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Oberverwaltungsgericht NRW - Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Nach sieben Tagen mündlicher Verhandlung ziehen die obersten NRW-Verwaltungsrichter einen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Zumindest vorläufig.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung. Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an.

Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Bewertungsmaßstab ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Am Montag vertrat Roman Reusch aus dem Bundesvorstand nach Parteiangaben die AfD. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, waren die Gerichte in NRW zuständig.

dpa
 

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Armin Latell | Mo., 13. Mai 2024 - 10:39

Das deutsche Kalifat. Da braucht es solche Richter nicht mehr. Nicht mehr mein Land.

Tina | Mo., 13. Mai 2024 - 17:30

Antwort auf von Armin Latell

Meine Antwort auf diese Urteil heißt, dass ich als CDU Mitglied die Afd wählen werde.

Tina | Mo., 13. Mai 2024 - 17:30

Antwort auf von Armin Latell

Meine Antwort auf diese Urteil heißt, dass ich als CDU Mitglied die Afd wählen werde.

Tina | Mo., 13. Mai 2024 - 17:31

Antwort auf von Armin Latell

Meine Antwort auf diese Urteil heißt, dass ich als CDU Mitglied die Afd wählen werde.

Thorwald Franke | Mo., 13. Mai 2024 - 10:58

Die AfD hat hart daran gearbeitet, jeden Mist von Rechtsaußen hereinzulassen und mitzumachen. Die AfD ist wie die CDU: Sie neutralisiert Konservative. Was glaubt Ihr denn, warum die Medien genüsslich daran mitgewirkt haben, Petry und Meuthen kleinzumachen? Damit Höcke groß wird! Wer AfD wählt, spielt das Spiel der Etablierten mit.

Nur wo die AfD die absolute Mehrheit erreichen kann, kann sie etwas verändern. Aber wenn sie das erreicht, mit welchem Personal? Höcke?! Ihr guten Leute! Höcke ist ungefähr genauso ideologisch und im Konkreten planlos wie die Grünen!

Die wahren politischen Alternativen sind längst am Start: Bündnis Deutschland und WerteUnion.

Und weil jetzt gleich wieder AfDler kommen und kommentieren werden: Ja, es ist ein entscheidender Unterschied, ob man nur als rechtsradikal verschrieen wird, oder ob man es tatsächlich ist. Es ist der alles entscheidende Unterschied. Das hat die AfD nie kapiert.

Ein Glück solche Schnelldenker zu haben. Wie lange haben Sie denn Zeit Ihr Bündnis für Deutschland oder Ihre Werte Union über die 5 Prozentschwelle zu tragen geschweige denn Mehrheitsfähig zu machen , in 3 Legislaturperioden vielleicht. Die Mühe brauch ich mir als Unterstützer dieses Verdachtsfalles nicht zu machen, 2040 kAnn das Kalifat, dann wohl mehrheitlich ausgerufen werden. Schlafen Sie den Schlaf der Guten, falls es so kommen sollte, habe ich dann sicher mein Rettungsboot anderswo gemietet.

@ Thorwald Franke

Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken, denn die beiden
angeblichen politischen Alternativen:

Bündnis Deutschland und WerteUnion

werden wohl an den 5-Prozent-Hürden scheitern und damit sind
die Stimmen für beide Gruppierungen für das konservative Lager
verloren.

Weiterhin bin ich der Meinung, dass die zunehmende Zersplitterung
nur negative Folgen haben wird, aktuell können wir das ja bei der Ampel verfolgen. Gab es eigentlich schon einen Monat, in dem uns nicht
von allen drei Parteien versichert wurde, jetzt geht es aber los, keinen
Streit mehr und wir haben uns wieder lieb wie am ersten Tag!

Abweichler und Parteiausschlüsse gibt es in allen Parteien, die
Frage ist nur, wie wird es gehandhabt und medial begleitet.

