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Für viele Fahrradfahrer ein Schritt in die richtige Richtung: Pop-Up Radwege / dpa

Pop-Up-Radwege in Berlin - Wie man eine gute Idee in den Sand setzt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Senat eine schallende Ohrfeige verpasst und die hastig installierten Pop-Up-Radwege wegen fehlender Begründungen für unrechtmäßig erklärt. Die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther steht vor dem Scherbenhaufen ihrer eigenen Politik.

Autoreninfo

Rainer Balcerowiak ist Journalist und Autor und wohnt in Berlin. Im Februar 2017 erschien von ihm „Die Heuchelei von der Reform: Wie die Politik Meinungen macht, desinformiert und falsche Hoffnungen weckt (edition berolina). Er betreibt den Blog „Genuss ist Notwehr“.

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Das hat weh getan. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag die vor einigen Wochen an acht Hauptstraßen eingerichteten Pop-Up-Radwege für unrechtmäßig erklärt und deren Rückbau angeordnet. Nun sollte man nicht mutmaßen, dass es sich bei den Richtern um ausgewiesene Fahrradfeinde und Auto-Nerds handelt.

Vielmehr haben sie schlicht bemängelt, dass die Einrichtung der separaten Spuren und die damit verbundene Einschränkung des PKW-Verkehrs nicht auf „verkehrsbezogenen Erwägungen“ basiert habe, sondern pauschal mit der gestiegenen Fahrradnutzung während der Corona-Pandemie begründet wurde.  

Ein altes Problem 

Der „rot-rot-grüne“ Berliner Senat und allen voran die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther stehen somit erneut vor einem veritablen Scherbenhaufen ihrer eigenen Politik. Denn die in der Koalitionsvereinbarung vom November 2016 niedergelegten ambitionierten Ziele zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur und vor allem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Zweiradfahrer sind größtenteils längst im Berliner Planungschaos versunken.

Die Zahl der schwer verletzten oder gar tödlich verunglückten Fahrradfahrer hat sogar zugenommen. Immer mehr Menschen nutzen in der Hauptstadt das Fahrrad für ihre alltäglichen Wege, doch viele wichtige Verbindungsstraßen erinnern eher an Survival-Training als an sichere Verkehrswege. Ausweichrouten sind in vielen Teilen der Stadt Mangelware, und die vorhandenen Fahrradwege auf den Bürgersteigen sind nicht selten anspruchsvolle Buckelpisten und mitunter an Kreuzungen sogar regelrechte Todesfallen. Das alles ist seit Jahren bekannt, doch geändert hat sich wenig.

Verkehrsplanung sieht anders aus

Die Pop-Up-Radwege wirkten daher von vornherein wie ein eher verzweifelter Befreiungsschlag einer angeschlagenen Senatorin und einiger Bezirksstadträte. Zwar brachten sie an einigen Straßen, besonders in Kreuzberg, deutliche Verbesserungen der Sicherheit für Fahrradfahrer, doch die Problematik des Lieferverkehrs und der Zufahrt zu Parkplätzen wurde an einigen Stellen schlicht ignoriert, und auch die Streckenführung wirkte teilweise wenig durchdacht.

Mit einer auch nur einigermaßen kohärenten Verkehrsplanung hat das nichts zu tun. Wie so etwas gerade unter Berücksichtigung und Förderung des Fahrradverkehrs funktionieren kann – und zwar ohne permanente Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmern – demonstrieren Städte wie Kopenhagen und Helsinki seit vielen Jahren.

Gegen den „Autohass"

Besonders schmerzlich dürfte es für die Koalition auch sein, dass mit Frank Scholtysek ausgerechnet ein Abgeordneter der AfD mit seiner Eilklage für das mögliche Ende der Pop-Up-Wege sorgte. Der feierte das Urteil dann auch prompt als „Sieg für die individuelle Mobilität gegen Autohass“. Was ziemlicher Unfug ist, denn das Gericht hat keineswegs in Frage gestellt, dass prinzipiell Pop-Up-Radwege eingerichtet werden können, wenn sie denn auf konkreten Untersuchungen der jeweiligen verkehrlichen Situation beruht.

