ezb-geldpolitik-bundesverfassungsgericht-olaf-scholz-bernd-lucke
Frankfurter Skyline mit EZB-Tower / dpa

Geldpolitik der EZB - Das Bundesverfassungsgericht als „Grüßaugust“

Die deutsche Sprache kennt die salopp-abwertende Bezeichnung des „Grüßaugust“: Ein Würde ausstrahlender Herr, der allseits höflich gegrüßt wird, ohne dass sich irgendjemand weiter um ihn schert. Ungefähr so geht derzeit die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Bundesverfassungsgericht um.

Bernd Lucke

Autoreninfo

Bernd Lucke war Mitbegründer und Vorsitzender der AfD, deren marktwirtschaftlichen und liberalen Flügel er bis zu seiner Abwahl im Juli 2015 vertrat. Nach seinem Austritt aus der AfD gründete der 58 Jahre alte Wirtschaftsprofessor die Partei Alfa später Liberal-Konservative Reformer , für die er bis 2019 im EU-Parlament saß. Lucke lehrt Makroökonomie an der Universität Hamburg.

So erreichen Sie Bernd Lucke:

Bernd Lucke ist Wirtschaftsprofessor, AfD-Gründer und Kläger im EZB-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht und Teil einer Gruppe von 1735 Beschwerdeführern.

Die deutsche Sprache kennt die salopp-abwertende Bezeichnung des „Grüßaugust“: Ein Würde ausstrahlender Herr, der allseits höflich gegrüßt wird, ohne dass sich irgendjemand weiter um ihn schert. Ungefähr so geht derzeit die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Bundesverfassungsgericht um.

Erinnern wir uns: Am 5. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht der EZB vorgeworfen, mit ihrem Staatsanleihenkaufprogramm PSPP ihr Mandat überschritten zu haben. Dies deshalb, weil die EZB es versäumt habe, die „Verhältnismäßigkeit“ des PSPP zu überprüfen: Stehen die unerwünschten Nebenwirkungen des Programms in einem vertretbaren Verhältnis zu seinem vorgeblichen Zweck, der Steigerung der Inflationsrate? Das Bundesverfassungsgericht forderte zum Beispiel, dass die Auswirkungen der EZB-Niedrigzinspolitik auf die Wertminderung privater Altersvorsorge, auf die negative Realverzinsung von Sparguthaben, auf steigende Immobilienpreise und Mieten, auf die Finanzstabilität der Banken und auf das Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand untersucht werden.

Viele Telefonate zwischen Berlin und Frankfurt

Die EZB reagierte wie folgt: Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht – ein nationales Gericht habe der EZB gar nichts zu sagen. Man war also ganz deutlich: Mehr als ein Grüßaugust ist das Bundesverfassungsgericht nicht.

Diese Einstellung aber brachte Bundestag und Bundesregierung in die Klemme. Denn das Karlsruher Urteil richtete sich gar nicht gegen die EZB, die in der Tat keinem deutschen Gericht unterstellt ist. Es richtet sich gegen Bundesregierung und Bundestag. Es verpflichtet Bundesregierung und Bundestag dazu, die EZB zur Einhaltung ihres gesetzlichen Mandates zu bewegen. Widrigenfalls darf die Deutsche Bundesbank nicht mehr an den mandatsüberschreitenden Maßnahmen der EZB mitwirken.

Es gab daher viele Telefonate zwischen Berlin und Frankfurt. Und man kam zu folgender leicht schizophrener Lösung: Die EZB schert sich offiziell nach wie vor nicht um das Urteil des Verfassungsgerichts. Sie sendet aber einige Unterlagen, die bei anderen Gelegenheiten und zu anderen Zwecken entstanden sind, nach Berlin. Dort befinden Bundesregierung und Bundestag dann, dass die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgelegt hat.

