thema - wie bei anderem Kommentar - sozialer Sprengstoff, welches das bekannte und bisher angewendete System weiter zu Fall bringen wird. Dass Generalstreik verboten ist stimmt. Das wird Revolutionäre und Nichtrevolutionäre aller politischen und gesellschaftlichen Strömungen nicht hindern, trotzdem anzuwenden, man muss es ja nicht so nennen. Heutzutage wird immer mehr erlaubt, um die Werte zu zerstören, die zusammenhielten, siehe Aufhebung der Biologie, staatlich verordnete Hysterie und Panikmache bei Virus und Klima, klassische Bücher umschreiben usw. Das System wird von innen zerstört und sollte bewusst sein, bevor nach Jahren viele wieder sagen, das habe ich nicht gewollt oder nicht bemerkt.

Gerhard Lenz | Sa., 25. März 2023 - 13:54

Antwort auf von Jens Böhme

Ich fand es erwähnenswert, dass der Begriff "Generalstreik" bei einem doch renomierten Wirtschaftswissenschaftler auftaucht.

Ob das jetzt ein Versehen oder gewollt "überspitzt" formuliert war, kann nur Herr Meyer selbst beantworten.

Ich tendiere allerdings dazu, das provokativ zu verstehen. Schliesslich kann man dem Beitrag durchaus die Tendenz entnehmen, man solle den Beschäftigten im ÖD das Streikrecht ganz streichen, Angestellte und Arbeiter inbegriffen.

Es gab vor Jahren mal ein interessantes Buch: "Der Terror der Ökonomie".

Auf Ihre weiteren Bemerkungen gehe ich nicht ein, sie haben auch nichts mit dem Thema zu tun.

Wolfgang Borchardt | Fr., 24. März 2023 - 18:08

die die Regierung zum Fenster hinaus und an den realen gesellschaftlichen Problemen vorbei wirft, halte ich diese Streiks für sehr viel mehr berechtigt als die Klimakleberei, die junge Lebensläufe zerstört und dem Klima garnichts nutzt.

Heidemarie Heim | Fr., 24. März 2023 - 18:14

Ich muss leider zugeben, in dieser Hinsicht sehr ambivalent nennt man es wohl, zu sein geehrter Herr Prof. Dr. Mayer! Nach Gründen oder wie man es rein aus Reflex macht nach dem "Schuldigen" zu suchen, stößt man wie ich finde schnell auf eigene Widersprüchlichkeiten. Einerseits war man wie ich selbst schon in allen Bereichen tätig, Berufs-Praktikum öffentlicher Dienst mit Eid und Privilegien wie damals 13. Gehalt und Kündigungsschutz usw., Arbeitnehmerin angestellt in nahezu Gewerkschafts-freien wie Tarif-ungebundenen Branchen der Medizin, als selbstständig Tätige auf der "dunklen Seite der Macht;) als Arbeitgeberin. Andererseits gab es sowas wie outsourcing, Billiglöhne, Leiharbeit, Hartz IV usw. gefördert durch die Politik zu dieser Zeit noch nicht bzw. so ausgeprägt wie heute. Auch waren m.E. die Grenzen schärfer zwischen Sorry! Prekariat, einer sicher gefühlten Mittelschicht mit Leistungsdenken=Aufstiegsversprechen u. einer Oberschicht. Ich denke, es bröckelt
mittig gefährlich! MfG

Christoph Kuhlmann | Fr., 24. März 2023 - 18:25

10% Inflation heißt 10% + Lohnforderung. Wenn der Staat die Geldwertstabilität schon zum zweiten Mal den Franzosen überlässt, die dann eine Höllen Inflation verursachen, wenn er Geld für eine Millionenzuwanderung hat und teure, unausgegorene Heizungsexperimente verordnet. Dann ist Bescheidenheit bei den Lohnforderungen nicht mehr einzusehen. Wenn der Staat nebenbei der weitgehenden Deindustrialisierung Deutschlands in via EU zustimmt und die Städte durch Millionenzuwanderung sowieso in den Ruin treibt, dann werden diese das Geld mit Sicherheit nicht bei den Arbeitnehmern einsparen. Es ist sinnlos für die Allgemeinheit zu verzichten. Das Geld wird ja sowieso verbrannt.

aber vergessen Sie nicht, der öffentliche Dienst leistet in der Mehrheit keine produktive Arbeit in dem er einen Aufgeblasenen Verwaltungsapparat und damit sich quasi selbst verwaltet. Und das alles nicht zum Wohle des Bürgers & der produktiven Wirtschaft. ( es geht n i c h t um den Müllfahrer, den Straßenbahnschaffner u.ä. ! )
Und was machen die Klein und Kleinstunternehmer ? Der kleine Handwerksbetrieb der gegen immer steigende Energie und Materialkosten ankämpfen muss? Der kann keine 10 % Lohnsteigerung bezahlen weil er die schlicht und ergreifend nicht am Markt durchsetzten kann.
Und gerade die Lohnleistungen im öffentlichen Dienst, werden eben nicht erarbeitet, sondern kommen zuletzt vom Steuer- zahlendem Michel.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Hans Jürgen Wienroth | Fr., 24. März 2023 - 19:20

