Ein Flüchtling sitzt am 13.03.2016 in Idomeni im Flüchtlingslager an der Grenze zwischen Griechenland und Mazedonien im Regen an einem Feuer.
Angela Merkel sagt nicht auf welcher Rechtsgrundlage sie die Entscheidung zur Grenzöffnung getroffen hat / picture alliance

Grenzöffnung für Flüchtlinge - Die Kanzlerin und das Recht

War die Grenzöffnung von 2015 verfassungswidrig? Die Kanzlerin steht weiterhin zu ihrem Schritt. Probleme könnten ihr jetzt ausgerechnet die Hausjuristen des Bundestages bereiten. Denn diese können keine Rechtsgrundlage für die Entscheidung erkennen

Autoreninfo

Dr. Klaus-Rüdiger Mai, geboren 1963, Schriftsteller und Historiker, verfasste historische Sachbücher, Biographien und Essays, sowie historische Romane. Sein Spezialgebiet ist die europäische Geschichte.

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Seit Angela Merkel im Jahr 2015 die Grenzen geöffnet hat und hunderttausende Flüchtlinge in kürzester Zeit nach Deutschland kamen und immer noch viele kommen und kommen werden, reißt die Debatte darüber nicht ab, ob die Bundeskanzlerin das Recht gebogen oder gar gebrochen hat. Die Debatte bekommt eine zusätzliche Relevanz, weil Mitglieder der Bundesregierung wie Aydan Özoguz der Meinung sind, dass wir unser Zusammenleben ständig neu auszuhandeln haben. Recht und Gesetz existieren aber gerade, damit wir unser Zusammenleben eben nicht ständig neu „aushandeln“ müssen. 

In seinem Rechtsgutachten kam der angesehene Verfassungsrechtler Udio di Fabio bereits im Jahr 2016 zu dem Schluss, dass der Bund „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ verpflichtet ist, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. Er stellte klar, dass zwar das Grundgesetz jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet, eine menschenwürdige Behandlung zusichert, aber das Grundgesetz garantiere nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. „Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich“, sagt di Fabio.

Keine erkennbare Rechtsgrundlage

Nun bekommt di Fabio Unterstützung durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken zu den rechtlichen Grundlagen der Einreiseverweigerung und Einreisegestattung stellen die Hausjuristen des Deutschen Bundestages die Rechtsgrundlagen dar, auf denen die im Herbst 2015 getroffenen Entscheidungen hätten beruhen müssen. Sie resümieren, dass es nach wie vor „unklar“ ist, ob die Ausnahmetatbestände des Asylgesetzes § 18 Absatz 4 Nr. 2 AsylG „als Grundlage für die Einreisegestattungen ab Ende August/Anfang September 2015 herangezogen wurde(n).“ Die Juristen kommen zu der bemerkenswerten Ansicht, dass die Rechtsgrundlage, nach der die Bundesregierung weitreichende Entscheidungen getroffen hat, nicht erkennbar ist. 

Selbst auf eine parlamentarische Anfrage antwortet die Bundesregierung schwammig und benennt die Rechtsgrundlage „gerade nicht“, wie es in der Ausarbeitung heißt. Obwohl es in der teilweise lückenhaften Gesetzgebung Festlegungen gibt, auf die sich die Bundesregierung durchaus hätte berufen können, vermeidet sie die Festlegung, denn dann müsste sie in die rechtliche Diskussion eintreten. So könnte sie sich auf das sogenannte Selbsteintrittsermessen im Kontext der Flüchtlingskrise berufen, wodurch die Mitgliedsländer die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren an sich ziehen können. Allerdings stößt das Selbsteintrittsermessen der Bundesregierung dort an Grenzen, „wo sie Migrationsbewegungen in einem Ausmaß kanalisierte bzw. potenzierte, das für andere Mitgliederstaaten nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwand zu bewältigen wäre“. Danach wäre eine kurzzeitige Grenzöffnung zur Entlastung Ungarns womöglich noch rechtlich vertretbar gewesen, aber nicht die Tatsache, dass die Bundesregierung die Grenzen weiterhin offen ließ und lässt. 

Das Parlament hätte befragt werden müssen

Deshalb kommt – und darin liegt die Brisanz der Studie – der Wissenschaftliche Dienst zu der Auffassung, dass „die pauschale und massenhafte Einreisegestattung nicht mehr vom  § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG gedeckt sein könnte“. Die Juristen schlussfolgern, dass eine so weitgehende Anordnung „einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf“. Der Gesetzgeber sei durch die „Wesentlichkeitslehre“, durch das „Demokratie- und Rechtstaatsprinzip“ „in grundlegenden normativen Bereichen“ verpflichtet, „alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“.