Doch mit seiner schlampig durchgeführten Hauruck-Aktion hat der Senat reichlich Wasser auf die Mühlen der kleiner werdenden, aber immer noch präsenten Gruppe der Verfechter einer „autogerechten Stadt“ gegossen, als deren Sachwalter sich die AfD jetzt profilieren kann.

Gut gemeint ist nicht gut gemacht 

Bislang ist unklar, ob die Pop-Up-Wege jetzt zeitnah abgebaut werden müssen. Der Senat geht in die nächste Instanz, muss aber noch erreichen, dass mit diesem Schritt eine aufschiebende Wirkung verbunden ist. Verneint das Oberverwaltungsgericht dies, müssen die Markierungen und Absperrungen von den zuständigen Bezirken umgehend entfernt werden. Egal wie das weitere Verfahren ausgeht: Der exponentiell wachsenden Gruppe der Fahrradnutzer in Berlin hat der Senat jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Und dem Ansinnen einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Verkehrspolitik ebenfalls.

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Rainer Mrochen | Di., 8. September 2020 - 14:50

...ist mir zwar grundsätzlich fremd aber dies ist ein weiteres, exemplarisches Beispiel was dem Souverän blühen würde, käme es zu einer Konstellation RGR nach der nächsten Bundestagswahl. Geisel, Lompscher, Müller, Esken, Borjahns, Kühnert, Riexinger, Kipping und wie sie alle heissen, sind realitätsfremd. Wie schön, daß Berlin dafür, lange vor der BTW ein abschreckendes Bsp. liefert.

Gerhard Lenz | Di., 8. September 2020 - 16:20

Antwort auf von Rainer Mrochen

außer der AfD, versteht sich. Der übliche kalte Kaffee.

Das Berliner Verwaltungsgericht tut sich offensichtlich schwer, den Ernst von Corona zu verstehen.
Das gleiche Gericht genehmigte bekanntlich vor kurzem die Demonstration von Rechtsextremisten, Corona-Verharmlosern, Esoterikjüngern, Verschwörungsfans usw.
Höchstrichterlich berief man sich dabei auf ein angebliches Hygienekonzept des Demonstrationsveranstalters. Dumm nur, dass dieses "Konzept" bei den Demonstranten höchstens zu herzhaften Lachkrämpfen führte - und den "Sinn" der richterlichen Auflagen bestens offenbarte.

Selbstverständlich kann man der Argumentation des Senats folgen. Eine veränderte Umwelt erfordert veränderte Bedingungen. Das Gericht verkennt - mal wieder - in seiner Urteilsfindung diese dank Corona veränderte Umwelt vollständig.

Weil man vor geraumer Zeit nun mal nicht in weiser Vorausschau wissen konnte, was heute ist.
Den Richtern in ihrer Paragraphen(anders)welt ist das wohl egal.

Zitat:

"Das Berliner Verwaltungsgericht tut sich offensichtlich schwer, den Ernst von Corona zu verstehen.
...
Den Richtern in ihrer Paragraphen(anders)welt ist das wohl egal."

Wissen Sie Herr Lenz, diese "Paragraphen(anders)welt nennt man Rechtsstaat und ein Blick in Art 20 GG ist heut zu Tage wahrhaftig jedem zu empfehlen!

Sie werden doch wohl nicht im Ernst der Meinung sein, dass diese selbst ernannten Welt-, Klima- und Allesretter des Berliner Senats/Administration die Inkarnation der Kompetenz sind!

Weiterhin werden Sie sicherlich nicht verkennen, dass Corona inzwischen für jedwedes bisherige Versagen als Entschuldigung "missbraucht" wird.

Vielleicht dürfen Sie ja antworten - why not?

