Rammstein-Sänger Till Lindemann / dpa

Rammstein-Sänger Till Lindemann - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein 

Im Juni begann die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen gegen den Frontmann der Band Rammstein, aufgrund von Vorwürfen wegen Sexualdelikten. Beweise fanden die Staatsanwälte nicht. Mögliche Opfer und Zeugen hatten sich nicht gemeldet.

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Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann „sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen“ habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung. 

Der Anwalt von Lindemann teilte am Dienstag mit, die schnelle Einstellung belege, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“ Im Internet und in den Medien sei es zu „schwerwiegenden Vorverurteilungen“ ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen. 

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor – teilweise anonym – Lindemann beschuldigt und Situationen unter anderem von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein

Nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären. 

 

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Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen „keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“ ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen. 

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, „blieben in den Vernehmungen zu unkonkret“, sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können. 

Quelle: dpa

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Urban Will | Di., 29. August 2023 - 15:08

jetzt haben sie ja den Hubsi im Visier.

Vielleicht findet sich ja noch ne Kuh, die denen ins Ohr muht, der Hubsi hätte ihr beim Melken weh getan.
Oder irgend eine Zenzi aus Hinterunterbayern, die Stein und Bein schwört, dass ihr der Hubsi mal in den Ausschnitt geschaut hat.

Martin Janoschka | Di., 29. August 2023 - 15:20

Viel Lärm um nichts. Unschuldig wie Kachelmann. Nun möge er die Personen und Medien zivilrechtlich in Haftung nehmen.
Leider bleibt immer etwas negatives hängen.

Christoph Kuhlmann | Di., 29. August 2023 - 15:50

Qualitätsmedien sind eine Meute von gehässigen Rufmördern.

Christa Wallau | Di., 29. August 2023 - 16:44

Die ganze Sache verläuft nun also im Sande der Justiz. Aber Lindemann muß trotzdem mit dem Image eines Vergewaltigers leben, und für die Anklägerin(nen) ändert sich nichts. Sei haben nur mal kurz im Rampenlicht gestanden.

Meines Erachtens läßt sich nur eins aus der Angelegenheit lernen:
Eltern und Lehrer müssen ihren heranwachsenden Mädchen täglich eintrichtern, daß sie niemals zu derartigen "After-Parties" nach Konzerten oder anderen Veranstaltungen gehen sollten - es sei denn: Sie wollten von Männern behandelt werden, wie es denen gerade gefiele. Sich hinterher beklagen, sei sinnlos und bringe nichts ein.

"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um" - diesen Spruch gaben früher Eltern ihren Kindern mit auf den Lebensweg.
Oder auch: "Wer nicht hören will, muß fühlen".

Gilt das eigentlich heute alles nicht mehr?

Wolfgang Tröbner | Di., 29. August 2023 - 17:34

Da haben sich der Spiegel und andere Schmierblätter wie die SZ so eine Mühe gegeben, Rammstein und ihren Sänger Lindemann etwas anzuhängen. Aber alles vergebens - nichts zu finden, was den Schmierfinken auch nur andeutungsweise recht geben könnte. Sollte man dieser Art von "Journalismus" nicht mal das Handwerk legen? Ich hoffe sehr, dass sich diese verlogenen Schreiberlinge vor Gericht rechtfertigen müssen - wegen falscher Verdächtigungen, Rufschädigung etc.

Ernst-Günther Konrad | Di., 29. August 2023 - 18:10

Unbeteiligte Dritte erstatten aufgrund der medialen Berichterstattung Anzeige, können also persönlich nichts beitragen zur Aufklärung. Die beiden Frauen, die zunächst das Ganze öffentlich machten, die Irin Lynn und später und die YouTuberin Layla Shyx mussten im Zuge der litauischen Ermittlungen und jetzt durch die Berliner Staatsanwaltschaft zurückrudern und betonten nunmehr, niemals von Lindemann gegen ihren Willen sexuell angegangen worden zu sein. Nur was ist so eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft letztlich noch Wert, in einer Gesellschaft, wo die mediale Vorverurteilung zur Regel geworden ist. Ob die beiden Frauen und andere Trittbrettfahrer belangt werden können ist fraglich. Zumindest hat die StA Berlin betont, von Amtswegen § 161 StPO ermittelt zu haben. Da entfällt der Tatbestand der falschen Verdächtigung schon mal, weil die Frauen selbst keine Anzeige erstattet haben. Ob es Sinn macht auf Schadensersatz zu klagen? Das muss Lindemann in aller Ruhe selbst überlegen.

Walter Bühler | Di., 29. August 2023 - 20:33

Wie die anderen Kommentatoren zu Recht geschrieben haben, ist die privatisierte Lynch-Justiz, die sich "investigative" Journalisten anmaßen, zu einer großen Gefahr für unsere Gesellschaft geworden.

Diese Form von Lynchjustiz stößt in unserer Gesellschaft auf ein großes Echo. Deshalb wird sie ja wohl auch in erster Linie praktiziert.

Unsere real existierende Justiz wirkt nämlich zahn- und harmlos, und verliert immer mehr Respekt in der Bevölkerung, nicht nur bei migrantischem Hintergrund. Und so findet die archaische Idee, selbst für das Recht sorgen zu müssen, immer mehr Beifall.

Ich muss aber trotzdem zugeben, dass ich keinerlei Mitleid mit dem "armen Herrn Lindemann" empfinden kann.

Es ist nämlich eine grausliche Musik, die er produziert, und es sind bösartige Phantasien, mit denen er hantiert. Wenn er endlich mal etwas auf die Pfoten kriegt, ist es nicht schlecht. Manchmal erscheint sogar die Lynchjustiz besser als gar keine Justiz.

Nix für ungut.

Dr.Andreas Oltmann | Di., 29. August 2023 - 20:47

Es ist verabscheuungswürdig, wie sich die Medien und Journalisten verhalten. Wie gewohnt werden nicht bewiesene Behauptungen veröffentlicht und zur Grundlage von Diffamierungen gemacht. Das war so bei Kachelmann, Rammstein und jetzt bei Aiwanger, um nur wenige Beispiele zu nennen. Und die SZ muss schon den Rückwärtsgang einlegen, um sich aus dem Mist herauszuwinden. Eine Schande ist dieses Verhalten. Nur wenige halten noch dagegen. Die Unschuldsvermutung gilt immer noch, bis zum Beweis des Gegenteils.
Rufmord wäre die richtige Bezeichnung.

Stefan W. | Mi., 30. August 2023 - 00:03

Skandal Rammstein? Offensichtlich alles erstunken und erlogen! Okok, zieht die unappetitliche Meute der wiederauferstandenen Inquisition aus SZ, Spiegel & Co halt einfach weiter.

Neues unbedarftes Opfer: Aiwanger. Söder springt, ganz seinem "Charakter" entsprechend, auf den stinkenden Zug auf, allein in der Hoffnung, es könne ihm nutzen. Vielleicht betet er bereits, dass er nicht zufällig das nächste Willkür-Opfer dieses Demokratie-zersetzenden Schauspiels wird.