Besucher besichtigen den Plenarsaal des Bundestags im Rahmen der Feierlichkeiten zu „75 Jahre Grundgesetz“ / dpa

Karlsruhe entscheidet über Wahlrechtsreform - Die nächste Schlappe für die Ampel

Karlsruhe hat gesprochen: Der Bundestag wird künftig nicht mehr als 630 Mitglieder umfassen. Doch die von Rot-Grün-Gelb geplante Streichung der „Grundmandatsklausel“ wurde von den Verfassungsrichtern verworfen. Die gezielte Benachteiligung von CSU und Linkspartei ist verfassungswidrig.

Hugo Müller-Vogg

Autoreninfo

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

So erreichen Sie Hugo Müller-Vogg:

„Wir lassen uns doch von den Arschlöchern in Karlsruhe nicht unsere Politik kaputtmachen“, hatte einst SPD-Fraktionschef Herbert Wehner getobt, als die CSU wegen Willy Brandts Ostpolitik vor das Bundesverfassungsgericht zog. Was immer die Wahlrechtsexperten der Regierungsparteien – Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne), Konstantin Kuhle (FDP) – über die Verfassungsrichter denken mögen: Diese haben ihr Vorhaben gestoppt, per Wahlrecht die Chancen von zwei politischen Wettbewerben deutlich zu schmälern – die der CSU wie die der Linken. Denn es bleibt dabei: Wer bei der Bundestagswahl mindestens drei Direktmandate erringt, für den gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Auf der Basis dieser Grundmandatsklausel zog die Linke 2021 trotz magerer 4,9 Prozent mit 39 Abgeordneten in den Bundestag ein.

Die geplante Streichung der Grundmandatsklausel war aus Sicht des einstigen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble ein „verfassungsrechtlich wie staatspolitisch“ bedenklicher „Frontalangriff“ auf die CSU. Die hatte bei der letzten Bundestagswahl zwar 45 der 46 bayerischen Wahlkreise gewonnen, aber – umgerechnet auf den Bund – nur noch 5,17 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Noch etwas weniger, und die CSU wäre nach den Plänen der Ampel mit keinem einzigen Abgeordneten im Bundestag vertreten gewesen. Dagegen war die CSU ebenso wie das Land Bayern und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vors Verfassungsgericht gezogen – Arm in Arm ausgerechnet mit der Linken.

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Achim Koester | Di., 30. Juli 2024 - 10:07

Allerdings hege ich den Verdacht, wäre nicht auch die Linke von dem Direktmandatsausschluss betroffen, hätte das Gericht anders geurteilt.

Das ist mal ne steile These. Ist das Bundesverfassungsgericht so richtig unterwandert von linken Richtern oder reicht für so ein Urteil ein Abendessen mit Gysi?
Bitte klären Sie das Forum auf (Popcorn liegt bereit)!. :-)

Peter Sommerhalder | Di., 30. Juli 2024 - 10:25

nächste Schlappe für die Ampel“

Eigentlich unbedeutend, denn es geht trotzdem so weiter. Nach der Ampel dann halt vermutlich mit schwarz/grün...

Volker Naumann | Mi., 31. Juli 2024 - 17:22

Antwort auf von Peter Sommerhalder

Mit Sicherheit geht es weiter, aber wie es genau wirkt, zeigt uns
eventuell erst die nächste BT-Wahl in 14 Monaten.

Eine Reduzierung des Bundestages halte ich für sinnvoll, Ihre
Vorhersage schwarz/grün befürchte ich auch, aber trotzdem
gibt es noch Hoffnung auf die Variante ohne rot/grün/gelb.

MfG

Albert Schultheis | Di., 30. Juli 2024 - 10:26

Und jetzt müsst ihr was G'scheites sagen zu Faesers Versuch der Abschaffung der Meinungsfreiheit durch das Verbot des Mediums Compact!

Michael Klein | Di., 30. Juli 2024 - 10:58

Man muss wahrscheinlich Deutscher mit Leib und Seele sein um das in seiner Art einzigartig komplizierte Wahlrecht und die total schwachsinnige Grundmandatsklausel toll zu finden.

