Krankenschwester hält die Hand eines Todkranken in einem Hospiz / dpa

Selbstbestimmtes Sterben - In den Mühlen des paternalistischen Hilfesystems

Entgegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Selbstbestimmung betonte, möchte ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf Suizidhilfe auch weiterhin unter Strafe stellen beziehungsweise nur unter sehr strengen Bedingungen erlauben. So soll jemand, der sich zur Selbsttötung entschließt, mehrere psychiatrische Untersuchungen über sich ergehen lassen. Das wäre ein weiterer Übergriff der ärztlichen Profession auf das Leben des Einzelnen.

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

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„Die Straflosigkeit der Selbsttötung und der Hilfe dazu steht als Ausdruck der verfassungsrechtlich gebotenen Anerkennung individueller Selbstbestimmung nicht zur freien Disposition des Gesetzgebers. Der Verfassungsordnung des Grundgesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. Dieses Menschenbild hat Ausgangspunkt jedes regulatorischen Ansatzes zu sein.“

Diese Feststellung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2020 lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie bezieht sich auf den am 3. Dezember 2015 erlassenen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellte. Zwar hatte das Gericht anerkannt, dass das Gesetz „legitimen Gemeinwohlzwecken“ diene, das Verbot aber „bei nicht abschließend zu beurteilender Erforderlichkeit“ jedenfalls nicht angemessen sei. Damit erklärte das BVerfG § 217 für nichtig. Es stellte klar: „Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Den Gesetzgeber ermahnten die Richter zu einer „strikte[n] Beschränkung staatlicher Intervention auf den Schutz der Selbstbestimmung, der durch Elemente der medizinischen und pharmakologischen Qualitätssicherung und des Missbrauchsschutzes ergänzt werden kann.“

Am Ende seines Lebens soll das Individuum im Mittelpunkt stehen, frei von Ideologie, Bevormundung und Zwang. Denn: „Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht.“ – Damit wird dieses Urteil wohl als eine der letzten Flammen aufklärerischen Geistes in die Geschichte eingehen. Denn das aggressive Gutmenschentum der Postmoderne schickt sich bereits an, den Todkranken noch ein allerletztes Mal durch die Mühle seines paternalistischen Hilfssystems zu drehen, der er durch seine Entscheidung doch gerade zu entkommen versucht. Diesen Eindruck muss gewinnen, wer sich den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vom 7. März 2022 näher ansieht, der von Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling und 83 weiteren Bundestagsabgeordneten eingebracht wurde.    

Der sterbende Mensch als Objekt ärztlicher Begutachtung

Der erste Absatz des neu entworfenen § 217 StGB möchte die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung weiterhin unter Strafe stellen. Damit gemeint ist jede mit Wiederholungsabsicht angebotene Leistung der Suizidhilfe, auch dann, wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Ein hinzugefügter zweiter Absatz erkennt die „Förderungshandlung im Sinne des Absatzes 1“ jedoch als „nicht rechtswidrig“, wenn eine Reihe von Bedingungen eingehalten wird. Damit versucht der Gesetzgeber, dem vom BVerfG erkannten „Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte“ Rechnung zu tragen. Hierzu heißt es im Urteil: „Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.“

Die im Gesetzentwurf aufgeführten Bedingungen jedoch genügen in keiner Hinsicht den Anforderungen an eine autonome Entscheidungsfindung. Denn eine Rechtfertigung der Beihilfe wird erst dann bejaht, wenn der Suizidwillige sich der Untersuchung – nicht etwa einer schlichten Befragung – durch Fachärzte der Psychiatrie stellt, wobei deren „Untersuchung“ sich der Frage widmet, ob eine die autonome Entscheidung beeinträchtigende psychische Krankheit vorliegt. Und – doppelt hält besser – diese Untersuchung wird frühestens nach drei Monaten wiederholt. Wenigstens so lange ist der Sterbewunsch des Suizidwilligen erst einmal ausgesetzt. Bereits diese Vorgabe erfüllt mitnichten den hohen Geist des Verfassungsgerichtsurteils, denn der Mensch in seiner allerletzten Lebensphase wird so zum reinen Objekt ärztlicher Begutachtung herabgewürdigt. Die obligatorische Einschaltung von Psychiatern macht den Bock zum Gärtner. Der Philosoph – im Nebenberuf Psychiater – Karl Jaspers machte sich dereinst lustig über seine Kollegen, die als Psychiater dazu neigen, „jeden Selbstmörder für geisteskrank zu erklären. Dann hört die Frage nach Motiven auf, das Selbstmordproblem liegt als erledigt außerhalb der gesunden Welt.“

 

