Bald in deutlich kleinerer Besetzung? /dpa

Wahlrechtsreform der Ampel - „Ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip“

Am Freitag hat die Ampel ihre umstrittene Wahlrechtsreform beschloßen. Diese hätte unter anderem weitreichende Folgen für die Linke und die CSU. Im Interview erklärt der Staatsrechtler Ulrich Battis, warum er das Vorhaben für verfassungswidrig hält.

Autoreninfo

Felix Huber studiert Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin.

So erreichen Sie Felix Huber:

Ulrich Battis ist Staatsrechtler und Rechtsanwalt. Er ist Emeritus an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im politischen Bereich ist er verschiedentlich gutachtlich tätig.

Herr Battis, vor über drei Jahren haben Sie einen Aufruf zur Verkleinerung des Bundestages mit-unterzeichnet. Erfüllt die angedachte Reform diesen Zweck?

Der Aufruf, den Bundestag zu verkleinern, ist aktueller denn je. Die Reform folgt also dem richtigen Ziel, doch in der Ausgestaltung ist noch einiges zu ändern.

Was müsste geändert werden?

Die Bedenken von Seiten der CDU/CSU, die mit der Kappung der Direktmandate zusammenhängen, müssen gehört werden. Es gibt nun mal sehr gewichtige Stimmen, die sagen, dass die Wahlrechtsreform ein Verstoß gegen den Wahlgleichheitssatz darstellen würde. Für die Verfassung und juristische Bewertung spielt es auch keine Rolle, ob effektiv drei oder sechs Wahlkreissieger wegfallen.

Wird der Gesetzesentwurf vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben?

Eine Reform, die möglicherweise alle direkt gewonnen CSU-Mandate verschwinden ließe, würde vom Bundesverfassungsgericht, meiner Meinung nach, kassiert werden. Hier besteht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das demokratische Prinzip. Man kann keine Wahlen veranstalten und dem Wähler im Anschluss sagen, dass diese keine Auswirkungen haben werden. Ich halte eine solche Reform für politisch höchst fragwürdig und meiner Meinung nach auch für verfassungsrechtlich illegitim.

Ist die Kappung der Direktmandate der wesentliche Fehler des Entwurfs?

Der Vollständigkeit halber muss man sagen, dass diese Instrumente von den Gutachtern vorgeschlagen wurden, die die CDU/CSU selber ernannt hat. Damals hat man natürlich eher an die Partei Die Linke gedacht und nicht daran, dass einem das selber auf die Füße fallen könnte. Wenn die CSU beispielsweise alle Direktmandate in Bayern gewinnen würde, aber auf Bundesebene unter fünf Prozent bliebe, hätte sei keinen einzigen Sitz im Bundestag. Das kann man dem Wähler nicht erklären.

 

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Diese Verteilung würde aber dem Verhältniswahlrecht entsprechen?

Natürlich könnte man das so argumentieren, dass man jetzt das reine Verhältniswahlrecht einführen will. Die Direktmandate wären dann bloße Vorauswahlen, vergleichbar einer Umfrage. Aber das funktioniert nicht. Dem Bürger wird nämlich etwas anderes als eine Vorauswahl vorgespiegelt und der Wahlkampf ist auch anders ausgerichtet. Deswegen glaube ich nicht, dass man damit durchkommt.

Wie könnte die CDU/CSU diesem Problem begegnen?

Eine Listenverbindung der CDU/CSU würde das Problem lösen und wäre wahrscheinlich auch umzusetzen. Dagegen wird oft mit dem Verbot der Listenverbindung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 argumentiert. Allerdings war diese Wahl vor dem Hintergrund der geteilten Wahlbereiche eine besondere. Es gab natürlich immer schon verfassungsrechtliche Vorbehalte dagegen, dass CDU und CSU im Bundestag als zwei Parteien, aber als eine Fraktion auftreten. Man schadet allerdings mit der aktuellen Reform zwangsläufig der gelebten Demokratie.

Können sie den Schaden genauer erklären?

Wenn man die Überhangsmandate kappt, würde in den Wahlkreisen, in denen intensiver Wahlkampf stattfindet, Wichtiges verloren gehen. Es gibt gewisse Gebiete in München oder Berlin, in denen die Wahlentscheidungen immer knapp ausfallen und dort herrscht dadurch die intensivste Form der Partizipation. In den Wahlkreisen, in denen eine Partei einen Besenstiel als Kandidaten aufstellen kann und dennoch gewählt wird, erhält sie Mandate. In den Wahlkreisen mit knappen Ergebnissen hingegen bleiben die Wahlen ohne realpolitische Auswirkungen. Das ist demokratisch höchst unbefriedigend. Denken Sie an den Swing-State Ohio in den USA, der immer knapp ausgeht und dadurch sehr belebend auf die Demokratie wirkt. Bei solchen Entscheidungen dann von einer Vorauswahl zu sprechen, verspottet die Wähler.

