Hamburg
Andy Grote schlägt zurück: Wer ihn als „Pimmel“ beschimpft, muss mit Konsequenzen rechnen / dpa

#Pimmelgate - Hamburgs Innensenator wegen Hausdurchsuchung in der Kritik

Andy Grote, SPD-Senator in Hamburg, hat wegen einer Beleidigung in den sozialen Netzwerken eine Privatwohnung durchsuchen lassen. Nun stehen er und die Ermittlungsbehörden unter Beschuss.

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Hamburgs Innensenators Andy Grote (SPD) hat einen Twitter-Nutzer wegen Beleidung angezeigt. Daraufhin durchsuchten Polizisten am Mittwochmorgen dessen Wohnung im Stadtteil St. Pauli. Der machte die Hausdurchsuchung daraufhin öffentlich und löste im Internet eine Welle der Empörung gegenüber den Ermittlungsbehörden aus.

Ausgangspunkt war eine Twitter-Nachricht von Grote, in der er Ende Mai massenhafte Verstöße gegen die damals geltenden Corona-Regeln anprangerte. An einem Wochenende trafen sich Tausende im Hamburger Schanzenviertel zu Straßenpartys. Als die Polizei zur Räumung anrückte, wurden die Beamten mit Flaschen beworfen. Darüber regte sich Grote auf und schrieb auf Twitter: 

Dies kommentierte ein anderer Twitter-Nutzer mit dem Satz: „Du bist so 1 Pimmel.“ Darin sah die Hamburger Justiz eine strafrechtlich relevante Beleidigung und leitete auf Antrag Grotes ein Ermittlungsverfahren ein.

Im Zuge dieser Ermittlungen hat das Amtsgericht Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft im Nachhinein mitteilte. „Ziel war es, herauszufinden, wer konkret Zugriff auf einen bestimmten Twitter-Account hat, von dem aus die Beleidigungen veröffentlicht wurden.“

Direkt nach der Hausdurchsuchung wurde am Mittwochmorgen ein Ausschnitt des Beschlusses von dem Twitter-Account einer linken Szenekneipe veröffentlicht. Dazu ein empörter Kommentar:

Dieser Tweet zog schnell große Aufmerksamkeit auf sich. Unter dem Schlagwort „#Pimmelgate“, das auf Platz eins der deutschen Twitter-Charts kletterte, wurde die Aktion als unverhältnismäßig angeprangert. „Ich bekomme Morddrohungen über Twitter. Nichts passiert“, schreibt etwa Ali Utlu, ein Ex-Muslim und Schwulenaktivist aus Köln. Und weiter: „Ein SPD-Innensenator wird Pimmel genannt, schon werden Wohnungen gestürmt. Was soll ich dazu noch sagen?“

Ein anderer Twitter-Nutzer zieht den Vergleich zur Affäre um Steuerbetrug durch Aktiendeals: „Für ‚du bist 1 Pimmel‘ gibt‘s in Hamburg einen Durchsuchungsbeschluß. Für Cum-Ex-Millionen-Betrügereien und Milliardenschäden nicht. ‚Bananenrepublik‘ wäre eine böse Beleidigung aller Südfrüchte.“

Der Staatsanwaltschaft zufolge sind Durchsuchungen nach Beleidigungen im Internet in Hamburg nicht unüblich. In diesem Jahr sei bereits eine mittlere zweistellige Zahl von entsprechenden Beschlüssen erlassen worden.

Grothe selbst verteidigte sein Vorgehen am Donnerstag. „Als Politiker oder politisch Aktiver wird man ständig mit Beleidigungen und Häme im Netz konfrontiert. Ich rate immer allen dazu, Anzeige zu erstatten, damit das auch verfolgt werden kann“, sagte der Senator im NDR-Radio. Genau das habe er getan. Und in diesem Zusammenhang gebe es auch häufiger Hausdurchsuchungen.