Im Klartext: Die Regierung hätte bei der Gestaltung der Einreisegestattung oder Verweigerung, die Entscheidung darüber dem Gesetzgeber, dem Parlament, vorlegen müssen, denn „die pauschale und massenhafte Einreisegestattung gegenüber Asylsuchenden mit so erheblichen Folgen für das Gemeinwesen“ überschreitet die „Wesentlichkeitsschwelle“. Weil der massenhafte Gebrauch der Einreisegestattung die Gesellschaft verändern und zu Integrationsproblemen führen kann, kommt eben dem Parlament die Entscheidung über die Begrenzung des Zuzugs von Ausländer zu. 

Argument der humanitären Verpflichtung

Die Bundesregierung äußert sich nicht konkret dazu, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Entscheidungen getroffen hat. Eine Entscheidung, die Deutschland drastisch verändern wird, wie es die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring Eckhart formulierte. Die Regierung hat nicht den Bundestag befragt und auf unklarer Rechtslage eigenmächtig entschieden. Und das in einer Angelegenheit, die gravierende soziale, wirtschaftliche, kulturelle Auswirkungen und einen signifikanten Verlust an innerer Sicherheit zur Folge hat. Sie hat es mit dem Argument der humanitären Verpflichtung begründet, das höchst zweifelhaft ist. Denn sie tat es unter Missachtung der „Grundrechtswesentlichkeit“, der „Langzeitwirkung“, der „gravierenden finanziellen Auswirkungen“ und „Auswirkungen auf das Gemeinwesen“. All die genannten Kriterien machen eine Beteiligung des Parlaments erforderlich. Dass diese Kriterien betroffen sind, belegt eine Äußerung des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäubles in einem Interview mit der Mainzer Allgemeinen Zeitung: „Das Flüchtlingsthema wird in den kommenden Jahren noch viel Geld kosten.“ 

Zu all dem hätte das Parlament also auf jeden Fall befragt werden müssen. Vielleicht sogar der Souverän, weil es sich um eine drastische, also grundlegende Veränderung dieses Landes handelt. 

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Walter Meiering | Fr., 22. September 2017 - 17:05

Ich bin ja kein Jurist, aber sollte man nicht zunächst auf das Grundgesetz schauen, denn das ist in seinem Asylparagraphen eindeutig:

Art 16a. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

und dem Allgemeinwohl verpflichtete Regierung, hätte die Rechtslage vorher prüfen und dementsprechend handeln müssen. Das ist nicht geschehen.
Ihr Hinweis auf GG Art. 16 ist auch für einen Nichtjuristen in seiner schlichten Klarheit, leicht verständlich. Die Ausführungen von Herrn di Fabio und Herrn Schachtschneider belegen, dass auch kompetenteste Juristen, erhebliche Zweifel angemeldet haben.
Übrig bleibt die Gewissheit, dass unsere 4. Gewalt und die parlamentarische Opposition versagt haben.
Inwiefern in der neuen Legislatur, der von der FDP ( und AfD) in Aussicht gestellte Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen wird, ist für mich der erste aber entscheidende Teil der Beweisaufnahme, für den Nachweis der Läuterung der neuen (?) FDP.
Darf ich weiter an das Gute und Wahre glauben oder versagt die FDP schon an der ersten Hürde?

wenn ich Sie ergänzen darf Herr Meiering.... Auch, das in den GEZ-Medien immer wieder angeführte Argument der Genfer Flüchtlingskonvention trifft wohl nicht zu.
Bin zwar auch Nichtjurist, aber dort steht etwas von "unmittelbar aus dem Gebiet kommen". Unmittelbar aus Syrien kommt aber niemand, schon gar nicht, wenn er gar kein Syrer sondern Nordafrikaner ist. Aber, wen interessiert schon das Recht, wenn man sich so wunderbar im "Ach wie bin ich doch gut" berauschen kann. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen 2.0 hat die Welt um uns herum aber sicher wenig Interesse.