Bernd Windisch | Di., 30. Juli 2024 - 11:23

Das Ausgrenzungswort "Demokratische Parteien" hat sich in diesem Fall gegen die präferierten Parteien des Autors gewandt. Böse, böse. Die Gerichte mussten Recht sprechen.

In Sachen AFD wäre dieses Vorgehen wohl voll in Ordnung, da angeblich eine „undemokratische Partei“. Alle Funktions- und Mandatsträger der AFD sind durch freie und geheime Wahlen in ihre Ämter gekommen. Über die Aktivitäten des deutschen Geheimdienstes mit Linksdrall möchte man im besten Fall gnädig schweigen.

Den etablierten Parteien, allen voran die Ampel, sind, wie man sieht, zu allem fähig aber nur stark eingeschränkt zu gebrauchen.

Hano Woitek | Di., 30. Juli 2024 - 11:32

Bundesverfassungsgericht mal prüfen, ob das peinliche und dumme Denken der Regirungsparteien per se nicht verfassungswidrig ist.
Zumindest stellen sie mittlerweile eine schlimmere Gefahr für unser land dar als als Links- und Rechtsextreme in unserem Land. Sprich: AfD, Linke und SW...

Tomas Poth | Di., 30. Juli 2024 - 11:40

Ein Versuch des rotgrünen Misthaufens alles für sich zurecht zu biegen ist vorerst gescheitert.

Direktmandate dürfen allerdings nicht dazu mißbraucht werden, um eine Partei die an der 5% Hürde scheitert, dann entsprechend der erreichten Prozentzahl mit Mandaten zu versorgen. Das ist und bleibt der Fehler!
Nur die Direktmandate dieser Partei dürfen in den Bundestag.

Wilhelm Keyser | Di., 30. Juli 2024 - 11:54

Von den vielen Entscheidungsmöglichkeiten von vollständigem Canceln bis vollständigem Erhalt der Wahlrechtsreform hat das BVerfG eine Variante nahe am vollständigen Erhalt gewählt. Dabei hat es die für die Stärkung von Parteien bzw. Parteiapparaten wichtige Aufwertung der 2.-Stimme gehalten. Das geht zu Lasten des einzelnen Abgeordneten bzw. seines (Direkt-) Mandats. Das ist keine gute Nachricht, denn schon heute dominieren die Parteiapparate (-linien), und wie man sieht, nicht zum Vorteil des Landes. Früher hätte sich keine etablierte Partei getraut, träumerische und/oder spätpubertierende Studienabbrecher zu Vorsitzenden, Ministern etc. zu machen. Welche Grenzen zieht Karlsruhe noch den Parteien, die doch lediglich MITwirken sollen? Mir kommt das BVerfG nicht (mehr) unbefangen vor. Der von ihm durchgesetzte Erhalt des Grundmandats erscheint widersprüchlich, wird aber nicht genügen, die von den Parteien gekaperte Demokratie zu retten.

Ernst-Günther Konrad | Di., 30. Juli 2024 - 12:01

Wenn es um die Einschränkung unserer Freiheit geht hat das BVerfG bei Corona nicht so einen Weitblick gezeigt, wie bei dieser Entscheidung. Jedenfalls war sie klug und für mich richtig. Sich auf dieser Weise politische Konkurrenz vom Hals zu schaffen war doch offensichtlich. Das wird aber trotz der guten Entscheidung, des BT auf 630 Mandate zu beschränken nichts helfen. Diese Ampel wird weiterhin das BVerfG beschäftigen. Compact wird klagen und wie man weiter mit der AFD umgeht bleibt abzuwarten. Trotz einiger Forderungen, die AFD zu verbieten, scheint man noch zu zaudern. Zu groß ist die Angst, wie beim NPD-Verbot seinerzeit zu unterliegen. Und zwar wegen inhaltsloser und nicht bewiesener Behauptungen und konstruierter "Verfassungswidrigkeit". Da hat das Gericht den betroffenen Parteien nochmal der Ar.... gerettet. Bis zum nächsten Mal. Und ich bin mir sicher, die etablierten werden alles dran setzen, die AFD über eine Wahlrechtsreform, wenn es anders nicht geht, abzuschaffen.