MfG

Warum wollen Sie der Demokratie keine Chance geben? Inwieweit Höcke ein Ideologe ist, müsste er erstmal im Amt beweisen.
Am besten wäre es doch, wenn man die Macht demokratisch aufteilte. Ein Drittel der Wähler in Thüringen und mindestens ein Fünftel der Wähler in Deutschland teilen die poltischen Überzeugungen Höckes, und das ist völlig legitim. Dieser Wählerwille sollten auch entsprechend an der Macht beteiligt werden.
Das einzig Undemokratische ist die Brandmauer der CDU/CSU. Solange die CDU/CSU die Demokratie bekämpft, braucht die AfD andere Partner, z.B. die Werteunion. Und Hans-Goerg Maaßen hat ja auch unmissverständlich klarggemacht, dass er zu einer Zusammenarbeit mit der AfD bereit wäre, wie es sich unter Demokraten und Verfassungstreuen gehört.
Die gefährlichste und antidemokratischste Partei in Deutschland ist meines Erachtens die CDU/CSU. Und sie ist es ja auch, die uns alle Probleme eibgebrockt hat, die wir derzeit haben. Die Ampel vollendet nur, was die Union begonnen.

Ein Deutscher Michel | Mo., 13. Mai 2024 - 11:09

Die Angst des "Staates" ist zu riechen. Solange es Menschen gibt die meinen dass Deutsche zuerst kommen müssen, wird es solche "Richter"geben, die es richten müssen daß die Tröge mit ihresgleichen besetzt werden müssen. Und das mit allen Möglichkeiten . Dazu noch die unsägliche "Toleranz" gegenüber dem Islahm,von dem es nur einen gibt. Armes Dummland, früher gab es Dichter und Denker hier, heute sind Verantwortliche nicht ganz dicht , vom Denken ganz zu schweigen.

Kai Hügle | Mo., 13. Mai 2024 - 15:14

Antwort auf von Ein Deutscher Michel

Menschlich nachvollziehbar, dass Sie nach diesem Urteil enttäuscht und wütend sind. Vielleicht besteht das Problem aber darin, dass man hier "Analysen" für belastbar hält, die von Leuten stammen, die ungefähr so viel juristischen Sachverstand aufweisen wie eine Keksdose. Daher mein gut gemeinter Rat: Wenn ihnen ausgewiesene Philosophen wie Brodkorb und Grau erzählen, dass es in diesen Land keine wehrhafte Demokratie gibt und Vorfeldaufklärung "mit Sicherheit rechtswidrig" bzw. "irre" ist, dann sollte man das nicht unbedingt für bare Münze nehmen; zumindest dann nicht, wenn man vermeiden will, dass der Begriff "Dummland" auf einen selbst oder Leute zurückfällt, die sich für Kenner der Materie halten.

Ronald Lehmann | Mo., 13. Mai 2024 - 11:39

Im Namens des VOLKES & der DEMOKRATIE der noch bestehenden BRD
& auf Grund der Vielzahl von Straftaten & Verfehlungen
indem eine
NICHTANPASSUNG UNSERER ZIELE, WERTE & IDEOLOGIE erfolgte
sondern sie die Anmaßung besaßen
& damit gegen unsere Rechts-Normen wie Demokratie -Verständnis ablehnen & nicht gewillt sind
DIESE ANZUNEHMEN
unsere demokratischen wie Rechtsstaatlichen Ziele
statt dessen springen sie auf den Propaganda-Zug der NS-Zeit auf
um in rechtsfaschistischer Art & Weise in Frage zu stellen
um mittels Propaganda, Hass & Angst das Volk spalten wollen, was von uns allen erfolgreich abgewehrt wurde
auch ist es ihr Ziel, unsere islamischen Fachkräfte zu diffamieren zu wollen & sie planen eine Reimigration

oder vielleicht sogar ihre Vernichtung
wie ihr Nazis es bereits mit den Juden getan hattet
PS
Solange ihr, Blockparteien & Hofstaat alle Widersacher inklusiv AFD als Rechtsextrem bezeichnet
solange seit IHR ALLE fmp.

