- Bürger, wir misstrauen dir!
Die Vorratsdatenspeicherung diene der Terrorabwehr, behaupten die Minister Maas und de Maizière. Tatsächlich leitet die Maßnahme einen Paradigmenwechsel ein: Die Skepsis gilt nicht mehr dem Staat, sondern dem Bürger
Die Information, dass auch deutsche Dschihadisten im „Islamischen Staat“ brutal foltern, kam den Herren der Repression heute sicher nicht ungelegen. Es ist genau dieser Terrorhintergrund, der die Folie für den jüngsten staatlichen Grundrechtseingriff bietet: die Vorratsdatenspeicherung.
Der Kompromiss, den Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière in dieser Woche präsentierten, soll den Bürger in Sicherheit wiegen, ihm das Gefühl geben: Wir schützen dich.
Doch tatsächlich heißt die Botschaft: Wir misstrauen dir. Du bist potenziell kriminell.
Der übergriffige Staat
Die Vorratsdatenspeicherung zeichnet ein neues Bild des Bürgers. In diesem Bild ist es nicht mehr der Bürger, der Abwehrrechte genießt und der vor dem übergriffigen Staat geschützt werden muss. Es ist der Staat, der sich vor seinen Bürgern schützt.
Es ist der Generalverdacht.
Maas und de Maizière haben für die Verbraucher scheinbar Beruhigendes auf die Verpackung geschrieben: Standortdaten sollen nur noch vier, Verkehrsdaten zehn Wochen statt – wie bislang geplant – sechs Monate gespeichert werden. Ausgenommen sind die Telefonseelsorge sowie bestimmte Grundrechtsträger wie Anwälte, Ärzte, Pfarrer und Journalisten. Alles erfolge unter „eng definierten Voraussetzungen“. E-Mails seien von der Maßnahme ausgenommen, beschwichtigt Maas. Ja klar: Auf die haben Fahnder schon seit fünf Jahren Zugriff – dank der Telekommunikations-Überwachungsverordnung.
Weiter heißt es, die „strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs“ würden eingehalten. Ob das so ist, werden die obersten Richter aber noch zu prüfen haben – FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki hält die Vorratsdatenspeicherung für einen Verfassungsbruch und kündigte eine Klage in Karlsruhe an, genauso wie sein Parteikollege, Ex-Innenminister Gerhart Baum.
Schon der Kiffer fällt durchs Raster
Auf der Verpackung steht auch, es gehe nur um „konkrete schwerste Gefahren“, um „schwerste Straftaten“. De Maizière nannte als Beispiel Terroristen und kriminelle Vereinigungen.
Doch nur, wer aufs Kleingedruckte schaut, entdeckt, dass sich drinnen höchst Ungenießbares befindet. Für die Demokratie Giftiges.
So soll dieser massive Grundrechtseingriff bereits bei Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetz erlaubt sein. Diese Gesetze sind sehr weit gefasst: Es fällt schon durchs Raster, wer Drogen besitzt oder einzelne Bausteine für Designer-Drogen wie Chrystal Meth.
Derjenige, der auf einer Party einen Joint zieht, könnte im Extremfall genauso als Bedrohung gelten wie der Teenager, der mit dem Chemiebaukasten experimentiert.
Fluchthelfer werden kriminalisiert
Als „schwerste Straftat“ stufen die Minister aber auch einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein: das Einschleusen von Ausländern. Auch Menschen also, die andere – teils unentgeltlich – aus den Fängen brutaler Regime befreien oder aus Kriegsgebieten wie Syrien retten, gelten als Schwerkriminelle. Der Zynismus lässt sich nur vor dem Hintergrund verstehen, dass „Fluchthelfer“, die DDR-Bürger einst über die Grenze schmuggelten, heute zurecht als Helden gefeiert werden.
Laut Süddeutsche-Kommentator Heribert Prantl könnte bereits der Schwarzfahrer in der Straßenbahn ins Visier der Fahnder geraten, wenn diese im Zusammenhang mit einer größeren Straftat ermitteln.
Wie weit wird die Maßnahme gehen? Welche Straftat gilt noch als „schwer“? Schon jetzt macht die CSU Druck, den Grenzbereich auszuweiten: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will die Telekommunikationsüberwachung künftig schon bei Wohnungseinbrüchen ermöglichen.
Die Vorratsdatenspeicherung wäre ja noch zu rechtfertigen gewesen, wenn sie die Sicherheit der Bürger tatsächlich erhöhen würde. Die Schutzpflichten des Staates müssen sich mit den Abwehrrechten der Bürger schließlich die Waage halten.
NSU-Serie wurde nicht verhindert
Doch bisher haben die Befürworter dieses Instruments keinen einzigen Beweis für dessen Nutzen vorgebracht. Es hilft nichts: Man muss die Argumente an dieser Stelle noch einmal aufzählen, um sie einzeln zu zersägen.
Da behauptete SPD-Chef Sigmar Gabriel, dass die Datenspeicherung bei der schnelleren Aufklärung der Anschläge in Oslo geholfen habe. Das Portal netzpolitik.org fragte in Norwegen nach und stellte fest: Es gab und gibt dort gar keine Vorratsdatenspeicherung. Nach den Attentaten von Paris brachte Gabriel das Thema wieder auf den Tisch. Fakt ist: Frankreich hatte eine Vorratsdatenspeicherung und konnte das Blutbad trotzdem nicht verhindern.
De Maizière behauptete, dass das Mittel wenigstens helfe, Täter „hinter Schloss und Riegel“ zu bringen. Doch auch das: blankes Wunschdenken. So heißt es bei der Polizei, die NSU-Mörder hätten früher gestoppt werden können. Tatsächlich wurden die Telekommunikationsdaten seinerzeit alle gespeichert, wie Ex-Datenschützer Schaar im Deutschlandfunk erläuterte: „Da gab es sogenannte Funkzellenabfragen nach jedem dieser Verbrechen, und trotzdem hat man keinen Zusammenhang hergestellt.“
Auftakt für weitere Anti-Terror-Maßnahmen?
IT- und Cyberwar-Experten halten die Vorratsdatenspeicherung im 21. Jahrhundert für eine veraltete Technologie. Selbst unter Geheimdienstlern ist die Maßnahme umstritten; eine Ex-Agentin, die beim britischen MI5 für Islamismus zuständig war, sagt: „Kein anständiger Terrorist nutzt heute noch das Telefon“.
Justizminister Heiko Maas, der die Vorratsdatenspeicherung seit Amtsantritt abgelehnt hatte mit dem Hinweis, dass es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine Vorgaben aus Brüssel mehr gibt, ist wohl nicht zuletzt unter dem gemeinsamen Druck seines Parteichefs Gabriel und des Innenministers de Maizière eingeknickt.
Deutschland unternimmt damit ohne Not einen nationalen Alleingang. Deutschland, das so sehr gegen die Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA protestiert hatte. Wäre es nicht so fatal, man müsste es als Treppenwitz der jüngeren Geschichte abtun.
Das neue Misstrauen in den Bürger, mitten in einem Klima ausufernder Terrorangst: Es könnte erst der Auftakt für eine ganze Reihe von fragwürdigen Anti-Terror-Maßnahmen sein.
Man kann nur noch auf die obersten Richter hoffen. Karlsruhe, übernehmen Sie!
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