Ich stimme Ihnen zu, Herr Konrad, so schlecht ist dieses Wahlrecht nach dem Urteil des BVerfG. nicht. Es wird immer von einer Herabwürdigung der Direktmandate geschrieben, so als wäre der Direktkandidat allen Bürgern persönlich bekannt. Ich habe unseren Kandidaten, Herrn Heil (SPD) nur einmal vor7 Jahren im Rahmen einer Wahlrunde gesehen. Die SPD ist nicht meine Partei, aber auch die anderen kenne ich nicht besser. Aufgestellt werden alle von der Partei, ob Direktkandidat oder „Landesliste“.

Ich war mir unsicher und habe auf Wikipedia nachgeschaut. Danach kommen zunächst die Direktkandidaten ins Parlament, es sei denn das Zweitstimmenergebnis gibt weniger Plätze her. Dann kommen nicht alle hinein, aber es kommt auch keiner der Landesliste rein! Das ist für mich eine Abwertung der Listenkandidaten, wenn dem so ist.

Die Grundmandatsklausel halte ich grundsätzlich für richtig.

Ich würde mir eine Einigung ALLER Parteien wüschen, dass dann nach GG nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann.

Stefan Jarzombek | Di., 30. Juli 2024 - 12:07

"Wenn das höchste deutsche Gericht dem Gesetzgeber bescheinigt, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten, ist das immer eine Niederlage für die Regierenden. Zugleich wird das notwendige Vertrauen der Bürger in die Politik beschädigt. Wer „Verfassungsbruch mit Ansage“ betreibt, dem wird man künftig mit (noch) mehr Misstrauen begegnen."
Da ging der Schuss mal wie so oft wenn Rot/Grün vor den Kadi ziehen müssen nach hinten los.
Recht so.
An Stelle von Friedrich Merz oder Markus Söder würde ich mir sehr genau überlegen, ob eine Zusammenarbeit mit Rot/Grün überhaupt jemals zu überdenken wäre.
Hier gehört die Brandmauer hin.

Marianne Bernstein | Di., 30. Juli 2024 - 12:32

Es wird damit zu einer Blockbildung kommen, die den Wähler noch demokratiemüder macht. Ich will einen Menschen wählen der mir Rechenschaft schuldig ist und nicht ein Parteiprogramm an das sich die Partei auch nicht hält.

Stefan Jarzombek | Di., 30. Juli 2024 - 15:02

Antwort auf von Marianne Bernstein

Solange sie eine Partei wählen,die sich auf eine Klüngelschaft mit Rot/Grün einlässt,werden sie ihren Wunsch getrost bei Seite legen können.
Sie sollten sich besser eine echte Alternative für Deutschland überlegen.
MfG

Gerhard Lenz | Di., 30. Juli 2024 - 12:47

hat die Ampel durchaus errungen, was widerum einer Schlappe für die CSU gleichkommt.

Ausgleichs- und Überhangmandate dürfen gestrichen werden.

Wegen dieser Mandate konnte (auch) die CSU mehr Mandate einstreichen, als ihr prozentual zustanden.

Im Rahmen der bestehenden Wahlgesetze ist jedoch die Grundmandatsklausel geschützt. Also muss eine Gesetzesänderung her.

Auch die Union redet gerne, die Zahl der Abgeordneten müsse begrenzt werden. Irgendwas wird sie sich einfallen lassen müssen, sollte sie nach der nächsten Wahl die Regierung übernehmen.

Was den bayrischen Schwestern und Brüdern nicht gefallen dürfte. Denn neben den Linken, der AfD und vielleicht demnächst dem BSW (obwohl Wagenknecht noch nie ein Direktmandat gewonnen hat), die im Osten auf direkt gewählte Kandidatenhoffen, profitieren besonders die Christlich-Sozialen vom geltenden Wahlrecht. Die aber andererseits fürchten müssen, in Bayern Stimmen zu verlieren und damit bundesweit unter die 5%-Grenze zu rutschen.

Was wäre wenn Bayern sich keinen Länderfinanzausgleich nicht mehr leisten kann? Ich rechnete Ihnen in einem Kommentar bereits aus, wieviel Sie schließlich aus dem Ländrefinanzausgleich erhaltenn Jährlich - auch von mir miterarbeiteten - Immerhin ca 640 Euro von den gutmütigen und doofen Bayern. Diese Euro fehlten mir heute bei Aldi.