Ulrich Battis /dpa

Müssen wir uns nicht irgendwann doch eindeutig zwischen dem Mehrheits- und dem Verhältniswahlrecht entscheiden?

Beide Wahlformen wären rechtlich alleinstehend möglich. Ein reines Mehrheitswahlrecht wird bei uns nicht eingeführt werden, da es die kleineren Parteien wie die Grünen und die FDP schwächen und damit Koalitionspartner wegnehmen würde. Das Beispiel von Churchill, der 1945 nach gewonnenem Weltkrieg abgewählt wurde, obwohl er mehr Stimmen hatte, zeigt die Probleme des Mehrheitswahlrechts sehr deutlich.

Sehen wir dann bald ein reines Verhältniswahlrecht?

Dafür müsste man dann alle Direktkandidaten von den Wahllisten streichen. Die aktuelle Mischvariante beizubehalten wäre besser. Man muss beachten, dass die Fünf-Prozent-Klausel und die Grundmandatsklausel vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert wurden. Diese Regelungen widersprechen der Lehre des Verhältniswahlrechts eklatant, dennoch sind sie gut. Jetzt hier an der Grundmandatsklausel zu schrauben, zu diesem Preis für die Union, halte ich für problematisch.

Was würde bei reinen Verhältniswahlen noch verloren gehen?

Wahlen sind eben nicht nur ein Rechenexempel. Bei reinen Verhältniswahlen wird übersehen, dass Demokratie auch von Engagement und politischen Diskussionen lebt. Die Abgabe der Stimmen für Direktkandidaten sind eben nicht nur Umfragen, sondern sie haben einen anderen Wert, einen eigenen Wert für die Demokratie.

Wie beurteilen sie die Vehemenz, mit der die Regierung jetzt ihren Gesetzesentwurf durchbringen möchte?

Ich halte es für langfristig unklug, hier die Brechstange anzusetzen. Allerdings waren CDU und CSU bisher überhaupt nicht kompromissbereit. Sie haben versucht, ein anderes Modell, das des Grabenwahlkampfs, durchzusetzen, das sie klar begünstigt hätte. Ich habe die Hoffnung, dass sie die drastischen Folgen für die CSU beim jetzigen Vorschlag nicht erkannt haben und jetzt doch noch bereit für Verhandlungen sind.

Weswegen brauchen wir überhaupt eine Wahlrechtsreform?

Die große Anzahl an Abgeordneten ist einfach kontraproduktiv. Das Parlament in China ist nur geringfügig größer als unseres. Dabei vertreten diese deutlich über eine Milliarde Menschen. Außerdem ist der Bundestag ein Arbeits-Parlament, das nicht nur zum Abnicken da ist. In Ausschüssen mit 60 Mitgliedern kann man einfach nicht so effektiv arbeiten, wie in solchen mit 30. Die EU-Kommission ist ebenfalls viel zu groß und plötzlich mussten für alle 27 Mitglieder Aufgaben gefunden werden. Demokratische Parlamente brauchen eine überschaubare Größe und von dieser hat sich der Bundestag in den letzten Jahren weiter entfernt.

Die Fragen stelle Felix Huber.

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Norbert Heyer | Fr., 17. März 2023 - 10:56

Endlich bekommt die Union von der Ampelkoalition aber so richtig einen übergebraten. Merz sah sich schon durch sein devotes Agieren auf dem Weg zum Frühstücksdirektor einer Koalition mit den Grünen. Wenn dieses Gesetz heute beschlossen wird, will die CSU das Bundesverfassungsgericht bemühen. Da würde allerdings schon der regierungstreue Senat die Entscheidung treffen. Man Wii sie nicht mehr, die alten verbrauchten Männer, die sich jahrelang vor Merkel in den Staub geschmissen haben, die eine demokratische Partei geschnitten haben, die alles von der Ampel beschlossene absegneten. Frage: Bei der heutigen Abstimmung wird die AfD gegen den Gesetzentwurf stimmen - dann müsste die Union ja eigentlich dafür stimmen, die haben dass doch einmal beschlossen, niemals mit den „Nazis“ zu paktieren. Ehrlich, Politik wird von Tag zu Tag immer besser, immer lustiger, je mehr sich die Politiker verbiegen müssen. Übrigens … im umgekehrten Fall würde die Union sich genauso verhalten wie jetzt die Ampel.