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Wer von Berufs wegen mit Psychiatern zu tun hat, weiß um die Maßstäbe dieser Disziplin. Sie sind jedenfalls denkbar ungeeignet zur Herstellung von Messwerkzeugen. Sie bestehen aus einer sprachlichen Gummimasse, sind über alle Maßen dehnfähig, in alle Richtungen biegbar und bis zur Absurdität amorph. Von ihnen eine Entscheidung dieser Tragweite abhängig machen zu wollen, stellt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben dem schlichten Zufall anheim. Und die psychiatrische Zumutung ist längst noch nicht das Ende der geplanten schikanösen Prozedur: In Absatz 2 Satz 3 verlangt der Gesetzentwurf, dass „mindestens ein individuell angepasstes, umfassendes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch nach Maßgabe des untersuchenden Facharztes oder der untersuchenden Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie gemäß Nummer 2 mit einem multiprofessionellen und interdisziplinären Ansatz bei einem weiteren Arzt oder einer weiteren Ärztin, einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin, einer psychosozialen Beratungsstelle, einer Suchtberatung oder einer Schuldenberatung stattgefunden hat, welches mindestens die folgenden Punkte umfasst […]“

Es lohnt sich, diesen durchgegenderten Bandwurmsatz aus dem linguistischen Schattenreich vorgeblicher Geschlechtergerechtigkeit mehrfach zu lesen. Eine Möglichkeit ist, sich die praktische Umsetzung dieser medizinisch-bürokratischen Zumutung angesichts des nahenden Todes vorzustellen. Den direkten Zugang zum Verständnis dieser Absurdität bietet jedoch die Sprache selbst: Von welcher Geisteshaltung ist wohl getrieben, der Derartiges zu formulieren versteht?

Bürokratisch und infantil – das beste Deutschland aller Zeiten

Dass der Drang starker Kräfte im medizinischen Sektor groß ist, sich der Entscheidungsgewalt über das Individuum zu bemächtigen, hat bereits der Umgang mit dem Coronavirus gezeigt. Und so ist es nur folgerichtig, dass Angehörige anderer Professionen möglichst weit außen vor bleiben sollen, wenn es um fundamentale Fragen des Lebens und Sterbens geht. So ist die naheliegende Möglichkeit, den definitiven Sterbewunsch einfach mit einem Notar auf Augenhöhe zu besprechen und anschließend zu beurkunden, noch nicht einmal im Gespräch. Unter diesen Umständen sollte eine Neuregelung des für nichtig erklärten § 217 StGB komplett unterbleiben: Für ein pseudohumanes Gesetz, das lediglich als Abrechnungsgrundlage für Bürokraten, Hochstapler und Besserwisser dienen könnte, ist das Thema viel zu ernst.

Dass der Umgang Deutschlands mit ernsten, weil existenzberührenden Fragen gleichermaßen bürokratischer wie infantiler wird, ist im Übrigen auf allen Ebenen zu konstatieren: Der Atomstrom kommt aus Frankreich, denn Windräder zieren das gute Gewissen ungleich mehr. Kleine Einkäufe werden dekorativ mit dem Lastenfahrrad erledigt, während größere Lieferungen vom Paketdienst gebracht werden, dessen unterbezahlter Fahrer anschließend aus Umweltgründen beschimpft werden darf. Und damit das deutsche Bullerbü kein Traum bleiben muss, wird der Schutz der deutschen Grenzen von Ländern wie Ungarn erledigt, gegen die eventuelle hässliche Bilder anschließend auch noch als Druckmittel dienen können. Fürs selbstbestimmte Sterben gibt es schlussendlich die Schweiz. Daran wird sich mit dem geplanten Gesetz auch weiterhin nichts ändern. Denn Deutschland ist ein gutes Land. Das beste Deutschland, das es jemals gab. Ein Deutschland, an das gottseidank niemand in der Nacht denkt.

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Hans Jürgen Wienroth | Di., 12. Juli 2022 - 09:06

Die politische Diskussion um die ethische Frage des Lebens treibt schon sonderbare Blüten.
Auf der einen Seite des Lebens, kurz vor dem Ende, wird schwer Kranken der selbstbestimmte Tod verweigert. Menschen müssen mit starken Schmerzen, an Maschinen oder im Dämmerzustand (trotz Willensbekundung zu sterben) gegen ihren Willen weiterleben.
Auf der anderen Seite will man die freie, unbeeinflusste Entscheidung einer Frau über eine Abtreibung fördern. Sie wird tw. als Mittel zur Geburtenregulierung bezeichnet und soll großzügig freigegeben werden, ggf. will man Ärzte zur Tötung des Föten zwingen. Gerade diese pol. Klientel tut sich schwer, die Blutuntersuchung auf Trisomie 21 zuzulassen, welche die Fehlbildung vor dem derzeit definierten Abbruchende in der 12. Woche erkennt. Es könnten sich zu viele Frauen gegen das Kind entscheiden, ist die Befürchtung, die Kinder würden stigmatisiert.
Der alte Mensch kann selbst entscheiden, das Ungeborene nicht! Die Politik entscheidet genau andersherum.