Fangen wir beim Streik an: Warum wird nur in den Flächenländern gestreikt und nicht in den Stadtstaaten, in denen der ÖPNV sehr viel mehr genutzt wird, in dem die Befürworter des „ÖPNV-Only“ leben? Weil die dort regierende SPD mit den Gewerkschaften fest verbunden ist? Da wäre der Generalstreik doch das beste Argument.
Nun zur „Erpressung“, ein hartes Wort für einen Streik. Die öffentlichen Arbeitgeber hatten es in der Hand, aber man hat sich darauf verlassen, dass sicherer Arbeitsplatz und leere öffentliche Kassen (durch Corona, Energiepreisexplosion und Krieg) wieder einmal zu niedrigen Lohnabschlüssen im öffentlichen Dienst führen, während die Regierenden in Bund und Ländern mit dem Geld um sich schmeißen, als gäbe es kein Morgen (49 €-Ticket und Klimahilfen für arme Länder). Die Arbeitnehmer haben das recht auf anständige Bezahlung, gerade weil viele Stellen unbesetzt sind und die Überlastung groß. Alles andere ist eine Neiddebatte eines nicht Betroffenen.

Dr.Andreas Oltmann | Fr., 24. März 2023 - 21:44

In diesem Fall möchte ich Herrn Prof. Mayer den Rücken stärken. Da ich immer selbständig war, ist meine Sicht entsprechend geprägt. Und VERDI und der öffentliche Dienst hatten immer als erstes und wichtigstes ihre Interessen im Sinn. Das hat dazu geführt, dass wir eine aufgeblasene Verwaltung haben, die in großen Teilen ineffektiv, nicht kundenorientiert, z.T. nicht leistungsbereit und im wesentlichen nicht im Interesse des Bürgers agiert. Aber für sich alle Vorteile in Anspruch nimmt, wie Teilzeitarbeit, wenn gewünscht, Elternzeiten, Erziehungszeiten, Pflegezeiten, besonderen Schutz für Sabaticals, und kostenfreie Fortbildungen und berufliche Förderung usw. Und die ständig an der Überlastungsgrenze arbeiten und unter psychischen Erkrankungen leiden und nicht wertgeschätzt werden.
Gerechter Lohn für gute Arbeit, aber angemessen. Der Bürger kann sich nicht wehren, wenn er von den Beschäftigten als Geisel genommen wird. Besonders im öffentlichen Dienst.

Marianne Bernstein | Sa., 25. März 2023 - 07:45

Zum einen ist es kein wirklicher Generalstreik, da gehört mehr dazu und außerdem hat man bisher ganz gut in einer Sozialpartnerschaft gelebt. Aber die Zeiten werden härter und die Sozialpartnerschaft hat eben im Denken vieler ausgedient. Auch hier im Artikel wird so getan als ob der öffentliche Dienst doch bitte alles kostenfrei tun sollte und die Beschäftigten sich freuen sollten überhaupt arbeiten zu dürfen. Aber auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben eine Wohnung, haben Heizungskosten und müssen für Lebensmittel zahlen. Die Regelung von Nixon (sogenannter Nixon-Schock, Dollar nicht mehr in Gold zu tauschen) die Lohnpreisspirale durch zeitweise Fixierung (90 Tage) der Preise zu untertunneln wird dies mal nicht funktionieren dafür dauert die Inflation schon zu lane. Auch Rechentricks, also den Warenkorb mal zu modifizieren damit die Inflation sinkt zeigen nur, dass die Preissteigerungen weiter gehen werden und die Beschäftigten ein Recht auf angemessenen Ausgleich haben.

Urban Will | Sa., 25. März 2023 - 09:37

Hände weg vom Grundrecht auf Streik!
Jeder Streik findet mehr oder weniger auf dem Rücken der Allgemeinheit statt, zumindest, wenn er Dienstleistungen jedweder Art betrifft.
Wenn die IG-Metall ein paar Betriebe stilllegt, dann ist das zwar direkt erst mal nicht zu spüren, aber langfristig schon.
Was Verdi fordert, klingt viel, ist aber angemessen, wenn man sich den Irrsinn der letzten Monate in Sachen Preissteigerungen anschaut. Es muss eine allgemein spürbare Lohnerhöhung für alle her, auch wenn die Gefahr droht, dass dies die Inflation anheizt. Auf der anderen Seite droht noch mehr Ungemach, wenn die Menschen ihr Leben nicht mehr bestreiten können. D ist mM nach eh recht unten in Sachen allgemeine Vergütung.
Dass die Kommunen ihre Preise erhöhen werden, ist verlogen. Das machen die eh schon ständig. Alleine beim Wasser/Kanal hier mal eben runde 50 % letztes Jahr.
Den Kommunen geht das Geld u.a. wg d irrsinnigen Migrationspolitik aus, aber das darf natürlich niemand sagen.