So geschehen am 26. Juni. An diesem Tage gingen die Dokumente beim Bundesfinanzministerium ein. Noch am selben Tag (!) schrieb Finanzminister Olaf Scholz an Bundestagspräsident Schäuble, dass sein Haus die Dokumente geprüft habe und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt seien. Die Geschwindigkeit, mit der die Beamten des BMF geprüft haben, legt den Verdacht nahe, dass es nicht viel zu prüfen gab. Oder dass das Ergebnis der Prüfung von Anfang an feststand.

Nur Irrelevantes und Banales

Genau weiß man das nicht. Denn die EZB hat einige der eingereichten Dokumente als geheim klassifiziert. Und Scholz bezog sich fast ausschließlich auf diese geheimen Dokumente.

Die öffentlich zugänglichen Dokumenten sind offensichtlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Sie erwähnen mit keinem Wort die Altersvorsorge, die negativen Realzinsen auf Sparguthaben, die Immobilienpreise und Mieten oder die Bankenstabilität. Sie machen auch nicht den mindesten Versuch, den zinssenkenden Effekt des PSPP zu quantifizieren. Wie soll man die Verhältnismäßigkeit prüfen, wenn man nicht weiß, welche Wirkung man ausgelöst hat? In den veröffentlichten Dokumenten steht nur Irrelevantes und Banales.

Das ist das Grüßaugust-Prinzip. Formal tut die EZB so, als respektiere sie das Verfassungsgericht. Inhaltlich aber ignoriert sie sein Urteil – jedenfalls soweit es die veröffentlichten Dokumente betrifft. Ja, die EZB verhöhnt das Gericht geradezu, da sie ihm teilweise längst bekannte Dokumente vorgelegt hat als seien sie etwas Neues und das vom Gericht Geforderte.

Nur vier Abgeordnete opponierten

Die geheimen Dokumente hingegen konnten nur von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenige Tage lang in der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden. Teilweise lagen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor. Obwohl die Materie fachlich diffizil ist, durften keine fachkundigen Mitarbeiter hinzugezogen werden. Auch durften sich die Abgeordneten keine Notizen machen oder Kopien anfertigen. Ergo: Nur wer ein fotographisches Gedächtnis hat, konnte später mit Kollegen darüber beraten.

Am 2. Juli beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen, dass die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgelegt habe. Kleiner Schönheitsfehler: Vier Abgeordnete von Union und FDP opponierten gegen ihre Fraktionsführungen und gaben in persönlichen Erklärungen zu Protokoll, dass die Unterlagen den Anforderungen des Gerichts nicht entsprächen.

Alles wieder in Ordnung

Und noch ein Detail, das stutzig macht: In seinem Brief am 26. Juni hatte Olaf Scholz angekündigt, die Unterlagen dem Bundesverfassungsgericht zu überstellen. Uns Beschwerdeführern teilte das Gericht aber vor wenigen Tagen schmallippig mit, dass es keine Unterlagen erhalten habe. Und tatsächlich hat die EZB dem Finanzminister offenbar nur erlaubt, dem Bundestag die geheimen Unterlagen zugänglich zu machen. Vom Grüßaugust Bundesverfassungsgericht ist keine Rede.

Merkwürdig: Das Bundesverfassungsgericht hatte Bundestag und Bundesregierung Pflichtverletzung vorgeworfen, weil sie nicht gegen die Mandatsüberschreitung der EZB eingeschritten waren. Jetzt stellen Bundestag und Bundesregierung zufrieden fest, dass alles wieder in Ordnung sei. Ein Freispruch in eigener Sache, sozusagen. Die Sünder erteilen sich selbst die Absolution und niemand außer ihnen kann beurteilen, ob dies zu Recht oder zu Unrecht erfolgt.

Denn die entscheidenden Unterlagen sind geheim. Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht kennt sie. Das ist ganz ungewöhnlich. Denn in Deutschland gibt es das Prinzip des Organrespekts. Nach diesem Prinzip müssten Bundesregierung und Bundestag aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht das Gericht informieren. Tun sie das nicht, behandeln auch sie das höchste deutsche Gericht wie einen – ich sage es ungern –  Grüßaugust.