Unsere Parteien sind nicht in der Lage, ein Wahlrecht nach übergeordneten Gesichtspunkten zu verfassen. In einer erbärmlichen Selbstsüchtigkeit versuchen sie, sich selbst mit dem Wahlrecht größtmöglich zu nützen und ihren Gegnern größtmöglich zu schaden. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie. Wir hätten einen de Gaulle nötig, der das alte Wahlrecht zerschlägt und ein neues, in sich schlüssiges konzipiert. Nur haben wir einen solchen nicht.
Alternativ könnte ein Expertenrat gebildet werden. Er dürfte keine aktiven Politiker enthalten, wohl aber elder states(wo)men, die die Parteipolitik kennen und dennoch bereits über den Dingen stehen. Dazu kämen Staatsrechtslehrer, die sich in der Materie auskennen, also nicht Herr Battis, und vor allem Mathematiker, die in der Lage sind, verschiedene Situationen durchzuspielen und zu modellieren. Und diesen Expertenrat müßte man in ein Konklave einsperren, bis er sich geeinigt hätte. Ach ja, Thomas, träum weiter...

bürgerlichen Parteien vor den Grün-roten Anti-Demokraten in den Staub werfen und deren Angriff auf die Demokratie ohne Gegenwehr zu akzeptieren scheinen. Sie haben vollkommen recht, Herr Hechinger. In ihrer erbärmlichen Selbstsüchtigkeit versuchen sie nur, sich selbst mit dem Wahlrecht größtmöglich zu nützen und ihren Gegnern größtmöglich zu schaden. Leider merken sie aber überhaupt nicht, dass sie sich am meisten selber schaden. Die CDU hat zwar offiziell gegen das neue Gesetz gestimmt, aber man kann Merz und der CDU nur attestieren, dass sie über keinerlei strategische Weitsicht verfügen. Und dass sich die FDP als Steigbügelhalter der Anti-Demokraten geriert, war zu erwarten, ist aber trotzdem sehr schade. Die selbstverliebte FDP weiß nur noch nicht, dass sie bei der nächstbesten Gelegenheit von den Grün-Roten einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten bekommen wird. Die Stärke der Grün-Roten Anti-Demokraten ist einzig und allein in der Schwäche der Bürgerlichen zu suchen

Ernst-Günther Konrad | Fr., 17. März 2023 - 11:34

Kann sie ja auch. Direktmandate wird sie nicht erzielen. Die 5% Hürde in den Ländern sind überwiegend zu hoch. Im Bund peilen sie ja auch die 4% an. Haben die gar kein persönliches Interesse? Naja, die hoffen vielleicht über Zweitstimmen irgendwo zu punkten, nur werden das nie so viele sein, dass sie eine solide Fraktionsstärke in den Ländern erreichen.
Und bei aller aus meiner Sicht nachvollziehbarer rechtlicher Beurteilung. Es ist eine Schande, das die Parteien sich nicht friedlich einigen können und letztlich Richtern die politische Entscheidung überlassen, für die sie eigentlich nicht im BVerfG sitzen. Das sich die letzten beiden Regierungen ernsthaft sich an unser GG halten, haben sie schon längst bei anderen Themen wiederlegt. Juristen wie Herr Battis, Herr Neßler-Böhme und Herr von Arnim und wie sie alle heißen, auf die hört doch keiner. Was sagt eigentlich der wissenschaftliche Dienst dazu? Mal sehen ob Harbarth noch weiß, wer ihn ins Amt brachte. Hoffnung für die UNION?

Gerhard Lenz | Fr., 17. März 2023 - 11:46

als ob der Wegfall der CSU-Überhangmandate ein besonderer Schlag gegen den Gleichheitsgrundsatz wäre. So, als ob auf besonders Betroffene explizit mehr Rücksicht genommen werden müsste - was ja dann wohl jeder Gleichbehandlung eklatant widersprechen würde.
Auch sonst bewegt er sich arg im spekulativen Bereich und argumentiert eher politisch:
"Wenn man die Überhangmandate kappt, würde (...) Wichtiges verloren gehen."

Das liest sich so, als würde in Wahlkreisen zuweilen ein spannender Wettbewerb zwischen einzelnen Kandidaten stattfinden - der mit angehaltenen Atem vom Wähler beobachtet würde und ein ganz besonderer Ausweis demokratischer Reife wäre.
Die Realität sieht völlig anders aus: Den meisten Wählern ist der Direktkandidat Wurscht. In der Regel interessiert eh' nur die Konkurrenz zwischen zwei bis drei Kandidaten, die reale Chancen auf das Mandat haben. In Bayern fallen der CSU diese Mandate eben in den Schoß. Spannend ist das nicht, der Demokratie förderlich schon gar nicht.

Herr Lenz, auch bei diesem Thema zeigen Sie mal wieder, daß Sie im sinnbefreiten Palavern wohl einsame Spitze sind, in der Sache aber wieder mal nichts verstanden haben.

Zitat: "...als ob der Wegfall der CSU-Überhangmandate ein besonderer Schlag gegen den Gleichheitsgrundsatz wäre."

