Corona-Demo in Berlin, 21.04.2021
Nichts gegen legitime Proteste, aber diese Proteste sind nicht legitim, meint der Verfassungsschutz: Corona-Demo in Berlin im April 2021 / dpa

„Delegitimierung des Staates“ - Mit Demokratieprinzip und Meinungsfreiheit unvereinbar

In einem Gastbeitrag für die „Legal Tribune Online“ argumentiert der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, mit der neuen Extremismus-Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ würden Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt.

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Als die Proteste gegen die Corona-Politik zunehmend unangenehm für die Bundesregierung wurden, erfand der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang eine neue Extremismus-Kategorie: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. So konnte er den harten Kern der nicht richtig ins Links-Rechts-Schema passenden Querdenker-Szene mit geheimdienstlichen Mitteln ins Visier nehmen.

Der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, nimmt in einem Gastbeitrag für die Legal Tribune Online (LTO) dieses Konzept nach Strich und Faden auseinander. Murswiek schreibt: „Extremisten im Sinne des Verfassungsschutzes sind seither nicht nur Rechts- und Linksextremisten, sondern auch ,Delegitimierer‘.“ So stehe etwa laut Verfassungsschutzbericht 2021 jemand bereits unter Extremismusverdacht, wer nach der Flutkatastrophe im Ahrtal „aktiv den Eindruck“ erweckte, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage „komplett überfordert gewesen seien“.

Für Murswiek verwechselt der Verfassungsschutz damit Kritik an der Regierung mit Kritik am Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. „Er sieht ,eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten‘ als Delegitimierung des Staates und deshalb als verfassungsfeindlich an. Mit diesem Vokabular weicht er die Grenzen juristisch fassbarer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auf und ermächtigt sich selbst dazu, oppositionelle Bestrebungen als extremistische Bestrebungen zu bewerten.“ Im demokratischen Staat gehöre es jedoch zum Wesen der Opposition, Kritik an der Regierung zu üben. „Es ist das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der – parlamentarischen und der außerparlamentarischen – Opposition, alles zu kritisieren, was die Regierung macht – ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht. Ob sie berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das entscheidet jeder für sich, insbesondere an der Wahlurne.“

Parteinahme für die Regierung

Murswiek stellt klar: „Wenn der Verfassungsschutz von ,Agitation‘ statt von Kritik spricht, dann ist das eine Parteinahme für die Regierung. Jeder ist berechtigt, auch heftige Kritik an der Regierung zu üben. Kritik ist das Lebenselixier der Demokratie. Sie als ,Agitation‘ zu verunglimpfen, steht dem Verfassungsschutz nicht zu. ,Ständige‘ Kritik ist nicht nur erlaubt, sondern wird von der demokratischen Opposition geradezu erwartet. Nur mit These und Antithese, Kritik und Gegenkritik entfaltet sich ein demokratischer Diskurs.“

Mit dem Begriff des „Verächtlichmachens“ habe der Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen lasse, so der Staatsrechtler. „Wird die Außenministerin ,verächtlich gemacht‘, wenn jemand sich über ihre häufigen Sprachschnitzer mokiert? Und ist es ein ,Verächtlichmachen‘, wenn der Eindruck erweckt wird, das staatliche Krisenmanagement sei bei der Ahrtal-Katastrophe ,komplett überfordert‘ gewesen?“ Der Verfassungsschutz werte bereits heftige Kritik an der Regierungspolitik als delegitimierend und daher extremistisch. „Wenn Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz der Meinung sind, dass der Staat und seine Institutionen schon dann in ihrer Legitimität infrage gestellt werden, wenn jemand in Bezug auf eine konkrete Situation von ,Versagen‘ oder ,Totalversagen‘ der politisch Verantwortlichen spricht, dann haben sie nicht verstanden, was das Demokratieprinzip ausmacht.“

Der Verfassungsschutz ist kein Wahrheitsministerium

Es könne auch nicht darauf ankommen, so Murswiek weiter, ob der gegen die Regierung gerichtete Vorwurf des Versagens berechtigt ist oder nicht. „Das Innenministerium (oder der ihm unterstellte Verfassungsschutz) ist kein Wahrheitsministerium. Ob ein politischer Vorwurf berechtigt ist oder nicht, ist in der Demokratie Sache des politischen Streits, nicht obrigkeitlicher Entscheidung.“

