Das Portal des Kriminalgerichts Moabit vor Beginn des Prozesses um den Mord im Kleinen Tiergarten im Jahr 2020 / picture alliance

Tiergartenmörder Krasikov ausgetauscht - Eine Demütigung unserer blauäugigen Asylpolitik

Der Tiergartenmord zeigte, dass der bedenkenlose Import internationaler Konflikte zu dieser Form der hybriden Kriegsführung einlädt. Dass die staatlichen Organe die dahinterliegenden Ursachen nur punktuell verstehen, ist ein beunruhigender Gedanke.

Gerhard Strate

Autoreninfo

Gerhard Strate ist seit bald 40 Jahren als Rechtsanwalt tätig und gilt als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Er vertrat unter anderem Monika Böttcher, resp. Monika Weimar und Gustel Mollath vor Gericht. Er publiziert in juristischen Fachmedien und ist seit 2007 Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Für sein wissenschaftliches und didaktisches Engagement wurde er 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Foto: picture alliance

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Wir schreiben das Jahr 1959. Als Stefan Popel, beladen mit Paketen, in der Münchner Kreittmayrstraße gerade seine Haustüre aufschließt, ist er völlig arglos. Wohl ohne böse Vorahnung wendet er sich um, als ihm von einer männlichen Stimme Hilfe angeboten wird. Der Schuss trifft ihn mitten ins Gesicht. Er stammt aus einer Spritzpistole zum Versprühen von Blausäuregas. Popel verstirbt wenig später an den Folgen der Vergiftung. 

Als Täter stellt sich zehn Monate später ein gewisser Bogdan Staschinski, der gesteht, als sowjetischer Agent im Auftrag des KGB gehandelt zu haben. Der Überläufer weiß sich als Geheimnisträger inzwischen selbst verfolgt und fühlt sich im Ostblock seines Lebens nicht mehr sicher. Der nun folgende juristische Drahtseilakt ist dem Kalten Krieg sowie der hohen politischen Bedeutung des Ermordeten geschuldet: Träger des Aliasnamens Stefan Popel ist kein anderer als Stepan Bandera, der als Anführer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) während des Zweiten Weltkriegs gemeinsame Sache mit den Nazis gemacht hatte und dafür in Abwesenheit von der Sowjetunion zum Tode verurteilt worden war. 

Das Urteil gegen Staschinski spricht der Bundesgerichtshof, der am 19. Oktober 1962 lediglich eine Strafe von acht Jahren Zuchthaus wegen Beihilfe zum Mord verhängt. Möglich wird diese Milde durch einen juristischen Kunstgriff: Das später vieldiskutierte Staschinski-Urteil erklärt zum schlichten Gehilfen, „wer die Tat nicht als eigene begeht, sondern nur als Werkzeug oder Hilfsperson bei fremder Tat mitwirkt. Maßgebend dafür ist die innere Haltung zur Tat.“ 

Der politische Weitblick der BGH-Richter, der wohl das Überlaufen weiterer Agenten motivieren sollte, fiel der deutschen Justiz alsbald auf die Füße: Auch angeklagte Nazitäter beriefen sich auf dieses durch höchstrichterlichen Spruch nun geltendes Recht und kamen mit der Beteuerung, ihre Taten selbst nicht „gewollt“ zu haben, davon. Dies nötigte den Gesetzgeber, die Frage der Täterschaft im neu gefassten § 25 (1) Strafgesetzbuch endgültig klarzustellen. Dort heißt es deshalb seit 1975: „Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.“

Mit drei Schüssen

60 Jahre nach der Ermordung Banderas, am 23. August 2019, durchquert der Asylsuchende Selimchan Changoschwili die Parkanlage Kleiner Tiergarten in Berlin. Das spätere Urteil des Berliner Kammergerichts wird festhalten, dass er sich auf dem Weg zum Freitagsgebet in der nahegelegenen Ayasofia-Moschee befindet. 

Der Besuch dieser der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) zugehörigen Moschee ist eine von ihm regelmäßig geübte Routine, die ihm zum Verhängnis wird. Denn sein Henker erwartet ihn bereits: Es ist Vadim Krasikov. Der Agent einer Eliteeinheit des russischen Geheimdienstes FSB nähert sich dem arglosen Fußgänger von hinten mit dem Fahrrad und liquidiert ihn in aller Öffentlichkeit mit drei Schüssen. 

Nur der Geistesgegenwart mehrerer Zeugen ist es zu verdanken, dass Krasikov noch auf der Flucht vom Tatort von der Polizei gestellt und inhaftiert werden konnte. Als historischen Hintergrund der Tat wird das Gerichtsurteil unter anderem die maßgebliche Beteiligung Changoschwilis am zweiten Tschetschenienkrieg von 1999 bis 2009 feststellen. Weiter heißt es im Urteil: „Außerdem rechnete der russische Geheimdienst T. Ka. [gemeint ist Changoschwili] der terroristischen Organisation ,Kaukasisches Emirat’ zu.“ Das Kaukasus-Emirat, das sich im russischen Nordkaukasus als islamischer Staat proklamiert hatte, bekannte sich unter anderem zu den Anschlägen auf die Moskauer Metro 2010 und legte 2015 einen Treueeid auf die Terrororganisation IS ab.