Wir verlangen Akteneinsicht

Wir Beschwerdeführer haben deshalb beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht Akteneinsicht für uns anordnet. Wir wundern uns, dass das Gericht nicht auch selbstständig und für eigene Zwecke diese Akteneinsicht verlangt. Aber zumindest als Beschwerdeführer wollen wir uns davon überzeugen können, dass Bundestag und Bundesregierung tatsächlich das umgesetzt haben, was das Urteil vom 5. Mai ihnen auferlegt.

Abschließend sei die Frage erlaubt, warum die EZB überhaupt diese Geheimniskrämerei betreibt? Wenn es stimmt, dass die Nebenwirkungen ihrer Geldpolitik von vertretbarem Ausmaß sind, wenn es stimmt, dass die Vermögensverluste der Sparer gering, die Altersvorsorge nicht gravierend geschwächt, die Immobilienpreise und Mieten angemessen, die Stabilität der Banken nicht gefährdet und die Anreize zu solider Haushaltspolitik nicht untergraben werden – warum kann das nicht öffentlich gemacht werden? Was gäbe es dann zu verbergen? Gerade die Geheimhaltung der entscheidenden Dokumente begründet den Verdacht, dass etwas gravierend faul ist an der Geldpolitik der EZB. Und deshalb verlangen wir Akteneinsicht.

 

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Simone Büchl | Fr., 7. August 2020 - 16:57

wieder etwas von Ihnen zu hören, lieber Herr Prof. Lucke!
Ein sehr interessanter und aufschlussreicher Artikel.

Gerhard Lenz | Sa., 8. August 2020 - 11:55

Antwort auf von Simone Büchl

Haben Sie, Herr Lucke, noch immer nichts aus Ihrer AfD-Pleite gelernt?
Sie biedern sich schon wieder Leuten an, die Ihnen, gäbe es eine vergleichbare Situation, sofort wieder den Stuhl vor die Tür stellen würden!
Zum Thema:
1. EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Das müsste Ihnen bekannt sein.
2. EU-Strukturen sind dank der Migliedstaaten mangelhaft. Haben Sie in Ihrer Zeit als EU-Parlamentarier daran gearbeitet, dies zu verbessern, durch verstärkte Integration des Finanz- un Wirtschaftssektors?
3. Das haben Sie natürlich nicht getan. Dafür gibt es Altbewährtes, abgestanden, in alten Flaschen: Anti-Euro-Fundamentalismus.
Tatsächlich machen Sie noch immer AfD-Politik, nur jetzt ausserhalb der Partei, in der es für Sie keinen Platz mehr gibt.

Charlotte Basler | Fr., 7. August 2020 - 16:57

das Sie Klage erheben, Herr Prof. Lucke.
Denn wenn das Budensverfassungsgericht wirklich nur ein Grüßaugust ist, sollte man es gleich abschaffen. Das wäre dann endlich mal eine eindeutige Handlung und würde auch noch Steuern sparen. Als nächste Instanz würde ich dann das Finanzministerium einsparen, kann man alles an die EU delegieren. Spart in Zukunft eine Menge Überweisungen.

Christa Wallau | Fr., 7. August 2020 - 19:56

Antwort auf von Charlotte Basler

liebe Frau Basler.
Es ist Bernd Lucke hoch anzurechenen, daß er - trotz aller perfiden Anfeindungen, denen er seit 2013 permanent ausgesetzt ist - seinen Kampf für Rechtmäßigkeit und Ehrlichkeit in der deutschen Politik fortsetzt.
Manch anderer würde ähnlich reagieren, wie der letzte sächsische König, der 1918, als man ihm sagte, daß ab sofort ein Arbeiter-/Soldatenrat die Regierung übernehme, gesagt haben soll: "So,so - na da macht eiern Drägg alleene!"