Hätten Sie auch nur ein Mindestmaß vom Thema verstanden, dann wüßten Sie, daß durch die jetzt beschlossene Reform keine CSU-"Überhangmandate" entfallen werden sondern wie Herr Battis oben zutreffend feststellt, es würden die CSU-Direktmandate entfallen. Mit "Spekulation" hat das nicht das Geringste zu tun sondern mit Mathematik.
Vom Wähler d i r e k t gewählte Kandidaten blieben bei der Sitzvergabe demnach unberücksichtigt, was in meinen Augen nicht nur einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sondern auch gegen jegliches demokratische Prinzip darstellt.
Mit anderen Worten das neue Wahlrecht stellt eine Teilentmündigung des Wählers dar bei gleichzeitiger Bevorzugung des Parteieneinflusses.

Danke, das Kompliment gebe ich gerne zurück. Allerdings erspare ich mir Ihren Ton, der ist mir dann doch zu niveaulos.

Zum Thema: Überhangmandate entstehen WIE? Vielleicht wenn Stimmanteil + Direktmandate in der Summe den prozentualen Anteil einer Partei (bzw. die sich daraus ergebende Sitzzahl) übersteigen?

Vielleicht informieren Sie sich das nächste Mal, bevor Sie losballern.

Sie dürfen sogar freundlich sein. Auch wenn Ihnen das schwer fällt.

Selbstverständlich kann man den Bundestag weiter verkleinern. Und das geht am einfachsten, indem man auf ein reines Verhältniswahlrecht umsteigt.

Sie dürfen darin gerne eine Entmündigung sehen. Ihr Problem.

Für die CSU sitzen zur Zeit 45 direkt gewählte (Sieger ihres Wahlkreises) Parlamentarier im Deutschen Bundestag. Diese D i r e k t mandate würden nach dem neuen Wahlrecht komplett unter den Tisch fallen, sollte der Zweitstimmenanteil der CSU bei künftigen Wahlen unter 5% rutschen.

Dieser Sachverhalt wird übrigens oben im Interview mit folgenden Worten beschrieben:
"Wenn die CSU beispielsweise alle Direktmandate in Bayern gewinnen würde, aber auf Bundesebene unter fünf Prozent bliebe, hätte sei keinen einzigen Sitz im Bundestag."

Es entfallen im Fall der CSU also eben nicht nur mögliche Überhangmandate, die ja nur einen Teil der CSU-Mandate darstellen würden, sondern es entfielen gleich sämtliche CSU-Mandate. Sehen sie denn den Unterschied nicht?

Im Übrigen: solange Sie die Unverschämtheit besitzen, dies Forum hier als rechtsradikal und völkisch-dümmlich zu titulieren, werden Sie von mir in dem Ton angesprochen, den Sie verdienen.
Alternativ könnten Sie sich ja auch Respekt vor der anderen Meinung angewöhnen, was jedoch nur funktioniert, wenn man sich nicht gegenseitig eine demokratische Grundeinstellung abspricht. Und da liegt bei Ihnen eben das Problem.
Also jammern Sie nicht.

Gerhard Lenz | So., 19. März 2023 - 01:18

Antwort auf von Jürgen Rachow

Sie jammern darüber, dass ich darüber "jammere", dass es in diesem Forum zuweilen Beiträge mit rechtsextremen Inhalt gibt?
Und daher haben Sie sich selbst mal eben zum Sprecher jener ernannt, die nicht vertragen, dass Rechtsextremes von mir eben auch als genau das bezeichnet wird, die ständig bedauern, man dürfe in diesem Land nicht mehr alles sagen, und mit dem nächsten Atemzug ihre Intoleranz gegenüber Meinungen ausdrücken, die nicht nach ihrem Geschmack sind? Und Sie glauben, Sie erzielten damit irgendeine Wirkung? Wenn Sie persönlich werden?

Na dann viel Glück! Es ist mir übrigens ziemlich egal, was Sie davon halten...

Sie mögen nicht zivilisiert kommunizieren? Ihr Problem!

Im Übrigen: solange Sie die Unverschämtheit besitzen, dies Forum hier als rechtsradikal und völkisch-dümmlich zu titulieren, werden Sie von mir in dem Ton angesprochen, den Sie verdienen.
Alternativ könnten Sie sich ja auch Respekt vor der anderen Meinung angewöhnen, was jedoch nur funktioniert, wenn man sich nicht gegenseitig eine demokratische Grundeinstellung abspricht. Und da liegt bei Ihnen eben das Problem.
Also jammern Sie nicht.

Mit Pappnasen sich selbst und der Wählerschaft in den Rücken fallen, kann man kein Wahlrecht schaffen, dass dem Wohle des Volkes entspricht.
Vor Einführung eines reinen Verhältniswahlrecht muss erst Art. 38 GG geändert werden. Verstehen Pappnasen aber nicht!

