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Proteste in Leipzig gegen ein Indymedia-Verbot / picture alliance

Indymedia-Verbot - Ist das noch Meinungspluralismus?

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Internetportal Linksunten.Indymedia gegen ihr Verbot abgewiesen. Doch die Frage danach, wann Plattformen wegen strafrechtlich relevanter Inhalte verboten werden dürfen, ist damit längst nicht beantwortet. In Karlsruhe könnte es bald um Grundsätzliches gehen

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Rixa Rieß hat Germanistik und VWL an der Universität Mannheim studiert und hospitiert derzeit in der Redaktion von CICERO.

 

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Wie zäh die Mühlen der Justiz mahlen, mussten in dieser Woche ausgerechnet jene erfahren, die mit dem Staat und seinen Institutionen des öfteren ihre Probleme haben. Doch wer die Hilfe der Justiz beansprucht, der muss eben warten. Das konnte erleben, wer am Mittwoch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Verbotes der linksextremistischen Website Linksunten.Indymedia verfolgte.

Mehr als fünf Stunden dauerte es, bis der Vorsitzende Richter Ingo Kraft das Urteil verkündete: Die Klage gegen das Verbot wurde ohne Prüfung abgelehnt. Verhaltene Reaktionen im Verhandlungssaal. Die lange Wartezeit auf die Entscheidung hatte offenbar selbst bei den Vertretern der linken Szene den Eifer der Empörung zermürbt. Den linken Aktivisten in den hinteren Reihen entlockte der Fortbestand des vom Bundesinnenministerium erwirkte Verbot nur ein müdes Raunen.

Doch wie geht es nun weiter? Fest steht, dieses Urteil wird für die linke Szene kaum tragbar sein. Die Webseite linksunten.indymedia.org war 2008 in Deutschland als Teil eines internationalen Netzwerkes vom „independent media center“ gegründet worden. Die Plattform, die sich als Opposition zu Massenmedien versteht, wurde seit Beginn als Forum für die linke und linksextremistische Szene gehandelt. Ihr Verbot 2017 begründete sich schließlich in den vermehrten, zuletzt fast täglichen Aufrufen zu Gewalt im öffentlichen Raum – auch im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg. Neben anonymen Bekennerschreiben wurden auf der Plattform auch Anleitungen zum Bau von Brandsätzen und Drohungen gegen Personen des öffentlichen Lebens veröffentlicht.

Morddrohungen bleiben unzensiert

So waren auf der Seite etwa Anschriften mehrerer AfD-Abgeordneter und mutmaßlicher Rechter veröffentlicht. Im Februar 2016 erhielt dann auch der damalige Berliner CDU-Innensenator Frank Henkel persönliche Morddrohungen. Seine Ankündigung, konsequent gegen eine alternative Besetzung eines Hauses an der Rigaer Straße im Bezirk Friedrichshain vorzugehen, wurde auf Linksunten.Indymedia mit dem Satz „Bei Räumung eine Million Sachschaden und Henkel im Kofferraum!“ beantwortet. Das lasche Vorgehen der Betreiber gegen derartige Gewaltaufrufe war offenbar Grund genug für das Bundesinnenministerium, die Seite zu verbieten und sie als „kriminelle Vereinigung“ zu deklarieren.

Die meist anonymen Mitglieder riefen über das Netzwerk seither zu gemeinsamen Aktionen auf und bildeten einen Echoraum für systemkritische Diskussionen. Dass weder eine redaktionelle Bearbeitung noch eine Moderation der Inhalte stattfand, fällt dabei auf. Das allerdings erinnert in der Tat an viele andere soziale Netzwerke. Der Hinweis der Betreiber an die User, dass Linksunten.Indymedia ein sicherer und anonymer „Datenhafen“ sei, wiegt Anstifter hier jedoch in besonderer Sicherheit. Wolfgang Roth, der Anwalt des Bundesinnenministeriums, verwies in der Verhandlung mehrfach darauf, dass die strafrechtlichen Inhalte auf der Plattform „willkommen“ gewesen seien. Ist das noch Ausdruck des Meinungspluralismus, wie ihn das Netzwerk für sich reklamiert?

Wirkungsloses Verbot

Obwohl Linksunten.Indymedia 2017 abgeschaltet worden war, ist das Archiv der Plattform seit dem 16. Januar dieses Jahres wieder einsehbar. Zwar kann man die Beiträge nicht bearbeiten, Zugriff hat man dennoch auf alle Beiträge des Forums. Dass die Organisation der Szene nicht allein von einem Netzwerk abhängt, ist klar. Die Ursprungsseite de.indymedia.org, als deren Ableger sich Linksunten.Indymedia begreift, ist zudem weiterhin in Betrieb. „Es gab weitere Aktivitäten des Vereins neben dem Betrieb dieser Internetplattform“, erklärt Anwalt Wolfgang Roth.