Der Name von Professor Dr. Bernd Lucke wird auf i m m e r verbunden bleiben mit der ungeheuren Leistung, eine neue Partei, die AfD, aus dem Boden gestampft zu haben - zusammen mit anderen mutigen Persönlichkeiten, auch wenn er inzwischen die Partei verlassen hat, weil er dem i n n e r parteilichen Kampf nicht gewachsen war. Dafür braucht man nämlich eine Elefantenhaut, so wie sie etwa Adenauer besaß. Die fehlt Lucke.
Als deutsche Bürgerin, für deren Interessen Herr Lucke sich einsetzt, bedanke ich mich nochmals ausdrücklich bei ihm!

Liebe Frau Wallau, sehr geehrter Prof. Lucke,
evtl. wäre ja jetzt der genau richtige Zeitpunkt für einen Wiedereinstieg in die Partei? Ein wichtiger Moment um die Navigation neu zu starten. Sie könnten Ihr Werk fortführen und die AFD (Ihr Baby) in sicherere Gewässer lotsen. Wie schon der Inhalt Ihres Artikels beweist, benötigen wir offensichtlich für Deutschland eine intelligente Alternative.
Viele Grüße
Charlotte B.

So so, wurde er nicht eher von der Rechtsnationalistin Frauke Petri gestürzt und auch noch gedemütigt. Ich sehe die Bilder noch vor mir. Aber selbst sie war diesem "gährigen Haufen" (Gauland) anscheinend noch zu liberal und trat zurück.
Inzwischen haben ganz andere Kaliber das Sagen und der eigentlich eher rechtsgewirkte Verfassungsschutz kommt nicht umhin, einige davon zu beobachten. Unter dem streitbaren Lucke ein undenkbarer Vorgang. Seine Partei wurde von Rechtsradikalen schlicht gekapert.

Mit Lucke wäre die AfD wahrscheinlich sogar koalitionsfähig gewesen, was ihr Mitbegründer Meuthen ja verzweifelt versucht. Aber es wird ihm nicht gelingen, der Zug in Richtung Nirgendwo ist längst abgefahren.

Es ist aber ein Verdienst des Cicero, Lucke das Wort zu erteilen.

Ich zitiere aus der Erklärung Luckes zu seinem Austritt aus der AfD zum 10. Juli 2015:

"In der AfD sehe ich dafür leider keine Möglichkeit mehr, ohne gleichzeitig als bürgerliches Aushängeschild für politische Vorstellungen missbraucht zu werden, die ich aus tiefer Überzeugung ablehne. Dazu zählen insbesondere islamfeindliche und ausländerfeindliche Ansichten, die sich in der Partei teils offen, teils latent, immer stärker ausbreiten und die ursprüngliche liberale und weltoffene Ausrichtung der AfD in ihr Gegenteil verkehren."

Es geht hier also nicht um "Dünnhäutigkeit", sondern die Tatsache, dass eine ursprünglich wirtschaftsliberal-euroskeptische Partei von Rechtsradikalen und - extremisten gekapert wurde; Kräften, zu denen Sie sich vergangenen Mittwoch wie folgt äußerten:

"Das, was man inhaltlich von Höcke und Kalbitz zu hören bekommt, trifft in den allermeisten Fällen absolut zu, und man kann dem als aufrechter Konservativer nur zustimmen."

Tomas Poth | Fr., 7. August 2020 - 17:08

Egal wer zu diesem Thema schreibt und in welchem Medium, überall ist sinngemäß herauszulesen was Hr. Lucke beschreibt.
Mein Empfinden: RotGrüne Merkelpolitik führt Deutschland in ein freiwilliges Versailles 2.0!

Manfred Gimmler | Sa., 8. August 2020 - 02:17

Antwort auf von Tomas Poth

Bereits Mitterand sprach von einem „Super-Versailles“. Die verhaßte Deutschmark war endlich weg – die „kleine Bombinette“ (Pompidou) aber ist und bleibt in französischer Hand.

