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(picture alliance) Geldanlage als Scheinversicherung – am Fiskus vorbei

Credit Suisse - Millionen am Fiskus vorbeigeschleust?

Auf Konten der Schweizer Bank Credit Suisse sollen Millionenbeträge von Deutschen am Fiskus vorbeigeschleust worden sein. Was ist da gelaufen – und wie wirkt sich das auf das Steuerabkommen mit der Schweiz aus?

Die Wuppertaler Steuerfahnder haben erneut in einer groß angelegten Aktion bundesweite Hausdurchsuchungen veranlasst. Sie sehen in vielen Fällen den Verdacht bestätigt, dass die Schweizer Credit Suisse vermögenden Kunden in der Vergangenheit geholfen hat, mithilfe von Scheinversicherungen Milliarden am Fiskus vorbeizuschleusen. Dieser Fall heizt die Debatte um das Steuerabkommen mit der Schweiz erneut an, weil sich Länder wie Nordrhein-Westfalen in ihrer harten Haltung den Eidgenossen gegenüber bestärkt sehen und weiter Nachbesserungen verlangen.

Die Ermittler sind diesem Steuerbetrug nach Tagesspiegel-Informationen durch einen Zufall auf die Spur gekommen.

Sie hatten im März des Jahres 2010 eine CD mit Steuerdaten von etwas mehr als 1000 Deutschen gekauft und im Rahmen der sich daraus ergebenden Razzien auch den Computer eines deutschen Credit-Suisse-Mitarbeiters beschlagnahmt. Die dort gefundenen Dateien erwiesen sich als außerordentlich ergiebig, weil sie Informationen über die eigentlich gesuchten Steuerfälle hinaus enthielten.

Der E-Mail-Verkehr auf dem Rechner bot zahlreiche Anhaltspunkte über sogenannte Bermuda-Produkte. Dabei handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen der Fahnder um Scheinversicherungen, deren Erträge nicht in Deutschland versteuert wurden. Die Anlagesumme beträgt nach Einschätzung von mit der Sache betrauten Experten mehrere Milliarden Euro und betrifft nach „Handelsblatt“-Informationen etwa 7000 deutsche Steuerbürger. Die entsprechenden Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet hatten für die Ermittler eine hohe Trefferquote.

Die Credit Suisse selbst musste den steuerpflichtigen Bundesbürgern Hinweise geben, dass deren Identität durch den beschlagnahmten Computer den Finanzbehörden gegenüber offengelegt wurde. Offiziell nimmt die Bank dazu keine Stellung, sie gab allerdings zu, dass es Kunden gebe, die „belangt worden sind“. Banksprecher Marc Dorsch wies allerdings darauf hin, dass es sich um normale Bankprodukte gehandelt habe, die inzwischen nicht mehr in Deutschland vertrieben würden, außerdem hätten die Kunden jeweils unterschrieben, „dass die Steuerpflicht bei ihnen selbst liegt“.

Auch wenn dieser Fall nur indirekt mit dem umstrittenen Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzbehörden zu tun hat, heizt er die Debatte um das deutsch- schweizerische Steuerabkommen weiter an. Nach wie vor blockiert eine Mehrheit der Bundesländer das von Bundesfinanzminister Schäuble unterzeichnete Abkommen. Das Abkommen sieht bisher vor, dass deutsche Staatsbürger in der Zukunft in der Schweiz dieselben Steuern zahlen müssen wie zu Hause. Wer sein Geld seit Jahren in der Schweiz versteckt, soll mit einer anonymen Pauschale sein Geld nachversteuern können. Damit bleibe das Schweizer Bankgeheimnis gewahrt. Kritiker sehen gerade Steuersünder mit hohen Beträgen bei diesem Modell übervorteilt. Der Kauf von Steuerdaten werde zudem unzulässig erschwert. Vor allem der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter Borjans hält an seiner Kritik fest. „Da muss noch nachgebessert werden“, verlangte der Sozialdemokrat jetzt erneut.

Das Abkommen soll Spannungen lösen, die wegen der Steuerhinterziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz schon seit längerem herrschen. Die deutsche Seite wird sich über die geschätzten 80 Milliarden Euro Schwarzgeld ärgern, die deutsche Anleger in der Schweiz vor dem Fiskus verstecken. Die Schweizer hingegen sind sauer, dass die Deutschen in der Vergangenheit Insiderwissen aus den Schweizer Banken und gestohlene Steuer-CDs ankauften.

Gerade vor kurzem hatte die Schweizer Seite die Debatte um die Haftbefehle gegen die drei beteiligten Steuerfahnder wegen des Datenkaufs mit angeblich neuen Erkenntnissen wieder angefacht. In Düsseldorf zeigte man sich darüber erstaunt.„Wir kennen keine entsprechenden Hinweise“, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Die Schweizer Seite hatte von Belegen gesprochen, dass die Fahnder aktiv Unterlagen von ihren eidgenössischen Informanten eingefordert hätten, die deutsche Seite bestreitet das vehement.

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