Wenn der Verfassungsschutz heftige Kritik an der Regierungspolitik als „delegitimierend“ und daher extremistisch aus dem demokratischen Diskurs verdrängen wolle, dann verfehle er nicht nur seine Aufgabe, sondern werde damit selbst zum Problem für die Demokratie. „Mit der Anprangerung ,ständiger Agitation‘ gegen die Regierung als angeblich den demokratischen Staat delegitimierend versucht der Verfassungsschutz, oppositionelle Strömungen zu delegitimieren“, schreibt der Jurist. „Solche hoheitlichen Eingriffe in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sind mit dem Demokratieprinzip und mit der Meinungsfreiheit unvereinbar.“

Murswiek: „Der Verfassungsschutz sagt zwar, dass es ihm nicht darum gehe, ,legitime‘ Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen zu diskreditieren. Aber im demokratischen Staat ist grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungsmaßnahmen legitim.“

Den vollständigen Beitrag von Dietrich Murswiek lesen Sie hier.

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Karl-Heinz Weiß | So., 8. Januar 2023 - 17:08

Aktiv propagierte Delegitimierung des Staates: jetzt hoffe ich intensiv, dass Herr Haldenwang mit seiner Mitarbeiterschaft in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln vor Ort war. Frau Jarasch kann es nicht gewesen sein, denn die sieht weiterhin auf beiden Augen nur grün.

Maria Arenz | So., 8. Januar 2023 - 17:20

noch so eine Termite, die Merkel ihre Karriere verdankt, und die - wie der Präsident des BVerfG- Gerichts, der im Ernstfall sogar über diesen Angriff auf unsere FDGO von oben zu entschieden hätte- ein klarer Fall von Bock als Gärtner ist. Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß die wirklich gefährlichen "Staatsdelegitimierer" inzwischen allesamt IN dieser Regierung sitzen.

Ingo Frank | So., 8. Januar 2023 - 18:04

bereits fortgeschritten ist und wie der Extremismus heut zu Tage definiert wird. Anders gesagt, den Artikel so wie ich ihn verstehe ist jedermann ein Extremist und damit beobachtungs- und oder verfolgungswürdig ist, der auch nur den leisesten Zweifel an der uns verordneten Meinung hegt.
Aber noch mehr deprimiert mich das alles, weil ich in den 80 iger Jahren genau das gleiche im „anderen“ Teil Deutschlands erlebte und nie, niemals habe ich an eine Wiederkehr geglaubt.
Man hat mich eines besseren belehrt…..
mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

die in der DDR schon unter einer undemokratischen u. verlogenen Regierung bzw. deren Agenten/Schnüfflern gelitten haben, tun mir sehr leid.
Sie, lieber Herr Frank, und alle anderen, denen es so ergeht, müssen sich nun zum zweiten Mal verraten u. verkauft vorkommen.
In meinem Falle ist es die erste Erfahrung eines solchen Zustandes.
Ich hätte mir in meiner Jugend niemals vorstellen können, daß es in der BRD zu einer derartigen Bürgerverachtung kommen könnte, daß j e d e r
Kritiker bzw. Andersdenkende (gemessen an der herrschenden Ideologie) zum Beobachtungsfall für den VS wird.
Manchmal frage ich mich: Ist das wirklich wahr oder bist du nur in einem Albtraum gefangen?
Ansichten, die man in Westdeutschland v. 1949 b. in die 80er-Jahre des vorigen Jhdts. ohne Widerspruch vertreten konnte, sind heute giftigster "Rechtsextremismus"! Jeder, der sie äußert o. gar der Partei angehört, welche diese Ansichten laut ausspricht, wird als Hetzer und "Staatsdelegitimierer" gebrandmarkt.
Unfaßbar

Erstaunlich, denn Sie schreiben ja nahezu täglich regierungskritische
Kommentare und sind offensichtlich noch nicht von der bundesdeutschen "Stasi", vulgo Verfassungsschutz, festgenommen und verhört worden?
Genau das wäre Ihnen in der DDR passiert, hätten Sie es gewagt, entsprechende Leserbriefe zu schreiben, die sowieso nie veröffentlicht worden wären.
Heute werden Ihre Kommentare veröffentlicht, ohne dass Sie mit Repressalien staatlicherseits rechnen müssen, und im Cicero auch kaum mit kritischen Gegenkommentaren. Obendrein haben wir ein freiheitliches Rechtssystem, in dem Sie sich unabhängige Rechtsanwälte wählen und durch mehrere Instanzen klagen können. Ist das "genau das Gleiche" wie in der DDR? NEIN, Herr Frank, hier kann man außer übelstem Hass und Hetze nahezu jeden Unsinn verbreiten, OHNE von staatlicher Seite verfolgt zu werden!
PS: Warum nur erinnert mich Ihr stetiger "Gruß aus der Erfurter Republik" so sehr an die "Reichsbürger"?