>> LINKSFASCHISTEN, TROJANER & TERRORISTEN-UNTERSTÜTZER👹

Maria Arenz | Mo., 13. Mai 2024 - 11:50

hatten wir in Deutschalnd schon einmal. Bloß war es das andere. Eine gesichtert linksextreme Innenministerin, die von Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Versammlungsfreiheit nachweislich wenig bis nichts hält, wenn die "Falschen" sich darauf berufen, bekommt vom OVG Münster Schützenhilfe, um sich eines politischen Gegners zu entledigen, den es jedenfalls in dieser Stärke garnicht gäbe, wen sie und Ihresgelichen das Land nicht bereits seit über 20 Jahren derart weit in Richtung Dysfunktionalität heruntergewirtschaftet hätten, wie allenthalben zu bestaunen. Glauben diese Richter wirklich, daß Demokratie und Rechtsstaat etc. durch die AFD gefährdet sind? Wenn die Revision gegen dieses allen Grundsätzen prozeßrechtlicher Fairneß Hohn sprechende Urteil nicht zugelassen wird, wird es wirklich Zeit für zivilenUngehorsam auf breiter Front. Von selbst geht der über Jahrzehnte gewucherte grün-rote Schimmelpilz nach derartigen Handreichungen der Justiz nämlich nicht mehr weg.

Tomas Poth | Mo., 13. Mai 2024 - 12:45

Das ist die rotgrüne Politik gegenüber uns Deutschen, die in umgekehrter Weise der AfD zum Vorwurf gemacht wird! Wir sollen nicht unsere eigenen Interessen formulieren dürfen, sondern alles hinnehmen was zur Delegitimierung dessen beiträgt!
Es ist die Politik des "Deutschland schafft sich ab" zum Wohle aller anderen nur nicht zu unserem.

Es gibt also viel aufzuräumen im rotgrün versifften Denkungswesen in TrallallaLand, Teile der Richterschaft gehören dazu.

Elisabeth Werner | Mo., 13. Mai 2024 - 13:16

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster erscheint mir doch sehr fragwürdig, denn wie Herr Böhringer von der AfD berichtet hat, wurden fast alle Beweisanträge (es waren meines Wissens über 400) ungeprüft abgewiesen, genauso wie in der Vorinstanz. Deshalb war er sich über das Urteil schon im Voraus im Klaren.

Was ist denn das für ein Gericht, wo man seine entlastenden Argumente nicht vorbringen darf?
Wie kann unter diesen Voraussetzungen ein gerechtes Urteil gesprochen werden?
Ich finde es schade, dass der Cicero so undifferenziert über dieses für die AfD möglicherweise folgenschwere Urteil berichtet.

Denn Herr Haldenwang wird sich durch dieses Urteil wohl darin bestätigt fühlen, nun weiter zu machen, und die AfD möglichst bald als "gesichert rechtsextrem" einordnen, was dann ein Sprungbrett für einen Antrag auf ein Parteiverbot wäre.
Damit hätte er mit freundlicher Unterstützung der Gerichte sein langgehegtes Ziel erreicht.

Klaus Funke | Mo., 13. Mai 2024 - 14:03

Was will man von Justizorganen verlangen und erwarten, die zu 100% auf Staatslinie sind. Wer bezahlt Richter und Staatsanwälte? Na also. Wer bezahlt, der bestimmt. Freie und unabhängige Justiz? Eine Schimäre. In Weiterführung heißt das - unser Staat ist kein Rechtsstaat. Ein Rechtstaat hat freie und unabhängige Rechtsorgane. Wir haben das nicht, auch wenn die Regierung tausendmal tönt, wir wären ein Rechtsstaat. Wir sind ein Parteienstaat, wo Gesinnung und Ideologie über allem steht. Letzten Endes eine DDR 2.0 und nichts anderes. Und daher hat auch die AfD gegen diesen Staat keine echte Chance. Wir erleben, wie eine Partei, die sich erkühnt, den Etablierten die Pfründe streitig zu machen, mit allen Mitteln erledigt wird. Ich will nicht aufzählen, was der Staat in Gestalt der übergewichtigen Frau Faeser und des ebenfalls übergewichtigen Herrn Haldenwang alles unternommen hat, um ihrem Ziel, die AfD zu erledigen, näher zu kommen. Alles wird ideologisiert, sogar die Gesundheit der Bürger.

