- Deutschland braucht ein Mehrheitswahlrecht
Seit dem Ende der Großen Koalition 1969 hat keine Regierung mehr versucht, das Mehrheitswahlrecht in Deutschland einzuführen. Dabei würde die Mehrheitswahl die politische Kultur in Deutschland beleben, meint CICERO-Chefredakteur Christoph Schwennicke
Helmut Schmidt verfügt über ein Beharrungsvermögen, das manche an der Grenze zum Starrsinn ansiedeln. Dies zeigt sein ziviler Ungehorsam gegen das Rauchverbot. Er beugt sich nicht so schnell, unser Altkanzler, und er schert sich nicht über Verbote, Rauchverbote, Denkverbote.
Es heißt also schon was, wenn Schmidts Widerstand in Fragen des Wahlrechts ermattet zu sein scheint. Eine sehr freundliche Dame in seinem Vorzimmer sagte auf Anfrage von Cicero, man könne die Anfrage ruhig noch einmal schriftlich stellen, sie könne aber wenig Hoffnungen machen. Der Alt-Bundeskanzler sehe bei diesem Thema nicht mehr die Chance, mit weiteren Äußerungen etwas zu verändern.
Das muss man natürlich akzeptieren, aber nicht auf sich beruhen lassen: Dann machen wir es eben selbst, was Helmut Schmidt das letzte Mal öffentlich vor seinen Parteifreunden in der SPD-Bundestagsfraktion im April 2006 getan hat: vehement für ein Mehrheitswahlrecht zu plädieren.
Schmidt bezog sich bei seinen Ausführungen auf seine eigene Erfahrungen als Fraktionsvorsitzender in der Zeit der Großen Koalition von 1966 bis 1969. Diese Große Koalition hatte sich damals vorgenommen, das Verhältniswahlrecht in Deutschland abzuschaffen und ein Mehrheitswahlrecht einzuführen. Aus diesem Vorhaben wurde bekanntlich nichts. Aus Schmidts Sicht scheiterte die Änderung des Wahlrechts aus drei Gründen, einem offen benannten und einem „verdeckt bleibenden“, und einem „insgeheimen“ wie es er es nannte.
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Das „Kartell der Mittelmäßigkeit“ wahrt den Status quo
Offen geredet wurde über den Umstand, dass bei nur einem Mandat je Wahlkreis alle Stimmen unter den Tisch fallen, die nicht dem Sieger in dem Wahlkreis galten. Das sei sowohl bei Union als auch in der SPD als „Ungerechtigkeit“ empfunden worden. Verdeckt blieb als Motiv die „Besorgnis“ jener Abgeordneten, die über Landeslisten in den Bundestag gekommen waren, es bei einem Mehrheitswahlrecht nicht mehr ins Parlament zu schaffen. Und „insgeheim“ sei es bei beiden Fraktionen auch darum gegangen, die FDP „durch das bisherige Verhältniswahlrecht am Leben zu lassen“, weil beide auf eine spätere Koalition mit den Liberalen spekuliert hätten.
Dann der entscheidende, wertende Absatz: „Aus großem Abstand muss ich persönlich immer noch bedauern, dass wir beim Verhältniswahlrecht geblieben sind“, urteilte der Altkanzler, denn inzwischen hat das Verhältniswahlrecht uns sogar fünf Fraktionen beschert; das heißt: Wir sind beinahe wieder da, wo wir 1949 angefangen haben.“
Die Fragmentarisierung des Parlaments könnte nun sogar noch weitergehen. Die Anzahl der Parteien, die es in den Bundestag schaffen könnten, hat sich noch mal erweitert. Man könnte also aus dem schmidtschen Grundansatz zu dem Ergebnis kommen, dass das Mehrheitswahlrecht heutzutage noch dringender kommen müsse als 1966 und 40 Jahre später bei Schmidts Auftritt in der SPD-Fraktion.
Das ist aber nicht der entscheidende Grund dafür, dass mittlerweile alle Parteien das Mehrheitswahlrecht ablehnen. Entscheidender ist ein Grund, über den nie gesprochen wird: Das „Kartell der Mittelmäßigkeit“ (wie Gerhard Schröder einmal herzhaft seine Fraktion nannte) konserviert den Status quo, weil es durch das Mehrheitswahlrecht in seiner Existenz bedroht wäre. Hinterzimmer und die dort stattfindenden Kungelrunden wären nicht mehr der Ort der politischen Auseinandersetzung und der Ort, an dem über politische Karrieren entschieden wird. Stattdessen wäre einzig und allein der Wahlkreis die politische Arena. Vor den Augen des Wahlvolkes müssten die Gladiatoren der Parteien ihren Wettkampf austragen, auf dass der Beste gewinnen möge.
Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte politische Kultur des Landes. Sie würde gewinnen dabei. Der politische Wettstreit auf der Agora, also buchstäblich den Marktplätzen der Republik, wird aufgewertet, weil nur er zum Erfolg führt.
Dieser Gewinn an politischer Kultur hat einen Preis: Das Mehrheitswahlrecht ist nicht so gerecht wie das Verhältniswahlrecht. Das stimmt. Daran kann man nicht vorbeireden. Aber Deutschland würde nicht vom Pfad der Demokratie abkommen. Die Briten leben gut mit dem Mehrheitswahlrecht (es hat ihnen derzeit sogar eine Koalition beschert), niemand könnte ernsthaft infrage stellen, dass auf der Insel die Demokratie zu Hause ist oder dass diese dort durch das Wahlsystem gefährdet wäre.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es nach dem 22. September wieder zu einer Großen Koalition kommt wie zu Schmidts Zeiten, ist relativ groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass es abermals nicht zu einer Wahlrechtsänderung kommt, leider auch.
Zum einen werden die beiden Neo-Parteien AfD und Piraten dafür sorgen, dass das Kuchenstück bei den „Sonstigen Parteien“ dieses Mal so groß wie noch nie wird. Eine Wahlrechtsreform würde also nach kalter Rache der Mächtigen an den Underdogs aussehen. Zum anderen werden dieselben offen benannten und verdeckt bleibenden und insgeheimen Gründe zu hören sein, wie vor viereinhalb Jahrzehnten.
Selbst wenn sich im Bundestag eine Mehrheit fände, würde ein neues Wahlrecht an den Bundesländern scheitern. Den Föderalismus hat das fragmentierte Parteiensystem bereits fest im Griff. Im Bundesrat haben Union und SPD- anders als zwischen 1966 und 1969 keine Mehrheit mehr.
Richtig bliebe das Mehrheitswahlrecht dennoch. Richtiger als Rauchen an Orten mit Rauchverbot.
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Wer für das Mehrheitswahlrecht ist, kann nicht rechnen! Dass Mehrheitswahlrecht verfälscht den Wählerwillen. In der Geschichte der USA hat es schon mehrere Beispiele gegeben. Das Mehrheitswahlrecht ist undemokratisch. Die nächste Stufe wären Einheitslicsen wie in der DDR.
Die Frage nach Pro und Contra Mehrheitswahlrecht ist keine Frage der politischen Meinung, sondern einzig eine Frage primitiven Rechnens! Man braucht nur den Dreisatz zu können, um einzusehen, dass das Mehrheitswahlrecht den Wählerwillen verfälscht! Es gibt in der Geschichte der Präsidentschaftswahlen der USA (auch Mehrheitswahlrecht), dass Präsitenten die Wahl gewonnen haben, die NICHT die Mehrheit der Wählerstimmen hatten.
Ein Schritt weiter als das Mehrheitswahlrecht wären die Listen bei den Wahlen in der DDR!