Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts sitzt in Karlsruhe mit den Richtern Peter Müller, Vorsitzender Andreas Voßkuhle und Peter M. Huber.
Andreas Voßkuhle ist seit 2010 der Präsident am Bundesverfassungsgericht / picture alliance

Cicero-Foyergespräch - Fragen an... Andreas Voßkuhle

Wenige Tage nach der Bundestagswahl sprechen die Cicero-Chefredakteure Alexander Marguier und Christoph Schwennicke mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, über das politische Klima in Deutschland und die Rolle der Justiz

Cicero Cover 11-24

Autoreninfo

Hier finden Sie Nachrichten und Berichte der Print- und Onlineredaktion zu außergewöhnlichen Ereignissen.

So erreichen Sie Cicero-Redaktion:

Wenige Tage nach der Bundestagswahl diskutieren die Cicero-Chefredakteure Alexander Marguier und Christoph Schwennicke mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Angesicht der Brisanz der Wahlergebnisse wird das Thema des Gesprächs nicht nur die Rechtssprechung an Deutschlands obersten Gericht sein. Auch um das veränderte politische Klima in Deutschland wird es gehen.

In Deutschland müssen Judikative, Exekutive und Legislative strikt voneinander getrennt sein. Doch der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts wird immer politischer. Hartz IV, Euro-Rettung, Mindestlohn, Wahlgesetz, Ehe für alle – die Richter am Bundesverfassungsgericht müssen immer häufiger über zum Teil unausgegorene Gesetze urteilen. Welche Rolle kann oder darf die Judikative überhaupt einnehmen? Auch zur Entscheidungsmacht des Verfassungsgericht angesichts der übergeordneten Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs gibt es immer wieder Diskussionen.

Diese Themen und viele weitere werden die Chefredakteure des Cicero am Mittwoch, den 27. September 2017 ab 19 Uhr mit Andreas Voßkuhle erörtern. Die Veranstaltung findet im Lichthof der BVG-Versicherung in Karlsruhe statt. Der Eintritt ist frei. Auf der Facebook-Seite des Cicero können Sie die Diskussion im Livestream verfolgen.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Steffen Zollondz | Di., 26. September 2017 - 18:06

Als Abonnent möchte ich anmerken, dass ich derlei Inhalte absolut begrüße!
UND: Dies sollte sich in der Printausgabe wiederfinden!

Sascha Weißbruch | Di., 26. September 2017 - 18:45

Was ich Herrn Voßkuhle gerne Fragen würde

bei 299 Wahlkreisen sollte es eigentlich 598 Abgeordnete im Deutchen Bundestag geben.
Jedoch hat der neue Bundestag 709 Mitglieder

Ist das Bundeswahlgesetz Verfassungskonform wenn ca. 18% der Bundestagsmitglieder per Überhang oder Ausgleichsmandat "gewählt" wurden.

Wie kann man da noch von "gleicher" Wahl sprechen wenn aus einzelnen Bundesländern mehr Abgeordente als es Wahlkreise gibt in den Bundestag einziehen?
Wenn dadurch die Stimme eine Bayern z.b. mehr wiegt als die eines Niedersachsen?

Sehr gute Frage!
Das frage ich mich auch. Der Bund der Steuerzahler bemängelt das auch schon lange. Der Bundestag inclusive ihrer Abgeordneten scheint es nicht daran gelegen etwas zu ändern. Hier und da kann man ja einem Parteikollegen ein sicheres Einkommen verschaffen. Das zweitgrößte Parlament der Welt!
Normal würden 500 Abgeordnete reichen und das gesparte Geld könnte man zum Beispiel für Rentner im Altenheim nutzen die nur 20€ Taschengeld die Woche bekommen(da gibt es viele). Auch nach 40-50 Arbeitsjahren ist die Würde des Menschen unantastbar!
Da ist auch in Zukunft kein politischer Wille vorhanden etwas zu ändern.
Liebe Abgeordnete im Bundestag: Keine Achtung vor sich selbst, keine Achtung vor dem Leben.
Gruß

Beat Leutwyler | Di., 26. September 2017 - 23:54

Auch wenn der Begriff "Gewaltenteilung" im Artikel nicht vorkommt, aber stellen Sie doch bitte Herr Vosskuhle noch folgende Fragen.

Das wichtigste Element einer Demokratie ist neben freien Wahlen die Gewaltenteilung. Warum ist sie in Deutschland nicht umgesetzt?

Warum wird mit "Gewaltenverschränkung" eine echte Gewaltenteilung nur vorgetäuscht?

Warum kann eine Bundesregierung Gesetze im Kanzleramt fixfertig vorbereiten und in den Bundestag hinübertragen und dort mit denselben Personen und Stimmen der Exekutive als Legislative gleich noch Gesetze verabschieden?

Warum steht in deutschen Lehrbücher geschrieben die ausführende politische Gewalt, also die Exekutive, sei die Polizei, wenn es doch die Regierung ist?

Warum kann ein Ministerpräsident als Exekutivpolitiker im Land als dieselbe Person im Bundesrat noch als Legislativpolitiker Gesetze verabschieden? Damit verletzt er nicht nur die horizontale, sondern auch die vertikale Gewaltenteilung.

Warum gibt es sie nicht?

Jonas Limbach | Mi., 27. September 2017 - 07:59

Das klingt interessant.

Ich bin jedoch kein Kunde von Facebook.