Albert Schultheis | So., 8. Januar 2023 - 18:20

Es ist unglaublich: Sachverhalte, die über 60 Jahre BRD als selbstverständlich galten, werden plötzlich unter Merkel und in ihrer Folge unter Scholz infrage gestellt, Menschen werden, weil sie nicht mit allem einverstanden sind, was eine antidemokratische und zudem weitestgehend unfähige Regierung verzapft, bespitzelt, verfolgt, diffamiert und man schadet ihnen beruflich und im sozialen Umfeld. Plötzlich muss wieder gesagt, ja eingeklagt werden, was eigentlich jedem Deutschen klar wie Klosbrühe sein müsste! Und das zu sagen, kostet einen emeritierten Professor der Jurisprudenz im heutigen Deutschland enormen Mut. Wäre er noch im Amt hätte er mit massiven Repressionen zu rechnen, nicht nur von seinen Studenten sondern auch seinen Vorgesetzten. Dabei schei**en sich die Haldewangs und McCarthy-Fazers in den Rock, wenn man sie im internationalen Ausland auf ihre unhaltbaren Frechheiten anspricht. Dennoch, Delegitimierung des Staates durch seine eigenen Organe - so würde ein Schuh draus!

Hans Jürgen Wienroth | So., 8. Januar 2023 - 19:03

Ich hoffe, Herr Murswiek lebt nicht mehr in diesem Lande, ansonsten könnte er in kurzer Zeit Herrn Ballweg von den Querdenkern Gesellschaft leisten. Dessen Untersuchungshaft wurde wegen Fluchtgefahr gerade über die 6 Monate hinaus verlängert, obwohl sich sein „beiseite geschafftes Auslandsvermögen“ in Luft aufgelöst hat und nur noch der Vorwurf der „Tatvorbereitung“ im Raume steht. Vielleicht kommt bald der in diesem Artikel beschriebene „Straf“-Tatbestand der Delegitimierung zur Anklage hinzu.
Ich kann den anderen Kommentatoren nur zustimmen, dass das BVerfG. disen Tatbestand in der vom Verfassungsschutz beschriebenen Art bei einem „Prüfantrag“ (Klage) zustimmen würde. Ist das alles die Vorbereitung zum AfD-Verbot, nachdem nichts anderes gefunden wurde, was man als „verfassungsfeindlich“ im herkömmlichen Sinne anklagen könnte?

Wolfgang Borchardt | So., 8. Januar 2023 - 19:15

wird von den Mächtigen definiert, davon abgeleitet die Feinde d i e s e r Demokratie. Das sind die, die Demokratie anders definieren, ohne dazu legitimiert zu sein. Grünes! Licht für die Verfolgung Andersdenkender. Eo sitzen die Andersdenkenden? Das finden "Mitteilungsgeber" heraus, die im Schutzraum des "Mitteilungsgeberschutzgesetzes" "agieren.

B.Kühn | So., 8. Januar 2023 - 19:57

"verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" und die Bewertung von "Kritik" als "Agitation" - das klingt schon sehr nach DDR 2.0

Kai Hügle | So., 8. Januar 2023 - 20:35

Es ist jetzt nicht sonderlich überraschend, dass Murswiek, als junger Mann Mitglied der NPD-Hochschulorganisation und zuletzt Gutachter (und Spender) für die AfD, den Verfassungsschutz für übergriffig hält.
Wer glaubt, er gerate ins Visier des BfV, weil er z. B. Baerbock falsch schreibt oder sie als "Schnatterinchen" bezeichnet, der leidet unter Paranoia - und/oder an Größenwahn.
Wer sich hingegen zustimmend zu Gewalt- und gar Tötungsszenarien äußert, staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität abspricht, zum Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen aufruft oder staatliche oder öffentliche Institutionen mittels Sachbeschädigungen sabotiert und dabei nicht eindeutig dem rechts- oder linksextremen Spektrum zuzuordnen ist, der muss natürlich damit rechnen, beobachtet zu werden.
Man nennt das wehrhafte Demokratie. Gestern hat damit ein mutmaßlicher islamistischer Attentäter Bekanntschaft gemacht, vor einigen Wochen mehrere Dutzend Reichsbürger.

