- Ein Urteil, bei dem Zweifel bleiben
Zurechnungsfähig! Das Gericht ist überzeugt, dass sich Anders Behring Breivik für das blutigste Attentat in der Geschichte Norwegens voll verantworten kann und nun auch muss. Haben sich die Richter mit ihrem Urteil dem Volkswillen gebeugt? Ein Kommentar
Anders Behring Breivik lächelt. Er hat sein Ziel erreicht. Die Vorsitzende Richterin Wenche Arntzen verkündet um 10 Uhr im Osloer Amtsgericht, dass Breivik zu 21 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird. Das Gericht hält den Angeklagten für zurechnungsfähig, am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen kaltblütig ermordet zu haben.
Mit dem Urteil, das einstimmig gefällt wurde, setzt sich das Gericht vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden hatten in ihrem Plädoyer im Juni gefordert, Breivik in die Psychiatrie einzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte letzte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit Breiviks. Zwei diametral entgegengesetzte psychiatrische Gutachten hatten diese nicht ausräumen können. Das eine Gutachten attestiert dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit trotz einer massiven narzisstischen Persönlichkeitsstörung, das andere wiederum kommt zu dem Schluss, Breivik sei nicht zurechnungsfähig und in einer eigenen absurden, wahnwitzigen Welt gefangen. Nach dem Gebot „Im Zweifel für den Angeklagten“ war der Antrag der Staatsanwaltschaft folgerichtig.
Wenn Zweifel zurückbleiben, ist es ein rechtsstaatliches Gebot, dem Täter günstigere Variante zu unterstellen. Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht seine Zweifel offenbar überwinden können. In westlichen Prozessordnungen müssen Richter nicht zu 100 Prozent positiv wissen, dass die Strafvoraussetzungen vorliegen, sie müssen jedoch überzeugt sein. Sie müssen überzeugt sein, dass im Beispiel Breivik die Zurechnungsfähigkeit besteht.
Vielleicht ist das Rechtstheorie. Bei Taten dieses ungeheuerlichen Ausmaßes stößt jeder Rechtsstaat an seine Grenzen. Und letztlich drehte sich dieser Prozess nur um die Frage, ob Breivik den Rest seines Lebens ins Gefängnis oder in die Psychiatrie muss. Deswegen haben auch Sprecher der Angehörigen nur noch auf ein baldiges Ende dieses Verfahren gedrängt.
Das Gericht mit der Vorsitzenden Richterin Arntzen hat sein Urteil wohl begründet. 90 Seiten ist es lang, die Urteilsbegründung dauerte mehrere Stunden. Damit sollten auch die letzten Zweifel beseitigt werden. Für die Mehrheit der norwegischen Bevölkerung hingegen hat von Anfang an kein Zweifel bestanden: Breivik ist schuldfähig und hat sich für seine Taten voll zu verantworten. Dieses eindeutige Standpunkt ist nicht verwunderlich. Für die Norweger ist der 22. Juli 2011 eine Zäsur. Nur mühsam haben sie sich wieder aufrichten können, haben Wege gefunden im gesellschaftliche Diskurs voranzuschreiten, die Trauer zu überwinden.
Die Justiz indes hat sich gefühlten Einschätzungen zu widersetzen, sie darf sich nicht dem Volkswillen beugen. Sie hat vielmehr im rechtsstaatlichen Rahmen zu beweisen, dass ein Angeklagter der Tat überführt wurde und sich für seine Tat verantworten kann.
Die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden haben bei der Verkündung des Urteils ins Leere geguckt. Sie haben in ihrem Schlussvortrag jenen Kraftakt geleistet, dem das Gericht heute aus dem Weg gehen konnte. Sie haben gegen ihr inneres Gefühl ihre Aufgaben und Pflichten als unabhängige Organe der Rechtspflege wahrgenommen. Das Gericht ist diesen Aufgaben und Pflichten mit seinem Urteil anders nachgekommen. Aber ihm ist so der Spagat zwischen gefühlter Gerechtigkeit und rechtsstaatlichen Prinzipien erspart geblieben.
Das Gericht hat eine vertretbare Entscheidung gefällt. Sie steht im Einklang mit der Einschätzung von drei Vierteln aller Norweger. Auch Breivik bekam das Urteil, das er wollte. Die Staatsanwälte indes hatten im Juni den Mut, den Rechtsstaat auch in seinem unangenehmsten Moment hochzuhalten. So haben sie sich am entschiedensten von der kruden Ideologie und den brutalen Morden des Anders Behring Breiviks abgegrenzt.
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