- Migranten unter Generalverdacht
Die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft kocht nach dem Vorstoß der FDP erneut hoch. Aus Sicht von CDU und CSU ist sie eine Gefahr für innere Sicherheit und nationale Loyalität. Dabei gehört die Staatsangehörigkeit wie die Sprache und die Religion fest zur Persönlichkeit. Deshalb sollte in einem Einwanderungsland Platz für zwei Pässe sein. Ein Kommentar
Als Sohn einer Deutschen und eines Italieners besitze ich die doppelte Staatsbürgerschaft und kann mich glücklich schätzen. Anders als jährlich Zehntausende anderer Doppelstaatler muss ich mich nicht zwischen meinem italienischen und deutschen Pass entscheiden. Einerseits, weil beide Länder der EU angehören. Andererseits, weil ich das Produkt einer binationalen Partnerschaft bin und somit nach dem Abstammungsprinzip ein Recht auf beide Staatsangehörigkeiten habe.
Besonders die in Deutschland geborenen Kinder türkischer Migranten haben dieses Glück nicht. Sie sind Opfer des Optionsmodells aus dem Jahr 2000. Dieses ging aus einer ideologisch geführten Debatte hervor, die ihren Höhepunkt im hessischen Landtagswahlkampf 1999 fand. Die CDU beschwor wieder einmal den Untergang des Abendlandes und stellte die doppelte Staatsbürgerschaft unter Generalverdacht. Sie wurde kurzerhand als potenzieller Auslöser unkontrollierter Masseneinwanderung und massive Gefährdung der inneren Sicherheit angeprangert. Der Erfolg der CDU kostete die rot-grüne Bundesregierung die Mehrheit im Bundesrat und zwang sie zu einem faulen Kompromiss. Dieser zwingt 2013 insgesamt 3.316 junge Mitbürger, die das 23. Lebensjahr vollenden, eine ihrer Staatsangehörigkeiten abzugeben – und damit auch ihre Bürgerrechte. In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Betroffenen weiter steigen und ab 2018 werden jährlich mehr als 40.000 junge Doppelstaatler vor der Wahl stehen.
Doch wie soll man solch eine Wahl treffen? Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Meine Muttersprache ist Deutsch und abgesehen von einem kurzen Auslandsstudium habe ich immer in Deutschland gelebt. Und dennoch ist Italien ein wichtiger Teil meiner Identität. Ein großer Teil meiner Familie lebt dort und ich verbringe jeden Sommer in der Heimat meines Vaters. Auch das Wahlrecht, das ich vor wenigen Tagen per Briefwahl wahrgenommen habe, möchte ich nicht missen. Auf die Frage, ob ich Deutscher oder Italiener bin, halte ich es mit Goethe: „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.“
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2011 in der Bundesrepublik 1,5 Millionen Deutsche, die eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Ihnen geht es wahrscheinlich ähnlich wie mir. Wie soll man sich zwischen der Heimat der Eltern, der Familie, den kulturellen Wurzeln und dem eigenen Lebensmittelpunkt entscheiden?
Die viel wichtigere Frage lautet jedoch: Warum?
Große Vorteile ergeben sich aus einer doppelten Staatsbürgerschaft abgesehen vom Wahlrecht in beiden Staaten nämlich nicht. Die meisten möglichen Konflikte sind durch bilaterale Verträge längst ausgeschlossen. So half mir mein italienischer Pass nicht, die (damals noch existierende) deutsche Wehrpflicht zu umgehen, obwohl diese in Italien bereits abgeschafft war. Denn im Zweifelsfall gilt: Lebe ich in Deutschland, hat das deutsche Recht Vorrang.
Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD), der in seinem Bezirk zweifellos nah an dem Problem dran ist, behauptete kürzlich, die Mehrstaatlichkeit erleichtere die Kriminalität. Zwei Pässe als Schutz vor Strafverfolgung? Das klingt nur wenig schlüssig. Denn viele Staaten haben die Auslieferung von Straftätern bereits vertraglich untereinander geregelt. Hunderttausende Bürger sollten nicht darunter leiden, dass sich Deutschland und Drittstaaten wie die Türkei nicht auf diplomatischem Wege über die Auslieferung von wenigen schwarzen Schafen einigen können.