Ich finde solche Einlassungen relativ widerwärtig. Statt Argumente zu bringen wird lediglich „der Gegner“ verächtlich gemacht, um seine Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Danach noch schnell vom eigentlichen Thema ablenken und irgendwas mit AfD bringen. Durchschaubar.

Keine Argumente? Ich habe skizziert, was das BfV unter verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates versteht, und das umfasst nun mal deutlich mehr als verächtlich machende Äußerungen über Politiker oder Wissenschaftler.
Dass Murswieck als junger Student der Hochschulorganisation der NPD angehörte, ist nun mal Tatsache, ebenso wie seine Gutachtertätigkeit und Spenden für die AfD. Und selbstverständlich muss man sowas wissen, um seinen Beitrag einzuordnen.

Herr Forbrig: Ich habe niemandem die Legitimation abgesprochen, sondern lediglich auf ein paar Tatsachen aufmerksam gemacht. Dass Ihnen das nicht gefällt, nehme ich zur Kenntnis. Schade, dass Sie sich noch immer oder schon wieder in einer Diktatur wähnen. Ich fürchte aber, das sagt mehr über Sie aus als über die Demokratie, in der wir leben; eine Demokratie, die Widerspruch nicht nur aushält, sondern einfordert, die aber verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht toleriert.

...dass Sie informativ und sachlich auf die unterkomplexen Beiträge der Herren Bachmann und Forbrig geantwortet haben. An deren Beispielen wird einmal mehr deutlich, dass faktenbezogenes Argumentieren nicht jedermanns Sache ist.

… es ist immer die gleiche Masche bei Ihnen.
Erst wird der Verfasser, der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg madig gemacht (als junger Mann NPD-Hochschulorganisation, Spender für die AfD, als ob es darauf ankommt), damit sprechen Sie ihm schonmal jede Legitimierung ab, dann werden Leute, die berechtigte Ängste gegenüber einer "falschen" Bemerkung über Mitglieder der Regierung haben, gleich mal Paranoia/Größenwahn unterstellt. Man merkt Ihnen an, daß Sie noch nie Bekanntschaft mit einer Diktatur gemacht haben, Sie haben davon nicht den leisesten Schimmer, da Sie anscheinend noch nie für Demokratie und Meinungsfreiheit kämpfen mussten. Ich habe 31 Jahre in einer Diktatur gelebt und glauben Sie mir:
Wir erkennen unsere Schweine am Gang, wie wir im Osten zu sagen pflegen. Und wie eine wehrhafte Demokratie aussieht, davon haben Sie keine Ahnung.

Du findest nicht, dass die Einstufung des vornehmsten Rechtes jedes Bürgers - die ständige, scharfe Kritik an der Regierung - als Verfassungsfeindlichkeit ein Problem ist (stelle dir gerne FFF o.ä. als Betroffene vor, wenn es dir dann leichter fällt)? Wenn doch, warum greifst du dann jemanden auf der persönlichen Ebene an, der dies ebenfalls kritisiert? Bzw. warum greift man überhaupt jemanden auf der persönlichen Ebene an, anstatt auf den Vortrag einzugehen? Das wäre doch einmal zu klären.

Genau um die geht es doch werter Herr Hügle! Sie beginnen Ihren Kommentar auch gleich mit einer solchen, indem Sie den Autor Prof. Murswiek auf das reduzieren was seine früheren und jetzigen Aktivitäten betreffen. Schublade für rechtes Gedankengut auf, Artikel und Verfasser rein, uninteressant!
Ich finde diese Vorgehensweise wenig zielführend um eine inhaltsbezogene Beschäftigung der Leser bzw. eine Diskussion zu fördern. Denn in der Tat finde ich persönlich die Tatsache, dass man aus Gründen bzw. einem Mangel an eindeutigen Zuordnungen sich einer neuen weitaus umfassenderen Auslegung von Beobachtungswertem bedient zumindest bemerkenswert u. der Diskussion würdig. Mit Paranoia hat dies m.E. weniger zu tun als vielleicht den teils individuellen Erfahrungen manch Teilnehmers/innen hier im Forum, deren Wissen und Erfahrungen mit einem sehr übergriffigen und instrumentalisierten System wie der STASI. Allein deshalb wäre mehr Sensibilität im Umgang damit seitens der Politik angebracht. FG

Tomas Poth | So., 8. Januar 2023 - 22:49

... mit seinen Definitionen ist derjenige der den Souverän und unser Grundgesetz delegitimiert.
Er ist der Anti-Demokrat, als Handlanger der Antidemokraten im Altparteien-System!

