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Schlappe für rot-rot-grünen Senat - Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig.

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Seit mehr als einem Jahr drückt der Berliner Senat den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt mit dem Mietendeckel - ein bundesweit einmaliges Gesetz, das Kritiker für verfassungswidrig halten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Kritiker bestätigt. Am Donnerstag gaben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung bekannt.

Die bundesweite Mietpreisbremse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegenden verhängt werden kann, ging der rot-rot-grünen Landesregierung nicht weit genug. Mit dem Mietendeckel-Gesetz hatte sie zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen ganz eingefroren, und zwar auf dem Stand von Juni 2019. Laut Senatsverwaltung betrifft das neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollen Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Regelung auf fünf Jahre befristet

Ziehen neue Mieter ein, bleibt es bei der alten Miete, oder es greifen Obergrenzen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, gelten als zu hoch. Seit dem 23. November ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel gilt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Mieter müssen nun wieder höhere Mieten zahlen

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Sie wollten erreichen, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Ihrer Ansicht nach sind einzelne Länder wie hier Berlin nicht befugt, im Mietrecht einen eigenen Weg zu gehen. Der Bundesgesetzgeber habe alles abschließend geregelt. Nun sei in Berlin verboten, was bundesweit erlaubt sei.

Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, halten die Vorschriften für verfassungswidrig. In diesem Fall sind sie verpflichtet, die Verfahren auszusetzen und die Frage an Karlsruhe weiterzugeben.

Mieter müssen nun wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Lesen Sie dazu gleich einen Kommentar von Rainer Balcerowiak auf cicero.de.

mn/dpa

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Ernst-Günther Konrad | Do., 15. April 2021 - 12:00

Viele Kommentatoren haben seinerzeit zu verschiedenen Artikeln zu diesem Thema auch als Nichtjuristen, eine Verfassungswidrigkeit angenommen. Daneben etliche Juristen und Politiker, die dem Thema noch näher sind und ihre Meinungen dazu veröffentlichten.
Aber wundert das jemand? Es ist doch inzwischen gang und gäbe, das Landes- und Bundesregierung bewusst gegen das Grundgesetz verstoßen und selbst bei vernünftigen juristischen Expertisen aus dem eigenen Haus, trotz allem mit dem Kopf durch die Wand gehen wollen.
Da haben die Berliner Vermieter nochmal Glück gehabt, dass wenigstens das BVG das GG noch kennt.:) Vielleich recherchiert Cicero mal bei Gelegenheit, wie hoch ggfls. die Schadensersatzforderungen gegenüber der Landesregierung sind, die jetzt benachteiligte Vermieter sich sicher einklagen werden.
Am Ende hat dieses ganze Prozedere keine einzige Wohnung mehr gebracht. Die Berliner haben diesen Senat so gewollt und es wäre an der Zeit, dass sie das mal gründlich hinterfragen.

Rob Schuberth | Do., 15. April 2021 - 12:57

Wenn ich mich recht erinnere dann war in den Pressemitteilungen immer die Rede davon, dass das Haupt-Argument des Gerichts die NICHT-Zuständigkeit der B-Länder sei.

Im Kern hat sich das Gericht also inhaltlich gar nicht mit dem Mietendeckel befasst.

Int. wird es wenn es bald Grün/Schwarz im Bund geben sollte, denn dann könnte es durchaus einen bundesweiten Deckel geben.

Dann kommt das Gericht um eine Entscheidung - zur Sache - nicht mehr umhin.

Armin Latell | Do., 15. April 2021 - 18:23

Zusatzinformation, lieber Cicero: die Normenkontrollklage wurde schon Monate vorher von einer Oppositionspartei in den Bundestag eingebracht. Wie immer, haben sich die "Demokraten" geweigert, sich anzuschließen. Schade eigentlich, dass das geflissentlich unter den Tisch fallen gelassen wurde. Aber was soll's, ist ja nicht so wichtig.

Sehr geehrter Herr Latell,

zugegeben, ich war mir nicht ganz sicher, aber Ihr Kommentar geht in die gleiche Richtung wie der ihre! Diesen habe ich allerdings im Beitrag zum gleichen Thema:

"Der rot-rot-grüne Traum ist aus"

geschrieben.

Tja, diese Partei dessen Namen nicht ausgesprochen werden darf ... ist den anderen oft um längen voraus.

Freundliche Grüße

Gunther Freiherr von Künsberg | Mo., 19. April 2021 - 15:17

Um einen gesetzeskonformen Mietzins zu vereinbaren ist es erforderlich, dass 16 §§ des BGB(557ff)beachtet werden. Die Regelungen sind so kompliziert, dass es ohne eine entsprechende Ausbildung nicht möglich ist, diesen Vorschriften gerecht zu werden.
Die roten Mietendeckelveranstalter haben ausschließlich die oberflächliche Betrachtungsweise ihrer Forderungen im Blick ohne die Konsequenzen zu beachten oder-noch schlimmer-bewusst die Konsequenzen
auszublenden. Es gibt Anlagen zur Alterssicherung die im Regelfall auch Inflationssicher sind. Das waren auch mal Immobilien Die Beteiligung als Gesellschafter oder Genosse einer Gesellschaft oder Genossenschaft die Wohnungen bauen und vermieten wäre eine sichere Alterssicherung, gäbe es nicht die kommunistischen Eingriffe wie in Berlin. Wenn formuliert wird, wohnen sei ein Grundrecht müsste konsequenterweise auch die Grundlage dafür, nämlich der Wohnungsbau als Grundrecht definiert werden.
Die Baugenehmigung als Grundrecht-welch Unsinn.