klimakrise-klimanotstand-verfassungsgericht-fridays-for-future-klimawandel
Ein Fall für die Justiz? Gletscherschmelze in Chile als Folge des Klimawandels / picture alliance

Klimakrise - Wird die Freiheit auf dem Altar des Klimanotstands geopfert?

Die Niederlande haben es vorgemacht: Der Staat kann im Kampf gegen den Klimawandel zur Verantwortung gezogen werden. Ob das allerdings weniger die Abwendung der Klimakrise als viel mehr die Heraufbeschwörung einer Art Klimadiktatur zur Folge hat, bleibt offen.

Autoreninfo

Otto Depenheuer ist Professor für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosphie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Köln. 

So erreichen Sie Otto Depenheuer:

Der von immer mehr Städten, Gemeinden und Staaten sowie von 11.000 Wissenschaftlern ausgerufene „Klimanotstand“ macht seinem Namen alle Ehre: das Wort ist Tatbestand wie Programm gleichermaßen, verbindet Wahrheitsgewissheit mit Ausnahmedenken. Der Notstand erfordert sofortiges Handeln und die Wahrheit hat ihre eigene Logik: als (religiöse) Heilsgewissheit weist sie den Weg zum Himmel, als (wissenschaftliche) „Untergangsgewissheit“ den Weg zur Rettung der Menschheit.

Doch eine derartige Notstandsrhetorik ist ziemlich genau das Gegenteil eines Beitrags zur demokratischen Entscheidungsfindung: Demokratie und Wahrheit sind unüberbrückbare Gegensätze, nicht weil es keine Wahrheit geben könnte (jeder darf für sich Wahrheiten welcher Provenienz auch immer glauben und danach leben), sondern weil im Verfassungsstaat niemand das Recht hat, im Namen der Wahrheit über andere Menschen Herrschaft auszuüben. In einem auf Wahrheit gründenden Gemeinwesen sind alle Errungenschaften des modernen Staates obsolet: Menschenrechte, Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaat.

Dem moralischen Besserwisser hörig?

Stattdessen überführt die Demokratie subjektive Wahrheitsgewissheit in die ergebnisoffene Diskussion um die Wahrheit. Über den Tatbestand der Klimakrise, über die erforderliche Abwägung von Maßnahmen mit gegenläufigen Interessen entscheiden die Abgeordneten im Parlament als Vertreter des Volkes nach Mehrheit unter gleichzeitiger Übernahme politischer Verantwortung. Doch diese Errungenschaften des freiheitlichen Verfassungsstaates sind nicht in Stein gemeißelt: die „Trumpisierung“ der Politik gefährdet sie ebenso wie die penetrante Moralisierung von immer mehr politischen Diskussionen und Entscheidungen wie gegenwärtig in der Frage des Klimawandels.

Dies führt zu einem weithin gleichförmigen Meinungsklima, das die Andersdenkenden moralisch diskreditiert, während organisierte Klimaaktivisten die politische Tagesordnung bestimmen und der demokratisch legitimierten Politik nur mehr Vollstreckungsaufgaben zuweist. Selbst die Gewaltenteilung schlägt in dieser Notstandssituation Kapriolen: das Verfassungsgericht, eigentlich nur zum Schutz der Verfassung gegen deren Verletzung vorgesehen, soll richten, was der politische Prozess – nach Meinung der moralischen Besserwisser – nicht schafft.

Die Verantwortung beim Staat suchen

Tatsächlich hat der Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) der Niederlande auf Antrag einer Umweltstiftung den Staat verurteilt, bis Ende 2020 die Emissionen von Treibhausgasen um exakt 25 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Wenn das tatsächlich in der niederländischen Verfassung stehen sollte, dann könnte man versucht sein, auch im Grundgesetz nämliches zu finden. Das haben sich auch etliche Aktivisten gedacht und eine Klimaklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das ist natürlich ihr gutes Recht: jeder Bürger kann das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel anrufen, den Staat zu Maßnahmen zu verpflichten, Grundrechtsverletzungen seiner Bürger vorzubeugen und sie vor absehbaren Schäden zu bewahren. Das gilt für den Schutz des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums durch Umweltverschmutzungen, Flug und Verkehrslärm, Atomanlagen, Ausstoß von Stickoxiden etc. Solche Gefährdungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Grundrechtsverletzungen führen.

