Zerstörtes Wahlplakat der CDU zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin / dpa

Verkleinerung des Bundestags - Wahlsieg ohne Sieger

Die Pläne der Ampel zur Verkleinerung des Bundestags sind wohl nicht verfassungswidrig. Aber die Union läuft zurecht Sturm dagegen: Denn die Reform würde zu Ergebnissen führen, die der Wähler nicht mehr verstünde.

Porträt Mathias Brodkorb

Autoreninfo

Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er gehört der SPD an.

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Ungefähr zehn Jahre, nachdem der damalige und parteiübergreifend geachtete Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) seine Bundestagskollegen aufrief, eine Reform des Wahlrechts einzuleiten, liegt nun ein Vorschlag der Ampelkoalition vor. Das zu lösende Problem: Eigentlich soll der Bundestag laut Gesetz nur über genau 598 Abgeordnete verfügen. Aber aktuell sind es 736 – und damit so viele wie nie zuvor. Noch kurz vor der Bundestagswahl 2021 sah es sogar so aus, als würde der Bundestag mehr als 800 Abgeordnete haben können. Aber so kam es nicht. Zum Glück!

Aber das alles kostet, kostet und kostet: mehr Diäten, mehr Pensionen, mehr Mitarbeiter, mehr Büroräume und eine größere Fahrbereitschaft. Inzwischen belaufen sich die Aufwendungen für das deutsche Parlament auf ungefähr 1 Mrd. Euro – und zwar pro Jahr. Der Deutsche Bundestag gehört damit zu den größten Parlamenten weltweit. Das US-amerikanische Repräsentantenhaus zum Beispiel kommt mit nur 435 Volksvertretern aus, obwohl die USA vier Mal so viele Einwohner wie die BRD haben.

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Thomas Hechinger | So., 22. Januar 2023 - 14:57

Es ist das Verfassungsgericht, das uns mit seinen unüberlegten Entscheidungen in diese Lage gebracht hat. Setzen. Mathematik Sechs. Die heilige Kuh „Proportionalitätsprinzip“, eine Erfindung des Verfassungsgerichts, ist die Ursache für die wundersame Abgeordnetenvermehrung. Bei einem Mehrheitswahlrecht gäbe es auch keine Proportionalität. Und will man die unbedingt, dann muß man wie in Weimar ein reines Verhältniswahlrecht einführen. Das wäre zwar das Letzte, was ich politisch für richtig hielte, es wäre aber zumindest in sich logisch.
Ich plädiere für ein Grabenwahlrecht, wie es in den Sechzigern einmal diskutiert wurde: die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen nach Mehrheitswahlrecht, die andere Hälfte nach Parteilisten und Verhältniswahlrecht. Kein Ausgleich zwischen den beiden. Gegebenenfalls kann man die Wahl in den Wahlkreisen in zwei Wahlgängen durchführen, wenn im ersten Wahlgang der Bestplatzierte kein ausreichendes Quorum erreicht hat.

Axel Gerold | So., 22. Januar 2023 - 15:08

Sorry, aber es war auch bisher schon nicht einleuchtend, dass ein CSU‘ler mit 40 % ein Mandat erlangt. Denn das ist ja keine Mehrheit! In einer Stichwahl wäre er unterlegen — oder auch nicht. Weiß man nicht. Dieses „bekannte Nichtwissen“ hat aber offenbar niemanden gestört. Warum sollte es jetzt stören, wenn jemand ein Mandat trotz relativer Mehrheit nicht erhält, man aber weiß, warum das so gut ist?
Viel spannender wird ohnehin sein, ob und in welchem Umfang es mit dem neuen Wahrecht zu Manipulationen am Verhältniswahlergebnis mittels „unabhängiger“ Kandidaten kommen wird, die weiterhin antreten dürfen und mit keiner Liste in Verbindung stehen. Die „Linke“, zrstritten bis aufs Blut, könnte sich einfach auflösen und zu einem nicht als Partei fungierenden Verband werden, der SPD und Grünen „Angebote“ macht. Die CSU könnte einen bundesweit agierenden Verein gründen, der ebenfalls außerhalb des Bayernlandes keine Liste aufstellt und sich beim Bundeswahlleiter einfach nicht anmeldet . . .