Christa Wallau | Fr., 17. März 2023 - 11:49

um Bürgerwillen, fairen Interessensausgleich u. Verfassungstreue gehe, der wird in dieser Sache erneut eines besseren belehrt:
E r s t kommt die Partei, dann lange nichts - und letztendlich muß jede Partei (gezwungenermaßen) auch noch die Interessen der Bürger in den Blick nehmen, weil sie ja deren Stimmen braucht.
Ach, was sage ich?!
Es sind doch überhaupt nicht die langfristig vernünftigen, wahren I n t e r e s s e n des Volkes, die man als Partei im Auge haben muß. Nein! Das "Stimmvieh" muß nur bei Laune gehalten werden! Den nassen Finger in den Wind halten - und sich auf die Richtung einstellen. Das muß ein Politiker können. Merkel konnte das besonders gut. Von ihr haben viele noch dazugelernt.
Allerdings gibt es Grenzen für dieses "Spiel":
Wenn die Zeiten schlecht u. schlechter werden, ist es aus mit "Lustig" - auch für die gewieftesten Partei-Taktiker. Dann schlägt die Stunde des Aufwachens in der Realität u. Demagogen bekommen ihre Chance, die "keine Parteien" mehr kennen.

Jürgen Rachow | Fr., 17. März 2023 - 12:04

Ausgleichs- und Überhangmandate haben bei unserem Mix aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht durchaus ihre Berechtigung, wenn man einerseits im Parlament die Mehrheitsverhältnisse der Gesellschaft abgebildet sehen will (Verhältniswahlrecht) und andererseits die urdemokratische Direktwahl in den Wahlkreisen (Mehrheitswahlrecht) für sinnvoll erachtet.

Die Reduzierung der ausufernden Parlamentsgröße könnte man bei Beibehaltung dieses gemischten Wahlrechts dadurch erreichen, indem man die Anzahl der Wahlkreise einfach und rigoros um ein Drittel von 299 auf 200 verringert. Zusammen mit den weiterhin anfallenden Überhangmandaten würde dann eine Parlamentsgröße von um die 500, eventuell 550 zu erwarten sein anstatt der 630, die die jetzt beschlossene Reform vorsieht.

Hans Schäfer | Sa., 18. März 2023 - 12:10

Antwort auf von Jürgen Rachow

Auf welcher gesetzlichen Grundlage unserer Verassung basiert Ihrer Meinung nach das Verhältniswahlrecht?
Art. 38 GG verlangt neben anderem, dass die Abgeordneten des Deutschen BT -dass bedeutet ALLE- "UNMITTELBAR" vom Volk Art. 20 GG, gewählt werden.

Hier gegen wird schon immer verstoßen. Auf Parteilisten werden Leute nach Gutdünken von den Parteien, gesetzt, die nicht vom Souverän gewählt wurden.

Wie ist das mit "unmittelbar" vereinbar?

Änderung des GG!
Schaffung eines Wahlrechts nach dem Traum-Vorschlag des Mitkommentators Thomas Hechinger (siehe oben)

Alles andere ist mMn nur Stückwerk.
Man kann nicht auf der einen Seite Verstöße gegen unser GG monieren und auf der anderen Seite Verstöße fordern.

Ich bin kein Jurist. Aber auch als Nichtjurist verstehe ich das GG so, daß dieses den Parteien ihre Rolle bei der politischen Willensbildung zuspricht. Aus Wikipedia zitiert:

"(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben."

Auch wenn Ihnen die Aufstellung der Listen nicht behagt - Sie sind ja frei in der Entscheidung, für welche der Listen Sie stimmen - gegen das Grundgesetz verstoßen diese Listen jedenfalls nicht. Es sei denn, eine Partei stellt zwei miteinander konkurrierende Listen auf wie jetzt in Bremen bei der AfD passiert. Wenn die Wahllistenaufstellung nicht den wahlrechtlichen Bestimmungen entspricht, wird die entsprechende Liste eben nicht zugelassen.

Mir missbehagt unser Parteienstaat auch zunehmend. Daraus aber gleich einen Verstoß gegen das GG abzuleiten, ist albern.

Gerhard Hellriegel | Fr., 17. März 2023 - 12:41

Ich bin kein Jurist. Doch fällt mir auf, dass Herr Battis eigentlich gegen die 5-Prozent-Klausel argumentiert. War es nicht schon immer so, dass eine Partei unter 5% im Allgemeinen das Nachsehen hatte? Das eigentliche Problem sind aber Regionalparteien. GG Artikel 38 besagt, dass die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes seien. Das schließt Regionalparteien zwar nicht aus, aber dass die dann auch Regionalinteressen vertreten werden, liegt doch nahe. Ich meine, dass man dann wenigstens verlangen kann, dass sie die 5%-Hürde überwinden. Weiter argumentiert Herr Battis, dass das Engagement in knappen Wahlkreisen leiden könnte. Stimmt. Aber Sie werden sehen, wie belebend es wirken wird, wenn eine Regionalpartei weiß, dass Direktmandate allein nicht helfen. Die ideale Lösung gibt es nicht, und die neue ist einfach und gerecht.