Die Wirksamkeit einer Klimaklage bleibt umstritten

In diesem Fall hat der Gesetzgeber die Risiken gefahrenträchtiger Handlungsweisen mit gegenläufigen Rechtsgütern abzuwägen und die bestmögliche Entscheidung zwischen den widerstreitenden Interessen zu treffen. Da Zukunftsprognosen ebenso wie Lösungsoptionen in der Regel fachlich wie politisch umstritten sind, kann die Verfassungsbeschwerde nur erfolgreich sein, wenn der Gesetzgeber in Ansehung einer unstreitig festgestellten Gefährdung prinzipiell untätig bleibt oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen trifft.

Bei einem 2%-Anteil Deutschlands an der weltweiten CO2-Verschmutzung würde ein solches Urteil das Weltklima offensichtlich auch nicht wirklich retten. 1998 hatte das Verfassungsgericht eine entsprechende Klage im Kontext des „Waldsterbens“ zwar nicht zur Entscheidung angenommen, aber seine Ablehnung umso ausführlicher begründet. Heute dürfte das Verfassungsgericht – dem politischen wie dem meteorologischen Klima verpflichtet – die Klimaklage zwar annehmen, seine Grundsätze erneut bekräftigen, aber wiederum den Staat nur verpflichten, alles zu tun, um eine Klimakatastrophe abzuwenden.

„Notstands“-Logik

Doch die Klimaklage könnte das Verfassungsgericht auch veranlassen, über seine bisherige zurückhaltende Rechtsprechung hinauszugehen. Denn wir leben nicht in normalen Zeiten, sondern in Notstandszeiten, in dem es über das „Überleben für den ganzen Kontinent“ (Merkel) geht. Der Begriff des Notstands hat nämlich seine eigene Logik: das wussten die 68er noch, als sie seinerzeit gegen die Notstandsgesetzgebung der Großen Koalition auf die Straße gingen.

Tatsächlich können den Worten sehr schnell Taten folgen, worauf in anderen Kontexten hinzuweisen sich Politiker und Journalisten gerne überbieten. Recht haben sie. Das gilt aber auch für das Wort „Notstand“. Man kann nicht jeden Tag den Klimanotstand ausrufen, ohne dass etwas passiert. Ab einem bestimmten „Kipppunkt“ wird die Rede vom Klimanotstand Ergebnisse sehen wollen. Man darf gespannt darauf sein, wann die ersten Klimaaktivisten die Geduld verlieren, den Rechtsgehorsam unter Berufung auf den Notstand aufkündigen und zur rettenden Tat schreiten nach dem Motto: Not kennt kein Gebot.

Die Niederlande als Vorbild?

Damit würden sie sich freilich in eine fatale Nachbarschaft begeben. Der Begriff „Notstand“ ist in Deutschland bis heute diskreditiert: er steht für Carl Schmitt, Faschismus und damit für das Böse schlechthin. Auch die deutsche Staatsrechtslehre perhorresziert bis heute weithin das Denken von der Ausnahme her, sieht im Ernstfall den verfassungsrechtlichen Beelzebub, weil die Ausrufung des Notstandes Tür und Tor öffnete zur Aushebelung des geltenden Rechtsstaates und seiner Freiheitsgarantien.

In diesen Kontext wird sich das Bundesverfassungsgericht natürlich nicht stellen wollen. Gleichwohl könnte es versucht sein, seinem niederländischen Pendant nachzueifern und einer aktiven Klimarettung konkrete Vorgaben zu machen oder sie gleich selbst anzuordnen. Undenkbar ist es jedenfalls nicht, denn schon seit längerem sind substantielle Verschiebungen im System der grundgesetzlichen Gewaltenteilung zu beobachten.