Die infantile Vorstellung der Deutschen von einer politischen Union wird es mit Frankreich nie geben – gewiß aber eine Schulden- und Transferunion.

helmut armbruster | Sa., 8. August 2020 - 14:59

Antwort auf von Tomas Poth

ohne öffentliche Demütigung wie 1919.
Das kann man daran sehen, dass die BRD keine eigenen Interessen verfolgt, immer und überall bereit ist zu zahlen und keinerlei eigene Interessen und Ansprüche formuliert.
Statt dessen stützen wir altruistisch alles, was Hilfe braucht. Wir akzeptieren jede Zahlung und jeden Verzicht, der von uns gefordert wird und fordern selbst nie etwas.
So etwas ist nicht normal!!!
Jeder Organismus und auch jeder Staat hat eigene Lebensinteressen. Diese vertritt er nach außen gegen andere, konkurrierende Interessen. Solches Verhalten ist absolut normal.
D vertritt aber keine eigenen Interessen. Anscheinend haben wir keine oder wir können oder dürfen sie nicht öffentlich äußern und begnügen uns mit dem, was uns erlaubt ist.

Klaus Decker | Fr., 7. August 2020 - 17:20

Warum wundert sich Herr Lucke? Die EZB ist zum entscheidenden Akteur der europäischen Wirtschafts-, Währungs- und Fiskalpolitik geworden.
Keines der sog "Rettungs- und Wiederaufbauprogramme" ließe sich ohne die Frankfurter verwirklichen.
Wer die Verträge (mit Billigung der Luxemburger Richter) einfach umdeutet, wird sich von den Karlsruher richtern nicht beeindrucken lassen. Und
man muss realistischer Weise zugestehen, dass es zu spät für eine Kehrtwende ist. Stabilitäts- und Fiskalpakt - sofern sie überhaupt ernst gemeint waren - haben ausgedient: Das Überleben der Eurozone (vielleicht sogar der EU in ihrer gegenwärtigen Form) ist nur durch diese Art der Geldpolitik sicherzustellen. Der Augenblick der Wahrheit wird erst kommen, wenn Geld zur Allmende geworden ist.

Hr. Lucke wundert sich allenfalls wie fahrlässig hier Vertragsregeln gebrochen werden, als das auf die Einhaltung hingearbeitet wird. Für die Kehrtwende ist es nie zu spät!
Dafür liegen bestimmt schon Pläne vor, der Zeitpunkt (die passende Schuldzuschreibung) scheint nur noch nicht reif zu sein.

Das Überleben der Eurozone (vielleicht sogar der EU in ihrer gegenwärtigen Form) ist nur durch diese Art der Geldpolitik sicherzustellen.

Das sehe ich auch so. Mit Corona sind wir sogar noch tiefer in den Abgrund gerutscht. Anders als die FED hat die EZB zu keinem Zeitpunkt gezeigt, dass sie da überhaupt wieder raus will. Nun, Japan zeigt, dass man in diesem Loch sehr lange und relativ gut leben kann. So wird es bei uns auch sein. Bis irgendwann etwas neues kommt, werden wir uns an diese neue Form des Kapitalismus gewöhnen müssen. Die Menschen stellen sich bereits darauf ein, auch hier in Deutschland. Die steigende Zahl an Aktionären ist so etwas.

Manfred Bühring | Fr., 7. August 2020 - 17:50

Man kann es nur als schändlich, respektlos und in höchstem Maße arrogant bezeichnen, wie die EZB mit deutschen Verfassungsorganen umgeht. Und der Bundestag als legitimierter (wie lange eigentlich noch?) Vertreter des Souveräns segnet die eigene Kastration noch ab. Es fehlen einem die Worte, und das hat mit AfD aber auch gar nichts zu tun. Wir wissen ja, dass nun wieder die übliche und mittlerweile unerträgliche AfD-Keule kommen wird, deren Vertreter Lucke wahrlich nicht mehr ist.