Seht geehrter Herr Lenz, das GG scheint Ihnen offensichtlich nicht sonderlich zu gefallen. Die Durchführung der Demonstration ist nicht wegen des "angeblichen Hygienekonzepts" zugelassen worden. Dafür gab es höherstehende Begründungen verschiedener Gerichte in Berlin. Man muss diesen Gerichten dankbar sein, auch wenn Sie die Ausführungen offensichtlich nicht nachvollziehen können, oder wollen. Dass Sie der der Demonstration nachgeschobenen rechtsradikalen Motivation aufgesessen sind, enttäuscht mich schon.

Gerhard Lenz | Mi., 9. September 2020 - 13:07

Antwort auf von Wolfgang Schneider

Offensichtlich ist Ihnen der eigentliche Streitpunkt im Zusammenhang mit der Demonstration entgangen.
Der Senat hat sehr wohl gesundheitliche Gefährdungen als Grund für sein Verbot angeführt.
Daraufhin hat das Gericht auf das Hygienkonzept des Veranstalters verwiesen, welches - angeblich - diesen Risiken Rechnung tragen sollte.
Es war allerdings schnell klar, dass sich (fast) niemand unter den Demonstranten daran gehalten hat.
Das GG schliesst übrigens (berechtigte) Demonstrationsverbote nicht aus...

Maria Masur | Di., 8. September 2020 - 18:08

Antwort auf von Rainer Mrochen

als Berliner* einhundert Prozent Zustimmung. Das Problem ist jedoch, dass es sehr viele nicht sehen oder gern übersehen und weiterhin an die Erlösung durch RGR im Bund glauben und hoffen!

gabriele bondzio | Mi., 9. September 2020 - 08:31

Antwort auf von Rainer Mrochen

Da muss ich ihnen recht geben, Herr Mrochen! Gestern die Radwege in den Sand gesetzt, heute die Nachricht "Werden nicht sofort Millionen gezahlt, ist der BER zur Eröffnung pleite, 300 Millionen Euro sind nötig. " (tagesspiegel.de)
Das Laboratorium Berlin bietet fast jeden Tag Anschauungsunterricht (Immobilienbesitzer zur Einheitsmiete zwingen, Drogendealern mit einer Ausstellung im Bezirksmuseum ein Denkmal setzen, Polizisten pauschal als Rassisten anprangern...und und und).
Ein Modell für ganz Deutschland? Der Wähler kann es sich ja raussuchen. Ich bin nicht dabei!

Ronald Lehmann | Do., 10. September 2020 - 09:02

Antwort auf von Rainer Mrochen

Das setzt Einsicht voraus & die Fähigkeit, persönliche Denk-Korrekturen zu zulassen.

Ernst-Günther Konrad | Di., 8. September 2020 - 14:51

Mit Sicherheit haben dieser Senatorin die Fachleute hinter verschlossen Türen gesagt, dass so ein Hauruckentscheid rechtlich keinen Bestand hat. Aber, man will halt politische Akzente setzen und sich profilieren, mit einem vielleicht sogar guten Gedanken, das will ich hier nicht abstreiten.
Wer in straßenbauliche Systeme eingreift, muss dies auch mit Verkehrssicherheit begründen. Genau das sagt auch das Gericht. Corona soll wohl alles begründen, denkt sich der Berliner Senat, auch der Versuch, Recht und Gesetz zu umgehen. Genau das ist der eigentliche Skandal. Da wird aus meiner Sicht, alles dafür getan, den Autoverkehr aus der Innenstadt zu verbannen, anstatt ausgleichend zu wirken und dafür wird eben auf eine sach- und fachgerechte Begründung verzichtet. Um es mal ganz salopp zu sagen, die haben einfach keine Ahnung. Da sind sie aber nicht allein. Da haben sie Anleihen beim Scheuer, Andy genommen, der hat es eben auch nicht drauf. Echte Experten braucht das Land, keine Stümper.