Verschiebung in der Gewaltenteilung

Insbesondere das Parlament wird seiner Rolle, politische Leitentscheidungen zu treffen, immer weniger gerecht. Es wartet lieber auf verbindliche Vorgaben „aus Brüssel“ oder „aus Karlsruhe“. Und die lassen sich nicht zweimal bitten, im Weg der Ersatzvornahme in die Rolle des Ersatzgesetzgebers zu schlüpfen. Inzwischen wird eine eigenständige Regulierungskompetenz der Gerichte zunehmend offensiv vertreten: wenn die parlamentarische Demokratie an Funktionsgrenzen stoße, müssten notgedrungen die anderen Staatsgewalten, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, korrigierend eingreifen.

Es steht nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Versuchung, als Korrektiv oder gar als Ersatz des demokratischen Prozesses zu agieren, nachgeben wird. Andernfalls könnte am Ende der Entwicklung gar – horribile dictu – ein „Notverordnungsrecht des Bundesverfassungsgerichts“ stehen, gleichsam als letztes Mittel, um die Klimakatastrophe doch noch abzuwenden und das Überleben der Menschheit in letzter Sekunde zu sichern.

Doch mit einem derartigen verfassungsgerichtlichen Aktionismus riskierte das Gericht die Entlegitimierung des Systems selbst, könnte doch dem Klimanotstand schnell die Klimadiktatur folgen. Auf diesen Weg zu geraten, darin besteht die Gefahr der Ausrufung auch eines nur symbolisch gemeinten „Klimanotstands“ durch staatliche Gewalten: die freie, offene Diskussion um den Tatbestand und die Bewältigung der Herausforderung auszuschalten, auf das die meteorologische Wahrheit obsiege. Freiheit und Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung würden auf dem Altar des Klimanotstands geopfert. Eine solche Abdankung westlicher Errungenschaften – das wäre wirklich eine politische Katastrophe.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Markus Michaelis | Di., 18. Februar 2020 - 16:57

Ein wichtiger Artikel. Wahrheit und unbedingte Notwendigkeit haben einige scharfe Widersprüche zu Demokratie und Verfassung.

Das geht in beide Richtungen. Einerseits kann man Demokratie und Verfassung nicht blind vergöttern. Zum Einen sind sie nur ein Streitrahmen (fast) ohne eigenen Inhalt, zum Anderen gibt es eben auch Wahrheiten und unbedingte Notwendigkeiten, die nicht wirklich Gegenstand einer demokratischen Findung sind.

Andererseits sind Demokratie und Verfassung tot, wenn jeder dauernd mit absoluten Wahrheiten und unbedingten Notwendigkeiten kommt und alle möglichen Inhalte unbedingt durch die Verfassung geregelt werden sollen.

Der Gegensatz wird auch so bleiben.

Schlecht für D ist, dass die Gesellschaft hier diesen Gegensatz oft nicht mehr wahrnehmen will. Man lebt so weit es geht in dem (tröstenden?) Glauben, dass Wahrheit, Demokratie und Verfassung sich ergänzende Bausteine zu "dem Einen" sind. Ein schlechter Ansatz in einer bunten Welt.

Carsten Wolff | Di., 18. Februar 2020 - 17:03

"Die Niederlande haben es vorgemacht: Der Staat kann im Kampf gegen den Klimawandel zur Verantwortung gezogen werden."

Die Niederlande sind ein wirklich gutes Beispiel für Heuchellei.
Der größte Emittent von Stickoxid in den Niederlanden ist nicht der Autoverkehr, sondern die Landwirtschaft - was aber wird jetzt aus kosmetischen Gründen zuerst reguliert?

Was würde es bedeuten, wenn die niederländische Regierung den weltweit zweitgrößten Exporteur landwirtschaftlicher Erzeugnisse einbremst, um die Emissionen in diesem Bereich zu senken?

Natürlich der Verlust von Arbeitsplätzen, weswegen man sich wieder mal den Autoverkehr als Übel von allem herausgreift, um diese Tatsache zu verschleiern.

Brigitte Simon | Di., 18. Februar 2020 - 23:50

Antwort auf von Carsten Wolff

Aus Herrn Depenheuers Artikel greife ich nur seine Entscheidungsfindung heraus. Er schreibt: "Demokratie und Wahrheit sind unüberbrückbare Gegensätze". Diese,
so seine Überzeugung, stimmt nicht. Eine Demokratie kann nur eine Demokratie
sein in Verbindung mit der Wahrheit.