Straub Klaus Dieter | Di., 30. Juli 2024 - 12:58

Wieso 620 Abgeordnete!!! 500 reichen. Einfach die Wahlkreise vergrößern. 200 Direktkanditaten, ergibt 320000 tsd Wahlberechtigte. Größere Wahlkreise gehen auch auf der Fläche. Was soll die USA sagen. Verkleinern und abschaffen ist die Zukunft. Irgendwann werden wir uns diese Demokratie nicht mehr leisten können. Länderfusion öfft. Rundfunk usw.
Gruß

H. Stellbrink | Di., 30. Juli 2024 - 15:02

Es stellt sich die Frage, warum direkt gewählte Abgeordnete eventuell nicht in den Bundestag kommen, während die nach Liste genannten entsprechend dem Prozentsatz gewählt sind. Sauberer wäre es, für jeden direkt gewählten Abgeordneten einer Partei, der "zuviel" ist, einen von der entsprechenden Parteiliste abzuziehen. Das würde die Disziplinierung der Abgeordneten zu Stimmvieh durch die Fraktionen etwas reduzieren. Auch ist nicht einsichtig warum die Gesamtzahl der Abgeordneten auf die willkürliche (?) Zahl von 630 festgelegt werden soll.

Hans Jürgen Wienroth | Di., 30. Juli 2024 - 21:55

Antwort auf von H. Stellbrink

Mit dieser Gesetzesnovelle werden die gewählten Direktkandidaten nach %-Zahl der Stimmen gewichtet oben auf die Landesliste gesetzt. Gibt es für diese Partei weniger Sitze als sie Direktmandate geholt hat, kommen nicht alle ins Parlament und KEINER von der Landesliste! Erst wenn alle Direktkandidaten drin sind, wird von der Landesliste aufgefüllt. Es gibt also keine SICHEREN Listenplätze mehr. Also kann es geschehen, dass ein "Spitzenkandidat" trotz Platz 1 der Landesliste nicht einziehen kann.

Cornelia Oles | Mi., 31. Juli 2024 - 01:47

Wenn ein ganzes Bundesland nicht mehr in Berlin vertreten ist geht das zu Lasten der dortigen Bevölkerung. Wie man überhaupt auf so eine Idee kommen kann hat schon etwas mit Kalkül zu tun. Zudem ist es unangemessen dass man die Stimmenanteile einer Partei die nur in einem Bundesland gewählt werden kann über ganz Deutschland zu berechnen. Das hätte die Ampel gerne gehabt damit ihnen niemand mehr in die Quere kommen kann. Wahrscheinlich ist es aber so dass die FDP auch unter die Opfer gefallen wäre. Die Ampel versucht es immer wieder mit Manipulation ihre Macht zu verfestigen, ob es da ums Wahlrecht oder um Änderung der Straffälligkeit bei bestimmten Äußerungen geht ist völlig egal. Die besondere Sicht mancher Politiker bezüglich der Demokratie ist bedenklich.

Brigitte Simon | Mi., 31. Juli 2024 - 06:41

Mit seinem längstens bekannten Urteil für die Presse, nahm das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, jedem passiv wahlberechtigten, parteilosen Bürger ein Mandat für den Bundestag zu erhalten. Selbst wenn er seinen Wahlkreis mit den Erststimmen gewinnen würde. Der Bundestag wurde komplett dem Zweitstimmen-Parteien-Komplott ausgeliefert. So sieht für mich keine Niederlage aus.

Brigitte Simon | Mi., 31. Juli 2024 - 07:22

Es ist doch Wahnsinn der Wahlidee, daß der Bürger - egal wie er abstimmt - die ewig gestrigen, bildungsrenitenten Politiker "als vom Volke gewählt" noch vor ihm sitzt. 🛋

Achim Koester | Mi., 31. Juli 2024 - 10:56

Da wurde im ersten Satz behauptet, das rot/grüne Machwerk sei grundsätzlich verfassungskonform, nur in einem Punkt nicht. Obwohl gerade dieser der wichtigste war, wurde das erst gegen Ende erwähnt, quasi als Kritik am BVG. Man merkte der ARD förmlich die Enttäuschung an.