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Thomas Hechinger | Do., 9. September 2021 - 17:54

Zunächst: Die Bemerkung dieses Twitter-Users ist eine Beleidigung. Punkt.
Dann aber hätte ich mich als Betroffener gefragt, ob der Beleidiger überhaupt satisfaktionsfähig ist. Vielleicht hätte ich zurückgezwitschert: "Lern erst mal den Unterschied zwischen der Zahl 1 und dem unbestimmten Artikel. Dann kannst du nochmals versuchen, mich zu beleidigen." Und wenn ich als Antwort "Arrogantes Arschloch" bekommen hätte, hätte ich mich geehrt gefühlt. Eine Hausdurchsuchung wegen dieser jämmerlichen Beleidigung ist völlig überzogen.

Rob Schuberth | Do., 9. September 2021 - 19:28

Antwort auf von Thomas Hechinger

...werter Herr Hechinger.
Heute wurde es mehrfach in den Nachrichten bestätigt.
Der Begriff ist justiziabel.
Darum erfolgte ja auch die Anzeige. Übrigens nicht durch den Senator sondern durch einen Polizisten der darin die Straftat erkannt hatte.

Ich muss Sie doch wohl nicht so verstehen, dass Sie meinen so ein Senator, der müsse schon mal einen solchen - strafbewehrten - Begriff "wegstecken", oder?

In dem Fall würde ich sagen: Wehret den Anfängen.
Gerade weil zu oft weggesehen wurde erlauben sich diese Typen immer mehr.
Nur wenn man sie hart angeht, nat. im R. der Gesetze, dann ändern die ihr Verhalten.

Grundsätzlich bin ich auf Ihrer Seite. Auch ich finde, daß die Justiz eher früher als später eingreifen soll, um Beleidigungen Einhalt zu gebieten. Was aber als justiziabel gilt und was nicht, da, finde ich, hinkt die Justiz oft Jahrzehnte der Entwicklung hinterher. Ich glaube, man darf zu einem Polizisten nicht "Du Arschloch!" sagen. Wenn man ihn aber "auf einer Müllhalde entsorgen" will, dann geht das anscheinend in Ordnung. Ich sehe es gerade umgekehrt. Das erste ist für mich eine - wie soll ich es sagen - "eingeführte Beleidigung", die aus einer Verärgerung heraus entstehen kann und einem herausrutscht, wenn man sich nicht unter Kontrolle hat. Das andere ist eine absichtliche und geplante Verunglimpfung mit menschenverachtendem Bezug. Beide Sachen sollten von der Justiz verfolgt werden, das erste aber mezzopiano, das zweite dagegen fortissimo. Das sollten die Maßstäbe sein. So wollte ich meinen Kommentar verstanden wissen. Es ging mir nicht um Verharmlosung.

Rob Schuberth | Fr., 10. September 2021 - 12:26

Antwort auf von Thomas Hechinger

...jetzt habe ich Sie besser verstanden und dem kann ich auch durchaus zustimmen.

Das mit dem A-Loch und dem Entsorgen auf einer Müllhalde, sehe ich absolut auch so und ich war sehr empört über das Unvermögen der Gerichte u. Richter (dort urteilen ja auch nur Menschen) so realitätsfremdes Urteil zu sprechen.

Mein 1. Gedanke war, der Marsch durch die Instanzen (der Alt-68er) war eben erfolgreicher als es für unser Land gut ist.

Hans Meiser | Do., 9. September 2021 - 19:38

Antwort auf von Thomas Hechinger

Das es eine Beleidigung ist, jemanden als Pimmel zu bezeichnen, stimmt schon.
Aber es ist eine recht harmlose. Wenn es wegen jedem „Idiot/Arschloch/Trottel etc.“ angemessen wäre, eine Hausdurchsuchung durchzuführen, dann hätten wir Hunderttausende davon täglich zu veranlassen.
Nein, bei diesem Vorgehen ist kein Unterschied zu Vorfällen im dritten Reich oder im stalinistischen Russland festzustellen. Wer hier relativiert, ist Mittäter.
Anzeige gegen den Täter und Rücktritt wäre das mindeste (!) was verhältnismäßig ist.

