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Wie fehlbar ist die deutsche Justiz? / picture alliance

Fehlurteile der Justiz - „Ein Gerichtssaal ist wie eine Bühne“

Wie anfällig Beweisketten und Zeugenaussagen manchmal sind, zeigt derzeit der Fall des sogenannten Maskenmannes aus Brandenburg. Der Tagesspiegel rettete das Gericht durch eigene Recherchen möglicherweise in letzter Sekunde vor einem Justizirrtum. Fehlurteile ereignen sich nach Schätzungen eines Richters am Bundesgerichtshof bei jedem vierten Strafprozess. Cicero sprach darüber mit dem Anwalt Hartmut Lierow

Autoreninfo

Lena Guntenhöner ist freie Journalistin in Berlin.

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Hartmut Lierow ließ einst das Verfahren gegen Horst Arnold neu aufrollen. Der Lehrer war 2002 für die vermeintliche Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nachdem er seine Strafe bereits verbüßt hatte, stieß Lierow auf Ungereimtheiten in dem Fall. 2011 wurde Arnold freigesprochen. Ein Jahr später verstarb er an einem Herzinfarkt.

 

Cicero: Herr Lierow, ein Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, vermutet, dass jedes vierte Strafurteil falsch sei. Wie kommt er zu dieser Einschätzung?
Hartmut Lierow: Keine Ahnung. Man muss erst mal definieren, was ein Fehlurteil ist. Ein Fehlurteil in Strafsachen wäre ja auf keinen Fall ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Denn das ist ja rechtsstaatlich so gewollt. Es kann auch im Regelfall  nicht das Strafmaß als solches betreffen, weil Richter hier in der Bandbreite der gesetzlichen Strafandrohung einen großen Ermessenspielraum haben. Ein klassisches Fehlurteil ist ein Urteil, das zu Unrecht ergeht, zu Lasten eines Angeklagten, der in Wirklichkeit unschuldig ist.

Was hat beim Fall Horst Arnold, durch den Sie bekannt geworden sind, zum Justizirrtum geführt?
Erstens: Mangelhafte Aktenkenntnis der Berufsrichter. Zweitens ist das Urteil für mich im Nachhinein ohnehin sehr schwer nachvollziehbar. Ich könnte Ihnen die 18 Sollbruchstellen aufzeigen, an denen das Gericht über „rote Ampeln“ gefahren ist. Man kann mal über eine drüberfahren, aber die sind gleich über 18 gefahren. Das Gericht hat einfach alle Warnhinweise vor einem Fehlurteil, die geradezu augenfällig waren, übersehen.

Wie war das möglich?
Ein Gerichtssaal  ist wie eine Bühne, auf der nach und nach der Angeklagte, Zeugen oder auch Sachverständige auftreten, dann noch die sonstigen Verfahrensbeteiligten wie Verteidiger, Staatsanwälte. Die Richter lernen vor allem Angeklagte und Zeugen nur in einer sehr artifiziellen Situation kennen. Sie erleben die Beteiligten nicht in ihrer sonstigen Lebenswirklichkeit. Und je nachdem, wie die sich dort verkaufen, festigen sich natürlich Eindrücke. Da spielen mitunter Sympathie und Antipathie eine Rolle, die vorgeprägt sein können durch Aktenkenntnis. Da ist der Angeklagte, der schon einmal sozial auffällig geworden ist, durch Alkoholexzesse zum Beispiel. Und dann kommt da eine auf den ersten Blick unbefangene, nette und hübsche Zeugin, die ganz unglücklich wirkt und Tränen vergießt. Wenn die Herzen einmal für das vermeintliche Opfer schlagen, wird nicht mehr so genau hingeschaut. So war das im Fall Arnold. Das sollte einem Richterkollegium aber nicht passieren.