Thomas Hechinger | So., 22. Januar 2023 - 17:06

Antwort auf von Axel Gerold

Zu Ihrem 1. Absatz:
Ein Mehrheitswahlrecht sieht nicht zwangsläufig einen Stimmenanteil von über 50 % vor. Wenn man die 50 % aber unbedingt erreichen will, könnte man in einem 2. Wahlgang eine Woche oder vielleicht auch vierzehn Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten aus dem 1. Wahlgang durchführen. Alternativ könnten im 2. Wahlgang noch einmal alle Kandidaten aus dem 1. Wahlgang antreten dürfen und der Erstplatzierte gewinnt. In der Praxis würden sich dann örtlich Parteienbündnisse mit Empfehlungen für die Wähler bilden, zum Beispiel tun sich linke Parteien gegen bürgerliche zusammen, oder alle andern gegen die AfD, oder die Ampelparteien gegen den CDU-Kandidaten, und so weiter (Modell Frankreich).

Zu Ihrem 2. Absatz:
Ein interessanter Gedanke. Man könnte das nur verhindern, indem man die Abgabe einer Liste als Zulassung für eine Wahl voraussetzt. Wie das dann mit Einzelkandidaten ohne Parteibindung wäre? Hm...

Hans Page | So., 22. Januar 2023 - 15:58

Wenn das vorgeschlagene System implementiert werden sollte werden die Wähler, also der Souverän, noch weniger Möglichkeiten haben einzelne Abgeordnete oder Politiker zur Rechenschaft zu ziehen. Dank Listenwahl kommen sie dann immer in den Bundestag außer die gesamte Partei wird vollständig abgewählt. Da der Wähler dann noch weniger Einfluss darauf hat wer in den Bundestag kommt entsteht das Risiko dass die Nichtwählerpartei noch weiter wächst und dass die wirkliche Legitimität derjenigen die in den Bundestag über Listen kommt weiter sinkt. Das System ist natürlich hervorragend für die Parteihierarchien und wer nicht spurt wird einfach nicht mehr aufgestellt, egal wie populär er/sie ist. Ein Palmer oder Bosbach wären unmöglich. Schlussfolgerung: Deutschland wird weiter entdemokratisiert. Man stelle sich vor dieses System würde von Orban vorgeschlagen; die Drohungen aus Brüssel wären prompt.

Hans Jürgen Wienroth | So., 22. Januar 2023 - 16:00

Ich halte den Vorschlag der Ampel für gut.
Zum einen ist die Chance, dass wie hier dargestellt, ein Wahlkreisabgeordneter mit 40 % nicht ins Parlament kommt, gering, selbst in Bayern. Aber auch das wäre noch akzeptabel, Probleme sähe ich da erst ab 50%. Da kann man jedoch Sonderregeln schaffen, sollte es wirklich geschehen. Ich halte es in diesem Zusammenhang jedoch für wichtig, dass die Reihenfolge nach dem Erststimmenergebnis festgelegt ist.
Zum anderen ist die Wahl eines Wahlkreiskandidaten GEGEN den Parteiwunsch, wie es bei H.-G. Maaßen der Fall war, selten. Meist gibt es da nach meiner Einschätzung viel „Kungelei“ zwischen Wahlkreis und Parteivorschlag. Wie oft ziehen die Direktkandidaten für ihre Wahl gezielt in den Wahlkreis? Welche Bindung haben diese an die Wähler? Da wäre bei dem heutigen System in der Umsetzung noch deutlich Luft nach oben. Da wünscht man sich mehr Gegenwehr, wie im Fall Maaßen.
Ich muss jedoch gestehen, dass ich absoluter Gegner des Mehrheitswahlrechts bin.

Wenn es in Bayern mehr direkt gewählte Abgeordnete gibt, als ihr Stimmenanteil ist, dann dürfte dort kein Kandidat über die Landesliste in den Bundestag gekommen sein. Ist es nicht genau das, was die Befürworter der Kandidaten-Direktwahl so befürworten?
Wie wurden die bekannten Direkt-Kandidaten Scholz, Michael Müller usw., die ihren Wahlkreis nach Erfolgschancen „aussuchten“, von den Bewohnern bestimmt? Waren es nicht Parteigrößen, die das vorschlugen und die Parteienvertreter durften es dann „abnicken? Wer wehrt sich schon gegen ein prominentes Parteimitglied, das vielleicht noch ein paar Stimmen extra bringt? Aber ist das wirklich im Sinne der GG-Väter? Was haben Wahlkreise von Direktmandats-Gewinner wie Herrn Schäuble, der seit 50 Jahren im Parlament sitzt?

Walter Bühler | So., 22. Januar 2023 - 16:30

Parteien müssen in jedem Wahlkreis zwei Kandidaten zur Wahl aufstellen, für den D-Abgeordneten und für den V-Abgeordneten. Jeder Wähler wählt genau einen D-Abgeordneten UND einen V-Abgeordneten (und dessen Partei).