Max Müller | Do., 9. September 2021 - 17:56

..einfach nur unverhältnismäßig.

Vor allem, wenn man sich überlegt, das es sich nach Auffassung des Landgerichts Berlin bei Bezeichnungen wie "Drecks Fotze" und "Schlampe" (im Fall Künast) um zulässige Äußerungen handelt. Da mutet das Wort Pimmel schon brav an.

Meiner Meinung nach ist der Shitstorm auf Twitter hier ausnahmsweise mal berechtigt. Wer sowas nicht ab kann und dafür teure Polizeieinsätze fordert, der sollte nicht in die Politik und besonders nicht auf Twitter.

Ich hatte vor einiger Zeit zu einem umstrittenen Thema auf Twitter ganz sachlich meine Meinung gepostet. Dieser Post bekam innerhalb eines Tages 100.000 Klicks. 90% der Kommentare waren Beleidigungen. Wenn man auch nur die Hälfte davon verfolgt hätte, wäre die Justiz für die nächsten 2 Jahre ausgelastet gewesen.

Martina Moritz | Sa., 11. September 2021 - 12:45

Antwort auf von Max Müller

Dem möchte ich mich anschließen und noch ergänzend allgemein die Frage nach einer gewissen Saskia Esken und deren offenen Äußerungen der Diffamierung anders Denkender anbrigen... wurde in diesem Fall einmal über eine Hausdurchsunchung nachgedacht???

Aber ach nein stimmt ja: die Damen und Herren Politiker genießen Immunität und dürfen da etwas mehr wagen und sich auch eher gehenlassen, als Otte der Normalbürger.

Erinnert mich alles einwenig an Zeiten, in denen die Monarchie die vorherrschende Regierungsform in Europa darstellte. Der Herrscher darf/ die Herrschenden dürfen, was dem Volk unter Strafe verboten ist.

PS: Zynismus ist eigentlich nicht meine Art zu Kommentieren, aber die aktuellen Entwicklungen drängen diesen förmlich auf.

Bernd Muhlack | Do., 9. September 2021 - 18:06

... einen Reeperbahnbummel gemacht, ist ein armer Wicht, denn der kennt dich nicht -
mein St. Pauli, St. Pauli bei Nacht!"
Na klar: Der blonde Hans Albers - unvergesslich!

Nun ja, auf der Reeperbahn, Großen Freiheit, Hafen-/Herbertstraße etc. ist man eben etwas deftiger.

Herr Grothe war sicherlich nie als urologischer Notfall im Schockraum.
Selbst Chefärzte sind rhetorisch oft derb.
"Das Gehänge ist OK, aber die linke Niere sieht nicht gut, also schei.. aus".
"OP 3 ist klar" - "Gut!"
In urologischen Stationen wird sehr viel gelacht;
q.e.d.

Also die causa Grothe ist mMn nun wahrhaftig die Inkarnation der Unverhältnismäßigkeit!

Man durfte Renate Künast "Drecksfotze" u Dr. Alice Weidel "Nazi-Hure" nennen - cancelled.
Was ist insoweit ein schlichter, neutraler Pimmel?!

Ich habe den Eindruck, dass viele Zeitgenossen immer mehr zu Mimosen mutieren; jedes kar pöse Wocht ist diskrie!

Nein, solange der Pimmel noch dort ist, wo er hingehört, stürmt man morgens um 6 keine Wohnung!
cui bono?

Ronald Lehmann | Do., 9. September 2021 - 18:31

Welche Stadt ist LINKER,

HAMBURG ODER BERLIN

wenn man in diesen Städten eine Hausdurchsuchung in allen Wohnungen veranlassen würde ???

Tomas Poth | Do., 9. September 2021 - 18:52

Geht das ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß?
Die Aktion erscheint mir unverhältnismäßig, wenn nur die unflätige Äußerung der Anlass war.
Da präsentiert sich dann ein übergriffiger Staat, Machtmissbrauch im Amt.