Karl-Heinz Weiß | Di., 12. Juli 2022 - 09:27

Beratung statt Bevormundung: in der Tat muss dringend hinterfragt werden, woher in Deutschland diese Angst vor der individuellen Selbstbestimmung kommt. Ausgenommen sind nur die Autobahnen: hier darf jeder über seine Geschwindigkeit entscheiden, sofern er nicht durch die marode Brückeninfrastruktur ausgebremst wird.

Peter Sommerhalder | Di., 12. Juli 2022 - 09:51

ein paar Zahlen zu Exit, der grössten Schweizer Sterbehilfeorganisation:

2021
-Anfragen zu Freitodbegleitungen: Jährlich gegen 3'500
-Nach Prüfung bewilligt: 1'328
-Effektive Freitodbegleitungen: 973

35% Krebserkrankung, 27% Polymorbidität, 12% Schmerzpatient, 1% Psychische Krankheit
Altersdurchschnitt: 78,7

Es ist also nicht so, dass sich plötzlich die ganze Schweiz und halb Deutschland umbringen wollen...

Gerhard Lenz | Di., 12. Juli 2022 - 10:09

warum wir uns beim Thema Sterbehilfe schwertun. Euthanasie diente einst dazu, "Lebensuntüchtige" auszusortieren. Sie passten angeblich nicht in eine Gesellschaft der Starken und Kraftvollen.

Solche Erfahrung motivieren Ängste: Alte und Schwache würden ja nur noch Kosten und Mühe verursachen, man könnte mal eben mit der Giftspritze für Abhilfe sorgen. Solche Bedenken sind nachvollziehbar. Sie dürfen aber nicht auf alle Zeiten dazu dienen, in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen einzugreifen.
Denn das Recht zu leben oder (vorzeitig) zu sterben muss letztendlich ausschliesslich dem Einzelnen zustehen, da darf keine falsche Ethik und auch keine Religion mit Hinweis auf einen angeblich höheren Willen bevormunden.

Allerdings ist es unredlich, das Recht auf assistierten Suzid einzufordern, andererseits jeglichen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen zu wollen.

Das Recht auf Selbstbstimmung muss für den Lebensmüden genauso gelten wie für die Frau, die nicht Mutter werden möchte.

Christa Wallau | Di., 12. Juli 2022 - 10:48

schlussendlich die Schweiz."
Sehr richtig, Herr Strate.

Dasselbe gilt übrigens auch für "selbstbestimmtes L e b e n"; denn die Schweiz ist das einzige mir bekannte Land, in dem echte Demokratie (Herrschaft des Volkes) praktiziert wird.

In Deutschland hat das Messen mit zweierlei Maß derart um sich gegriffen, daß nirgends mehr eine ausgewogene, sachliche Diskussion stattfindet - bei welchem Thema auch immer.
Das wichtige Thema Lebensrecht und Selbstbestimmung macht hier keine Ausnahme.

Ideologen diktieren den Diskurs! Unser Land hat sich in die Hände von Leuten begeben, die sich als Gralshüter der Moral aufspielen und Denkverbote aussprechen. Sie diffamieren jeden, der ihre Meinung nicht zu 100
% teilt.
Gott-sei-Dank beginnt sich nun Widerstand zu regen, indem einige Hochschullehrer endlich all ihren Mut zusammenkratzen und sich gegen "Cancel Culture" zur Wehr setzen. Dazu ist u. a. ein Buch von Ulrike Ackermann erschienen:
"Die neue Schweigespirale".

ingo Frank | Di., 12. Juli 2022 - 10:51

zu stemmen?
Weil vergleichbar mit der „Asylindustrie“ mächtige wirtschaftliche Interessen z.B. der Pflegeheimketten wie AWO. DRK usw. mit Alten und Pflegebedürftigen trefflich Geld zu verdienen ist. Genau so wie es 2015 war und noch heute ist mit den Asylanten. Siehe Anmietung von Wohnungen zu überhöhten Preisen. Und das wirkt bis heute nach.
Meine Mutter soll 2040€ als Eigenantei im Pflegeheim zahlen und die Pflegekassen zahlt noch rd. 2000 € dazu. Ich bekomme gerade mal für die Pflege meiner Mutter 800 € Also 1/5 ! Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Doch die Bruttodurchschnittsrente ist unter 1000 € im Buntland Germany. Auch ein Grund sich später umzubringen?
Mit freundlichen Grüßen aus der Erfurter Republik

Markus Michaelis | Di., 12. Juli 2022 - 11:17

Ich sehe da auch einen Gegensatz. Was ich anerkenne ist, dass der Mensch weitgehend frei ist sich seine Koordinaten selber zu bestimmen. Er hat Randbedingungne durch die Biologie und Physik, die er nicht beliebig dehnen kann, aber auch da werden wir durch technologische Fortschritte freier. Es zu schaffen, gerade zusammen in einer Gesellschaft, glücklicher zu werden, ist viel schwieriger, aber das kann man jedem überlassen, man muss auch nicht Glück als Maßstab anerkennen (etwa Sinn, und der ist frei festlegbar).

