Dieses Bild ist leider nicht mehr verfügbar
picture alliance

NSU-Prozess - Was ist vom Auftakt zu erwarten?

Am Montag beginnt der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Was ist nach den Querelen der vergangenen Wochen vom Verhandlungsauftakt zu erwarten?

Autoreninfo

Frank Jansen ist Journalist beim Berliner Tagesspiegel. Er schreibt über Rechtsextremismus sowie andere radikale Gruppierungen

So erreichen Sie Frank Jansen:

Mit knapp drei Wochen Verspätung beginnt an diesem Montag am Oberlandesgericht München der größte Prozess zu rechtsextremem Terror in der Geschichte der Bundesrepublik. Zu erwarten ist eine langwierige Hauptverhandlung – wegen der vielen Anklagepunkte, aber auch angesichts der hohen Zahl an Nebenklägern und Anwälten. Der NSU-Prozess könnte, so schätzt es OLG-Präsident Karl Huber, länger als zwei Jahre dauern.

Was passiert am ersten Prozesstag?

Der Auftakt wird wahrscheinlich chaotisch. Vor dem Justizkomplex in der Nymphenburger Straße werden sich an diesem Morgen viele Menschen drängeln - Angehörige der vom NSU ermordeten zehn Menschen, Opfer des Terrors, die überlebt haben, die Anwälte der Nebenkläger, die Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe und der vier weiteren Angeschuldigten, dazu zahlreiche Journalisten und nicht zuletzt Zuschauer, darunter auch türkische Diplomaten und womöglich Neonazis, die den NSU glorifizieren.

Die Verhandlung soll um zehn Uhr beginnen. Im Saal A 101 sind emotionale Szenen zu erwarten. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und die bei den zwei Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen verletzten Menschen sehen erstmals Beate Zschäpe. Sie ist aus Sicht von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern eine der Hauptschuldigen der Verbrechen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe in der Anklage vor, als Mittäterin an allen Taten beteiligt gewesen zu sein, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt haben. Außerdem muss sich die 38-Jährige wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Brandstiftung in Zwickau verantworten. Zschäpe hatte am 4. November 2011 die von ihr, Mundlos und Böhnhardt als Versteck genutzte Wohnung angezündet.

Neben Zschäpe und ihren drei Anwälten werden die weiteren vier Angeklagten im Saal A 101 sitzen. Die vier mutmaßlichen Unterstützer des NSU sind der ehemalige Vizechef der Thüringer NPD, Ralf Wohlleben, sowie Carsten S., Holger G. und André E. Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben und Carsten S. vor, sie hätten dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft und damit Beihilfe zum Mord an neun Migranten geleistet. Mundlos und Böhnhardt hatten sechs Türken, zwei Deutschtürken und einen Griechen mit der Waffe erschossen. Holger G. soll dem Trio geholfen haben, sich mit falschen Dokumenten zu tarnen. Bei André E. lautet der Vorwurf, er habe unter anderem dreimal Wohnmobile für Mundlos und Böhnhardt gemietet. Damit fuhren die beiden zu zwei Raubüberfällen und Ende 2000 zum ersten Sprengstoffanschlag in Köln.

Am ersten Prozesstag soll die Staatsanwaltschaft üblicherweise den Anklagesatz verlesen. Dass es dazu an diesem Montag kommt, ist allerdings fraglich. Vermutlich werden Verteidiger sowie Anwälte der Nebenkläger reichlich Anträge stellen. Auch Befangenheitsanträge gegen den 6. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl sind nicht auszuschließen. Viele Anwälte ärgert, dass sie genauso wie Journalisten und Zuschauer durchsucht werden sollen. Außerdem dürften einige Anwälte sich über den kleinen Saal beschweren – und darüber, dass sie, zumindest aus ihrer Sicht, zu Prozessbeginn nicht alle Akten zum NSU-Verfahren vorliegen haben.

Nächste Seite: Die Angehörigen der Opfer hoffen, dass Zschäpe redet

 

Wie gehen die Opfervertreter in den Prozess?

Die Zahl der Nebenkläger und ihrer Anwälte ist stetig gewachsen. Hatte das OLG im April noch 77 Nebenkläger registriert, sind es jetzt laut Pressestelle „knapp über 80“. Und die Zahl der Anwälte stieg auf 58.

Die Nebenklageanwälte rechnen für Montag allerdings nur mit einem sehr kurzen Verhandlungsauftakt. „Ich erwarte ein Antragsgewitter von der Verteidigung“, sagte Sebastian Scharmer, Vertreter von Gamze Kubasik, gestern in München. Gamze Kubasik ist die Tochter von Mehmet Kubasik, der 2006 in seinem Kiosk in Dortmund erschossen wurde. Die Verteidiger von Beate Zschäpe und vier mutmaßlicher Unterstützer dürften, so schätzt es Rechtsanwalt Scharmer ein, erst einmal viele Formalitäten beanstanden.

Inhaltlich verlangen Sebastian Scharmer und drei weitere Opferanwälte nicht „möglichst schnell hohe Verurteilungen“, sondern vor allem „maximale Aufklärung“. Auch das „staatliche Versagen“ sei Thema des Prozesses. In einer Erklärung kritisieren die Anwälte, dass die Angehörigen nach den Morden „jahrelang selbst entwürdigenden, rassistischen und dilettantischen Ermittlungen ausgesetzt“ gewesen waren. Sie seien damit öffentlich und in ihrem privaten Umfeld diskreditiert worden. Die Familien der Getöteten treibe die Frage um, „ob ein Großteil oder gar alle Taten hätten verhindert werden können“, wenn die Ermittler zu Beginn der NSU-Aktivitäten angemessen gehandelt hätten.