Die D-Abgeordneten werden in jedem einzelnen Wahlkreis nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt, die V-Abgeordneten nach dem Parteienproporz im ganzen Land.

Die Wahl der V-Abgeordneten könnte so erfolgen: Für jede Partei wird (1.) - nach der im jeweiligen Wahlkreis erreichten V-Prozentzahl - eine geordnete Liste (V-Liste) der V-Kandidaten der Partei erstellt. (2.) wird über die Summe aller V-Stimmen im ganzen Land mit dem D'Hondt-Verfahren die Anzahl der V-Abgeordneten bestimmt, die von der betreffenden Partei gestellt werden. Diese werden der Reihe nach aus der V-Liste genommen.

(Man könnte auch parteilose Kandidaten für die Wahl des D-Abgeordneten zulassen. Der V-Abgeordnete muss jedoch immer einer Partei angehören).

Abgeordnetenzahl <= 2 x Wahlkreiszahl

Tomas Poth | So., 22. Januar 2023 - 16:41

598 Abgeordnete sind auch noch zu viel!
Da wird zu viel Ballast mit durchgefüttert!
400 Abgeordnete reichen.
Also brauchen wir auch eine komplette Aufteilung der Wahlkreise, in gleich große Kreise hinsichtlich der Anzahl der gemeldeten Einwohner.

Werner Peters | So., 22. Januar 2023 - 18:02

Warum sollte der Wähler ein Ergebnis nicht verstehen, das exakt dem Zweitstimmen-Ergebnis entspricht ? Mehr Demokratie geht nicht.

Dr.Andreas Oltmann | So., 22. Januar 2023 - 18:45

Ein Wahlrecht muss einfach, transparent und für alle verständlich sein.
Deshalb finde ich die bisherige Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahl richtig.
Z.B. hat Robert Habeck in seinem Wahlkreis die Mehrheit mit 28% geholt und war damit direkt gewählt. Auch Minderheiten sollten eine Chance haben, deswegen sollten 50% der Stimmen nach dem Verhältniswahlrecht, wie bisher, vergeben werden. Das die Grünen dann nicht gewählte Personen, wie z.B. Luisa Neubauer zur BT-Abgeordneten machen, ist ihre Sache.
Das Parlament dürfte jedoch nicht mehr als 598 Abgeordnete umfassen, also nicht mehr als jetzt. Wie die Parteien diese 50% der BT-Abgeordneten dann gemäß ihrem Parteienanteil intern verteilen, bleibt ihre Entscheidung.
Auf keinen Fall dürfte es ein reines Parteienwahlrecht geben, da der direkte Bezug zum Wähler dann völlig verloren geht. Und „die Partei“ allein das Sagen hätte.

Dr.Andreas Oltmann | So., 22. Januar 2023 - 18:47

Ein Wahlrecht muss einfach, transparent und für alle verständlich sein.
Deshalb finde ich die bisherige Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahl richtig.
Z.B. hat Robert Habeck in seinem Wahlkreis die Mehrheit mit 28% geholt und war damit direkt gewählt. Auch Minderheiten sollten eine Chance haben, deswegen sollten 50% der Stimmen nach dem Verhältniswahlrecht, wie bisher, vergeben werden. Dass die Grünen dann nicht gewählte Personen, wie z.B. Luisa Neubauer zur BT-Abgeordneten machen, ist ihre Sache.
Das Parlament dürfte jedoch nicht mehr als 598 Abgeordnete umfassen, also nicht mehr als jetzt. Wie die Parteien diese 50% der BT-Abgeordneten dann gemäß ihrem Parteienanteil intern verteilen, bleibt ihre Entscheidung.
Auf keinen Fall dürfte es ein reines Parteienwahlrecht geben, da der direkte Bezug zum Wähler dann völlig verloren geht. Und „die Partei“ allein das Sagen hätte.

Gerhard Lenz | So., 22. Januar 2023 - 19:13

Ergebnisse, die der Wähler nicht mehr verstünde? Was sollte er nicht verstehen, wenn eine Partei, die die die meisten Stimmen erhält, auch entsprechend (= proportional) viele Sitze erhält? Würde die Demokratie tatsächlich leiden, wenn es keinen Direktkandidaten mehr gäbe?