Versagt hat der Gesetzgeber. Der gestattet einem einzelnen Politiker (dem Innenminister) in § 18 Abs 4 Nr 2 AsylG eindeutig: »Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.«
Das erzeugt nich nur einerseits Reibereien mit Art 16a Abs 2 GG, sondern gewährt auch der Exekutive unbeschränkte Ermessensvollmacht. Ich meine, ›politische Interessen‹ sind doch ein Freibrief für Willkürakte der Regierung. Recht hat die Kanzlerin also nicht gebrochen oder gebogen, weil die willkürliche Gewalt, die man für die Verwaltungsbehörden in diesem Gesetz legalisiert hat, nichts mit Recht zu tun hat.

Rudolf Stein | Fr., 22. September 2017 - 17:14

Da haben gerade die Richtigen die Juristen um Rat gefragt. Die Roten haben doch eigentlich gar nichts gegen die ethnische Umschichtung, die von der AM in Gang gesetzt wurde. Also, das kulturpolitische Ergebnis der Merkelschen Einzelentscheidung kann nicht die Ursache der juristischen Stichelei sein. Es ist reiner Wahlkampf. Der Versuch, mal so eben ein paar Stimmen für die Linken abzuzweigen.

Markus Werner | Fr., 22. September 2017 - 18:29

Der Schluss, zu dem der wissenschaftliche Dienst des BT kommt bildete schon länger die Argumentationsgrundlage derer, die die "Politik der offenen Grenzen" ablehnen.
Nun ist die zumindest Fragwürdigkeit des Merkel`schen Procederes quasi amtlich festgestellt.

Wenn in einem Rechtsstaat unklar ist, ob eine Handlung gesetzmäßig oder ungesetzlich war, ist die gerichtliche Klärung das Mittel der Wahl.

Nach meiner Kenntnis sind bisher sämtliche Versuche diesbezüglich (z.B. durch Anzeigen) im Sande verlaufen.
Die Tatsache, dass eine juristische Aufarbeitung auch zwei Jahre nach den Ereignissen noch nicht einmal ansatzweise erfolgt ist, muss für viele die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates in Frage stellen.
Es ist gut, dass zwei Parteien angekündigt haben, zu Vorgänge im nächsten Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu beantragen..

Jens Tebest | Fr., 22. September 2017 - 18:44

Das ist der wohl denkbar ungünstigste Zeitpunkt für dieses Paper geleaked zu werden. Aus Merkels Sicht...

Bei der AFD knallen die Korken, ich bin gespannt ob morgen weitere Medienhäuser neben der Welt und hier diesem Kommentar dieses Thema aufgreifen.

Heinrich Niklaus | Fr., 22. September 2017 - 19:22

Das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist am 24.05.2017, also vor vier Monaten!, abgeschlossen worden. Alleine auf diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

-Warum wird das Gutachten erst zwei Tage vor der Bundestagswahl veröffentlicht?

-Ist den Medien das Gutachten nicht bekannt gewesen oder hat man, obwohl das Gutachten bekannt war, nicht darüber berichtet, um die „Bundesbürger nicht zu verunsichern“?
- Warum hat die Partei die LINKE die, in wesentlichen Punkten, Nichtbeantwortung( auf welcher Rechtsgrundlage Grenzöffnungen) durch die Bundesregierung hingenommen, ohne in der Öffentlichkeit darüber zu protestieren.
Weitere Fragen ließen sich anschließen. Nun erhalten wir 2 Tage vor der Bundestagswahl ein vernichtendes Rechtsgutachten über die zweifelhafte Rechtstreue der Bundesregierung, Hinweise über eine Legislative, die ihren verfassungsgemäßen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist und Medien, die sich kaum darum kümmern.

Dimitri Gales | Fr., 22. September 2017 - 19:53

So ist es. Merkel hatte damals die Situation nicht im Griff, der österreichische Bundeskanzler übernahm die Führung. Man fürchtete ein gigantisches Migranten-Calais an der Grenze zu Österreich und unschöne Szenen. Aber man hätte handeln können und nicht Illegale ermutigen, sich auf den nach Europa zu machen - Merkel hat aber genau das gemacht. Ein Regierungschef hat als oberste Pflicht, von seinem Land Schaden und Nachteile fernzuhalten und zu garantieren, dass die geltenden Rechte eingehalten werden. Vielleicht ist dies in diesem Fall nicht gänzlich geschehen.

Ruth Teibold-Wagner | Fr., 22. September 2017 - 20:04

"Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen … verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.",

schreibt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio in seinem Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem”.