Norbert Heyer | Mo., 13. Mai 2024 - 14:05

Ein Urteil - und die vereinigte Linke jubelt, die Union wird „klammheimliche Freude“ verspüren und unserer Demokratie wurde großem Schaden zugefügt. Man muss kein Freund der AfD sein, ich bin auch kein Freund der Ampel und der hin- und her schwankenden Union - aber es käme mir nie in den Sinn, irgendeine Partei zu „beobachten“. Obwohl - gerade bei den Grünen hätte eine permanente Beobachtung bestimmt beachtliche Erkenntnisse über „staatsgefährdende Tendenzen“ ans Tageslicht gebracht. Was soll es, ich war immer froh, in einen Staat zu leben, wo die freie Meinung und die freie Wahl zu den Grundrechten der Bürger gehört. Dieser Glauben wurde mir genommen. Wie groß muss die Angst der Zerstörer unseres Landes vor der AfD sein? Sie wollten sie politisch stellen, aber dafür fehlt ihnen jegliche Basis. Ich hoffe, dass die Wähler der AfD dafür bei der kommenden EU-Wahl eine entsprechende Quittung ausstellen werden. Die Mächtigen haben kein Recht, Menschen politisch einfach so
kaltzustellen.

Hans Schäfer | Mo., 13. Mai 2024 - 14:56

Das Urteil, das zu erwarten war, weil es schon vorher feststand, ändert an der Situation nichts. Wenn dann wird es sich marginal auf die Umfragewete auswirken. Die angekündigte Diätenerhöhung wird einen solchen Rückgang, wenn er überhaupt eintritt, wieder kompensieren.
Durch das Urteil herrscht in der dümmsten Regierung nicht Friede, Freude, Eierkuchen. Die werden weiter streiten wie die Kesselbinder. Das ist ein Garant dafür, dass die Werte der AfD steigen werden. Hinzu kommt, dass immer mehr Eliten und Prominente, die sich bisher zurückgehalten haben, die Situation kritisch sehen und sich entsprechend kritisch äußern.

Wie lange wurde die Linke beobachtet, Teile von ihr jetzt noch. Das Wasser, dass bis zu den einzelnen Wahlen noch den Rhein runterfließt wird es richten.

Gerhard Lenz | Mo., 13. Mai 2024 - 15:02

Die ersten Reaktionen in diesem Forum zeigen deutlich: Die AfD-Fans interessiert das nicht die Bohne. Verfassungsfeindliche Tendenzen? So what?

Natürlich war die Entscheidung angesichts der multiplen Entgleisungen von AfD-Leistungsträgern und der stetigen Radikalisierung der Partei, die zum völligen Abrutschen in den rechten Extremismus führte, zu erwarten. Wobei man den Richtern bestätigen kann, dass sie ein Urteil, das objektiv gesehen gar nicht anders ausfallen konnte, noch sehr gemäßigt formuliert haben.

Bei einem anderen Urteil wäre es nahezu unmöglich gewesen, überhaupt noch jemanden als potentiellen Verfassungsfeind zu deklarieren; zu eindeutig sind die Ablehnung, ja der Hass auf dieses Land in den Reihen der AfD.

In den entsprechenden Zirkeln der Partei wird man - so schätze ich - bereits die Namen der Richter notiert haben - für den Tag X, die große Abrechnung. Wenn man Gegner "ausschwitzt", Bevölkerungsteile verliert, keine "halben" Sachen mehr macht - das System beseitigt...

H. Stellbrink | Mo., 13. Mai 2024 - 15:11

M.E. eine merkwürdige Begründung, da kriminelle Doppelstaatler oder Personen, die nach den gesetzlichen Kriterien betrügerisch die Staatsangehörigkeit erlangt haben (was nicht selten der Fall ist) und die im Fall des Entzugs der Staatsangehörigkeit nicht staatenlos wären, zweifellos anders als andere Staatsbürger behandelt werden müssten. Dass man das nicht tut und will ist Zeitgeist, aber nicht Grundgesetz.
Das Urteil war natürlich angesichts des Zeitdrucks durch die Europawahl dringlich, und für eine Befassung mit dem umfangreichen Beweismaterial blieb somit wohl keine Zeit mehr.
Die Justiz muss auf jeden Fall glaubwürdiger den Eindruck vermeiden, sich von den Kampagnen gegen die AfD gerade vor Wahlen einspannen zu lassen und "Siegerjustiz" auszuüben. Das Vertrauen in der Bevölkerung in die Rechtsprechung sinkt ohnehin schon.

