Sonnenuntergang auf Mallorca / dpa

Selbstbestimmtes Sterben - Eine Frage der Würde

Für selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland die Betreuung durch Fachpersonal notwendig. Eine Klage dagegen wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Moment des Abschieds darf also weiterhin nicht im intimsten Kreis stattfinden.

Autoreninfo

Gideon Böss ist Roman- und Sachbuchautor und hat unter anderem über Religionen in Deutschland und Glücksversprechen im Kapitalismus geschrieben.

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Der britische Bestsellerautor Terry Pratchett erhielt im Jahr 2007 die erschütternde Nachricht, an einer frühen und zugleich aggressiven Form von Alzheimer zu leiden. Damals war er 59 Jahre alt und sollte in den ihm verbliebenen Jahren zu einem Aktivisten für das selbstbestimmte Sterben werden.

Anders ausgedrückt: Er musste die kostbare und wenige Zeit, die er noch hatte, damit verschwenden, für eben dieses Recht zu kämpfen. Ein todkranker Mensch, der sich in der letzten Phase seines Daseins mit Behörden und Gerichten streiten muss, ob er gehen darf oder nicht. Das ist sicherlich nicht das würdige Ende, das sich ein Mensch wünscht. Dabei hatte Pratchett eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie er sich aus diesem Leben verabschieden wollte. In einem BBC-Interview wenige Monate vor seinem Tod erklärte er im Jahr 2014:  

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Hans Jürgen Wienroth | Sa., 18. November 2023 - 15:13

Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt und damit das Recht VERWALTET. Es sagte, dass es für jeden möglich sei, Hilfe durch Dritte beim selbstbestimmten Sterben zu erhalten. Ist das wirklich so oder muss man lange suchen, bis man einen zugelassenen „Sterbebegleiter“ findet? Bekommt dieser dann auch die Medikamente (z. B. Pentobarbital wie es für Tiere angewandt wird), die für ein schmerzfreies, würdevolles sterben nötig sind? Gibt das Bundesamt für Arzneimittel dieses Medikament (zumindest an die behandelnden Ärzte) inzwischen zur Anwendung beim Menschen frei? Haben sich die Richter von all dem überzeugt oder glauben sie nur, dass es möglich ist? Ich habe da an vielen Stellen meine Zweifel.

Heidemarie Heim | Sa., 18. November 2023 - 17:29

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

Mir ist das Thema im Moment zu schwer geehrter Herr Wienroth! Wir sollen zwar nicht verlinken, doch ich fand die bis dato noch unklare Rechtslage für diese Art "passiver" (Einnahme des z.B. in Wasser gelösten Pentobarbital Natrium eigenständig durch den Sterbewilligen) sowie die vom Gericht benannten Optionen (einen Arzt finden, der bereit ist alternative todbringende Mittel/Medikamente "aktiv" zu verabreichen oder bereitzustellen) auf WDR Urteil:" Kein Recht auf Gift vom Staat" unter WDR Nachrichten:" Urteil: "Todkranke haben kein Recht auf Medikament für Sterbehilfe" Stand vom 07.11.2023. Im Beitrag werden alle Fragen beantwortet und Versäumnisse seitens des Gesetzgebers erwähnt, was die Grundlagen zu z.B. Rezept/Abgabe des Mittels betrifft weswegen die Urteile
ausfallen wie bisher. MfG

Ernst-Günther Konrad | So., 19. November 2023 - 07:21

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

Sie legen mit Ihren Fragen den Finger in die Wunde. Ein Verwaltungsgericht urteilt immer nur nach zunächst formellen Recht. Sachinhaltlich nur dann, wenn sich eine Rechtsfrage nicht durch formelle Fehler entscheiden lassen. Menschlichkeit und Gefühle, die Würde eines Menschen wird in keinem Rechtsgebiet berücksichtigt. Ließe sich das wirklich nur ändern, wenn man das Gesetz selbst formell ändert? Zumindest kann man Maschinenmedizin verhindern, mit einer entsprechenden Patientenverfügung.

Karl-Heinz Weiß | So., 19. November 2023 - 10:16

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

@Herr Wienroth, Ihre Anmerkungen sind absolut zutreffend. Warum gewichtet das Bundesverwaltungsgericht die "Missbrauchsgefahr" derart hoch ? Die Erfahrungen in der Schweiz sind nach meinem Informationsstand andere. Der Erwerb von Drogen zum Eigengebrauch ist in Deutschland frei von Hindernissen, obwohl zur Eigengefährdung hier noch der Aspekt der aktiven Förderung der Geldwäsche und Organisierten Kriminalität hinzukommt.