Der Bund dürfe zwar zur Sicherung der Staatsgrenze Hoheitsrechte an die Europäische Union übertragen, so di Fabio, „bleibt aber in der Gewährleistungsverantwortung für die wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet“.

Schreibt der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio.

Meine Meinung:

Ist Deutschland ein Staat oder ein Kasperletheater?

Karin Zeitz | Fr., 22. September 2017 - 20:13

das Ergebnis einen Bärendienst für die Linken darstellt. Nur Sarah Wagenknecht kann sich in ihrer Auffassung bestätigt sehen.

Reiner Bergmann | Fr., 22. September 2017 - 21:07

..könnten der Grund der Grenzöffnung sein. Diese Bilder wären über die Bildschirme weltweit geflimmert und unmittelbar mit der Kanzlerin in Verbindung gebracht worden. Da diese grundsätzlich bei anderen die Schuld sucht, wäre die Verantwortlichkeit hier allein bei der Kanzlerin gewesen. Unter dem Vorwand der Humanität traf diese dann die fatale Entscheidung. Begründungen wurden allerdings mehrere geliefert. Sie hört weder auf Islamkritiker aus den eigenen Reihen wie Abdel Samad, noch nimmt sie die Bedenken der Bevölkerung ernst. Ein Wunder , dass es nur zu Rufen wie, Merkel muss weg kommt, wenn man die Tragweite dieser Entscheidung bedenkt, welche ja praktisch von einer Person getroffen wurde. Und nicht nur diese. Demokratie ? Lächerlich..
"Die Getriebenen" sollten sehr bald für das was sie angerichtet haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Tomas Poth | Fr., 22. September 2017 - 21:14

In der nächsten Legislaturperiode wird es einen Untersuchungsausschuss dazu geben, spätestens dann wird Merkel den Rückzug antreten, sofern nicht schon das Wahlergebnis am Sonntag ihr einen Rückzug nahelegt.

Thomas Radl | Fr., 22. September 2017 - 22:07

Rechtsgrundlagen werden völlig überschätzt!
Ich behaupte mal, dieses Thema vor zwei, drei Wochen in die Öffentlichkeit gebracht hätte der AfD locker 2-3 Prozentpunkte mehr gebracht (Mehr wohl nicht, weil, wie eingangs erwähnt: Rechtsgrundlagen werden überschätzt!).
Da stellt sich mir die Frage, warum das erst zwei Tage vor der Wahl auf's Tapet kommt. Honi soit qui mal y pense?

Sven H. Schillings | Fr., 22. September 2017 - 23:36

Sowohl die FDP als auch die AfD haben bereits angekündigt, für den Fall des Einzuges in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Grenzöffnung durch Merkel zu beantragen. Dann dürfte es eng werden für Merkel.

Ralf Ehrhardt | Sa., 23. September 2017 - 01:14

Was interessiert die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel das Geschwätz (Rechtsgutachten) des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages?
Antwort: wie vieles andere; es interessiert sie überhaupt nicht!

- Solange das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof unisono jeden Rechts-, Gesetzes- und Verfassungsbruch auf irgendeine Weise für legitim und sogar legal erklären,

- solange Mainstreammedien, Gewerkschaften, Kirchen und die Mehrheit der Blockpolitiker diese Verstöße ebenfalls gutheißen,

- solange interessiert eine Angela Merkel ein unbedeutendes aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages einen feuchten Kehrricht.

Aber vielleicht hat ja der Ausgang der Bundestagswahl und die hoffentlich dann dritte Kraft (AfD) politische Möglichkeiten, um Frau Merkel Feuer unter dem H...... zu machen, z.B. die Beantragung eines Untersuchungsausschusses zur Rechtmäßigkeit des Merkel´schen Vorgehens (!)

Bernd Lehmann | Sa., 23. September 2017 - 01:20

In Amerika wird gegen den Präsidenten ermittelt, in Deutschland guckt man jahrelang den Rechtsbrüchen zu. Dieses Land hat fertig. Schlimmer als im Osten.

Peter Wagner | Sa., 23. September 2017 - 03:53

Angela Merkel sagt nicht auf welcher Rechtsgrundlage sie die Entscheidung zur Grenzöffnung getroffen hat.
Das wird sie auch nicht sagen! So wie es aussieht hat die Griechenland-Rettung, die Energiewende und die Grenzöffnung ihr Bauchgefühl entschieden!
Es ist nicht aus zu schließen, das ihrem Bauchgefühl eine Bauchlandung folgt!