Auch die häufig angeführte Befürchtung, Straftäter mit doppelter Staatsangehörigkeit könnten nicht mehr abgeschoben werden, verliert bei genauer Betrachtung sehr schnell an Relevanz. Denn auch Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland haben, können nur in Ausnahmefällen ausgewiesen werden. Die Position dieser „faktischen Inländer“ wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht gestärkt, so dass eine Abschiebung ohnehin kaum möglich ist. Das Bundesinnenministerium hat 2009 ebenfalls bestätigt, dass durch die Mehrstaatlichkeit keine besonderen Probleme entstanden seien.
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Kritiker unterstellen Doppelstaatlern immer wieder eine geringere Loyalität der Bundesrepublik gegenüber. SPD-Chef Sigmar Gabriel bezeichnete diese Befürchtung kürzlich richtigerweise als „blanken Unfug“. Vergessen wird allerdings immer wieder, dass es schon jetzt mehr Ausnahmen als Regelfälle gibt. Denn nicht nur EU-Bürger dürfen ihren zweiten Pass behalten. Auch Bürger von Staaten wie Afghanistan, Iran oder Marokko, die eine Abgabe der Staatsbürgerschaft nicht erlauben, erhalten problemlos die doppelte Staatsbürgerschaft.
Innenminister Friedrich hat kürzlich verkünden lassen, dass sich jeder, der in Deutschland leben will, klar zum Land bekennen müsse und eine doppelte Staatsbürgerschaft zu Loyalitätskonflikten führe. Doch wie vertragen sich Loyalitätskonflikte und der Posten eines Ministerpräsidenten? Über David McAllisters britischen Pass hat sich in der Union zumindest noch niemand öffentlich beklagt. Und auch Miroslav Kloses Tore für die Fußball-Nationalmannschaft werden nicht weniger bejubelt, nur weil der Angreifer auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzt. Geht es aber um Migranten oder Nachfahren von Migranten mit muslimischen Hintergrund, ist das Geschrei groß. Einwanderung, Terrorismus, Kriminalität: alles wird in einen Topf geworfen und am Ende scheint es, die deutsche Demokratie stünde kurz vor ihrem Ende.
Diese ungleiche Behandlung von Italienern und Türken, Iranern und Vietnamesen stellt eine Ungerechtigkeit dar, die nicht nur von Migrantenvertretern scharf kritisiert wird. Markus Löning (FDP), Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, bezeichnete es als falsch, dass junge Türken, die in Deutschland geboren und aufgewachsen seien, schlechter gestellt würden als andere Bürger mit Migrationshintergrund, und spricht sich offen für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts aus. Bleibt die Union bei ihren Argumenten, wäre es aus ihrer Sicht nur konsequent, die Mehrstaatlichkeit generell zu verbieten. Italiener, Briten, Afghanen und Iraner müssten sich entscheiden und es würde zumindest dem Prinzip der Gleichheit genüge getan.
Das Thema ist jedoch viel komplexer. In einem Land, in dem etwa 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben – ob man es nun Einwanderungsland nennt oder nicht – würde sich ein klares Zeichen der Akzeptanz deutlich positiver auf das Verhältnis zum Staat auswirken. Ein Deutschland, das die Multikulturalität seiner Bürger nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten anerkennt, kann seinerseits auf eine größere Akzeptanz bauen. Die Aussage von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, die deutsche Staatsbürgerschaft sei kein „Ramschartikel, den man billig verscherbelt“, geht daher in die völlig falsche Richtung.
Denn obwohl sich nach einer Untersuchung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 88 Prozent der Optionspflichtigen für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden würden, sagt dies nichts über die wirkliche Identifikation mit der Bundesrepublik aus. Eine erzwungene Entscheidung, die oft aus rein praktischen Erwägungen getroffen wird, kann alleine kein Gefühl der Zugehörigkeit erzeugen.
Ob Deutsche, Deutsch-Italiener oder Deutsch-Türken, die Staatsbürgerschaft gehört zu unserer Identität. Wie die Sprache und die Religion ist sie ein wichtiger Teil unserer Persönlichkeit und hat vor allem einen privaten Wert. Müsste ich die schwierige Wahl zwischen meinen beiden Pässen treffen, weiß ich, wie die Entscheidung ausfiele. Deutscher würde ich mich dadurch aber auch nicht fühlen. Hinzu kommt: Loyalität und Verbundenheit hängen nicht von einem Stück Papier ab.
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