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Wahlrecht - Schafft die Zweitstimme ab!

Wie funktioniert das Wahlrecht? Eine Frage, die eigentlich leicht zu beantworten sein müsste. Ist sie aber nicht. Die Zweitstimme stiftet Verwirrung. Mit ihr lässt sich eine Wahl manipulieren – gewollt und ungewollt. Fallstricke, über die am vergangenen Sonntag in Niedersachsen CDU und FDP gestolpert sind

Autoreninfo

Christoph Seils war Ressortleiter der „Berliner Republik“ bei Cicero bis Juni 2019. Im Januar 2011 ist im wjs-Verlag sein Buch Parteiendämmerung oder was kommt nach den Volksparteien erschienen.

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Demokratie kann so einfach sein. Jeder Wähler hat eine Stimme. One man, one vote, so heißt eine demokratische Grundregel. Nur in Deutschland lautet diese Grundregel anders, anders als in den meisten anderen Demokratien der Welt darf jeder Wähler hierzulande zwei Kreuze machen. One man, two votes, und damit fangen die Probleme auch schon an.

Plötzlich gibt es Erst- und Zeitstimme, es gibt Kandidaten-, Parteien- und Kanzlerstimmen, die Wähler können ihre Stimme splitten oder verleihen, es gibt Direkt- und Listenkandidaten, Überhang- und Ausgleichsmandate und es gibt plötzlich ein negatives Stimmengewicht. Das heißt, Wähler können ihrer Partei schaden, in dem sie diese wählen. Und so wird aus einer einfachen demokratischen Idee eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Und am Ende braucht man Wahl-Mathematiker, um zu verstehen, wie das Wahlrecht funktioniert, wie aus Wählerstimmen Mandate werden und wer am Ende eine Wahl gewonnen hat. Viele Wähler sind deshalb verunsichert und so verwirrt, dass sie nicht mehr wissen, was sie tun, wenn sie am Wahltag in der Wahlkabine ihre beiden Kreuze machen. Sie wissen nicht, welche politischen Konsequenzen ihre Wahlentscheidung letztlich hat.

[gallery:Die ganze Wahrheit über Niedersachsen]

Verschiedene wissenschaftliche Studien sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu dem Ergebnis gekommen, dass rund ein Drittel der Wähler in Deutschland nicht weiß, wie nach einer Wahl die Mandate im Parlament verteilt werden, sie wissen somit auch nicht, welchen Einfluss ihre beiden Kreuze auf die Entscheidung über Sieg und Niederlage haben. Manche glauben, beide Stimmen hätten den gleichen Wert. Andere gehen davon aus, das die erste wichtiger sei. Sie wählen deshalb mit der ersten Stimme die Partei, der sie besonders Nahe stehen, und nutzen die zweite für taktische Erwägungen.

Auch die Parteien tragen zur Verwirrung bei. Vor allem die kleinen Parteien werben explizit um Zweitstimmen. Mit der Formel „Zweitstimme ist Kanzlerstimme“ hingegen suggerieren die großen Parteien, man könne mit dieser den Kanzler direkt wählen. Medien sprechen gerne von Leihstimmen oder Leihstimmenkampagnen und erwecken damit den Eindruck, als könne die große Partei von der kleinen nach der Wahl etwas zurückverlangen, Loyalität einklagen.

Auf der anderen Seite können Wähler, die sich sehr genau über die Fallstricke des bundesdeutschen Wahlrechts informiert haben, ihre beiden Kreuze im Sinne einer demokratischen Stimmenoptimierung auf zwei Parteien verteilen. Ob noch von „allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen“ die Rede sein kann, wie es das Grundgesetz verlangt, darüber kann man also seine Zweifel haben. Immer dann also, wenn einerseits manche Wähler nicht um die Bedeutung ihrer beiden Stimmen wissen oder andere diese taktisch optimiert einsetzen.