Jürgen Rachow | Fr., 17. März 2023 - 13:21

Antwort auf von Gerhard Hellriegel

"Die ideale Lösung gibt es nicht, und die neue ist einfach und gerecht."

Die Nichtberücksichtigung von direkt gewählten Wahlkreissiegern ist nach meinem demokratischen Verständnis alles andere als gerecht.
Das was Sie als "einfach und gerecht" behaupten stellt tatsächlich eine Teilentmündigung des Wählers dar und eine unverhältnismäßige Einflußnahme auf die Zusammensetzung des Parlaments durch die Parteien bzw. durch deren Listen.

Heidemarie Heim | Fr., 17. März 2023 - 15:07

Antwort auf von Gerhard Hellriegel

Wie Sie meinem Erstkommentar entnehmen können werter Herr Hellriegel hadere ich ebenfalls entgegen besseren Wissens um die 5%-Hürde. Doch da Sie gerade die Regionalparteien und deren Einfluss aus kommunalen Erwägungen heraus explizit erwähnen, gibt es z.B. durch die Minderheitspartei des Südschleswigschen Wählerverbands (Dänenpartei) Ausnahmen von der Regel. Wie möchten Sie einem "hart gesottenen" CSU-Wähler;) in "Hintertupfing" erklären, das sein Wahlkandidat und dessen "Regional- Partei" mit Millionen Stimmen, aber bundesweit die 5% gerissen seine Wähler nicht in Berlin vertreten kann, ein Kandidat einer Regionspartei wie die SSW mit knapp 55000 Stimmenanteil= 0,1% aber die Interessen seiner Region im Bundesparlament vertreten darf aufgrund dieser Sonderregel. Das Wähler/innen damit hadern, was die Beimessung des so herbeigeführten "Wertes" ihrer Stimme betrifft , scheint mir wie gesagt trotz Wissens um die 5% jedoch zumindest beachtenswert zu sein. MfG

Hans Schäfer | Fr., 17. März 2023 - 17:43

Antwort auf von Gerhard Hellriegel

Ungerecht ist, dass Pappnasen in den BT einziehen, die vom Souverän "NICHT"
in: allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, sondern von den Parteien ausgesucht und auf Listen gesetzt werden.
An aussichtsreicher Stelle werden die gesetzt, von denen man weiß, dass sie die WEISUNGEN der Partei vertreten werden.
Nach dem Motto:
Du willst gegen die Linie der Partei entscheiden und nach Deinem
Gewissen entscheiden, dann laß Dich zukünftig von Deinem Gewissen auf
die Liste setzen.
Oder,
Profalla an Bosbach, der nach seinem Gewissen entscheiden wollte:
Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen.

Frechheit sich auf das GG berufen. So geht Demokratie in Deutschland

Heidemarie Heim | Fr., 17. März 2023 - 13:48

Was ich noch nicht kapiert habe ist das mit der 5% Klausel. Merz hat vorhin auf der kurzen PK gemeint, eine Partei oder Wählervereinigung, die nicht bundesweit die 5% erreicht, kann in einer dem Landkreis entsprechenden spezifischen Wahl so hohe Stimmergebnisse haben wie sie will, aber kein dort gewählter Vertreter kommt in das Parlament. Somit ist die Stimmabgabe für eine kleinere oder dem eigenen Wunsch entsprechend weiteren Partei im BT, die auf kommunaler Ebene gut arbeitet oder ankommt beim Wähler so gut wie aussichtslos. Bleiben dann ganze Wahlkreise und deren Stimmen außen vor und die Distanz zu Berlin nicht noch größer? Erinnert mich auch etwas an diese seltsame Europawahl, wo man uns vorgaukelte bestimmte Kandidaten wählen zu können und dann eine im Hinterzimmer ausgekungelte Kommissionsbesetzung vorgesetzt bekamen. Wenn ich an einer Lotterie/Wette teilnehmen oder ein Rubbellos kaufen möchte gehe ich an das nächste Kiosk anstatt in ein Wahllokal. Was passiert da gerade?! MfG

Detlev Bargatzky | Fr., 17. März 2023 - 14:25

... die Probleme mit den Direktkandidaten verursachen, dann sollte man sie schlicht auflösen.

Das macht auch Sinn, wenn man bedenkt, dass nationale Aufgaben Stück für Stück nach Brüssel verlagert werden und dort die Wahlkreis-Interessen niemanden mehr interessieren.

...und vor Ort kümmern sich dann grünlinke Aktivistenräte um die Belange der entmündigten Bürger.
Das hätten Sie wohl gern.

Sicher doch. Wahrscheinlich "The Great Reset".

Der entmündigte Bürger. Weil er nicht mehr seinen geliebten Direktkandidaten bekommt.

Da muss Deutschland zugrunde gehen.

Aber andererseits ständig über Politikerkaste jammern.

Wasch mir den Pelz, aber ...Wutbürgergeschwätz. Mehr nicht.