Hans-Hasso Stamer | Mo., 9. Januar 2023 - 00:41

Ich stimme diesem Beitrag vollkommen zu, würde die Aussage sogar noch verschärfen.

Es handelt sich um Rechtsbeugung. Letztendlich könnte man nämlich mit dieser Definition, die Haldenwang hier geliefert hat, die gesamte nicht-linke Bloggerszene kriminalisieren.

Die "matchen" nämlich mit praktisch jedem einzelnen Blogartikel sämtliche Beispiele, die im Artikel genannt wurden.

Ich nehme an, genau darum geht es. Es bedeutet nicht, jeden einzelnen Kritiker anzuklagen, sondern rechtlich nach Belieben die Möglichkeit dazu zu haben. Der Staat hat alle Handlungsmöglichkeiten, der Einzelne wird gefesselt. Seine grundgesetzlich garantierten Abwehrrechte werden immer weiter abgebaut.

Und das erinnert mich an meine 39 Jahre in der DDR. Es bedeutet Rechtsunsicherheit überall dort, wo der Staat seine Interessen berührt sieht. Oder im Klartext: Willkür. Und das ist heute leider wieder genauso.

Wenn das bestätigte Rechtspraxis wird, verdienen wir die Bezeichnung "Rechtsstaat" nicht mehr.

Aljoschu | Mo., 9. Januar 2023 - 00:52

"Mitglied der NPD-Hochschulorganisation und zuletzt Gutachter (und Spender) für die AfD" - Wenn Ihnen die Argumente fehlen, dann geht's eben gegen die Person, Stichwort NPD, AfD. So einfach geht das und es funktioniert wunderbar: kaum einer im Land der Blockwarte, der nicht vor einer vertrucksten Kritik an der Corona- oder Einwanderungspolitik die obligatorische captatio benevolentiae setzt: "Also ich finde die AfD ja auch Scheiße, aber ...!" Vor kurzem habe ich ihren Genossen Lenz gestellt, er solle doch mal hieb- und stichfest benennen, weshalb er den Höcke regelmäßig als Verfassungsfeind diffamiert - wie zu erwarten, kam daraufhin von Lenz nur dümmliches Geschwurbel. Prof. Murswiek hat in einem englischsprachigen Forum überzeugend dargelegt, dass sich der deutsche Rechtsstaat hoffnungslos verrannt und blamiert hat. Vor einem internat. Publikum ist das hochnotpeinlich, daher verstummen auch die minderbemittelten deutschen Amtsträger Haldenwang und McCarthy-Fazer. Bleibt nur ad person

Zitat: "Vor kurzem habe ich ihren Genossen Lenz gestellt...."

Donnerwetter. Ist mir gar nicht aufgefallen. Etwa, weil Sie mit einer so typischen wie flegelhaften Bemerkung ("Dünnschiss") kritisierten, dass ich nicht wiederholt habe, was die halbe Republik weiss, und was selbst Sie mühelos in weniger als fünf Minuten Recherche im Internet finden können?

Ihr Problem ist vielmehr: Sie haben, wie man Ihren Kommentaren entnehmen kann, an den Zielen des Faschisten Hoeckes absolut nichts auszusetzen.. Wenn es denn soweit ist, und "keine halben Sachen gemacht werden, wenn die Schutthalden der Modene beseitigt und wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, es dabei so manchem "weh tun wird"...usw.

Ist für Sie wahrscheinlich alles nur eine sinnhafte Beteiligung an einer offen geführten Kontroverse, die nicht von P.C. "manipuliert" wird...

Und logische Konsequenz eines Denkens, das in Alliierten noch immer Feinde sieht und Putin Fähnchen schwenkend beim Einmarsch begrüssen würde.

Hans Schäfer | Mo., 9. Januar 2023 - 20:07

Antwort auf von Gerhard Lenz

Was sagt Hoecke dazu? Eines hat er schon geschafft, D. ist kein Rechtsstaaat mehr.