Klar scheint: In einer digitalisierten Gesellschaft wirken derlei Verbote zwar wie ein politisches Statement, wirklich Einfluss kann so auf die Organisationen hinter kriminellen Handlungen aber kaum genommen werden. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten, sich über soziale Medien weiterhin online und anonym zu vernetzten.

Verein oder Medium?

Was auch in künftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen von Belang sein dürfte: Der Verfassungsschutz hatte die Webseite als „Medium“ eingeordnet. Damit stützte er das Argument der Plattform-Vertreter, von der Pressefreiheit geschützt zu sein. So gesehen könnte es sich als schwierig erweisen, ein Verbot gegen Artikel 5 des Grundgesetzes durchzusetzen. Aus diesem Grund hatte sich das Bundesinnenministerium auf das „Vereinsrecht“ berufen. Dessen Anwendung ermöglichte es, das Verbot zu verhängen. Hier liegt jedoch die Crux. Die Ankläger beriefen sich auf eine falsche Tatsachendarstellung, leugneten die Existenz eines Vereins und machten geltend, dass das Vereinsgesetz nicht zum Verbot eines Nachrichtenportals instrumentalisiert werden dürfe. Doch das Verbot ist im Rahmen des Vereinsrechts rechtskräftig. Das Netzwerk hat laut Bundesverwaltungsgericht Vereinsstatus.

Trotzdem gibt man sich noch nicht geschlagen. Im nächsten Schritt, sagte ein Rechtsanwalt der Kläger, gehe man nun der Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Man setzt weiterhin auf Artikel 5 des Grundgesetzes und die darin garantierte Meinungsfreiheit. Ob die Richter dort allerdings zu dem Schluss kommen, dass dazu auch Aufrufe zu Straftaten gegen Sachen und Personen gehören, dürfte zumindest zweifelhaft sein.

Doch ein Argument der Kritiker bleibt stark: Wie wären dann andere soziale Netzwerke in ihrer Gesamtheit zu bewerten? Müssten demnach auch Facebook, Twitter und andere Plattformen verboten werden? Mit Linksunten.Indymedia wurde bislang nur ein kleines Fass aufgemacht. Doch die anderen, viel größeren Fässer stehen schon bereit. Auch bei ihnen sitzt der Deckel locker. Die Debatte, so viel steht fest, hat gerade erst begonnen.

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Gerd Steiner | Fr., 31. Januar 2020 - 14:14

auch heute noch in der inymediaseite, werden Daten, Fotos und Anschriften missliebiger Personen, auch von Polizisten veröffentlicht und zum "Besuch" aufgefordert. So etwas ist strafrechtlich relevant und kann nicht sein, rigorose Strafverfolgung ist da notwendig. Warum die neue Seite nicht verboten ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei ähnlichen rechten Seiten die von den gleichen Spinnern (wer lang genug linksrum geht, kommt rechts wieder raus) wäre das schon längst erfolgt. Hier ist der Staat auf dem linken Auge blind.
Absolut skandalös finde ich, dass viele linke und grüne Politiker diese Seite verteidigen, sie machen sich damit zum Helfershelfer von "Besuchen"

Die Gesellschaft hat sich in den letzten 25 Jahren mehr geändert als in den 100 Jahren zuvor.
Aber ist deswegen die Justitz gerechter geworden? Da brauchen war gar nicht mal in die Politik gehen, sondern wir Analysieren mal die Gerichtsprozesse beim Straßenverkehr. In anderen Ländern z. B. finden Kameraaufnahmen in der Urteilsfindung seinen Platz. Wenn einer "Dummheit bröselt" zeugt das zwar nicht gerade von unseren großen Intellekt, aber die Übeltäter für mich sind die, die anderen Drohen bis hin zum Leben nehmen. Und dort gäbe es bei mir nicht mehr "schlechte Kindheit", sondern 8h harte Arbeit & 4 Stunden lernen. Und da unsere lieben ÖR eine höhere Aufgabe haben, werden diese in großer Bandbreite unterrichten, das Steine werfen & persönliche Drohungen kein "Kavaliersdelikt sind" und schonungslos geandet werden, egal welcher Parteizugehörigkeit oder Staatsabgehörigkeit.
Wie wäre das :-