Haben Sie durch den Fall den Glauben an das deutsche Rechtssystem verloren?
Nein, Recht gesprochen werden muss ja. Die Gefahr eines Fehlurteils ist immer gegeben. Was ich viel schlimmer finde, ist, dass die Chance gegen Fehlurteile vorzugehen und das Verfahren wieder aufnehmen zu lassen, äußerst gering ist. Das ist wie das Kamel, das durch ein Nadelöhr muss. Dafür ist die Gesetzeslage verantwortlich. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Richter sehr unwillig ist, die Staatsanwälte noch mehr, ein Fehlurteil der Justiz zu korrigieren. Das setzt das Eingeständnis voraus, dass so etwas überhaupt passiert ist. Da haben wir es mit ganz natürlichen menschlichen Reaktionsmustern zu tun, die aber in der Rechtsprechung nichts zu suchen haben sollten.

Was müsste sich ändern?
Es wäre wichtig, den Wiederaufnahmeverfahren eine gewisse Vorfahrt einzuräumen. Bisher werden diese Fälle meist hinten angehängt. Sie dauern häufig viele Jahre, daran schließt sich dann noch das Entschädigungsverfahren an. Die niedrige immaterielle Entschädigung von 25 Euro pro Tag der zu Unrecht verbüßten Haft ist ebenso empörend. Da würde ich ansetzen, denn Fehlurteile sind nicht vermeidbar. Wo Menschen handeln, gibt es auch Fehler.

Manche sehen die Fehler auch bei den Fahndern, die zu Vorverurteilungen neigten, weil sie unbedingt einen Täter ausfindig machen wollen. Wie sehen Sie das?
Ich habe eigentlich eine relativ hohe Meinung von der Kriminalpolizei. Ein Polizist will natürlich den Täter finden und dann auch genügend Beweismittel haben, um ihn zu überführen. Aber dass Polizisten bewusst manipulieren, halte ich für einen Ausnahmefall. Wir Anwälte empfehlen in der Regel den Mandanten, keine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern erst im Beistand des Anwalts und nach Akteneinsicht. Das hat damit zu tun, dass selten Wortprotokolle aufgenommen werden. Und die Definitionshoheit dessen, was letztendlich niedergeschrieben wird, liegt dann beim Polizeibeamten. Je nachdem, wie gründlich, intelligent und sprachbegabt der ist, kann ein und dieselbe Aussage in der Niederschrift ganz unterschiedliche Färbungen haben. Bei Delikten, wo es beispielsweise nur auf eine einzige Zeugenaussage oder eine Aussage des Betroffenen oder Beschuldigten ankommt, würden Tonbandaufnahmen Sinn machen. Zumal heute die technischen Möglichkeiten dauerhafter Speicherung vorhanden sind.

Wie ist das bei Gericht?
Für den Strafprozess gilt das sogar noch mehr, denn dort werden die Aussagen von Zeugen und Angeklagten, anders als in anderen Ländern, inhaltlich überhaupt nicht protokolliert, allenfalls beim Amtsgericht stichpunktartig. Ansonsten werden nur Beschlüsse protokolliert. Was Zeugen ausgesagt haben, wird nur ersichtlich aus der schriftlichen Urteilsbegründung. Was die Richter von einer Aussage behalten haben oder was sie sich während der Verhandlung notiert haben, das ist nicht überprüfbar. Da wäre es schon sinnvoll, wenn zumindest der Gang der Verhandlung aufgezeichnet würde. Dann könnte man im Falle eines Fehlurteils auf diese Aufzeichnungen zurückgreifen. Aber das wollte der Gesetzgeber bisher eben gerade nicht, weil das wieder neue Kosten und neuen Aufwand verursacht.

Oft wird das Argument ins Land geführt, dass die Gerichte sowieso schon total überlastet seien. Können Sie sich damit erklären, dass vielleicht manchmal vorschnell geurteilt wird?
Ein Richter am Amtsgericht hat in der Regel schon sehr viele Fälle auf dem Tisch. Unterläuft ihm ein Fehler, gibt es noch eine zweite Tatsacheninstanz beim Landgericht, in der das Urteil korrigiert werden kann. Problematischer sind die Fälle, wo das Gericht in erster und letzter Tatsacheninstanz urteilt. Gegen Urteile des Landgerichts ist nur eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Die hat aber selten Erfolg. Der BGH überprüft nicht erneut die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts, sondern nur Verstöße gegen das materielle Recht oder ob in erster Instanz wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt worden sind. Der BGH kann nicht einfach ein Urteil wieder aufheben, weil es ihm nicht gefällt. Eine Urteilsbestätigung durch den Bundesgerichtshof hat einen gewissen Aussagewert über die formale Qualität eines Urteils, sagt aber über dessen inhaltliche Richtigkeit gar nichts aus. Das wird in der Öffentlichkeit meist gar nicht verstanden.