Joost Verveen | Sa., 23. September 2017 - 05:23

Man muß doch kein Experte sein, um zu wissen, das es ungesetzlich ist, mal eben kurz 1 Million Ausländer ohne Pass ins Land zu lassen. Noch ungesetzlicher ist, sie dann lebenslänglich inkl. nachgeholter Familien auf Staatskosten durchzufüttern.

Marc Meyer | Sa., 23. September 2017 - 07:57

Dann war es eben illegal. Das ist unseren Politiern und Elite doch total egal. Die stehen doch ÜBER den Gesetzen.

Ich meine beim Euro scheren die sich einen Dreck umd Gesetze und Verträge.

Warum soll sich Merkel an Recht halten, in einer Demokratie wie Deutschland spielt doch Recht keine Rolle mehr, wenn es um Mitglieder der Elite geht.

Also ob Merkel sich auch nur einen Deut um dieses angebliche Problem kümmern wird.

Außerdem sagt ja jeder, dass es nicht anders ging, s wie beim Euro. Gesetze sind in Deutschland nichts mehr wert, was soll also die Aufregung, das ist doch das neue Deutschland wie es alle haben wollen. Here we go.

Erich Schmidheiny | Sa., 23. September 2017 - 08:16

Diese klare, politisch neutrale Beschreibung der Situation hat mich sehr beeindruckt, wäre diversen Politikern als Lektüre zu empfehlen. Haben es die Wähler auch begriffen?

Michael Murmurachi | Sa., 23. September 2017 - 08:51

AM hat den „Humanitären Imperativ“ als Begründung für Ihr Handeln angeführt, nicht Recht und Gesetz, oder gar Demokratie. Daran will ich AM messen und belegen, dass die Grundlage für ihr Handeln nur eine Lüge war.

Im August 2013 stiegen die Flüchtlings- und Vertriebenenzahlen innerhalb und außerhalb Syriens auf über 6‘800'000 Menschen, ohne die 2‘500‘000 Menschen die von den arabischen Golfstaaten aufgenommen wurden.Also gab es insgesamt mehr als 9 Millionen Flüchtlinge.

Gleichzeitig hat AM die Hilfszahlungen für die UN dramatisch verringert, ja sogar ausgesetzt.

Merkels Handel führte zu einer verantwortungslosen Verschlechterung der Lage der Flüchtlinge und dann auch zwangsläufig zum Menschenstrom nach Europa. AM hat durch ihr menschenverachtendes Handeln die Situation in Ungarn befördert.

Die Betrachtung der rechtlichen Grundlagen erübrigt sich, denn auch wenn ein Bruch von Gesetzten festgestellt würde, bliebe er folgenlos, wie anders sollte das auch ausgehen?

Anton Butz | Sa., 23. September 2017 - 08:59

... und ihr Alleingang - die "Herrschaft des Unrechts"!

Ab morgen ist sie im Recht, wenn die Wähler ihre Kreuze gemacht haben, die Mehrheit des deutschen Volkes ...

Christoph Rother | Sa., 23. September 2017 - 09:07

Man muss kein Jurist sein um fest zu stellen und zu realisieren, dass unsere BK A. Merkel mist gebaut hat unter dem wir Bundesbürger in den kommenden Jahrzehnten leiden werden. Basta! (lt. G. Schröder).
Helfen ja; aber geordnet und mit Kontrolle.

jürgen waldmann | Sa., 23. September 2017 - 09:07

Dass in einem Parlament , das von Parteien besetzt ist , die immer einer Meinung sind , Rechtsbrüche passieren , das haben wir gesehen . Opposition ist wichtig , die habe ich vermisst . Wenigstens sieht es heute , einen Tag vor der Neuwahl , besser aus , denn mit AfD und FDP erhalten wir wieder ein Parlament , das nach fragt und nach hakt . Der Parlamentspräsidenten ist das nicht aufgefallen , dass da etwas schief läuft , war ja sehr bequem !

Christa Maria Wallau | Sa., 23. September 2017 - 09:23

Wenn nicht bei dieser eminent wichtigen Entscheidung, Hunderttausende wildfremder
Menschen unkontrolliert ins Land zu lassen,
w a n n denn sonst m u ß zwangsläufig das Staats-Volk gefragt werden, zumindest in der Form seiner
Vertreter, also der Abgeordneten im Bundestag???

