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Heiko Maas’ Kritik an Pegida - Die Ministerpolizei

Justizminister Heiko Maas hat mit seiner Kritik an Pegida nicht gegen Regeln verstoßen. Ihm den Mund zu verbieten, schadet der Debattenkultur. Eine Gegenrede zu Alexander Kissler

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Georg Löwisch war bis 2015 Textchef bei Cicero. Am liebsten schreibt er Reportagen und Porträts. Zu Cicero kam er von der taz, wo er das Wochenendmagazin sonntaz gründete. Dort kehrte er im Herbst 2015 als Chefredakteur zurück.

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Wenige Stunden bevor am Montag die Anhänger der Pegida zu ihrer Kundgebung aufbrachen, bekamen sie noch ein paar Beschimpfungen mit auf den Weg. „Ihr seid alle Heuchler!“, sagte Heiko Maas, Bundesjustizminister und Sozialdemokrat, am Morgen in einem Interview des Deutschlandfunks. „Denn ehrlich gesagt: Wenn die gleichen Leute, die vor einer Woche die Presse als Lügenpresse beschimpft haben, sich heute einen Trauerflor um den Arm legen, dann ist das an Heuchelei wirklich nicht mehr zu überbieten. Denen kann man wirklich nur sagen: Bleibt besser zuhause.“ Ganz ähnlich konnte man es in einem Interview in der Bild-Zeitung nachlesen, wobei Maas dort noch die Vokabeln „widerlich“ und „ausschlachten“ einstreute. „Hätten die Organisatoren einen Rest von Anstand, würden sie diese Demonstrationen einfach absagen.“

Maas formuliert scharf. Der Moderatorin im Deutschlandfunk rutschte sogar heraus, es mache Freude, mit ihm über Pegida zu sprechen, da er ein Freund klarer Worte sei. Tatsächlich fällt so einer auf in der Bundespolitik, in der allzu gern herumgedruckst, abgesichert und über Bande gespielt wird. Ist es schon so ungewohnt, dass ein Politiker klar Position bezieht?

Nun wird Maas vorgeworfen, er sei Justizminister, somit Verfassungsminister, und müsse sich daher neutral verhalten.

Diese Kritik ist doppelt falsch, denn sie täuscht erstens einen Regelverstoß vor, der keiner ist. Zweitens spricht aus ihr ein krudes Ideal: Der Polit-Eunuch in den Regierungen der Republik, der sein Ressort verwaltet, an Gesetzen tüftelt und sich aus dem Meinungsstreit heraushält.

Klar, ein Minister darf nicht alles sagen. Dass Regierende für ihre Äußerungen attackiert werden, ist gar nicht so selten. Zufällig hat das Bundesverfassungsgericht am 16. Dezember ein Urteil gefällt. Die NPD war mit einer Organklage gegen die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nach Karlsruhe gezogen. Die SPD-Politikerin hatte in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl in Thüringen gesagt, sie wolle mithelfen, dass die NPD es nicht in den Landtag schaffe. „Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“

Der Zweite Senat wies den Antrag ab. Die Mitglieder der Bundesregierung unterlägen zwar einem Neutralitätsgebot, jedoch dürften sie sich sehr wohl in öffentlichen Debatten äußern. Die Richter differenzierten: Um die Chancengleichheit zu wahren, dürften Staatsorgane als solche nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den Wahlkampf eingreifen. Ein Minister dürfe sich nicht auf die Autorität seines Amtes berufen. Und die Äußerung dürfe sich auch nicht ausschließlich um Maßnahmen oder Vorhaben seines Amtes drehen. Er darf zum Beispiel auch keine Pressekonferenz im Ministerium geben und dabei zur Wahl seiner eigenen Partei aufrufen.

Plötzlich fordern die Medienkritiker Sprechverbote
 

Kann man Minister, SPD-Politiker und Privatperson trennen? Die Karlsruher Richter leben nicht auf dem Mond. In der Begründung ihres Urteils schreiben sie selbst, dass im selben Interview oder auf derselben Veranstaltung ein Mensch häufig in allen drei Rollen angesprochen wird. Er sei dann keineswegs verpflichtet, sich nur auf Aussagen zu beschränken, die sein Ministeramt betreffen. Denn damit wäre wieder die Chancengleichheit des Regierenden eingeschränkt. „Vielmehr ist er auch zur Teilnahme am politischen Meinungskampf befugt.“

In Maas' Interviews geht es um verschiedene Themen, zum Beispiel um die Vorratsdatenspeicherung. Was Pegida anbelangt, argumentiert er gar nicht juristisch. Er hat nicht etwa behauptet, dass er die Demonstrationen in Dresden für illegal hielte. Anstand, Schande, Heuchelei – das sind keine juristischen, sondern moralische Kategorien. Ein Foulspiel im Sinne des Verfassungsgerichts ist aus den Äußerungen somit nicht herauszulesen.

Es ist auch ein ziemlicher Unfug zu glauben, Maas könne das Demonstrationsrecht von Pegida beschränken. Wie sollte er auch? Er ist Bundesjustizminister, Deutschland ist ein föderaler Staat. Versammlungen können nur Ordnungsbehörden vor Ort verbieten, im Zweifel entscheiden unabhängige Richter, die sich um Meinungen aus Berlin nicht kümmern müssen.  

In den Vorwürfen gegen Maas, und das ist das zweite Problem, werden letztlich Maßstäbe an die Meinungsfreiheit angelegt. Foul! Darf er doch gar nicht – das ist eine komfortable Haltung. Methode: Lieber Schiri sein, als den Ball aufs Tor des Kontrahenten zu spielen.

Schon schade. Denn zu behaupten, jemand dürfe sich nicht äußern, lähmt doch die Debatte. Politiker, die sich pointiert äußern, regen sie an. Das gilt sogar für Ministermeinungen, die von den eigenen abweichen.

Erstaunlich: Ausgerechnet die, die sich über eine Sprachpolizei beklagen, gerieren sich nun als Ministerpolizei und relativieren somit die Meinungsfreiheit eines Politikers. Sie sehen sich nun – auf einmal empfindsam – vom ach so mächtigen Maas niederkartätscht. Eine feine Opfererzählung.

Den Kommentar von Alexander Kissler lesen Sie hier.

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