Dieses Bild ist leider nicht mehr verfügbar
picture alliance

Leutheusser-Schnarrenberger zu Landesverrat - „Whistleblower nicht gleich mit einer Strafe belangen“

Gegen die Journalisten von Netzpolitik.org wird nicht länger wegen Landesverrats ermittelt, sehr wohl aber gegen „unbekannte Berufsgeheimnisträger“ wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses. Die frühere FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert mehr Schutz für Journalisten und Hinweisgeber

Autoreninfo

Petra Sorge ist freie Journalistin in Berlin. Von 2011 bis 2016 war sie Redakteurin bei Cicero. Sie studierte Politikwissenschaft und Journalistik in Leipzig und Toulouse.

So erreichen Sie Petra Sorge:

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, wann darf ein Justizminister einen Generalbundesanwalt maßregeln?
Das hängt vom Einzelfall ab. Es geht immer darum, wie jemand sein Amt ausübt, ob es da massive Fehlhandlungen gibt.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat nun eingestellt. Hätte eine Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einem Generalbundesanwalt auch frühzeitig davon abgeraten?
Es ist gut, dass die Ermittlungen nun eingestellt wurden. Es war doch offenkundig, dass diese Dokumente nur als Verletzung eines Dienstgeheimnisses gewertet werden können. Ich glaube, hier hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es war falsch, gegen die zu ermitteln, die das Papier veröffentlicht haben.

Maaßen wollte mit seinem Vorgehen möglicherweise auch die eigenen Leute abschrecken: Noch immer wird nach der undichten Stelle bei den Behörden gesucht.
Das ist zu vermuten. Solch ein Vorwurf wegen Landesverrats gibt den Ermittlern ja weitreichende Befugnisse an die Hand: Sie können Telefongespräche abhören, Notebooks beschlagnahmen – aber das alles hat der entlassene Generalbundesanwalt ganz bewusst nicht zugelassen. Das Vorgehen diente aber auch der Einschüchterung von Journalisten. Cicero steht ja gerade dafür: Journalisten Ihres Magazins hatten ihnen zugeleitete Dokumente veröffentlicht. 2005 wurde gegen sie wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das nicht zulässig war.

Das war das Cicero-Urteil im Jahr 2007…
Daraufhin habe ich 2012 ein Gesetz durchgebracht, das Journalisten besser schützt. Seitdem dürfen Medienvertreter nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, nur weil sie Dokumente veröffentlichen.

Deswegen hat Maaßen jetzt gleich den größeren Hammer herausgeholt: nicht Geheimnisverrat – sondern Landesverrat. War Ihr damaliges Mediengesetz also nicht weitreichend genug?
Ich denke, man sollte jetzt eine ähnliche Regelung für den Tatbestand des Landesverrats schaffen. Eine Veröffentlichung sollte keine derartigen Ermittlungen nach sich ziehen.

Muss Maaßen jetzt seinen Hut nehmen?
Ich möchte jetzt nicht in den Chor derer einstimmen, die täglich einen neuen Rücktritt fordern. Wichtig ist zu allererst komplette Aufklärung. Wir alle hören immer von dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, kennen es aber nicht. Wie ist denn dieser Landesverrat von Netzpolitik.org begründet worden? Es ist peinlich, dass sich der Rechtsausschuss jetzt nicht in einer Sondersitzung damit befasst.

Von den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org war das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière umfassend informiert. Dort kannte man auch das umstrittene Gutachten.
Das ist richtig. Natürlich musste Generalbundesanwalt Range jetzt Überlegungen anstellen, wie er mit so einem offiziellen Gutachten umgeht. Er hat ein eigenes Gutachten beim Justizministerium in Auftrag gegeben. In jedem Fall: Ich hätte diese Ermittlungen wegen Landesverrats eingestellt.

Ermittlungen kann ja nur ein Generalbundesanwalt einstellen. Sie hätten an der Stelle von Justizminister Heiko Maas also auch darauf hingewirkt?
Ich kommentiere jetzt nicht, was mein Nachfolger gemacht hat. Natürlich werden Sachverhalte zwischen der Bundesanwaltschaft und Mitarbeitern in Ministerien erörtert, das ist selbstverständlich. Aber – um es ganz deutlich zu sagen: Ich halte nichts von Weisungen einer Ministerin oder eines Ministers gegenüber einem Generalstaatsanwalt. Ich habe mich auch immer für die Abschaffung dieser Weisungsbefugnis eingesetzt.

Das ministerielle Weisungsrecht, das von der Justiz vehement kritisiert wird, stammt tatsächlich noch aus der Kaiserzeit. Warum haben Sie das nicht in Ihrer eigenen Amtszeit beerdigt?
So weit ich mich erinnern kann, war ich die einzige Justizministerin, die sich in ihrer Amtszeit überhaupt dieses Themas angenommen hat. Außer von den Grünen in der Opposition gab es keinerlei Unterstützung von irgendeiner anderen Fraktion. Die Volksparteien wollen keine Änderung. Ich habe für den Europarat verschiedene Justizsysteme untersucht: Immer wieder habe ich empfohlen, die Weisungsbefugnis – die sich ja auch auf Einzelanweisungen in Verfahren beziehen kann – kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Hierzulande gibt es bisher keine Bereitschaft, das politisch aufzuarbeiten.

Sie haben aber auch einmal einen Generalbundesanwalt gefeuert: Das war 1993, Alexander von Stahl.
Das war ein ganz anders gelagerter Fall. Da ging es um eindeutige handwerkliche Fehler bei den Ermittlungen in Bad Kleinen 1993 wegen des letzten RAF-Anschlags. Auf dem Bahnhof kam es zu tödlichen Schusswechseln, ein GSG-9-Beamter und ein Terrorist starben. Dann gab es bei der Aufklärung große Mängel, bei der Sicherung von möglichen Beweismitteln und anderem mehr.

