Lockerung des Ausnahmezustandes Es fährt kein Zug zurück in die Normalität Normalität lässt sich nicht planen – insbesondere nicht von der Regierung. Wer aus dem Ausnahmezustand in den Alltag zurückfinden will, darf das nicht unter neuen Regeln tun. Zweifel und Dissens der Menschen sind notwendig, damit Freiheit und Demokratie bestehen bleiben. KOLUMNE: SCHÖNE AUSSICHT VON MATTHIAS HEITMANN
Grenzöffnung für Flüchtlinge : Die Kanzlerin und das Recht War die Grenzöffnung von 2015 verfassungswidrig? Die Kanzlerin steht weiterhin zu ihrem Schritt. Probleme könnten ihr jetzt ausgerechnet die Hausjuristen des Bundestages bereiten. Denn diese können keine Rechtsgrundlage für die Entscheidung erkennen VON KLAUS-RÜDIGER MAI