Aljoschu | Mo., 9. Januar 2023 - 21:48

Antwort auf von Gerhard Lenz

zu recherchieren, was Google zur Verfassungsfeindschaft des Herrn Höcke beizutragen hat. Wie zu erwarten, poppt Google mit den einschläg. Verdächtigen auf, allesamt bewährte, vertrauenswürdige "Qualitätsmedien": zuvorderst die taz, der Spiegel, Süddeutsche, ZEIT und Deutschlandfunk und die Wikipedia.
Am deutlichsten die taz: "Am 26. September 2019 hat das Verwaltungsgericht Meiningen (Thüringen) entschieden, dass ein Verbot der Bezeichnung „Faschist“ im Fall von Björn Höcke wohl rechtswidrig wäre. ...
[Überschrift:] Behauptung muss nicht bewiesen werden
Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie zulässig ist. ..."
Danke, taz, soll reichen! Man darf also Höcke mit dem gleichen Recht einen "Faschisten" nennen, wie man die Grüne Kühnast eine "Drecks Votze" nennen darf! - Das eine so perfide wie das andere!

BHZentner | Mo., 9. Januar 2023 - 01:14

In meiner Jugend in den 1970ern meinte ich, der Verfassungsschutz sei das Pendant zur Staatssicherheit der DDR-halt irgendwie wegen ,,Schutz/Sicherheit".Das zu schützende-hier die Verfassung dort der Staat-machte lt. rührig, linker Sozialkundelehrerin den ,,demokrat." Unterschied :-)) Heilige Einfalt! Nie war es schwerer,den Staat zu delegitimieren, geschweige seine(meine!)Repräsentanten verächtlich zu machen.Es gab halbwegs allgemeinverständliche/-gültige(nicht nur) politische Begriffe im alltäglichen medialen Diskurs-und politisches Kabarett. Man vergleiche Politiker von damals-mit ihrem halbwegs glaubhaften,,Standing"-mit den intellektuellen Elendsgestalten in aktuellem Bundestag u. Ministerien.Diese von uns,dem Souverän des GG,auf Zeit legitimierten,haben scheints mangels Kompetenz Grund sich mit,,Schild u.Schwert"vor Kritik u.Opposition,den wesentlichen Merkmalen repräsentativer Demokratie, zu schützen.Sie delegitimieren sich u.den Staat wiederholt selbst u.verachten den Bürger.

So isses. Was die Politiker (bis auf Ausnahmen, oft bei der AfD) an Kompetenz vermissen lassen, machen sie an Linientreue wieder wett und dienen sich so als ideales Werkzeug für ihre Fraktionsführung an.. Das war schon immer so: Kompetenz schafft eigene Meinung und macht unabhängig. Solche Leute sind im Politikbetrieb nicht wohlgelitten, da gefährlich für die Strippenzieher. Die brauchen Abhängige. Der Mechanismus wurde in "House of Cards" (Staffel 1, Figur Peter Russo) drastisch überhöht (?) vorgeführt.

Ich habe jeden Tag Déjàvus an meine DDR-Zeit - das hier ist mein heutiges. Die DDR war eine kompetenzbefreite Zone, Der Bundestag wird es gerade. Zum Glück gibt es noch Ausnahmen wie Sahra Wagenknecht, Alice Weidel oder Gottfried Curio.

Sabine Lehmann | Mo., 9. Januar 2023 - 08:34

Nun, eine Groteske ließe sich angesichts ganz aktueller Bezüge zu innenpolitischen Vorgängen mit deutschen Regierungsvertretern definieren, sofern man denn wollte. So wird ja dieser Tage viel darüber gefaselt, wer sich wann, womit und mit wessen Unterstützung gegen unsere Verfassung positioniert hat und als Staatsfeind Nr.1 durch unsere wachsamen, neutralen und stets kritischen Journalisten „geadelt“ werden darf.
Interessant dabei ist nun, und damit betreten wir das Reich der Groteske, wie verfassungsfeindlich Mitglieder dieser Regierung mittels Amtsmissbrauch agieren, ohne dass es überhaupt jemanden interessiert! Justizminister, die Meinungsfreiheit für obsolet halten, Innenminister, die Gesinnungen prüfen und Beweislast umkehren, Gesundheitsminister, die nach Impfstatus diskriminieren und Kanzler, die seit 3 Jahren anlasslos und willkürlich Grundrechte aussetzen! Ein Fall für den Verfassungsschutz? Gott bewahre, der sitzt doch mit im Boot dieses Instrumentenkastens! Alles gut….

