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Opus Dei - Gericht erlaubt reine Jungenschule

Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für ein Jungengymnasium in Potsdam. Welche Bedeutung hat das Urteil?

Autoreninfo

Keller, Claudia

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Seit Jahren kämpft eine Opus Dei nahestehende Potsdamer Elterninitiative darum, ein Jungengymnasium einzurichten – bisher vergeblich. Die Landesregierung versagte der geplanten Privatschule die Genehmigung. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden: Ein nach Geschlechtern getrennter Unterricht ist wegen der grundgesetzlich geschützten Privatschulfreiheit zulässig – auch wenn er für die öffentlichen Schulen in Brandenburg verboten bleibt.

Wie kam es zu dem Streit?

Die Potsdamer Landesregierung sah in der Ausrichtung der Schule einen Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Die der katholischen Laienorganisation Opus Dei nahestehende „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft“ berief sich dagegen auf die im Grundgesetz ebenfalls garantierte Privatschulfreiheit. Dort heißt es, Privatschulen müssten als Ersatz für öffentliche Schulen erlaubt werden, wenn sie nach Lehrzielen, der Einrichtung und der Qualifikation des Personals nicht hinter den öffentlichen zurückstehen. Bei den Lehrzielen hakten die Beamten des Bildungsministerium mit ihrem Verbot ein. Dass die Geschlechter gleichwertig seien, hieß es, könne nur vermittelt werden, wenn Knaben und Mädchen auch gemeinsam im Klassenzimmer unterrichtet würden.

Wie begründen die Richter ihr Urteil?

Die Landesregierung hatte den Rechtsstreit durch alle Instanzen geschleppt – und immer verloren. Die Justiz differenzierte genau, inwieweit Lehrmethoden und Lehrziele unterschieden werden könnten. Koedukation sei eine Methode, aber kein Ziel, hatte das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg im September 2011 geurteilt. Dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, könne auch an einer reinen Jungenschule vermittelt werden. Eine Linie in dieser Schärfe zogen die Bundesrichter jetzt nicht. Manche Ziele könnten nur über bestimmte Methoden erreicht werden, sagten sie – ließen aber offen, welche das sein könnten. „Die Grenze ist da, wo feststeht, dass mit einer bestimmten Methode ein verbindliches Lehrziel nicht erreicht wird“, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Für Monoedukation und Geschlechtergleichheit gelte das aber noch nicht.

Was halten die Richter vom getrennten Unterricht?

Dazu sagten sie nichts. Ein Verbot wäre aber nur zulässig, wenn das Vorhaben mit seiner Geschlechtertrennung dem „in der Fachwelt weitgehend anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ widerspräche. Ob getrennter oder gemischter Unterricht besser sei, darüber stritten die Experten bis heute, sagte Richter Neumann. In fernerer Zukunft würden sie womöglich wieder die Trennung empfehlen. Da sei es nicht zulässig, eine Organisationsform verbindlich zu machen. Dass diese Position vom Land nicht geteilt wurde, hatte dessen Vertreter Thomas Jürgens zuvor dargelegt: Studien hätten den Erfolg der Koedukation belegt. „Wir wollen vorgeben können, wie jemand gebildet wird.“ Persönlichkeitsbildung könne nicht erlernt, sie müsse erlebt werden.

Seite 2: Ist das Urteil ein Rückschritt für eine zeitgemäße Pädagogik?

Ist das Urteil ein Rückschritt für eine zeitgemäße Pädagogik?

Dazu stellten die Richter implizit eine Gegenfrage: Was ist zeitgemäße Pädagogik? Der Vorsitzende – sein Senat ist bundesweit für das Schulrecht zuständig – äußerte verhaltene Kritik daran, den Unterricht mit allzu viel auch gut gemeinten Werten und Zielen aufzuladen. „Die Formung eines Menschenbildes – möglicherweise geht das zu weit“, sagte er in der Verhandlung. Auch künftig sei kein Kind gezwungen, ein Opus-Dei-Gymnasium mit entsprechenden Erziehungsvorstellungen zu besuchen.

Für wen gilt das Urteil?

Juristisch verbindlich ist das Urteil nur für die beiden Parteien. Dennoch hat es eine Signalwirkung. Erstmals hat ein Bundesgericht festgestellt, dass freie Schulträger das verbriefte Recht haben, ausschließlich Jungen oder nur Mädchen unterrichten zu lassen. Der Bestand bisheriger Jungen- und Mädchenschulen wäre zwar durch das Urteil, egal wie es ausgefallen wäre, nicht gefährdet worden. Künftig aber ist klar, dass auch Neugründungen genehmigt werden müssen, wenn die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind.