Ernst-Günther Konrad | Di., 18. Februar 2020 - 17:36

Ich bin nicht davon überzeugt, dass das BVG die Klage annimmt. Sie selbst weisen ja bereits auf eine Klageabweisung aus 1998 hin und ob das BVG sich unbedingt dazu missbrauchen lassen will, die Arbeit der Politik zu übernehmen ist doch sehr fraglich.
Ich persönlich würde es dennoch begrüßen, wenn die Klage geprüft und vor allem etwas zu den angeblichen wissenschaftlichen Aussagen im Urteil mal eine grundsätzliche Aussage getroffen werden würde. Das sich das Klima ändert ist doch unbestritten. Die Frage ist, ob und in welchem Umfang wir Menschen dazu beitragen und wenn, in welcher Weise in D Handlungsbedarf besteht.
Ein entsprechendes klageabweisendes Urteil könnte evtl. helfen, die gesamte Diskussion öffentlich zu versachlichen und bloße hysterische Behauptungen und Umdeutungen endlich mal zu enttarnen. Vor allem aber, müsste sich das Gericht sodann auch mit den Klimakritikern auseinander setzen, was aktuell die Politik nicht tut. Schau mer mal.

Jürgen Keil | Di., 18. Februar 2020 - 19:07

„Es steht nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Versuchung, als Korrektiv oder gar als Ersatz des demokratischen Prozesses zu agieren, nachgeben wird.“ Werter Herr Depenheuer, das mag aktuell so sein. Aber andere Mehrheiten, andere Machtverhältnisse, andere Vorschläge, andere Verfassungsrichter, andere Urteile. Um mit „My fair Lady“ zu singen: „Es grünt so grün, wenn Notstandsblüten blühen.“

Bernd Muhlack | Di., 18. Februar 2020 - 19:19

Herr Prof. Dr. Depenheuer,
bitte sind Sie vorsichtig mit Äußerungen dieser Art!

Es mag sein, dass der "moralische Protest" bei juristischen Fakultäten eher überschaubar ist, jedoch kann auch dort der ein oder andere (intellektuell eher retardierte) Studierende etwas falsch, eher nicht verstehen.
Das Niederbrüllen, "Stören" ist ja wieder trendy, en vogue.

Das BVerfG als Ersatzgesetzgeber?
Das wird doch bereits seit langer Zeit diskutiert.
Die Ursache hierfür ist die zunehmende Inkompetenz der Regierung, des Parlaments.
Die "Blutsturzentscheidungen" unserer Kanzlerin befeuern diese Situation bis zum geht nicht mehr!

"Gute-Kita-G; Starke-FamilienG; Respektrente" etc.
Wenn ich das schon höre!
Dazu die Dauergrinserin Frau "Dr." Giffey.

Ich gehe davon aus, dass diese V-Beschwerde nicht angenommen werden wird.
Falls doch, wird sie (hoffentlich) wohlwollend als unbegründet zurück gewiesen.
Als Placebo an den Gesetzgeber einige mahnende Worte in punkto Plastik, Fleisch, Autos, KKWs &&&&

Dietrich Bomm | Di., 18. Februar 2020 - 19:41

mit den derzeitigen politischen Akteuren nicht verhindern.
Auch die Verhinderung von Vulkanausbrüchen kann das BVG nicht als Auftrag an Politiker erteilen, verpflichtende Maßnahmen umzusetzen. Es ist absurd.
Es gilt die geologische Forschung: 1991 hat der Vulkan Pinatubo in Indonesien an vier Tagen soviel CO2 ausgestoßen wie die gesamte Menschheit- seit es Menschen gibt! Kürzlich waren wieder Ausbrüche in Indonesien und Neuseeland.
Also wird der Notstand alleine wegen CO2- Vulkanausbrüche auf Dauer ausgerufen und Demokratie verhindert, was vielen Klimahysterikern und Politikern sehr gefällt.

Inge Meier | Di., 18. Februar 2020 - 22:57

Ausgezeichneter Artikel. So wie die Klimakrise aufgeheizt wird, könnten Notstandsverordnungen leicht zu einem Trojanischen Pferd für radikale Kräfte werden, welche mit Umwelt und Klima sonst wenig am Hut haben.