Den Geschwistern Kerim und Semiya Simsek, Kinder des ersten NSU-Opfers Enver Simsek im Jahr 2000, liegt nach den Worten ihres Rechtsanwaltes „sehr viel daran, dass Beate Zschäpe redet“. Dies sei „das einzige, was diese Frau für sie noch tun könnte“, sagt Anwalt Stephan Lucas.

Wie haben sich die Medien nach der umstrittenen Platzvergabe nun arrangiert?

Der Unmut bleibt groß. Fakt bleibt, dass die 50 zu vergebenden Presseplätze zu knapp bemessen sind. Hinzu kommen die Arbeitsbedingungen vor Ort. Handys sind im Gerichtssaal verboten, Computer auf den Presseplätzen zwar erlaubt, aber nur im Offline-Modus. Die Tribüne kann auch nicht ohne Weiteres verlassen werden.

Bei der Verlosung der Plätze sind mehrere große überregionale Zeitungen und einige internationale Nachrichtenagenturen leer ausgegangen. Viele versuchen nun über Kooperationen einen direkten Eindruck vom Prozess zu bekommen. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ bekommt beispielsweise einen Platz von der Mediengruppe Madsack, die mit zwei Zeitungen ausgelost worden waren. Die Deutsche Presse-Agentur hatte ebenfalls zwei Plätze zugelost bekommen, wovon sie einen den Agenturen Agence France-Presse und Thomson Reuters zur Verfügung stellt. Der Tagesspiegel kooperiert mit der „Passauer Neuen Presse“. Andere werden versuchen, auf der Zuschauertribüne einen Platz zu bekommen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass nicht an jedem Prozesstag alle 50 reservierten Presseplätze beansprucht werden, so dass andere nachrücken können.

Nächste Seite: In künftigen Prozessen könnte Videoübertragung möglich gemacht werden

 

Wird als Konsequenz bei künftigen Prozessen Videoübertragung möglich gemacht?

Es hätte ein Ausweg für die Kapazitätsengpässe sein können: die Übertragung der Verhandlung per Video in einen anderen Saal. Das forderten unter anderem die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, Barbara John, Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) und auch der Deutsche Journalistenverband.

Doch das Gericht sträubt sich dagegen. Es verweist darauf, dass eine Übertragung einen möglichen Revisionsgrund liefern könnte, weil die Rechtslage in dieser Frage nicht eindeutig sei. Derzeit heißt es im Gerichtsverfassungsgesetz: „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.“ Der entscheidende Passus dabei ist nach Ansicht von Experten die Passage „zum Zweck der öffentlichen Vorführung“.

Aber ist eine Videoübertragung in einen zweiten Raum beispielsweise nur für zugelassene Journalisten eine „öffentliche Vorführung“? Befürworter einer Videoübertragung sehen das nicht so. Außerdem verweisen sie auf andere Länder, die Prozesse einer ähnlichen Größenordnung auch per Video in einen anderen Pressesaal übertragen hätten. In Norwegen beim Prozess gegen den Massenmörder Anders Breivik zum Beispiel.

Die Gegner einer Videoübertragung führen verschiedene Argumente an. So seien Live-Aufnahmen der Angeklagten und Zeugen eine zusätzliche Belastung für diese Personen. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes kommt zu dem Schluss, dass möglicherweise auch die Menschenwürde der Verfahrensbeteiligten berührt sein könnte. Allerdings heißt es beim Bundestag, dass dieses Gutachten noch gar nicht fertig sei, sondern noch ein „Manuskript“ sei. Außerdem argumentieren Gegner einer Videoübertragung, dass ein Richter dann keine Kontrolle mehr über diesen Saal haben könne, die er als oberster Herr des Verfahrens aber haben müsste.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München sagte deshalb mit Bezug auf eine Videoübertragung: „Das würde dazu führen, dass das Verfahren wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgerollt würde. Da müsste schon der Gesetzgeber das Gesetz ändern.“ Genau das könnte möglicherweise passieren. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), kündigte bereits an, dass der Ausschuss sich in den kommenden Wochen mit dem Thema befassen werde. Er selbst ist aber skeptisch, ob eine Neuregelung sinnvoll ist. Die SPD steht dem Thema Videoübertragung offen gegenüber. „Wir brauchen eine gesetzliche Klarstellung, dass die Videoübertragung in einen anderen Raum zulässig sein darf um Öffentlichkeit herzustellen. Das Gerichtsverfassungsgesetz müsste so geändert werden, dass die Übertragung für Prozessbeobachter zulässig ist, aber weiterhin keine Fernseh- und Rundfunkübertragung möglich sein darf“, sagte die SPD-Fraktionsvize und Rechtsexpertin Christine Lambrecht.

Nicht nur Medienvertreter hatten auf eine Videoübertragung beim NSU-Prozess gepocht. Auch die Angehörigen des 2006 in Kassel ermordeten Halit Yozgat forderten eine Videoübertragung in einen weiteren Verhandlungssaal, um so auch mehr Zuschauern die Möglichkeit zu geben, den Prozess zu verfolgen. Dafür riefen sie auch das Bundesverfassungsgericht an. Karlsruhe lehnte den Antrag ab – ohne aber eine Entscheidung in der Sache getroffen zu haben. Gut möglich, dass die Anwälte den Antrag nun auch nochmal im Lauf des Verfahrens stellen werden.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.