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Presseauskunftsrecht - Schwarz-Rot sanktioniert die Geheimniskrämerei

Eine Gesetzeslücke macht es Journalisten schwer, Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Die SPD wollte das mit dem Presseauskunftsgesetz ändern – und scheiterte an der Union. In der CDU regt sich jetzt der Widerstand

Autoreninfo

Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

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Dass der Koalitionsvertrag inhaltlich schwammig, orthografisch fragwürdig und stilistisch abenteuerlich ist, ist keine Neuigkeit. Auch nicht, dass viele Formeln die großkoalitionäre Uneinigkeit nur übertünchen sollen. Es ist hier wie häufig bei politischen Dokumenten: Viel spannender ist, was nicht auf den 185 Seiten steht.

Zum Beispiel das Presseauskunftsgesetz. Diese Rechtsnorm könnte Journalisten helfen, Informationen von Bundesbehörden zu erhalten – und damit auch, ihre demokratische Kontrollfunktion auszuüben. Bürger könnten so zum Beispiel erfahren, was mit ihren Steuern geschieht. Könnte, könnte. Denn im Koalitionsvertrag steht von einem solchen Gesetz nichts. Und das Nichts birgt Sprengstoff.

So verstieg sich die Pressestelle der Unionsfraktion im Bundestag auf Cicero-Online-Anfrage zu einer steilen These: Nur, weil etwas nicht im Koalitionsvertrag stehe, heiße das noch lange nicht, dass es im Regierungshandeln nicht auch eine Regelung dazu geben könne. Und überhaupt, ließe sich andersherum frei ergänzen: Nur, weil irgendetwas im Koalitionsvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass man das auch umsetzt. Wo kämen wir denn da hin??

So, wie es jetzt ist, ist es ja auch sehr bequem für die Verwaltung. Beziehungsweise für deren politisch Verantwortliche. Wenn sie etwas zu vertuschen haben Wenn der Rechercheaufwand für die Beamten einer Behörde unangemessen hoch ist, brauchen sie einem Journalisten keine Auskunft zu erteilen.

Bislang gelten nur „unbestimmte Minimalansprüche“


Das musste beispielsweise ein Bild-Reporter erfahren. Er wollte wissen, wie viele frühere Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes mit dem Nationalsozialismus verstrickt waren. Der BND verweigerte die Auskunft. Die Ausrede: Die Begründung: Eine Historikerkommission arbeite die BND-Vergangenheit bereits auf. Mit der gleichen Begründung hatte die Behörde dem Magazin Cicero Online Auskunft über die mutmaßliche Verwicklung in die Sprengung eines Staudamms in Südfrankreich verweigert.

Bild klagte gegen diese Auskunftspraxis und berief sich auf Landespressegesetze. Diese Gesetze zwingen Länderbehörden, Informationen herauszugeben. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im Februar, dass die Pressegesetze der Länder auf den BND als Bundesbehörde jedoch nicht anwendbar seien. Zwar ergebe sich ein Auskunftsanspruch unmittelbar aus dem Grundrecht der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes, mahnten die Richter.

Doch das Grundgesetz liefere den Medien nur „unbestimmte Minimalansprüche“, fand die SPD. Und war alarmiert: Bereits eine Woche später legte die SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz vor. Dieses hätte Bundesbehörden verpflichtet, Vertretern der Presse und des Rundfunks Auskunft zu erteilen. Das freute die Journalisten. Die Grünen hätten es sogar noch ein bisschen schärfer formuliert und auch nachgeordnete Institutionen und Unternehmen, die etwa durch öffentliche Aufträge an eine Behörde gebunden sind, zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Das freute die Journalisten noch mehr.

Doch aus all den schönen Vorsätzen wurde nichts. Schwarz-Gelb legte das Presseauskunftsgesetz in den Sarg, Schwarz-Rot nagelte ihn endgültig zu.