Manfred Sonntag | Mo., 13. Mai 2024 - 15:12

„Der neue Faschismus der keiner sein will" (Ullrich Mies) schreit laut: “Haltet den Dieb“. Es ist jetzt ganz deutlich, Hans- Ullrich Jörges (ehem. Stern) hat die schnüffelnde und verleumdende Behörde vollkommen berechtigterweise als "Gestapo 2.0" betitelt. Diese Herrschaften, also Polizei und Geheimdienst haben in den Coronajahren bewiesen in wessen Tradition sie stehen: Jagden mit Autos auf Bürger, friedliche Bürger mit Gewaltorgien überziehen und die Installation des Blockwart- incl. Denunzianten-Systems. Auch ideologisch sind alle 5 grünen Blockparteien knallhart auf faschistischen Kurs. Denn wer der Identitätspolitik frönt, äfft der diskriminierenden Ideologie nach. Auch die Machthaber werden wieder in Gesetzestexten wieder "ermächtigt". Und ihren neuen "Führer" haben sie in der WHO und ihrem Tedros auch wieder gefunden welchen sie jetzt schon wie einen Gott anhimmeln und alles unterschreiben, auch wenn es den eigenen Untergang bedeutet. Da ist doch die Justiz nicht hinderlich!

Schlauer, R. | Mo., 13. Mai 2024 - 16:48

Bisher habe ich in diversen Kommentaren zum gegenwärtigen Zustand unserer Justiz immer wieder angemerkt, daß offensichtlich der Geist Freislers wieder durch die Gänge derselben wabert. Immer wieder von Ihrer Zensur (sog. Moderation) abgelehnt. Jetzt ist es nicht mehr nur der Geist. Sie sind wieder da.

m Thema angemerkt, daß der Geist feis

Brigitte Simon | Mo., 13. Mai 2024 - 18:58

Vom wahltaktisch geschickt lancierten Beobachtunsfall nun hin zu "rechtsextrem" für die AfD. Es ist sicher mehr als nur eine Mutmaßung jetzt davon auszugehen, daß die, aus Sicht der Regierungsparteien, nach
wie vor, beängstigenden Prognosen für die AfD erneut eine Rolle spielen. Der Wahlkampf 2025 hat bereits begonnen. Die kommende Wahl soll ganz ohne störende Opposition über die Bühne gehen. Wie weit Wagenknecht BSW bis dahin noch eine Rolle spielt, könnte ihre Putin-Affinität sehr schmerzhaft für sie werden. Die Opposition muß weiterhin diffamiert und bekämpft werden. Es bleibt nur die AfD.

Wie war das mit den linksextremen Grünen? Deren linksextreme Jugend? Oder auch den linksextremen Jusos? Sie gierten nach Auflösung des Verfassungsschutzes. Sie blieben unbehelligt. Unbehelligt blieb auch der jetzige, ehemals unter dem Bundesverfassungsschutz stehende Bundespräsident Steinmeier. Eine Selbstreinigung seiner Person ist nicht in Sicht. Auch nicht in der Ampelregierung.

Hans-Hasso Stamer | Mo., 13. Mai 2024 - 19:53

politische Gerichte fällen politische Urteile. Und diese können dann nur politisch revidiert werden, nicht juristisch.

BeispielTrump: Dieser hatte 2020 insgesamt 20 Aktenordner mit Beweisen für seinen Vorwurf des Wahlbetrug. Kein Gericht hat auch nur einen einzigen Aktenordner geöffnet. Selbst das höchste Gericht der USA, vor dem drei Staaten gemeinsam geklagt hatten, sah aus formalen Gründen keine Klageberechtigung. Es vermied also auf juristischem Wege, in das politische Räderwerk der Macht zu geraten.

Dasselbe in Deutschland. Die Beweise spielten keine Rolle, das Urteil stand von vornherein fest. Es ergab sich aus den Machtverhältnissen im Lande. Man kann das als PR-Spiel mit verteilten Rollen begreifen. Die tatsächliche Gewaltenteilung ist bereits ausgehebelt. Und auch hier wurden Hunderte von Beweise vor Gericht einfach nicht zugelassen. Es ist also ein politisches Urteil, und es kann nur politisch revidiert werden.

Die Zukunft wird zeigen, ob und wann das passiert.