Naumanna | Sa., 18. November 2023 - 17:21

Friedrich II hatte immer eine Opiumkugel bei sich, um bei Bedarf schmerzfrei vom Leben in den Tod kommen zu können. Zum Glück hat er sie nie anwenden müssen. Ich verstehe nicht, warum Menschen hierzulande am würdevollen Sterben gehindert werden. Wieso kann das nicht im Familienkreis geschehen? Völlig unklar. Missbrauch ist kein Argument. Dann darf man ja nicht einmal en Messer verkaufen, das man zum Brotschneiden benutzen kann aber eben auch missbrauchen .... Warum kann ein alter Mensch, der gehen will, nicht in seinem Garten im Familienkreis sterben? Ich halte es für kriminell, alte Menschen zum Sterben ins Krankenhaus zu zwingen.

Gerhard Lenz | Sa., 18. November 2023 - 17:35

Wer reklamiert dieses Mal die "Bevormundung" durch DIE DA OBEN? Kaum einer. Dem mündigen Bürger traut man zwar zu, das richtige (oder falsche) Auto zu kaufen, die umweltfreundliche (der stinkenden und die Luft verpestenden) Heizung vorzuziehen oder die Kinder alleine (statt in der "sozialistischen" Kita) zu erziehen. Da macht man reichlich Palaver, da muss man doch das Recht des Einzelnen und seine Freiheit respektieren!
Wer jedoch an einer schweren Krankheit leidet und sich entschieden hat, aus dem Leben zu scheiden, der ist nicht völlig frei in der Wahl von Helfer und Mittel. Denn er könnte sich ja irren und irgendwelchen windigen Geschäftemachern auf den Leim gehen!

Ein Irrtum, der ihm ja sonst angeblich kaum passieren kann, siehe oben.

Wo sind sie denn jetzt, jene, die ständig über "Bevormundung" meckern?
Sehr, sehr still sind sie. Oder haben dieses Mal nichts dagegen einzuwenden, wie z.B. auch beim Thema Abtreibung.
Das riecht nach moralinsaurer Heuchelei, und zwar kräftigst.

Und meckere was selten vorkommt wie Sie wissen werter Herr Lenz diesmal auch nicht über Ihren Kommentar! Doch wenn Sie das Thema unbedingt wieder unter parteipolitischen Gesichtspunkten abhandeln möchten, wohlan. Dabei möchte ich vorausschicken, das ich eine Befürworterin der humanitären Sterbehilfe wie sie oben im Beitrag gefordert wird bin. Vor allen Dingen mit der Freiheit des Individuums den Zeitpunkt selbst zu bestimmen sowie seinen Abschied von dieser Welt und seinen Lieben so zu gestalten wie er, sie es sich wünschen. Persönlich habe ich innerhalb meines Berufslebens und auch privat schon zu viel Elend gesehen und erlebt hinsichtlich Krankheit und damit verbundener Würde und vor allem anderen einer verbliebenen Lebensqualität, um irgend einem schwerst o. unheilbar
Erkrankten den von ihm geäußerten Wunsch nach eigener Beendigung seines Leidensweges zu verweigern. Was das politische Wegducken/Versagen betrifft, so scherten sich weder Herr Spahn noch die jetzige Regierung darum! FG

Martin Schulze | So., 19. November 2023 - 20:17

….zeigt sich auch im Umgang mit Anderen, und ich finde es ganz generell würdelos, andere zu verpflichten, für den eigenen Wunschtod sorgen zu müssen. Was für eine Zumutung! Einfach aufhören zu essen. So würde ich das machen. Mein Tod ist meine Sache, nicht die (liebevolle) Verpflichtung anderer.

Ronald Lehmann | Mo., 20. November 2023 - 00:44

Die Macht will so gerecht, so (Links)-Solidarisch & all umfassend bei allen Themen alles geregelt bekommen, aber

wie seit der Gründung der Kirche oder der Gewerkschaften, oder des Sozialismus selbst mit seinen linksgedrillten Geist

==> um so mehr man gutes will, um so mehr entstehen Dogmen, Verbote, Manifestationen mit ihren Verordnungen/ Richtlinien/ Gesetze,

die alles andere bewirken, aber nicht das, wofür diese entstanden sind

& um so stärker geht leider der Schuss nach hinten los & das Übel, was man eigentlich bekämpfen wollte, wuchs wie ein Hefepilz

Und das schlimme daran
Der Mensch wird von seinen Verstand, seiner Familie, von der Sippe überhaupt, aber auch von seiner Seele selbst her immer mehr entkoppelt

& wir entfernen uns dadurch immer mehr, was eigentlich die Stärke wie die Einzigartigkeit des Menschen & des Schöpfers Werk ausmacht

& WARUM?
weil die Macht vergessen hat, dass sie dem Volke zu dienen hat, denn sonst hätten wir bei einer Monarchie bleiben können
=> Effektiver