Dabei gab es in den Koalitionsverhandlungen nicht nur diejenigen mit dem Hammer. Die SPD brachte ihren alten Gesetzentwurf erneut zur Sprache. Letztlich sei dieser aber an der Union gescheitert, sagt Marc Jan Eumann, SPD-Medienstaatssekretär in Nordrhein-Westfalen, der in der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ maßgeblich verhandelte. „Wir wünschen uns weiterhin ein Presseauskunftsgesetz, um die rechtliche Unsicherheit zu beenden“, betont Eumann.

Eigentlich wünscht sich auch die Union, „dass dem Informationsanspruch der Presse seitens Bundesbehörden genüge getan wird“, versichert Michael Kretschmer. Der Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, der für CDU und CSU federführend in der Medien-Koalitionsrunde war, begründet das letztendliche Veto aber so: „Ob es ein eigenes Presseauskunftsrecht auf Bundesebene bedarf, ist verfassungsrechtlich noch nicht entschieden.“ Deswegen habe man „im Koalitionsvertrag hierzu keine Vorfestlegung“ treffen wollen.

Die Union möchte also auf den Prozess des Axel-Springer-Verlags gegen den BND vorm Bundesverfassungsgericht warten. Sich von Karlsruhe erst rügen und dann zur Gesetzgebung tragen zu lassen, ist in der Union ja geübte Praxis.

Presseauskunftsgesetz als „Trauerspiel“


Die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner hält das für unzumutbar: „Die Frage ist doch, wie lange müssen wir noch warten?“ Es habe vier Jahre gedauert, bis sich das Bundesverfassungsgericht endlich mit dem unseligen Einfluss der Politik auf das ZDF befasst habe. Wie dringend es eine Regelung brauche, zeige auch der Fall Uwe Barschel. Der gleiche Bild-Journalist, der Auskunft über die Nazi-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern haben wollte, klagte auch auf Einsicht in Ermittlungsakten zur Affäre um den ehemaligen Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins. Wieder wiesen BND und Bundesverwaltungsgericht ihn ab.

Rößner bezeichnet das Hickhack um das Presseauskunftsgesetz als „Trauerspiel“. Und kritisiert nicht nur die Verweigerung der Union, sondern auch die sozialdemokratische Behäbigkeit: „Offensichtlich war es der SPD nicht wichtig genug, das in den Koalitionsverhandlungen durchzusetzen. Ich frage mich: Ist das alles nur Wahlkampfgetöse gewesen, als man noch schnell einen solchen Gesetzentwurf zimmerte?“

Die Leute mit der Kneifzange, die sitzen übrigens auch in der Union. Es sind Medienpolitiker. Fachleute, die hoffen, irgendwann die Nägel wieder aus dem Sargdeckel herausziehen zu können. Einer von ihnen heißt Marco Wanderwitz. Auch er saß für die CDU in der Medien-Koalitions-AG. Er sagt, dass er sich sehr wohl ein Presseauskunftsrecht gewünscht habe. „Wir Medienpolitiker innerhalb der Koalition waren uns da eigentlich alle einig.“ Das Problem seien die Innenpolitiker in der eigenen Fraktion gewesen. Die seien letztendlich für dieses Gesetz „zuständig“ gewesen, betont Wanderwitz.

CDU-Innenpolitiker Günter Krings und Hans-Peter Uhl waren für die Anfrage von Cicero Online nicht erreichbar. Sie weilten im Ausland.

Und so kam das heraus, was sich die Zuständigen bei CDU und CSU zurechtargumentiert hatten: Dass ja noch kommen könne, was noch nicht sei, aber bitteschön erst, wenn die obersten Juristen draufgeschaut haben.

CDU-Medienpolitiker Wanderwitz mahnt seine Fraktion beim Presseauskunftsgesetz zur Eile: „Ich fordere unsere Innenpolitiker auf, da jetzt zu handeln.“

Die Journalisten werden ihnen beim Handeln gespannt zuschauen. Versprochen.

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