Helmut Bachmann | Fr., 7. August 2020 - 17:50

Hoffentlich kommt der Frühling wieder.

Klaus Peitzmeier | Fr., 7. August 2020 - 18:17

Diese wahnsinngen EZB Anleihekäufe gepaart mit den EU-Bürgschaftsverpflichtungen und der De-Industrialisierungspolitik von ROT/ROT/GRÜN wird Deutschland vor die Wand fahren lassen.
Das sollten wir uns nicht so einfach gefallen lassen.
Nächstes Jahr ist Bundestagswahl und da haben wir die Gelegenheit jeden Abgeordneten zu fragen:
- ob er sich die geheimen Dokumente angesehen hat
- Er/sie den Inhalt der Dokumente doch bitte mal erklären möchte
- Er/sie doch bitte mal erklären möchte, warum er/sie zustimmte, daß die EZB die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorlegte.

Daß das Bundesverfassungsgericht kuscht, wundert mich überhaupt nicht. Gerade auf höchster Rechtsebene hat man noch immer verstanden Unrecht in Recht umzudrehen und sich anzupassen.
Das nennt man dann TRADITION.

"Daß das Bundesverfassungsgericht kuscht, ..."? Aus dem Umstand, dass das Gericht - laut dem Verfasser des Artikels - anders als die Beschwerdeführer (bisher) offenbar darauf verzichtet hat, selber Einsicht in die Akten zu verlangen, die ihm nach eigener Aussage (bisher) vorenthalten wurden, da scheints geheim? So geheim, dass sie nicht nur der Bundesregierung zugänglich gemacht wurden, sondern anscheinend auch sämtlichen Angeordneten des Bundestages, da aus diesen Gremien bekanntlich nie etwas an die Öffentlichkeit dringt, dass da nicht hingehört? Meines Wissens gilt im öffentlichen Rechts, anders als im Privatrecht, üblicherweise die Untersuchungsmaxime, will heissen, die Beweislast für Behauptungen, aus denen die prozessbeteiligten Parteien Rechte für sich ableiten, obliegt nicht nur ihnen allein, sondern bis zu einem gewissen Grad auch dem urteilenden Gericht. Wie Beweiswürdigung geht, wenn das Gericht keine Einsicht in die Beweise hat, ist in der Tat eine interessante Frage. ...

Manfred Sonntag | Fr., 7. August 2020 - 18:29

Das passt so richtig ins Bild. Die EU und die EZB ermächtigen sich aller möglichen Aufgaben. Die Bundesregierung unterstützt dies und die Abgeordneten kastrieren mit ihrer Zustimmung die Demokratie. Bei der Verkleinerung des Bundestages, der tatsächlich noch übrig gebliebenen verfügbaren Zuständigkeiten entsprechenden Zahl an Abgeordneten, verweigern sie ihre Zustimmung. Diese Volkvertreter wollen ja nächstes Jahr wieder auf den Listen ihrer Parteien an vorderster Stelle stehen. Das ist Absolutismus - von den Gesetzen losgelöste Herrschaftsform.

Der Ultra-Vires-Akt(liegt vor, wenn sich EU-Behörden Dinge anmassen, mit denen sie nicht beauftragt sind) der nicht nur die EBZ betraf, sondern auch den zu Rate gezogenen Gerichtshof der Europäischen Union, wurde dabei festgestellt. Das EuGH hat selbigen nie geprüft. Was unsere Abgeordneten genannter Partein sicher auch nicht vorhaben.