"Sicher doch. Wahrscheinlich "The Great Reset"."

Natürlich Herr Lenz, Ihr übliches Blabla, mit dem Sie den Beweis erbringen wollen, daß dies Forum hier aus rechten Spinnern besteht. Können Sie machen, aber jammern Sie dann nicht über angeblich unfreundlichen Umgangston Ihnen gegenüber.

Zu Ihrer Information. Der Begriff "Transformation" taucht im aktuellen Koalitionsvertrag exakt 42 Mal auf, scheint von daher wohl der zentrale Begriff dieser gegenwärtigen Regierung und ihres Regierungsprogramms zu sein.

Auch interessant der Begriff "Bürgerräte", der im Vertrag wie folgt beschrieben wird (Zitat):

"Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen,..... Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen..... "

Im Klartext wird das heißen: weniger "ignorante" Bürger - mehr NGOs, die bestimmen wo´s zukünftig langgeht. Besonders bei der ökologischen Transformation.

"Sicher doch. Wahrscheinlich "The Great Reset"."

Natürlich Herr Lenz, Ihr übliches Blabla, mit dem Sie den Beweis erbringen wollen, daß dies Forum hier aus rechten Spinnern besteht. Können Sie machen, aber jammern Sie dann nicht über angeblich unfreundlichen Umgangston Ihnen gegenüber.

Zu Ihrer Information. Der Begriff "Transformation" taucht im aktuellen Koalitionsvertrag exakt 42 Mal auf, scheint von daher wohl der zentrale Begriff dieser gegenwärtigen Regierung und ihres Regierungsprogramms zu sein.

Auch interessant der Begriff "Bürgerräte", der im Vertrag wie folgt beschrieben wird (Zitat):

"Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen,..... Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen..... "

Im Klartext wird das heißen: weniger "ignorante" Bürger - mehr NGOs, die bestimmen wo´s zukünftig langgeht. Besonders bei der ökologischen Transformation.

Alfred Simon | Fr., 17. März 2023 - 15:09

Diese sogenannte Wahlrechtsreform hätte man
früher, insbesondere in Bayern, als Roßtäuscherei
bezeichnnet. Dies war seinerzeit ein betrügerisch-
es Verhalten, jetzt also von der Ampel.
Täuschung und Irreführung derWähler sind ein
verfassungsrechtliches Problem.
Sollten sich Union und Linke vor dem Bundes-
verfassungsgericht treffen, hoffe ich, daß sich
Herr Harbarth zurückererinnert und hauptsäch-
lich Dank schuldet, wie er Präsident wurde.

Thomas Hechinger | Fr., 17. März 2023 - 15:17

Es tut mir leid, aber ich kann Herrn Professor Battis als Experten nicht ernst nehmen. Schon seine Haltung, mit der er ganz im Sinne der Herrschenden die Impfpflicht begründete, war schockierend. Ein Professor der Rechte, der das Recht auf körperliche Unversehrtheit mir nichts, dir nichts für überflüssig erklärt und durch ein Recht auf freie Intensivbetten ersetzt, hat das Recht verwirkt, mir etwas über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Gesetzes zu erklären.
Auch in diesem Interview zeigt er eine erstaunliche Unkenntnis der Tatsachen: 1945 wurde Churchill abgewählt, aber durch einen Erdrutschsieg der Labour-Partei (47,7%) gegen die Konservativen (36,2%). Und sechs Jahre später kehrte er an die Macht zurück, und zwar mit 44,3%, während Labour 48,8% errang. Das sind die Tatsachen! Aber damit nimmt es der Herr Professor nicht so genau. Und der will mir was übers Wahlrecht in Deutschland erklären...

Alfred Simon | Fr., 17. März 2023 - 15:28

Die sogenannte Wahlrechtsreform hätte man
früher, insbesondere in Bayern, als Roßtäuschei
bezeichnet. Dies war seinerzeit ein betrügerisch-
es Verhalten, jetzt also von der Ampel.
Es ist fast ein Anschlag auf die Demokratie, auch
sind Täuschung und Irreführung der Wähler ein
verfassungsrechtliches Problem.
Sollten sich Union und Linke vor dem Bundes-
verfassungsgericht treffen, hoffe ich, daß sich
Herr Harbarth zurückerinnert, wie er Präsident
wurde.

Ronald Lehmann | Fr., 17. März 2023 - 16:07

Ich hoffe nur, dass es den Schachspielern/Puppenspieler genau so geht wie uns dem Fußvolk. Und ich meine damit nicht die Handlanger in Politik & in den Machtgefügen jeglicher Art.

Selbst wenn die AFD als nun mal einzige (!!!) Oppositions-Partei über 40% bekäme, glaubt hier wirklich einer, sie bekäme eine wirklich reelle Chance?

Eher geht die Sonne im Westen auf.