Was zu dieser großen Freiheit nicht passt, ist andere Sichtweisen als vollkommen unmenschlich und nicht diskutierbar hinzustellen. Man kann festlegen, dass der Mensch in jedem Alter (oder ab einem jungen Alter) sein Geschlecht, auch mit Behandlung, festlegt - das ist eine Möglichkeit. Aber es leuchtet mir auch nicht ein, warum ein (älterer?) Mensch dann nicht seinen Tod frei wählen sollte. Auch das kann man beliebig festlegen, aber es kann dann nicht tabu sein?

Tomas Poth | Di., 12. Juli 2022 - 11:59

Der Mensch als Objekt staatlichen Zugriffes zur Nutzbarmachung und Zwangsbewirtschaftung der Regierungen.
Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Freiheit hätte über sich selbst bestimmen zu wollen und eigenverantwortlich zu handeln.
Für RotGrün und andere totalitär denkenden ein Schreckgespenst.

Helmut Bachmann | Di., 12. Juli 2022 - 12:20

Berechtigte Kritik, die aber keine Antwort gibt, wie Missbrauch umgangen werden könnte.

Jens Böhme | Di., 12. Juli 2022 - 13:07

Die letzten beiden Absätze sind heftig und vermutlich für Zartbesaitete zeitgenössisch "spalterisch".

Gisela Fimiani | Di., 12. Juli 2022 - 14:29

Ein weites von inzwischen unzähligen Belegen für Ziel und Agenda unseres paternalistischen Staates,der seine Macht sukzessive zu vergrößern sucht,um zum totalitären Staat zu werden. Dazu gehört das Hineinregieren in sämtliche gesellschaftliche Bereiche,bis hin in persönlichste und private Angelegenheiten. Die Staatsmacht wird total,der Bürger zum Gattungswesen Mensch, zum Untertan. Nur das GG schützte den Einzelnen bisher vor staatlicher Übergriffigkeit. Dazu bedarf es allerdings der Richter, die den Geist des GG in echter Unabhängigkeit verteidigen und alles staatliche Handeln an diesem Geist zu messen entschlossen sind. Die derzeitigen Richter belegen jedoch mit ihren Urteilen eine „Ablösung“(im Sinne von trennen und ersetzten)von besagtem Geist. Die jeweiligen Artikel werden gedehnt,verbogen, gebeugt und bis zur Unkenntlichkeit relativiert,um die Respektlosigkeit und Verachtung der Politik gegenüber dem Souverän zu verschleiern und zu rechtfertigen. Neuinterpretation des Art.I folgt

Ernst-Günther Konrad | Di., 12. Juli 2022 - 15:50

Ich stimme Ihrem Artikel absolut zu, doch leider ist festzustellen, dass die Politik ihr Handeln schon lange nicht mehr nach Recht und Gesetz ausrichtet, sondern nur geprägt ist, ideologisch verbrämte Ziele zu erreichen, koste es was es wolle. Es ist geradezu unverfroren und frech, obwohl es ein klares und eigentlich leicht verständliches Urteil des BVerfG gibt, dass es dennoch wieder versucht wird, an diesen höchstrichterlichen Entscheidung vor, die Menschen erneut zu bevormunden. Wer aus dem Leben gehen will und das kann, wird es ohnehin tun. Die es wollen aber nicht können brauchen Hilfe und das soll der Staat sein? Der gleiche Staat der alte und hilflose Menschen in Pflegeheimen allein und ohne soziale Kontakte eingesperrt läßt, angeblich zu deren Schutz? Die Politik will der Herrscher über das Leben sein? Will man lieber Sterbetourismus in die Schweiz? Ein weiterer Beleg, wie weit weg die Politiker vom Alltag der Menschen sind. Würde es sie selbst betreffen wäre es anders.

Berthold Dehn | Di., 12. Juli 2022 - 21:08

Unser eher bescheidenes Politikerpanoptikum geht davon aus, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung ein Leben lang kindlich unmündig bleibt und ihm deshalb keine eigene Entscheidungskompetenz zugestanden werden darf.