Ernst-Günther Konrad | Fr., 10. September 2021 - 09:01

Antwort auf von Tomas Poth

Den wird es auch geben, da keine Gefahr im Verzuge bestand, wo das sonst durchaus möglich ist. Interessant ist vielmehr das Durchsuchungsziel: Man will die elektronischen Medien auffinden und beschlagnahmen, um sie auszuwerten und dadurch auf die "Person" zukommen, die den Tweet abgesetzt hat. Überlegen Sie mal. Ein Rechner der von etlichen Familienmitgliedern, wie zum Beispiel bei mir und vielen anderen, genutzt wird, weist den Tweet tatsächlich auf. Und dann? Fünf Familienmitglieder sagen, sie waren es nicht oder besser, alle sagen sie waren es. Da die "Tat" dann keinem einzelnen nachgewiesen werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Dann geht es weiter. Die StA behält die Sachen oder will die Daten löschen, obwohl das Verfahren eingestellt ist. Der Eigentümer muss klagen, um die Geräte herauszubekommen. Das dauert, kostet den Betroffenen Anwalts- und Prozesskosten. Die werden in den meisten Fällen nicht erstattet oder vom Rechtsschutz getragen. Den Ärger hat dann wer?

Recht haben - Recht bekommen

OHNE ZEIT UND GELDVERLUST

Und hier erkennt man auch sehr schön unsere so "geliebten & geachteten kranken Systeme, die das Gegenstück von dem sind, was sie eigentlich ausfüllen sollten.

Eine Justiz, wo es nicht um Wahrheit, Ausgewogenheit, Ehrlichkeit & Demut, geschweige Gerechtigkeit geht, um mit Liebe die Sünder auf den rechten Weg bringen. Und bitte nicht falsch verstehen, für mich p.: Auf einen groben Klotz ein grober Keil".
Und ja Herr Muhlack, ich wäre z.B. bei Kinderschänder dafür, rietsch-ratsch, ab das Ding oder Hand. Ich bin nicht für Tötung, weil ich den Tod nicht als Strafe sehe. Aber das ist eh anderes Buch.

Jedenfalls, ob Justiz, Pharmazie & Medien wie Bildung. Sie ALLE haben zum großen Teil den Pfad verlassen, für den sie vorgesehen waren.
Bildung - Bild dir deine EIGENE Meinung, denn Gott hat jeden einzelnen ein Gehirn gegeben.
Vernetzung wäre sicher preiswerter & effektiver gewesen ???
PS-was beleidigend wirkt, ist immer im Empfänger

Karl Napp | Fr., 10. September 2021 - 09:54

Antwort auf von Tomas Poth

"All animals are equal, but some animals are more equal than others ..."
Was so eine schlichte Änderung der Regeln bewirkt!

Rob Schuberth | Do., 9. September 2021 - 19:21

Denn so etwas geht ja gar nicht.
Da bepöbelt einer aus ihrer Szene (ich nehme das mal an) einen Senator und dann wird der Pöbler dafür belangt.

NEIN, so etwas gehört doch zu deren gutem Ton.

Ich hoffe sie verurteilen den Pöbler auch so sichtig.

Dann kehrt hoffentlich so etwas wie Vernunft in der linken Szene ein.

Die Durchsuchung war m. E. absolut gerechtfertigt.

Peter Sommerhalder | Fr., 10. September 2021 - 07:46

Auf solch eine Idee muss man erst mal kommen.
Für mich liegt das näher an einer witzigen Aussage, als an einer hausdurchsuchungswürdigen Beleidigung...