Romuald Veselic | Fr., 7. August 2020 - 18:37

ist zu einem Geheimbund Syndikat geworden, wie früher Murder Inc., nur diesmal zutreffender - Money Killer Ltd. EZB, wird später ebenso gestürmt, wie früher die Bastille (1789). Ein Objekt des Hasses, wo nicht gewählte, selbsternannte, arrogante Eliten, dass Geld und Werte vernichten/verprassen.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 7. August 2020 - 19:33

Meinen allerhöchsten Respekt an alle Kläger, die sich dem EZB-Diktat nicht beugen wollen.
Wir müssen heute in 2020 zur Kenntnis nehmen, das Recht und Gesetz gerade von denjenigen, deren Aufgabe es ist, Bürger und Demokratie zu schützen, bewusst und gewollt für ein „höheres“ Ziel aufgegeben haben. Gerade auch im Zusammenhang mit Corona haben etliche Gerichte auf unterschiedlichste Art Verordnungen, Gesetzesteile, Verträge usw. für rechtswidrig, unverhältnismäßig oder gar verfassungswidirg erklärt. Das interessiert unsere Politdarsteller aber nicht. Da wird eben bis zur nächsten Entscheidung getrickst, bis die richtigen Leute im BVG sitzen. (Harbarth)
Die Menschen wollen betrogen sein, sind häufig desinteressiert und wollen den Unsinn des ÖRR glauben und nehmen alles hin. Und ja Herr Lucke, wer nichts zu verbergen hat, kann doch transparent allen zeigen, wie unbegründet die Klagen und die Kritik doch sind. Wenn diese Politiker guten Tag wünschen, muss man raus schauen ob es hell ist.

Jürgen Keil | Fr., 7. August 2020 - 19:45

Warum nur beschleicht mich wieder dieses Gefühl der Ohnmacht, des Ausgeliefert seins, dem Willen einer Gruppe von Mächtigen unterworfen, wie ich es oft vor 89 empfand. Damals gehörte ich der s.g. führenden Klasse an und heute bin ich der s.g. Souverän. Sie, die Mächtigen haben damals gemacht was sie wollten und sie tun es heute wieder. Die DDR trug die Demokratie in ihren Namen, und diese war so flüchtig wie der Staat am Ende selbst. Die heutige Demokratie sei repräsentativ, habe ich gelernt. Besser, sie wäre direkt. Ernsthaft nach meiner Meinung gefragt wurde ich damals nicht und heute auch nicht. Wenn ich den Bundestagsabgeordneten der CDU kritisch anschreibe, bekomme ich keine Antwort. Wenn ich „kritisch“ wähle, dann wähle ich falsch. Ich habe keine Schmetterlinge, sondern zunehmend Zorn im Bauch.

Urban Will | Fr., 7. August 2020 - 20:42

von Herrn Prof. Lucke.
Danke für die Veröffentlichung, wo könnte man ihn sonst lesen...

Er zeigt, wie verrottet dieses Gebilde namens EU geworden ist. Und in seinem Sog unsere Politik in D und wohl anderswo auch.

Der Gründungsmythos ist einer Geldverteilungsmaschinerie gewichen, die mit aller Gewalt und bei Ignoranz aller Gewaltenteilung am Volk vorbei gemogelt wird.

Wenn wir uns jetzt nicht einmal mehr darauf verlassen können, dass die Judikative noch Einfluss hat (die Kopfnick – Veranstaltung EU – Parlament kann vergessen werden, die allmächtige Kommission macht ihr eigenes Spiel, eine Kontrolle gibt es quasi nicht mehr), dann können wir einpacken.

Hoffentlich machen Lucke und seine Leute weiter Druck und hoffentlich dringt genug davon irgendwann einmal an eine Öffentlichkeit, die sich nicht mehr von dämlichem mainstream – Geschwätz über „Rechtsradikale“ und „Populisten“ an der Nase herumführen lässt.
D i e s e EU muss weg.

Christoph Kuhlmann | Fr., 7. August 2020 - 21:09

wie lange die Teile der Bevölkerung, die nicht von den deutschen Exporten in der EU profitieren, diese weiterhin auf vielfältige Arten und Weisen subventionieren müssen. Wenn ich mir die Wohlstandsentwicklung in der Schweiz anschaue kann ich nur sagen, die sind klüger die Schweizer.