Stefan Jurisch | Mi., 19. Februar 2020 - 07:59

ganz böse aufstoßen. Unsere Regierungen sind gerade dabei, ganze Wirtschaftszweige zu vernichten, Freiheiten der Menschen über Gebühr einzuschränken und weitere Dinge zu tun, die man im Sinne der Demokratie durchaus als zweifelhaft sehen kann. Ich behaupte, dass der Klimanotstand keine Symbolik bleiben sondern weithin tatsächlich genutzt (man könnte auch "missbraucht" sagen) werden wird, um uns weiter an die Kandare zu nehmen und finanziell auszupressen. Ich behaupte aber auch, dass dieser Schuss irgendwann nach hinten losgehen wird, wenn sich die Menschen auflehnen.
Nicht in Deutschland, denn wenn wir hier eine Fähigkeit über die Geschichte behalten haben, dann ist es die Hörigkeit gegenüber den Oberen. Für uns wird das bedeuten, dass wir uns weiter und weiter aus der modernen Welt verabschieden und uns zur Lachnummer der Welt degradieren. Die sind wir ja ohnehin schon, wenn man bedenkt, dass - nur dieses Beispiel - selbst afrikanische Staaten bessere Netzabdeckung haben als wir...

Armin Latell | Mi., 19. Februar 2020 - 09:34

der die Klimahysterie und ihre Konsequenzen auch einmal aus einer anderen Perspektive analysiert. Danke dafür. Das Schlimme ist, dass im Zuge dieser politischen und gesellschaftlichen Apokalypse alles möglich ist, nichts mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Zumal mittlerweile auch Richter am Bundesverfassungsgericht, die genau von diesen Reitern der Apokalypse auch noch gewählt werden, meinungspolitisch und damit nicht neutral in die Öffentlichkeit getreten sind. Man muss sich schon stark zusammennehmen, um ob dieser möglichen Folgen nicht in Panik zu verfallen.

Für mich 2 wichtige elementare Fragen:
1. Welche Auflagen sind für den Begriff "Klimanotstand" erforderlich?
2. Wer entscheidet dies? Ab wann beginnt der "Klimanotstand verbun-
den mit der Veröffentlichung?

Ich verfolge sehr intensiv die Apokalypse dieses hausgemachten Monsters.
Die Konzerne, Greenpeace und viele mehr entdeckten eine weltweit geld-
bringende milliardenschwere Kapitalnische. Greta Thunberg wurde Aktio-
närin, im höchsten Maße geschätzt und begehrt.
Der Kult "Klimanotstand" wird mittlerweile an der Börse bestimmt. Diese
bestimmen die Dauer der gebastelten Apokalypse. Die Politik ist gefordert.

Tomas Poth | Mi., 19. Februar 2020 - 21:55

Einfache Frage und schlichte Antwort: Alle Zeichen der "Klimareligiösität" sprechen dafür dass die Freiheit geopfert wird.

Fabian Schmitt | Mi., 20. Mai 2020 - 20:19

Damit sich die Diskussionslandschaft nicht in eine Wüste des Realitätsbezuges wird, möchte ich hier noch ein paar naturwissenschaftliche Erkenntnisse einstreuen. Wenn man sich als politisch denkender Mensch sucht von naturwissenschaftlichem Denken abzukoppeln, dann begibt man sich in einen dumpfen Echo Raum der Vergangenheit, des Halbwissens und in einen Elfenbeinturm von Rechtswissenschaften und politischen Theorien. Nur am Rande möchte man davon ahnen, von welchen Kipppunkten des sich als immer fragiler heraustellendes Weltklimas Atmossphärenphysiker ausgehen. Mit Kipppunkten drohen Ereignisse jenseits von 2°C die Risiken für humanitäre und ökologische Katastrophen darstellen. Wie damit umgehen, dass fahrlässig trotz besseren Wissens gehandelt wurde angesichts der Zerstörung des Korallenriffbioms weltweit? Wie damit umgehen, dass die Wissenschaft Fortschritte in der Attributionsforschung erzielt und es möglich wird Hurricanes einem Mangel an politischem Handeln zuzuordnen?