Ernst-Günther Konrad | Sa., 25. März 2023 - 10:32

Jahrzehnte lang waren die Arbeitnehmer im Nachteil, so wie Sie es selbst schreiben Herr Mayer. Da wollte niemand das Streikrecht "verbessern" zugunsten der Arbeitnehmer, zumal sicher aus guten Gründen, Beamte kein Streikrecht haben. Sie machen es sich sehr einfach. Nun dozieren Sie hier, habe sich das Pendel zur anderen Seite verlagert, sehen sich Arbeitgeber "plötzlich" geschwächt und im Nachteil und schon sollen Gesetze, letztlich Art. 9 GG geschliffen werden. Die Arbeitgeber mit Ihrer immensen Geldgier und Machtstreben, die inzwischen fachlich unqualifizierten Politiker, aber auch von Parteien eingesetzte Gewerkschafter sind doch für viele Probleme mit die Verursacher. Schröders Agenda hätte gerade von einer SPD nach deren Einführung, nach praktischer Anwendung, korrigiert und verbessert gehört. Da wollte aber keiner mehr nachzujustieren. Meine Mitforisten, denen ich vorbehaltlos zustimme, legen in ihren Kommentaren doch ihre Finger in die Wunde verfehlter Arbeitsmarktpolitik.

Werner Peters | Sa., 25. März 2023 - 11:01

In Sonntagsreden wird immer das Streikrecht betont. Aber immer wenn die mal richtig streiken, wird dieses Recht sofort in Frage gestellt. Dass Streiks auch die Allgemeinheit treffen ist ein Binse, nur dann können sie erfolgreich sein. Wenn gestreikt wird und keiner kriegt was mit, ist der Streik sinnlos.

Gerhard Fiedler | Sa., 25. März 2023 - 12:15

betrifft uns alle, nicht nur hinsichtlich seiner Auswirkungen an Streiktagen. Schließlich ist bei diesem Arbeitskampf der Steuerzahler Arbeitgeber und „Erpresster“. Und von wegen Augenhöhe! Herr Mayer liegt daher völlig richtig, die Rechtmäßigkeit dieses Streikrechts in Frage zu stellen und wenn nötig dazu auch das Verfassungsgericht anzurufen. Die Maßlosigkeit hinsichtlich derzeitiger Forderungen haben dazu geführt. Immerhin können Beschäftigte im ÖD nicht gekündigt werden, bzw. werden es in der Realität nicht. Sie nähern sich damit den Vorteilen des Beamtenrechts, das Kündigung und Streikrecht nicht kennt. Eine Reform zur Durchsetzung von Forderungen im ÖD wäre von daher nötig. Vielleicht könnten Gehaltserhöhungen dann ähnlich der Anhebung von Rentenerhöhungen durch Formeln erfolgen. Ich selbst habe in der freien Wirtschaft eine Kündigung durch Schließung einer Konzern-Niederlassung hinnehmen müssen analog denen der Angestellten bei Kaufhof/Galeria und weiß was dies bedeutet.

Ist es heute noch richtig, dass der Job im öffentlichen Dienst sicher ist? Da werden Aufgaben "privatisiert" und der Job ist weg, da will Frau Faeser Beamten einfach entlassen können, wenn sie diese als nicht "Rechtsstaatskonform" ansieht. Er kann ja dagegen klagen, wenn er das Gegenteil beweisen kann. Wie beweise ich, dass ich etwas NICHT getan habe? Dabei muss erwähnt werden, dass ein gekündigter Beamter auch ca. 2/3 seiner Ruhestandbezüge einbüßt und das ggf. kurz davor.
Reicht dem Krankenpfleger, dem Busfahrer eine Anhebung in Höhe der Rente? Ich weiß es nicht.

Gunther Freiherr von Künsberg | Sa., 25. März 2023 - 17:20

ohne Zweifel sind die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte ein wesentlicher Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung. Mit diesen Rechten ist es aber wie auch mit anderen Rechten wie z.B. Notwehr, dass extensive Ausnutzung von Rechten oftmals auch strafrechtliche Folgen haben kann. Nicht nur die Grundrechte auf freie Religionsausübung oder Demonstration/Versammlungsfreiheit etc. werden dazu missbraucht den Staat “vorzuführen“. Bestes Beispiel Klimakleber wie auch Generalstreik oder der Umgang mit Religionsgemeinschaften, deren Grundwerte mit unseren historisch gewachsenen Grundwerten nicht kompatibel sind. Bestes Beispiel die Scientologen.
Wenn ich es richtig sehe haben die sog.68er ihren Marsch durch die Institutionen-was auch die Besetzung der Gerichte betrifft deren Aufgabe es auch ist die Grenzen der Grundrechte zu definieren- wesentlich dazu beigetragen, dass die Wehrhaftigkeit unseres Staates erheblich gelitten hat. Abhilfe wie?

Hartmut Laun | So., 26. März 2023 - 07:04

Wer über 10 % Inflation austeilt, der muss große Streiks und hohe Lohnabschlüsse einstecken können.