Mir ist schleierhaft, wie man das absolut eigenmächtige Verhalten der Bundesregierung
ab September 2015 überhaupt noch rechtfertigen will und zu können glaubt.

F a k t i s c h hat die Regierung nicht demokratisch, sondern diktatorisch gehandelt.
Das m u ß einen Untersuchungsausschuß nach sich
ziehen, sonst kann man die Kontrolle gleich ganz
abschaffen.

helmut armbruster | Sa., 23. September 2017 - 09:49

nachdem sie im Bundestag sein wird (wovon ich Samstag, 9:30h vor der Wahl ausgehe) und die neuen Möglichkeiten als Fraktion nutzen kann, zum Angriff auf die Kanzlerin überzugehen.
Sie kann die Frage der Rechtmäßigkeit zu einem massiven politischen Angriff auf die Etablierten und die Kanzlerin nutzen und diese dermaßen in die Enge treiben, dass sie nicht mehr wissen werden woher sie ihre Ausreden nehmen sollen.
Sie hat dabei den Vorteil, dass sie sich als Verteidigerin des Rechtsstaates profilieren kann. Sie hat die Chance die Etablierten zu diskreditieren und zu demaskieren und kann selbst dabei eigentlich nichts verlieren.
Wäre ich Afd, so ließe ich mir eine solche goldene Gelegenheit nicht entgehen.

André Oldenburg | Sa., 23. September 2017 - 10:25

Für die Bürger übersteigt die Entscheidung die Grenze für eine Million Menschen zu öffnen ohne wirklich zu wissen, wer diese Menschen sind, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers.
Wenn wir 3 Soldaten nach Mali schicken, dann wird der Bundestag gefragt, wenn wir eine Million Menschen reinlassen nicht?

Bernhard K. Kopp | Sa., 23. September 2017 - 10:41

Am 5. Oktober 2008 hat die Bundeskanzlerin, mit dem damaligen Finanzminister, vor den Fernsehkameras die Bankeinlagen garantiert. Das ist sowohl verfassungsrechtlich, als auch finanziell, eine Unmöglichkeit. Der Merkel'sche Allmachtsrausch dieses Augenblicks scheint zu beweisen, dass sich die Bundeskanzlerin, sozialpsychologisch, über der Verfassung und jedem Recht sieht. Die unkritische, emotionale Zustimmung breiter Bevölkerungskreise erledigt den liberalen, demokratischen Rechtsstaat. Zum Migrationsthema war es dann nicht anders.

Rolf Pohl | Sa., 23. September 2017 - 14:53

erklärt, ob Kanzlerin oder jemand anderes, es gab zu unkontrollierter Öffnung der Grenzen keine Alternative oder auch nur die Möglichkeit Kontrolle darüber zu behalten und auszuüben, dies dann wiederum über volle sech Monate, der sollte schon in der Lage sein die dafür gültige Rechtslage zu erläutern.

Frau Merkel jedenfalls, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, konnte und kann das nicht.

Arndt Schuster | Sa., 23. September 2017 - 14:56

Also hat die AfD doch recht, die Massenzuwanderung von 2015 bis heute war nur möglich, weil die Bundesregierung eine "Herrschaft des Unrechts"(Original CSU) etablierte. Was passiert? Senden die ÖR Brennpunkte oder "spezial"-Sendungen, um die Bürger über diesen überaus gravierenden Sachverhalt zu informieren. Machen die Tageszeitungen mit der Schlagzeile auf "Massenzuwanderung geschah ohne Rechtsgrundlage!"? Nein, nichts dergleichen. Ich habe heute früh eine Anfrage an die Tagesschau gerichtet, warum die Bürger über diesen Tatbestand nicht informiert werden. Mehr als eine Standardantwort habe ich bisher nicht bekommen.
"Lückenpresse" und tendenziöse Berichterstattung pur. Dem ZDF habe ich schon mitgeteilt, dass ich nicht mehr gewillt bin, ihre Nachrichtensendungen über mich ergehen zu lassen. Bei der ARD wird es ebenfalls bald soweit sein. Regierungsfernsehen braucht kein denkender Mensch!

Rudolf Bosse | Sa., 23. September 2017 - 15:02

Mir stellt sich die Frage, wozu es ein Parlament gibt, das handstreichartig von der Kanzlerin übergangen werden kann und warum es keine Möglichkeit hat, selbständig aktiv zu werden.