Und wer im Bundestag sitzt ist so entscheidend wie der Elbepegel vorigen Jahres.
Dies ist eine perfekt durchgeplante Illusions-Show, wo nichts dem Zufall überlassen wird & mit viel Statisten präsentiert wird.

Wir befinden uns im End-Rennen zwischen Hase & Igel.

Selbst das Einlass gewähren von Menschen ohne Erfahrung & komprimierte Dummheit sind PLAN in dieser Wähler-Spiel-Show.

In einer Privat-Wirtschaft wäre so eine Besetzung von Schauspielern wie hier in unserer Gesellschaft gar nicht möglich gewesen.
Jeder Inhaber eines Familien-Betriebes wird mir Recht geben, egal welche Größe.

Asien auf der einen Seite Pendel, ....

Ingo Frank | Fr., 17. März 2023 - 20:09

Egal was da in Berlin beschlossen wird und vom regierungstreuem BVG abgesegnet wird, für den Bürger ändert sich eh nichts.
Alle Parteien, außer der niemand will sie n o c h nicht Partei, sollten sich zum Parteienblock der nationalen Front (heißt heute neu deutsch Fortschrittskoalition ) unter Führung der links grünen Öko Sekte zusammenschließen und die paar Ministerpöstchen unter sich aufteilen und alle Kompetenzen nach Brüssel auslagern. Uschi
und Madame des weichen € werden‘ s für den deutschen Michel schon richten der sich im übrigen immer noch im Dauerwohlfühlschlaf befindet, denn sonst wären die Straßen voll von Protestierenden gegen WP Irrsinn & damit verbundene Zwangsenteignung aller Immobilieneigentümer und den daraus resultierenden horrenden Mietsteigerungen.
Wenn es nicht so „real“ wäre, könnte es Satire sein.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Ingo Frank | Fr., 17. März 2023 - 21:51

und der Gaudi ist noch nicht beendet, wenn man „Nachrichten bei der Konkurrenz liest“ die melden, dass das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll und der Bundestag paritätisch halb Männlein, hab Weiblein besetzt werden soll. Da stellt sich natürlich die Frage an die grün linke Mischpoke, wer ist Mann & wer ist Frau ? Vor allem dann, wenn ich aller 4 Wochen das Recht einer „sexuellen Neuorientierung“ in Anspruch nehmen kann ?
Und die FDP macht diesen links grünen Irrsinn mit. Aber die Quittungen kommen garantiert bei den kommenden LT Wahlen.
Aber, ein gutes hat’s auch, die CSU
rückt der absoluten Mehrheit bei den LT Wahlen wegen der Steilvorlage aus der „Hauptstadt“ immer näher. Da gebe ich Herrn Reitz vom Focus online vollkommen recht !
Der Rest von Europa lacht sich über den selbstzerstörerischen Kurs Buntland‘s kaputt.
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Achim Koester | Sa., 18. März 2023 - 09:45

Diese "Reform" ist ein weiterer Schritt in eine links/grüne Diktatur, denn durch den möglichen Wegfall der 46 Direktmandate aus Bayern gingen den Unionsparteien im Bundestag 7,3% an Sitzen verloren. Eine faire Lösung wäre gewesen, die 299 Wahlkreise auf ca. 200-250 zu verringern, dadurch wäre das Ergebnis nicht so verfälscht worden.

Marianne Bernstein | Sa., 18. März 2023 - 11:37

Auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist, ist das Ergebnis eigentlich, dass man das Parlament abschaffen kann, da die Parteien sowieso alles regeln. Einen Wahlkreisabgeordneten braucht es auch nicht mehr, es geht ja alles über die Liste. Unabhängige Abgeordnete, Abgeordnete kleinerer Parteien oder lokaler Bündnisse sind ebenfalls ausgeschlossen. Machen ja den Großparteien sowieso nur Ärger. Der unabhängige, nur seinem Gewissen verpflichtete Abgeordnete ist den Parteien schon lange ein Dorn im Auge. Diese Reform wird die Politik den Menschen noch weiter entfernen, weil die Partei hat immer Recht und vor allem bestimmt sie die Abgeordneten!

Wolfgang Borchardt | Sa., 18. März 2023 - 19:12

Weil sich 16jährige leichter linksgrün manipulieren lassen. Sie haben schon genug Schwierigkeiten mit sich selbst, noch mehr mit ihrer Berufswahl. Parität? Weder dem Leistungsprinzip verpflichtet, noch eine "freie" Wahl. Parität: Noch mehr Lambrecht, Faeser, Spiegel, Jarrasch, Bas, noch weniger Pistorius? Nein danke. Aber: Bevor etwas Besseres entstehen kann, muss das Bestehende zugrundegehen. Dazu tragen die Mächtigen selbst bei. Werden doch die realen Herausforderungen, die über Gendersprache, Queer, Postkolomialismus und "oben ohne" s e h r weit hinausgehen, geflissentlich ignoriert.