Und um es noch einmal klar zu sagen: Entscheidend für den Ausgang einer Wahl, für die Verteilung der Mandate sowie für Sieg oder Niederlage ist die Zweitstimme. Nur wenn es Überhang- und Ausgleichsmandate gibt, hat die Erststimme darauf einen gewissen Einfluss. In Niedersachsen haben SPD und Grüne am vergangenen Sonntag zusammen 1.642.701 Zweitstimmen erhalten und damit 12.409 Stimmen mehr als CDU und FDP. Sie haben also die Wahl gewonnen.

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Welche zweifelhaften Konsequenzen hingegen das Stimmensplitting haben kann, ließ sich am Sonntag in Niedersachsen beobachten. Auffällig viele Wähler haben bei der Landtagswahl mit der Erststimme CDU und mit der Zweitstimme FDP gewählt. Auch zwischen SPD und Grünen kam es zu gehäuftem Stimmensplitting. Ob sich jeder der Konsequenzen bewusst war, daran lassen sich Zweifel formulieren.

Hätten zum Beispiel 335 FDP-Wähler zusätzlich in Hildesheim mit der Erststimme CDU gewählt, hätte nicht Rot-Grün, sondern Schwarz-Gelb die Wahl gewonnen. Weil die CDU dann insgesamt zwei Überhangmandate errungen und der FDP ein Ausgleichsmandat zugefallen wäre.

Hätten insgesamt 2000 Wähler mehr mit ihrer Zweitstimme die FDP statt der CDU gewählt, hätte die FDP einen Sitz mehr erhalten und die SPD einen weniger, die Mehrheit wäre gekippt. Je mehr Wähler ihre Stimme splitten, desto verzerrter ist das Wahlergebnis, weil Überhangmandate nur teilweise ausgeglichen werden. Wie absurd die Folgen des Stimmensplitting sein können, zeigt auch folgende Überlegung: Hätten alle CDU-Wähler mit der Zweitstimme FDP gewählt, dann hätte Schwarz-Gelb im Landtag sogar eine Zweidrittel-Mehrheit erzielt, obwohl die Zahl der Wähler gleich geblieben wäre.

Zugegeben: Derartige Szenarien sind Zahlenspiele, aber sie verdeutlichen, welche Fallstricke das bundesdeutsche Wahlrecht bereithält. Und sie zeigen, wenn das Stimmensplitting von zwei Parteien gezielt und bewusst eingesetzt wird, lässt sich der Wahlausgang manipulieren. Deshalb kann es nur eine Konsequenz geben: Schafft die Zweitstimme ab. Jeder Wähler bekommt eine Stimme und muss sich entscheiden, für seinen Direktkandidaten und für seine Partei. Das Parlament würde sich weiterhin zur Hälfte aus direkt gewählten Abgeordneten und zur Hälfte aus Abgeordneten der Landeslisten zusammensetzen. Das personifizierte Verhältniswahlrecht bliebe erhalten, aber es gäbe kein Splitting mehr, keine Überhangmandate und auch kein negatives Stimmgewicht.

Am Ende des Wahlabends gäbe es einen Wahlsieger oder auch zwei und es gäbe Wahlverlierer, ganz ohne wahl-mathematischen Beistand. Sicher wären die kleinen Parteien damit nicht einverstanden, weil sie von der Zweitstimme in starkem Maße profitieren, sowohl vom Unwissen vieler Wähler als auch von taktischen Erwägungen. Aber seit wann ist das Wahlrecht für die Parteien da und will man im Wahlrecht etwas für kleine Partei tun, wäre es ehrlicher, die Hürde für den Einzug ins Parlament von fünf auf drei Prozent zu senken.

Der Preis der Zweitstimme hingegen ist zu hoch. Das System von Erst- und Zweitstimme beschädigt einen Kernbereich der Demokratie: das gleiche Wahlrecht, bei dem jeder Wähler denselben Einfluss auf den Ausgang der Wahl hat. Dabei lässt sich das so einfach regeln: One Man, One Vote. Das versteht jeder Wähler.

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