Was ärgert Sie besonders?
Es geht nicht an, dass ein Verurteilter, der einen begründeten Wiederaufnahmeantrag stellt, jahrelang in der Warteschleife hängt, weil das Gericht überlastet ist, zum Beispiel durch anstehende Verhandlungen wegen einer Mordanklage. Das Gericht steht dann vor folgender Alternative: Zieht es den Wiederaufnahmefall vor, kann das dazu führen, dass nach der Gesetzeslage mutmaßliche Mörder, die in Untersuchungshaft sitzen, entlassen werden müssen, weil das gesetzliche Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Der öffentliche Skandal wäre absolut berechtigt.

Was halten Sie von dem Vorschlag, dass man die an Fehlurteilen Beteiligten zur Verantwortung ziehen sollte? Andere Berufsgruppen müssen ja auch mit Konsequenzen rechnen, wenn sie Fehler bei der Arbeit machen.
Einen Richter zu bestrafen, weil er durch fahrlässiges Verhalten für ein Fehlurteil verantwortlich ist, halte ich für falsch. Wer würde denn dann noch Richter werden wollen? Es ist ja im Interesse der Allgemeinheit, dass Urteile gesprochen werden. Was ich möchte, ist eine andere menschliche Einstellung des Richters, dem so etwas unterläuft. Zur mitmenschlichen Anteilnahme gehört zum Beispiel eine Entschuldigung und nicht das Beharren darauf, dass man ja nur nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Eine mitfühlende Entschuldigung ist oft heilender als der Freispruch als solcher. Außerdem sollte jeder Richter sich stets und immer bewusst sein, dass er ein Mensch mit der Anfälligkeit für Täuschungen und Fehleinschätzungen ist. Selbstbewusstsein und Demut schließen sich bei diesem schwierigen Amt nicht aus.

Wie haben die Richter in Ihrem Fall reagiert, nachdem sich das Urteil als falsch erwiesen hat?
Von den fünf Richtern, die an dem Urteil beteiligt waren, hat sich nicht ein einziger jemals bei meinem Mandanten oder, nach seinem Tod, bei dessen Familie gemeldet und gesagt „Es tut mir leid“.

 

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Adi Schwebs | Mo., 23. April 2018 - 08:44

Die Richter u. Staatsanwälte in Deutschland sind
doch die HEILIGEN - Was die sagen ist Gesetz und
wenn sie auch UNRECHT verkünden, Wer will denen
denn etwas sagen können? Wenn Sie ein FEHLURTEIL
von diesen Unmenschen bekommen und sich dagegen wehren wollen und Anzeige dagegen er-
statten, werden diese Anzeigen erst garnicht be-
arbeitet oder eingestellt.
Wie in meinem Fall.
Ich hatte in Osnabrück das größte Taxi-Mini-Car-
Unternehmen mit über 50 Autos und 100 Arbeits-
plätzen. Zuvor hatte ich alle erforderlichen Ge-
nehmigungen bei der Stadt Osnabrück beantragt
und auch alle ohne irgendwelche Auflagen /
Einschränkungen bekommen. Nach 2 1/2 Jahren
bekam ich plötzlich eine Verfügung von der Stadt
meinen Betrieb sofort einzustellen, da dieser
in einem reinen Wohngebiet liegen würde. Obwohl
die RHEINERLANDSTRASSE EIN AUTOBAHNZU-
BRINGER WAR UND HEUTE NOCH IST:
Alle Bemühungen blieben erfolglos, bishin zum
Bundesgerichtshof u. dieser sprach ein ein
deutiges FEHLURTEIL