Sie sagen es lieber Herr Konrad! Salopp gesagt, in Sachen Verkehrswesen müssen Sie nach Kompetenz nicht nur in Berlin mit der Lupe suchen. Ob es um Millionen teure Bushaltestellen geht die den Wendekreis von einem Bus außer acht lassen, keine wie in allen anderen Ländern gängige Systeme gegen Geisterfahrer auf den BABs installieren (Warnanlagen oder wenigstens Krallen), allen LKWs nicht per Gesetz ein Abbiege-Assistenzsystem vorschreiben (Sorry! Aber wie viel zerquetschte Fahrradfahrer, meist Kinder braucht es jährlich?), unzählige Fehlplanungsbauruinen und andere Grossprojekte säumen die Wege deutscher Verkehrspolitik.Vom Dorfvorsteher mit 1,50 m hoher Aussichtsplattform bis zum Bundesminister mit Maut-(Alp)träumen. Da sind die 600 000 Euronen, mit Rückbau vielleicht 1 Milliönchen Steueraufwand ,erst recht in Berlin neben dem unterdimensioniert geplanten endless-story-airport, eigentlich peanuts. Dafür machen wir die nächsten Fahrradwege einfach schmaler oder.... s.a. BER;). MfG

Holger Jürges | Di., 8. September 2020 - 15:16

...übers Ziel hinausgeschossen. Und "gut gemeint" mindert seine Bedeutung drastisch, im Falle eines Scheuklappen-Denkens, das den Sinn des Ganzen infrage stellt. - Um das Bild zu erweitern: Die ideologisch gefärbten Stil-und Handlungsblüten der Grünen schießen ins Kraut: Man möge manch geistig-fragwürdigen Äußerungen einer Analena Baerbock und die eklatanten Wissenslücken eines Robert Habeck zur Kenntnis nehmen, um zu erkennen, in was für ein ideologisches hochgefährliches Dilettantentum Deutschland im Falle einer Bundesregierung mit grüner Beteiligung (auch mit der CDU) rutschen würde. - Keine Frage: In diesem Falle würden die CDU-Granden jede Kröte der aggressiv insistiernden Grünen schlucken, zwecks Erhalt der Posten. - Eine vernünftige Wegbeschreitung für´s Volk ist in Deutschland schon lange obsolet, dank Merkels zahlreiche Kapriolen der Unvernunft...

Hans Jürgen Wienroth | Di., 8. September 2020 - 16:27

Pop-Up Radwege eine gute Idee? Da wird dem einen Verkehrsteilnehmer Raum genommen und einem anderen zugeteilt, ohne die Verkehrsströme zu betrachten. Eine Stadt der Größe Berlins kann man locker morgens und abends mit dem Rad durchqueren, um zur Arbeit oder zurück zu gelangen? Wer noch keine Wohnung in dieser Stadt hat, muss ins Umland ziehen, mit niedrigen Mieten und ohne Anbindung an den ÖPNV. Am Stadtrand kann man vom Auto aufs Rad umsteigen? Wo parkt das Auto derweil, wo es doch keine Parkplätze gibt?
Der Verkehrsteilnehmer soll sich nach §1 so verhalten, dass niemand, insbesondere er selbst nicht, gefährdet wird. Gilt das auch für Radfahrer? Die Frage stellt sich so mancher Städter, Autofahrer wie Fußgänger. Wer LKW an einer Kreuzung rechts auf dem Radweg mit Tempo 25 überholt, der darf sich nicht wundern, wenn er übersehen wird. Neue Maßnahmen oder Techniken zur Unfallvermeidung dürfen aber nicht zu mehr Sorglosigkeit der „Radfahrenden“ führen.