Möglicherweise sind die Fälle nicht vergleichbar, wenn es auch um Menschenleben geht…
…und noch um einen anderen Sachverhalt: um eindeutig nachweisbare Fehler bei der Aufklärung eines Schwerstverbrechens, nämlich eines Mordes. Deshalb gab es keinen anderen Weg, als den damaligen Generalbundesanwalt zu entlasten.

Aber als Kriterium haben Sie auch genannt: handwerkliche Fehler. Hat denn aus Ihrer Sicht jetzt Generalbundesanwalt Harald Range solche begangen?
Ich kann das nicht beurteilen, denn ich kenne nicht das Gutachten des Präsidenten des Verfassungsschutzes.

Sie haben damals, in Ihrer Funktion als FDP-Ministerin, Range als Generalbundesanwalt ernannt. Wie zufrieden sind Sie im Rückblick mit seiner Amtsführung?
Ich kann nicht einschätzen, welche Erkenntnisse ihm zum Vorwurf des Landesverrats vorlagen. Aber er war schon ein besonnener Generalbundesanwalt, der nicht so für die markigen Worte nach außen stand. Deshalb war seine Ernennung damals richtig.

Range stand ja auch in der Kritik. Er hat nie Anklage wegen der NSA-Spionage oder wegen der US-Drohnenangriffe von deutschem Boden aus vorangetrieben. Die Ermittlungen zum Fall des Merkel-Handys hat er eingestellt.
Wenn man das als ein Dienstversagen angesehen hätte, hätte der Justizminister ihn deshalb entlassen können. Andererseits muss man sehen, dass ein Generalbundesanwalt sich sehr schwer tut, Anklage zu erheben, wenn er keinerlei Namen hat und mögliche Täter im Ausland leben. Das geht nur mit Unterstützung der Politik. Aber ich habe nicht gehört, dass deutsche Geheimdienste ihm da ausreichende Informationen geliefert hätten.

Viele Akten aus dem Snowden-Fundus sind im Netz auffindbar, Wikileaks hat Namen und Selektoren veröffentlicht. Reicht das nicht?
Vom Sachverhalt der Massenüberwachung ist sehr viel bekannt – und der Umfang ist unglaublich. Aber wie soll der Generalbundesanwalt jetzt den NSA-Präsidenten oder NSA-Mitarbeiter anklagen? Da braucht er doch die Unterstützung der Politik! Leider macht die Große Koalition nichts, aber auch gar nichts, um diese täglichen, millionenfachen Grundrechtsverletzungen zu stoppen. Briefe, die man an die Vereinigten Staaten an Verantwortliche schickt, die werden meist nicht beantwortet. Das habe ich ja als Justizministerin selbst erlebt.

Sie meinen das Schreiben an US-Justizminister Holder 2013. Ansonsten hat die FDP nicht mehr viel gemacht, oder?
Die Affäre ist im Juni 2013 bekannt geworden, im September war dann die Wahl. Wir haben immerhin in der Koalition noch einen Kabinettsbeschluss gefasst: Darin ging es um ein No-Spy-Abkommen, um einheitliche Standards für die Geheimdienste und deren Kontrollen, und um ein internationales Übereinkommen für Datenschutz. Nichts davon ist bisher durchgesetzt worden. Wir konnten auch nicht wissen, dass es sich bei dem No-Spy-Abkommen um einen Placebo handelte, weil unter anderem die Innenminister nie ernsthaft verhandelt haben.

Die FDP könnte übrigens selbst Anzeige beim neuen Generalbundesanwalt, Peter Frank, erstatten: Der Weg des sogenannten Klage- oder Ermittlungserzwingungsverfahren steht nachgewiesenen Überwachungsopfern frei. Aus der jüngst bei Wikileaks veröffentlichten Selektorenliste geht hervor, dass zwei Ihrer Kabinettskollegen ausgespäht wurden: Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Außenminister Guido Westerwelle. Erwägt die FDP einen solchen Schritt?
Damit habe ich mich bisher nicht beschäftigt. Ich habe auch noch nicht mit meinen früheren Kollegen darüber gesprochen. Diese Überlegung müssten alle betroffenen Kabinettsmitglieder gemeinsam anstellen.

Einen Aspekt haben wir noch übersehen: Wir haben immer über diejenigen gesprochen, die geheime Unterlagen veröffentlichen, also die Journalisten. Der Vorwurf des Landesverrates richtet sich aber an die, die sich die Dokumente unerlaubt aneignen. Ist deren Handeln verwerflich?
Die illegale Aneignung von Dokumenten kann Verletzung eines Dienstgeheimnisses oder in schwerwiegenden Fällen auch Landesverrat sein. Aber die Informationen über einen Wirtschaftsplan und Organisationsformen sind meines Erachtens kein Landesverrat.
Die Frage ist jedoch, wie sollte man generell mit Whistleblowern umgehen? Sie brauchen einen unabhängigen Weg, damit sie nicht in Konflikt mit ihren Vorgesetzten geraten. Eine unabhängige Stelle, die die Hinweise prüft und bei aufgedeckten Missständen und Skandalen diesen nachgeht. Es darf nicht jeder, der auf Missstände hinweist, befürchten müssen, gleich mit einer Strafe belangt zu werden.

Ein Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz liegt bereits vor.
Ja, da gibt es unterschiedliche Vorschläge. Ich denke, dass das auf die Tagesordnung gehört.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, vielen Dank für das Gespräch.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.