Ernst-Günther Konrad | Fr., 10. September 2021 - 08:45

Auch wenn "Pimmel" justiziabel sein sollte, da habe ich bereits meine Zweifel, vor dem Hintergrund der Beleidigungen gegen Künast und Weidel, sollte man doch mal die alltägliche Praxis bei Beleidigungen zur Kenntnis nehmen. Beleidigung ist ein Privat- und Antragsdelikt. Anzeigeerstatter werden in der Regel schon bei der Polizei, auf den Schiedsmann verwiesen. Wird auf Anzeige bestanden, geht die Anzeige kommentarlos an die StA. Dort wird in 99% der Fälle die Einleitung eines Strafverfahrens abgelehnt und ebenfalls auf den Schiedsmann oder die Privatklage verwiesen. Erst wenn ein Sühneverfahren gescheitert ist und man das der StA nachweist, kann, muss aber nicht Ermittlungen aufgenommen werden, die am Ende fast immer wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Sicher wurde die DS von der StA beantragt, richterlich angeordnet. Dies würde aber mit Sicherheit bei einer Beschwerde in der nächsten Instanz wegen "Unverhältnismäßigkeit, die DS-Anordnung für rechtswidrig erklärt werden.

Meinen Sie den Ausdruck "Nazi-Schlampe" in einer Satire-Sendung, als Echo auf das Genöle von Weidel über eins der beliebteste Hassthemen der AfD - die "political correctness"?

Sicher meinen Sie nicht Weidels Geschmacklosigkeit, Migranten seien grundsätzlich „Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“ - wofür sie ja zu Recht von Wolfgang Schäuble getadelt wurde?

Gerhard Lenz | Fr., 10. September 2021 - 10:26

auch wenn hier schon wieder vereinzelt Verständnis für den Pöbler erkennbar wird - der Beleidigte ist ja ein Sozi, also grundsätzlich schuld.

Andererseits wundert es mich, dass jetzt laufend Beiträge über angeblich meinungsmachende Journalisten erscheinen, aber beispielsweise die ekelhafte Attacke des III. Wegs in Bayern oder Sachsen unerwähnt bleibt - wo auf Plakaten aufgefordert wurde, die "Grünen" zu hängen.

Andererseits verstehe ich Ihre Zurückhaltung. Wahrscheinlich würde so manche(r) der bekannten Forist(inn)en die Aktion des III. Weges auch noch gut finden.

Wäre allerdings nicht so besonders schmeichelhaft.

ist Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD).

Und ja er ist selber schuld:
Selber die Corona-Regeln nicht befolgen, aber es für das gemeine Volk erwarten.
Und ich nehme schwer an, dass "ZooStPauli" eher den Linken zuzuordnen ist.

Es ist ein ungeschriebenes Gesetz:
Jeder findet seinen Gegner...

Wolfgang Schneider | Fr., 10. September 2021 - 21:18

Wie mache ich mich am besten zum Gespött? Immerhin ist die Causa in den US-Medien angekommen. Dort lacht man sich kaputt. D hat offenbar in jeder Hinsicht einen normalen Bezug zur Realität verloren.

Sabine Lehmann | Sa., 11. September 2021 - 04:07

Potzblitz, die Staatsmacht funktioniert. Beeindruckend. Vor allem die Hausdurchsuchung. Und das alles wegen eines Pimmels.
Nun muss sich ja niemand ernsthaft fragen, ob das Attribut bei Herrn Grote zutrifft. Das Geschlecht, welches auch immer, ist ja schließlich auch Privatsache und geht niemanden etwas an. Obwohl neuerdings scheint das irgendwie zwanghaft wichtig zu sein, oder?
Sei‘s drum. Erschreckend wie irritierend bleibt hingegen die Erkenntnis, dass bei schwersten Straftaten wie Gewalt- und Sexualdelikte, dringend Tatverdächtige oder gar Geständige, bei denen sogar noch Wiederholungsgefahr besteht, in Deutschland nicht mal mehr Untersuchungshaft angeordnet wird. Ich könnte da ganze Listen aus jüngster Zeit erstellen. Angesichts dessen erscheint mir der Pimmel da geradezu amüsant banal. Aber das ist selbstverständlich eine rein emotionale und keine juristische Bewertung. Nicht dass morgen noch bei mir eine Hausdurchsuchung stattfindet.
Gute Nacht……ich mach einfach nicht auf;)