Joachim Fehr | Sa., 23. September 2017 - 15:07

Nach Recht und Gesetz bin ich bei Di Fabio. Mein Gefühl, meine innere Bereitschaft helfen zu müssen tickt etwas anders und kann sozusagen den Widerspruch nicht auflösen. Allerdings sagt meine Geist auch, die agierenden Minister des Inneren (zuständig für die lückenlose Erfassung) des Äußeren (zuständig für die Abstimmung mit unseren EU-Nachbarn) und der Justiz (zuständig für rechtsstaatliche Verfahren) reichlich überfordert auftraten. Weder ein Plan A noch ein Plan B war erkennbar. Rechtlosigkeit die Folge.

... meine innere Bereitschaft helfen zu müssen tickt etwas anders und kann sozusagen den Widerspruch nicht auflösen."
Dies Gefühl lieber Herr Fehr ist anständig und gut.

Bei näherem Hinsehen jedoch fiel auf, dass die Grenzöffnung der Kanzlerin, incl. Koalitionspartnern, im Spätsommer 2015 nicht nur für die 6-8 Tausend notleidenden Flüchtlinge auf dem Budapester Bahnhof galt, sondern sich unkontrolliert über rund sechs Monate hinweg fortsetzte.

Gisela Zabka | Sa., 23. September 2017 - 16:30

Für juristische Laien wie mich stellt sich das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste nicht so eindeutig dar, wie von Klaus-Rüdiger Mai und anderen beschrieben, es hält sich vielmehr über weite Strecken im Vagen auf. Da steht eben nicht die Feststellung, „dass eine so weitgehende Anordnung ,einer gesetzlichen Regelung oder einer parlamentarischen Zustimmung bedarf‘“, sondern: „Insoweit könnte man argumentieren, dass eine so weitgehende Anordnung ... einer parlamentarischen Zustimmung bedarf“, Konjunktiv, könnte man meinen, kann man vertreten, dass..., Fußnote 17: „Die Frage nach der Mitwirkung des Bundestages stellt sich nicht, wenn bereits eine unionsrechtliche Pflicht zur Einreisegestattung angenommen wird.“ Wurde eine unionsrechtliche Pflicht angenommen? Das „bliebe zu klären“, meinen die Gutachter. Nichts Genaues weiß man also nicht. Das Gutachten:

https://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/w…

Christine Sander | Sa., 23. September 2017 - 17:11

was solls? Wer soll die Kanzlerin vor das BVerfG ziehen? Und wie wird die Entscheidung sein? Nichts wird dabei herauskommen.

Heinrich Jäger | Sa., 23. September 2017 - 17:57

war illegal und ein Fehler .Nach nunmehr zwei Jahren kommen die Hausjuristen des Bundestages darauf das es hierfür keine Rechtsgrundlage gab ,dies war schon vor zwei Jahren bekannt .Was haben diese Damen und Herren die ganze Zeit gemacht Arbeitsverweigerung ? Sie müßten eigentlich entlassen werden.

PETER MECKEL | Sa., 23. September 2017 - 21:33

EIN RECHTSSTAAT OHNE RECHT - IST KEIN RECHTSSTAAT... liebe Bundeskanzlerin.
Der alte Spruch gilt auch leider in diesem in diesem speziellen Fall - "RECHT HABEN, HEISST NICHT RECHT BEKOMMEN"...
Die Staatsrechts-Professoren De Fabio und Papier sprachen dezidiert von Rechtsbruch ( MERKEL )!
wer bitte klagt dann mal und zwar vor Gericht ?
Ja, da hängen ja noch über 250.000 Klagen von Asylanten, kann dauern, keine Richter, Justiz am Ende, aber "wir schaffen das"...alles eingespart von der schwarzen Null und der Dame, der völlig der Durchblik abhanden gekommen ist, bitte nicht weitere 4 Jahre, ich habe fertig...

Karl Schlegel | Sa., 23. September 2017 - 21:38

Ja - !!!!!

Warum diskutiert man da überhaupt schon seit 2 Jahren, anstatt die Millionen Illegale schnellstens wieder heil nach Hause zu bringen? Brotzeit einpacken und "ab geht's"-!