Christoph Kuhlmann | Mo., 9. Januar 2023 - 09:48

Da werden schnell Querdenker mit Reichsbürgern in einen Topf geworfen. Dazu noch ein paar Rechtsradikale anderer Provenienz und Leute, die bisher dem links-liberalen und bürgerlichem Milieu zugeordnet wurden und fertig ist die Bankrotterklärung des rechts/links Schemas. Der verordnete, staatliche "Konsens" ist verfassungsfeindlich. Ich frage mich, wann dem Verfassungsschutz endlich ein Licht aufgeht und er asymmetrische Demobilisierung der politischen Gegner durch Übernahme ihrer Positionen als eigentliche Quelle der Verfassungsfeindlichkeit erkennt. Die Verweigerung politischer Konflikte macht die repräsentative Demokratie zur Autokratie.

Ernst-Günther Konrad | Mo., 9. Januar 2023 - 10:01

Der Begriff der Delegitimierung und Verächtlichmachung stammt aus § 220 DDR-Strafgesetzbuch. Haldenwang brauchte nicht mal selber denken, er kupfert einfach auftragsgemäß das ab, was schon zu DDR-Zeiten als "Allrounder" für Strafverfolgung gegen "aufmüpfige" Bürger bestens einsetzbar war. Und es wird nicht lange dauern, da wird auch das sog. "Rowdytum" Eingang in die strafrechtliche Begriffswelt finden, darunter kann dann alles subsumiert werden, was nicht verächtlich macht oder delegitimiert, sondern einfach nur stört. Das, was man selbst vorgibt zu schützen, das GG der BRD, wird genau von denen, die mal dazu berufen waren, pöh a pöh in seine Einzelteile zerlegt und neu zusammengesetzt. Ostbürger sprechen schon lange von einer DDR 2.0, die sich langsam aber sicher anbahnt. Zeugen für diese These haben wir im Forum genug Menschen, die das alles schon mal miterlebt haben, tauchen erneut in einen Alptraum ein, den sie nach der Maueröffnung erhofft hatten, endlich überwunden zu haben.

Carola Schommer | Mo., 9. Januar 2023 - 10:50

Faeser, Haldewang, Habarth,
Das Gerüst wird sukzessive demontiert. Gelockert wurden die Schrauben bereits unter Merkel.

Andrej Kharadi | Mo., 9. Januar 2023 - 13:52

... in seiner Wichtigkeit gar nicht überschätzt werden .
Der Herr Haldenwang ist mit seiner Auffassung von Kritik, Meinungsfreiheit und Demokratie selbst zum Verfassungsproblem geworden. Dass dies überhaupt möglich ist, zeigt, dass die Institution "Verfassungsschutz" ihrem eigentlichen Sinne nach disfunktional geworden ist. Der Verfassungschutz ist nicht mehr zeitgemäss. Er muss abgeschafft werden. Das Parlament ist hier gefordert!

Martin Beckmann | Mo., 9. Januar 2023 - 14:23

Delegitimierung des Staates: Das sind diejenigen, die jede Krikitk am Rechtsstaat ablehnen und sindsomit Verfassungsfeinde!

Bernhard Marquardt | Mo., 9. Januar 2023 - 18:52

Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG begründet das Gewaltenteilungsprinzip als Ausfluss des Rechtstaats-prinzips.
Über die Besetzung aller wesentlichen Positionen im Justizwesen (BVerfG, Landesverfassungsgerichte, alle höchsten Richterstellen, die ohnehin weisungsgebundenen Generalstaatsanwälte, Verfassungsschutzpräsidenten) entscheiden in Deutschland Regierungen, Parlamentsausschüsse und Parteigremien.
Sie wählen sich schlichtweg die Kontrolleure selbst.
Die unselige Herrschaft der Parteien in Legislative und Exekutive über die Justiz unterbindet die Entfaltung einer tatsächlichen Gewaltenteilung als Garant für Ansehen und Akzeptanz des Rechtsstaats und fördert statt dessen Filz, Parteienklüngel, Lobbyismus und Protektionismus.
So sind die Verantwortlichen einschl. Herrn Haldenberg drauf und dran, aus Machtgier oder Dummheit die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Welche Institution verfolgt diese Verfassungsfeinde?