Eine Wahl, die durch reines Mehrheitswahlrecht entschieden würde, wäre keineswegs demokratischer, im Gegenteil. In Großbritannien regieren seit geraumer Zeit die Torys, bis auf eine kurze Periode, in der sie eine Koalition eingehen mussten, alleine und mit absoluter Mehrheit der Sitze. Allerdings erreichten sie zu keiner Zeit die absolute Stimmenmehrheit. Es reichen schon 40% der Stimmen zur absoluten Mehrheit aber die Liberaldemokraten z.B. gewannen mit 20% gerade eine Handvoll Sitze.

Weiter: Das Argument, der Direktkandidat mache die Partei volksnäher, ist Unfug. Viele Direktkandidaten sind im Wahlkreis nur zu Wahlzeiten sichtbar. Mit wenigen Ausnahmen ist dem Wähler der Kandidat ziemlich gleichgültig.

Wo sind Listenpolitiker sichtbar; Sie Schlau(Dumm)meier.
<<Würde die Demokratie tatsächlich leiden, wenn es keinen Direktkandidaten mehr gäbe?>>

Hab ich mir gedacht, dass Sie unser GG nicht kennen., bzw nicht lesen können.
Alle Macht geht vom Volke aus, Art.20 GG, die Abgeordneten des BT werden in geheimer, freier, allgemeiner, unmittelbarer Wahl, gewählt Art.38 müssen dann gestrichen werden. M.M.n. nur möglich, wenn Koalitionen dann nicht eingegangen werden dürfen und die Partei die die meisten Wählerstimmen, der zur Wahl gegangenen erhalten hat, die Reg stellt. Beispiel: AfD erhält 23%, Cdu/csu 21%, FDP 12%, SPD, 16%,, weitere Parteien kommen nicht über die 5% Hürde.
AfD stellt die Reg., die anderen bilden die Opposition und Sie wandern aus.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 23. Januar 2023 - 07:39

Ja, ein wirklich "gerechtes" Wahlsystem, dass alle fair berücksichtigt, scheint es so nicht zu geben, zumindesten, solange die Parteien eine solche Macht haben und sich diesen Staat zur Beute gemacht haben. Mein ganz persönlicher Favorit ist, die 299 Wahlkreise beibehalten, jeder kann kandidieren, mit einem Vertreter, für den Fall, dass der Kandidat während oder nach der Wahl wegen Tod oder schwerer Krankheit ausfällt und das war es. 299 Abgeordnete müssten reichen. Wer nicht die absolute Mehrheit erlangt muss in eine Stichwahl, der Sieger wird es. Damit würde die "Macht" der Parteien deutlich geschrumpft und es würde nur der ein Mandat bekommen, der eben im Wahlkreis von der dortigen Mehrheit der Wähler gewählt wurde. @ Thomas Hechinger- man lernt nicht aus. Das Grabenwahlrecht kannte ich auch nicht. Könnte auch ernsthaft diskutiert werden.
Ein Wahlrecht von allen getragen wäre wirklich demokratisch, dann aber auch mit der AFD offiziell benannt und nicht als Grund zur Ablehnung.

Albert Josef Schultheis | Mo., 23. Januar 2023 - 14:26

Nehmen wir die letzen 5 Sitzungen des Bundestags. Alle Abgeordneten, die während dieser Sitzungen anwesend waren, verbleiben im Bundestag - der Rest fliegt raus. Dann wären noch 1/4 der Grünen, der Linken und der SPD vertreten, die Hälfte der CDU und 90% der AfD. Schon hätten wir einen halbwegs engagierten, bezahlbaren und repräsentativen Bundestag mit ca. 250 Abgeordneten.

Volker Huber | Di., 24. Januar 2023 - 10:37

spricht man auch von inputorientierten Systemen (Verhältniswahlrecht) und outputorientierten (Mehrheitswahlrecht). Bei uns ist letztlich das Verhältniswahlrecht dominant - mit Konsequenzen. Diese bestehen in einer Zersplitterung des Parteiensystems mit der paradoxen Folge, dass diese Parteien sich nun verstärkt um Anschlussfähigkeit bemühen müssen, um mitregieren zu können - was das jeweilige Profil wieder glattschleift. Das Ergebnis kennen wir. Politische Alternativen können sich nicht entfalten, Wähler bleiben zu Hause oder wählen AfD, die vom politischen Geschäft isoliert wird. Ein Mehrheitswahlrecht wäre daher durchaus überlegenswert, da es eine neue Parteienlandschaft erzwingen könnte, in der zum Beispiel eine große zentristische Partei einer geeinten Linken gegenübersteht, so dass die Wahl wieder zur Wahl wird.