- Braucht Deutschland einen Bundespräsidenten?
Frage des Tages: Seine Macht ist beschränkt, die Ansprüche sind hoch. Immer wenn der Inhaber schwach ist, wird das Amt in Frage gestellt. So ist es auch in der aktuellen Kreditaffäre um Christian Wulff
Nein. Natürlich "braucht" Deutschland keinen Bundespräsidenten. Staatsrechtler hätten vermutlich keinerlei Probleme damit, das Grundgesetz so umzuformulieren, dass die jetzt vom Bundespräsidenten wahrgenommenen Funktionen an andere Verfassungsorgane übertragen würden – mit einer Ausnahme: Wer repräsentiert den Staat, wer ist das Staatsoberhaupt, wenn es den Präsidenten nicht mehr gibt?
Wirklich spannend an der Fragestellung sind eigentlich nur die Voraussetzungen, unter denen sich Politiker oder Medien die Frage nach der Notwendigkeit eines Bundespräsidenten stellen.
In die Diskussion gerät das Amt immer dann, wenn der Stelleninhaber eine schwache Persönlichkeit ist oder gar das von ihm repräsentierte Land öffentlich blamiert. Der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, erfreute sich nicht umsonst des Übernamens "Papa Heuss". Seine bewusste zivile Attitüde stand in wohltuendem Gegensatz zum militärisch-martialischen Gepränge und dem Terrorregime der Nazis. Kein Präsident war so populär wie Walter Scheel, keiner so überragend politisch wie Richard von Weizsäcker. Während aber ein schwacher Bundeskanzler nie zu der Frage führt, ob man auf den Kanzler verzichten kann, löst ein wenig charismatischer Präsident sofort die Instanzenfrage aus.
Was haben die Verfassungsväter mit der Schaffung des Amtes des Bundespräsidenten beabsichtigt?
Sie wollten eine klare Gegenposition zur Machtfülle des Reichspräsidenten der Weimarer Verfassungszeit schaffen. Der war so etwas wie ein konstitutioneller Monarch. Er konnte jederzeit das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Er hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte. Er konnte Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen und so das Land indirekt regieren. Er konnte ohne Rückkoppelung zum Parlament Regierungen ernennen und entlassen. Und er wurde, das gab ihm die gleiche Legitimität wie dem Parlament, vom Volk direkt gewählt. Dass ein Reichspräsident wie Hindenburg noch einmal einem Politiker wie Adolf Hitler quasi die Steigbügel zur Macht hinhalten würde, das sollte nach dem Willen der Verfassungsgründer nie wieder möglich werden.
Wie könnte ein politisches System ohne Bundespräsident aussehen?
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, auch wenn das Grundgesetz diesen Begriff nicht verwendet. Roman Herzog nennt ihn in seinem Grundgesetzkommentar 1984 wegen seiner begrenzten Vollmachten ein "unselbständiges Staatsoberhaupt". In Präsidialsystemen wie Frankreich oder den USA ist der mit großer Macht ausgestattete Präsident das Staatsoberhaupt. In konstitutionellen Monarchien wie England, Dänemark, Schweden oder Norwegen ist es der König. Die Schweiz verzichtet sowohl auf ein Staatsoberhaupt wie auf einen Regierungschef, nennt aber den die Kabinettssitzungen leitenden Bundesrat Bundespräsident. Zur Auflösung des Parlamentes, zum Gegenzeichnen von Gesetzen, zur Ernennung von Ministern oder Bundesrichtern braucht man den Bundespräsidenten nicht, da sind, wie in England, wo der Premierminister in einem weiten zeitlichen Rahmen Neuwahlen ansetzen kann, viele Lösungen denkbar.
In welchen Situationen ist ein Bundespräsident unverzichtbar?
Ob ein Land von der Größe Deutschlands auf ein Staatsoberhaupt als oberste Repräsentationsfigur verzichten sollte, muss man bezweifeln. Aus Gründen der Gewaltenteilung kann diese Funktion auch weder vom Bundeskanzler noch vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wahrgenommen werden. Der bereits zitierte spätere Bundespräsident Roman Herzog hat in seiner Zeit als Verfassungsrichter den Präsidenten als Verfassungsorgan bezeichnet, das „fast ausschließlich auf eine geistig-moralische Wirkungsweise angewiesen“ sei. Das beschreibt ziemlich exakt die Chancen, aber auch die Risiken des Amtes. Ob der Präsident allein durch die Macht des Wortes und des Vorbildes einen Gegenpol zum Kanzler bilden kann, liegt ausschließlich in seinem Charakter und seiner Persönlichkeitsstruktur begründet.
Wann haben sich Bundespräsidenten besonders bewährt?
Richard von Weizsäcker nach dem Mauerfall, als er durch sein unprätentiöses und dennoch souveränes Auftreten auch von DDR-Bürgern sofort als "der ihre" empfunden wurde. Als Glücksfälle galten generell die Präsidenten, die für keine parteipolitische Polarisierung taugten: Theodor Heuss, Walter Scheel, Richard von Weizsäcker.
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