Wie reagieren die Parteien?

Der Geschäftsführer der Fördergemeinschaft, Horst Hennert, selbst ein pensionierter Gymnasiallehrer und Mitglied von Opus Dei, sagte: „Wir sind froh, dass nun eine Grundsatzentscheidung getroffen worden ist.“ Sie habe Gültigkeit für alle Bundesländer. Wann der Verein seine Pläne realisiere, stehe noch nicht fest. Frühestens sei es aber das Schuljahr 2014/2015. Landesvertreter Thomas Jürgens sagte eine „rechtsstaatlich faire Prüfung“ des Vorhabens zu. Man werde sich das pädagogische Konzept genau anschauen. Seine private Meinung sei: Die Monoedukation sei in den Händen von Opus Dei nicht gut aufgehoben. Auch Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) bedauerte das Urteil. Man werde einen erneuten Antrag aber genauso prüfen wie andere Anträge auf Schulgründungen.

Wer sind die Initiatoren des Potsdamer Schulprojekts?

Träger der geplanten Jungenschule ist die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V.“ mit Sitz in Köln. Der Opus Dei nahestehende Verein unterhält seit über 40 Jahren ein Mädchengymnasium im nordrhein-westfälischen Jülich, das vor kurzem bei einer staatlichen Qualitätsanalyse gut abgeschnitten hat. Man könne sich vorstellen, in fernerer Zukunft in Potsdam auch noch ein Mädchengymnasium zu gründen, heißt es bei der Initiative. Der Religionsunterricht und die seelsorgerliche Begleitung der Schüler soll durch Opus-Dei-Priester erfolgen. Das „Werk Gottes“ unterhält auch in vielen anderen Ländern Jungen- und Mädchenschulen, in Spanien und Rom auch zwei Universitäten.

Seite 3: Warum eine Jungenschule?

Warum eine Jungenschule?

Die Pädagogik sei in den vergangenen Jahren zu sehr „feminisiert“ worden, heißt es bei Opus Dei. Die Lehrerinnen seien überall in der Mehrheit, viele Lernstoffe, besonders im Sprachunterricht, seien auf Mädchen ausgerichtet. Jungen hätten einen größeren Bewegungsdrang als Mädchen, denen es leichter falle still zu sitzen. Dadurch seien Jungen benachteiligt. In einer eigenen Knabenschule sollen Jungen gezielt und mehrheitlich von Lehrern gefördert werden.

Warum in Potsdam?

In anderen Regionen, besonders in Bayern, gebe es schon genügend katholische Schulen, sagte Geschäftsführer Hennert. Im Osten gebe es noch Nachholbedarf. Deshalb sei man auf Brandenburg gekommen. Mit einer Schule in Potsdam hofft man auch auf Kinder aus dem Südwesten Berlins.

Wie steht die katholische Kirche zu dem Projekt?

Opus Dei hat in Deutschland vor allem im Kölner Kardinal Joachim Meisner einen engagierten Förderer. Obwohl der Berliner Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln kommt und in Rom auf der Opus-Dei-Universität promoviert hat, steht er der geplanten Schule in Potsdam distanziert gegenüber. „Wir haben in Potsdam unsere eigene Schule. Die müssen wir fördern“, sagte er am Mittwoch. Ihm sei es lieber, die Schüler kämen zur Marienschule. Finanziell werde sich das Erzbistum nicht an der geplanten Jungenschule beteiligen. Wie bei anderen Privatschulen auch, trägt das Land Brandenburg ab dem dritten Jahr nach Schulgründung 94 Prozent der Personalkosten. Das restliche Geld muss der Träger aufbringen.

Wie viele getrennt-geschlechtliche Schulen gibt es in Deutschland?

Getrennte Mädchen- und Jungenschulen sind in Deutschland zum allergrößten Teil private, konfessionelle Einrichtungen, in der Regel mit langer Tradition. Nach Auskunft des Arbeitskreises Katholische Schulen in freier Trägerschaft (AKS) existieren allein in ihrem Zuständigkeitsbereich 25 Jungen- und 145 Mädchenschulen, vor allem im Westen und Südwesten Deutschlands. In Ostdeutschland gibt es keine einzige reine Jungenschule. In der DDR wurde das koedukative Schulsystem in den 50er Jahren konsequent durchgesetzt, in der Bundesrepublik wurde es in den 60er Jahren zum Standard.

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