Bieten sie auch alternative Übertragungsmöglichkeiten an?

der Sender Phoenix wird ebenfalls vor Ort sein und hinterher eine Zusammenfassung ausstrahlen.

Mit freundlichen Grüßen, CT, Online-Redaktion

Markus Michaelis | Mi., 27. September 2017 - 13:24

Ich bin auf das Gespräch gespannt. Ich finde eine Diskussion über die Rolle des VvGerichts wichtig. Mein Eindruck ist, dass zuviele Menschen gedanklich in einer idealen widerspruchsfreien Wohlfühldemokratie leben - sozusagen dem optimalen Endpunkt der Geschichte. Demokratie ist aber ein Haufen konkurrierender und sich auch widersprechender Prinzipien, die ständig auszutarieren sind.

Z.B. ist das VvGericht ungemein wichtig und geachtet. Es ist aber weder demokratisch in dem Sinn, dass es gewählt oder vom Parlament kontrolliert ist (es kontrolliert umgekehrt oft das Parlament). Es ist auch nicht rechtsstaatlich, weil es sich an keine Gesetze halten muss (es kontrolliert die Gesetze) - es ist nur dem GG verantwortlich, also ein paar eher mageren Seiten, die in der konkreten Auslegung zu interpretieren sind (vom VvGericht). Für diese demokratische Sonderrolle ist es sehr präsent und politisch. Es müsste öfter an die Politik=Gesellschaft zur Diskussion zurück verweisen.

Klaus Ramelow | Mi., 27. September 2017 - 14:52

Wodurch ist das VvGericht ermächtigt, eigene Entscheidungen - also Entscheidungen basierend auf unserer Verfassung - den EU-Gerichten zur Entscheidung - ohne Berücksichtigung unserer Verfassung zu überlassen ?
Solches bedeutet doch - von Fall zu Fall - die Außerkraftsetzung bzw Aufgabe unserer Verfassung.

Klaus Schmitt | Mi., 27. September 2017 - 15:21

Was will der Mann denn Erhellendes mitteilen.
Er ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts und muss sich mit von Splitterparteien ernannten "Experten" auf dem Richterstuhl rumärgern, die mal Jura studiert haben und ansonsten in irgendwelchen ominösen Lehrstühlen von ihren Spezis finanziell versorgt worden sind und heute einen Richterstuhl in Karlsruhe besetzen, weil das Parteibuch stimmte und die ausgefallene Lebenspartnerschaft. Deswegen kommt beim Bürger das Bashing auf Polen und Ungarn gar nicht mehr gut an. Gewaltenteilung gibt es im deutschen Parteiensystem sicher nicht.

Dr. Lothar Sukstorf | Mi., 27. September 2017 - 17:43

Wo war das BVG als Merkel im September 2015 gegen Recht, Gesetz und Verfassung verstossen hatte? Wo waren die Hüter der Verfassung? Ich - jedenfalls - habe jetzt kein Vertrauen mehr in das BVG.

Frank Bauer | Mi., 27. September 2017 - 20:17

2016 war Seehofer über Monate hinweg so etwas wie ein Hoffnungsschimmer für konservative Bürger, auch außerhalb Bayerns. In vielen Foren war damals zu lesen, man wünsche sich eigentlich eine Ausweitung der CSU auf ganz Deutschland. Grund hierfür war natürlich seine "regierungsinterne Opposition" gegenüber der Zuwanderungspolitik Merkels. Doch Seehofer ließ den an sich richtigen Worten niemals Taten folgen und machte am Ende eine 180-Grad-Wende hin zu Merkel. Der Wähler hat dies nun quittiert und Seehofer hat sich in diesem inkonsequenten Kampf gegen Merkel verschlissen. Vor dem Hintergrund der Notlage, sich nun vor den Landtagswahlen als entschiedener konservativer Gegenpol zu Merkel positionieren zu müssen, ist nur schwer vorstellbar, wie eine Jamaikakoalition zustande kommen soll, da die Grünen auf ihren Maximalforderung bestehen. Knackpunkt wird hierbei der Familiennachzug werden. Für Seehofer jedenfalls hat die Uhr begonnen zu ticken.

Brigitte Petschulat | Fr., 29. September 2017 - 09:33

Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Verfassungsrichter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden – im Bundestag entscheidet aber bisher nicht das Plenum, sondern ein unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagender Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten. Noch Fragen zur Position von Herrn Voßkuhle ??? Es mir eigentlich wurscht was ein Beamter von Gnaden der Politik so von sich gibt. Schon die Bestellung der Richter ist hochgradig undemokratisch. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit......ohne Worte !

Beat Leutwyler | Fr., 29. September 2017 - 14:15

Zitat:
"In Deutschland müssen Judikative, Exekutive und Legislative strikt voneinander getrennt sein."

Ich habe mir das ganze Interview live angesehen, aber es wurde keine Frage dazu gestellt und natürlich auch keine Antwort gegeben. Schlicht enttäuschend.

Ich kenne Cicero als bedeutend investigativer als hier - warum bloss? Ist es das Amt des Interviewten, das zur Obrigkeitshörigkeit drängt?

Dann allerdings erübrigt sich die Frage nach der Gewaltenteilung - man will sie gar nicht. Pech dann, wenn die falsche Person an die Macht kommt. Dann gilt "habe ich nicht gewusst" allerdings auch nicht mehr.