Dieter Würfel | Di., 8. September 2020 - 22:06

Antwort auf von Hans Jürgen Wienroth

wie zum Beispiel auch in Hamburg, wo ich lebe. Auch hier wird für sogenannte "PopUp"-Radwege Geld zum Fenster herausgeworfen. Es ist nicht die Lösung, die ohnehin angespannte Verkehrssituation in der Form noch mehr zu verschärfen, indem man meint, eine platzmäßige Umverteilung zugunsten der Radfahrer würde zu einer Verbesserung führen.
Es wird mir (wenn ich einmal mit dem Rad unterwegs bin) Himmelangst, wenn ich auf dem Radstreifen an eine Kreuzung fahren muss, links neben mir die Geradeausfahrerspur und zu meiner Rechten die Rechtsabbiegerspur - und ich als armes Würstchen mittendrin. Ich frage mich, welche geistigen Größen sich einen derart gefährlichen Unsinn haben einfallen lassen.
Gleicher Unsinn, der Millionen verschlingt: Die sogenannten Busbeschleunigungsspuren, die dazu führen sollen, dass eine schnellere Taktung erfolgen kann und die Fahrzeit um wenige Minuten verkürzt wird. Dass aber die Busse mit zur Verkehrsdichte beitragen, wird übersehen.

Gunther Freiherr von Künsberg | Di., 8. September 2020 - 17:44

Als Bürger eines Bundeslandes, das beim Länderfinanzausgleich kräftig bluten muss, empfinde ich die Vorgänge in Berlin als äußerst ärgerlich. Eine Verwaltung, die nicht wirtschaftlich und gesetzeskonform, sondern ideologisch bestimmt, nicht nur über geltende Gesetze hinweg verwaltet, und damit zwangsläufig unwirtschaftlich verfährt, wirft damit in guter alter sozialistischer Tradition das Geld Anderer zum Fenster raus. Um das zu verschleiern und das Image der Stadt aufzupolieren wird sogar eine PR-Agentur beauftragt. Dank Länderfinanzausgleich kann man sich das ja auch leisten.
Ein Gutes hat das Berliner ideologisch beeinflusste rot-chaotische Verwaltungshandeln allerdings; es lässt erkennen, welche Konsequenzen eine rot-rot-grüne Bundestagsmehrheit hätte. Es sollte daher vielmehr über Berlin berichtet werden.

Fritz Elvers | Mi., 9. September 2020 - 00:26

In meinem Heimatvorort wurde es ähnlich gelöst:

- Fahrradstraße
- 30 km/h Zone
- Lieferverkehr frei
- Bürgersteige wieder Bürgersteige ohne Radfahrer.
Man muss sich schon darüber im Klaren sein, dass die Städte der Zukunft verbrennerfrei werden müssen. Das ist ein holpriger Weg, ideal für Bürgerabstimmungen.

Ich fahre jedenfalls schon lange nicht mehr mit dem Auto in die Innenstadt, geht garnicht mehr.
Grünenhass hilft dabei den Lungen wenig.

Johan Odeson | Mi., 9. September 2020 - 09:33

Leider ist meine Erfahrung vom Nutzen solcher Radwege eine andere. Ich beobachte häufig, dass sich Radfahrer weder an die Benutzung der Radwege halten, noch an sonstige Verkehrsregeln. Da wird auf alles ausgewichen, was das eigene Vorankommen behindern würde. Zeigt die Ampel rot wird halt auf den Bürgersteig ausgewichen oder gerne auch auf die Fahrbahn, oder halt gleich weitergefahren. Einbahnstrassen und Fussgängerzonen werden geflissentlich ebenfalls ignoriert. Warum man trotz dieser geduldeten Praxis jetzt Radfahrern noch zusätzliche Rechte meint einräumen zu müssen, erschliesst sich mir nicht. In Düsseldorf hat man es am Rheinufer fertig gebracht, einen Pop-up Radweg neben einem existierenden Radweg zu installieren und damit ein Verkehrschaos ausgelöst. Mittlerweile wurde das Ganze wegen offenkundigem und vorhersehbaren Verstoss gegen Denkgesetze wieder kostenintensiv abgebaut.