Hartmut Fischer | Sa., 23. September 2017 - 22:42

Frau Merkel, die angeblich ja alles vom Ende her denkt, hat also entweder entsprechende Absichten wie in dem Text aufgezeigt, oder sie handelt irrational und willkürlich, bricht also in jedem Fall das Recht wie auch mit dem ESM und der Energievolte vulgo "-wende".
Sie handelt also weder demokratisch, was sich auch in ihrer Behauptung der "Alternativlosigkeit" ihrer Entscheidungen zeigt, noch in irgend einer Weise konsistent und damit nachhaltig für unseren Staat, sein Rechtssystem und die EU.
Vielmehr hat sie der EZB und Draghi eine demokratisch nicht legitimierte quasi diktatorische Rolle zur (nur vorübergehenden) "Rettung" des Euro bzw. seiner Mitgliedsstaaten vor der Pleite via quasi unbegrenzten Gelddruckens durch nicht-Einspruch ermöglicht, wodurch auch diese letztlich zum Untergang verurteilt sind.

Peter Teutenberg | So., 24. September 2017 - 07:36

Herr Mai hat auf der ganzen Linie "Recht".
Der deutsche Michel, in Gestalt von AM, hat's schlicht verpennt und versaubeutelt. Kurzfristige
Nothilfe wäre m.E. eine Aufgabe der Bundespolizei gewesen, IN Ungarn die Schutz in Deutschland begehrenden Flüchtlinge 100%ig zu identifizieren und, nach Ermessen, mit einem begrenzten Ausnahme- Aufenthaltsstatus zu versehen. Zusätzlich wäre ein Einreisestopp für "Migranten" aus den Balkan- und Maghreb-Staaten "vonnöten" gewesen. Wir brauchen eine Willkommenskultur für unseren eigenen Nachwuchs.
P.S. Die Gabriel-SPD hat genauso versagt wie AM

Juliana Keppelen | So., 24. September 2017 - 17:08

Antwort auf von Peter Teutenberg

Es ist die Aufgabe des Innenministers unsere Grenzen zu schützen und zu bestimmen wer in unser Land darf und wer nicht? Aber der brüstet sich mit Abschiebequoten und das Volk merkt noch nicht mal oder fragt noch nicht mal warum denn so viele Abgeschoben werden sollen denn das heißt doch, dass da grandiose Fehler bei der Einreise gemacht wurden und für die ist nun mal der Innenminister zuständig.

Hans Page | So., 24. September 2017 - 08:10

was jeder normal Denkende, der seine Ausbildung in den 70er Jahren genossen hat, auch gedacht und gefühlt hat, und sich sich nur gewundert hat, dass es damals nicht sofort einen Aufschrei in den Medien gab. Während ich Merkel und Grünen/Linken sogar zustehe, dass sie meinen mal das Gesetz brechen zu können, weil die Situation (aus ihrer Sichtweise) das so gebietet (Machthybris), so meine ich auch dass die Medien - mit kleinen Ausnahmen (Cicero, TE, einzelne in der FAZ) - komplett versagt haben, da sie diesen offensichtlichen und eklatanten Rechtsbruch nicht sofort thematisiert haben. Stattdessen haben die Medien eine irrsinnige Drohkulisse aufgebaut, gegenüber jedem der es wagte nicht gleichgeschaltet zu denken, und diese Drohkulisse ist ja schlimmer und nicht weniger geworden. Man denke nur an die unzähligen und unwidersprochenen Artikel in MSM ueber die neuen Nazis (=AFD). Hoffe nur dass diese Wahn ab morgen zu einem Ende kommt und sich alles wieder beruhigt. D2017 ist beängstigend.

Silas Loy | So., 24. September 2017 - 13:59

Warum hat in den vergangenen zwei Jahren nicht ein einziger Journalist und keine einzige Journalistin die Frage gestellt: "Was war die Rechtsgrundlage für die Einreise von über einer Million fremder Personen in unser Hoheitsgebiet?" Es hat sie wohl alle gar nicht interessiert.

Hellmut Wilde | So., 24. September 2017 - 15:42

Di Fabio hat schon im September 2015 in einem bemerkenswerten Artikel in der FAZ auf die Probleme von Merkels offenen Grenzen hingewiesen. Er warnte, dass "ein Staat, der die Disposition an seinen Grenzen aufgibt, zwar offen ist, aber auf Dauer kein Staat mehr bleiben wird". Zusammen mit Schachtschneiders detaillierter rechtlicher Analyse von Merkels Zuwanderungspolitik aus dem gleichen Monat war damit die heutige Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes längst vorweggenommen. Nur hat sich damals, ausser vielleicht Seehofer, kein Spitzenpolitiker oder Medium dafür interessiert.