Gisela Fimiani | Fr., 7. August 2020 - 23:04

Der Nationalstaat ist offensichtlich längst zu Gunsten einer nicht demokratisch legitimierten EU Technokratie durch die Hintertüren EZB und EuGH abgeschafft.....und von den Bürgern, dem Souverän, spricht Frau Merkel bezeichnenderweise nur noch als „Menschen“. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat existiert nur noch als Atrappe.

helmut armbruster | Sa., 8. August 2020 - 07:23

und behandelt unsere höchsten Staatsorgane wie ihre Untergebenen.
Und alle lassen sich das gefallen, so als wäre das die Normalste Sache der Welt.
Aber, wer sich alles bieten lässt ohne sich zu wehren, der muss auch alles erleiden und erdulden. Genau so wie ein Sklave alles ertragen muss, was von seinem Herrn kommt.
Offensichtlich sind wir versklavt worden. Anders kann ich mir nicht erklären, das unsere höchsten staatlichen Organe eine solche Behandlung einfach nur passiv hinnehmen
An Herr Prof. Lucke vielen Dank für diesen Artikel.

Das Bundesverfassungsgericht gibt den Klägern Peter Gauweiler,Bernd Lucke, Hans-
Olaf Henkel, Markus Kerber ua. Recht. Die Deutsche Bundesbank darf sich künftig nur
unter bestimmten Bedingungen an milliardenschweren Staatsanleihekäufen der EZB
beteiligen.
EU-Lommissionspräsidentin von der Leyen und EZB-Präsidentin Lagarde hatten dies-
bezüglich vollmundig, vorschnell, verkehrt auf ein gegenteiliges Urteil des Europä-
ischen Gerichtshofs verwiesen.
Ursula von der Leyen verkündete, wie sooft auch früher, arrogant aber falsch, die
Entscheidung liegt ausschließlich in Brüssel.
Da wurde wiedermal die Rechnung ohne den Wirt gemacht, diesmal ohne Gauweiler,
Lucke, Henkel, Kerber u.a.!

Heidemarie Heim | Sa., 8. August 2020 - 19:43

Nur 4 Aufrechte, die unserem höchsten Gericht,dessen Rechtsprechung zugunsten der durch die EZB-Politik gebeutelten Bürger und Sparer, scheinbar noch Respekt entgegenbringen. Gut zu wissen für künftige Wahlentscheidungen. Da waren`s nur noch zwei! Danke für Ihre Hilfe lieber Herr Prof. Lucke! Auch wenn Sie mich meiner letztlich vorhandenen Illusion bezüglich der Umsetzung oberster nationaler Rechtsprechung beraubten . Wie meine Mitkommentatorin Frau Fimiani äußerst treffend bemerkte, wir leben in einer Attrappe-täuschend ähnliche Nachbildung von etwas! MfG

Manfred Wolke | So., 9. August 2020 - 22:22

Lieber Prof. Lucke, danke für Ihren Einsatz für den steuerzahlenden Bundesbürger.

Ich habe jedoch mittlerweile resigniert. Mir ist inzwischen klar, dass die Gewaltentrennung in Deutschland nur noch aufem Papier steht. Welch eine bittere, traurige Erkenntnis.

Das BVerfG, einst höchst geachtet, ist willfähriger Sekundant der Bundesregierung. Einer Regierung, die recht offensichtlich die Interessen von Jungen, Mittelalten und Akten zumindest aufs Spiel setzt aus Angst vor schlechter Presse, zum Teil auch getrieben von Überzeugungstätern.

Was hilft? Den Kindern mitgeben, den richtigen Zeitpunkt für den Absprung in die richtige Richtung aus dem Land zu finden. Und selbst irgendwann in der Lage zu sein, mitzugehen.

Herr Lucke, Ihr Engagement ist nicht gering zu bewerten!