Blauäugige Asylpolitik

Am 15.12.2021 wird Vadim Krasikov vom Berliner Kammergericht wegen Mordes an Selimchan Changoschwili zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest und merkt an, politische Motive zur Tötung eines Menschen seien in aller Regel als niedrige Beweggründe zu betrachten. Damit unterscheidet sich das Urteil deutlich vom Konstrukt der reinen Beihilfe, das der BGH dem Mörder Banderas 1962 zugebilligt hatte. 

Doch ob es uns gefällt oder nicht: Morde im Geheimdienstmilieu folgen jenseits aller Zeitenwenden ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten. Wir sehen, dass sich die realen Rechtsfolgen beider Taten nicht besonders stark unterscheiden. Während Staschinski insgesamt vier Jahre in Haft verbrachte, ehe er wegen guter Führung entlassen wurde und untertauchte, saß Krasikov nur knapp fünf Jahre ein, ehe er am 1. August 2024 im Zuge eines größeren Gefangenenaustauschs entlassen wurde und nach Russland zurückkehrte.

Wer diesen Vorgang als Beschädigung der deutschen Souveränität betrachtet, liegt nicht falsch. Jedoch sollte auch die Ursache für diese unwürdige Situation benannt werden: Sie liegt im deutschen Asylrecht und seiner überaus großzügigen Auslegung durch die Politik. Dass der Tschetschenienkrieg in Form des Tiergartenmordes auf deutschem Boden seine späte Fortsetzung fand, ist ein deutliches Indiz dafür, dass nur der bedenken- und wahllose Import internationaler Konflikte zu dieser Form der hybriden Kriegsführung einlädt. Dass die staatlichen Organe die dahinterliegenden Ursachen, wenn überhaupt, nur punktuell verstehen, ist ein beunruhigender Gedanke. 

Ohne Uniform oder Abzeichen

Das Gerichtsurteil gegen Vadim Krasikov enthält eine große Fülle detailliert recherchierter Einzelheiten zum Lebenslauf Changoschwilis und seiner beiden Ehefrauen. Es ist ein Dokument bewunderungswürdigen Ermittlungseifers. Dennoch muss es notgedrungen aufgrund der kulturfremden Materie holzschnittartig bleiben. Wen laden wir zu uns ein? Die Verfolgten oder die Verfolger? Oder gar – verfolgte Verfolger? Wir sollten uns eingestehen, dass wir es gar nicht wissen. Und so kämpft Soldat gegen Soldat, in einem unerklärten Krieg, ohne Uniform oder Abzeichen, ohne Flagge, tückisch aus dem Hinterhalt agierend, und das mitten in Deutschland. 

Der Asylantrag Changoschwilis war bereits am 1. März 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Die Abweisung seiner Klage gegen die Abschiebung nach Georgien durch das Verwaltungsgericht Potsdam war am 19. Januar 2018 erfolgt. Dennoch befand sich Changoschwili im August 2019 noch immer in Berlin. Es hat sich gezeigt, dass der großmäulig angeblichen „Schutz“ gewährende deutsche Staat ihn auch hier nicht vor seiner Ermordung bewahren konnte. Was für eine Demütigung unserer blauäugigen Asylpolitik!


 

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Karl-Heinz Weiß | Mo., 5. August 2024 - 11:33

"Wir müssen im großen Umfang abschieben" (sinngemäßes Zitat Olaf Scholz). Der Autor des sehr lesenswerten Beitrags nennt das Resultat der zugrundeliegenden Vorgänge gnädigerweise Blauäugigkeit. Als renommiertem Juristen sei ihm diese vorsichtige Formulierung verziehen. Man könnte es durchaus auch schärfer formulieren.

Stefan Jarzombek | Mo., 5. August 2024 - 11:36

"Wen laden wir zu uns ein? Die Verfolgten oder die Verfolger? Oder gar – verfolgte Verfolger? Wir sollten uns eingestehen, dass wir es gar nicht wissen. Und so kämpft Soldat gegen Soldat, in einem unerklärten Krieg, ohne Uniform oder Abzeichen, ohne Flagge, tückisch aus dem Hinterhalt agierend, und das mitten in Deutschland."
Was oben im Artikel dargestellt wurde trifft auch 💯%ig auf das Verhalten von Annalena Baerbock zu.
Ohne Sinn und Verstand wird ungeprüft Jedermann ins Land gelassen und keiner weiß ob es nun ein Viehhirte ist oder der Henker von Bagdad.
Das Resultat sind dann im Extremfall solche fadenscheinige Geschichten wie diese hier vom letzten Gefangenenaustausch.
Hier muß alles neu gedacht werden und bezüglich Asylpolitik schon gar nicht alles bleiben wie es war.
Mein berühmt zitierter "Eiserner Besen" sollte schleunigst zum Einsatz kommen.
Ob Hassprediger, Spione, Mörder, Deutschland heißt sie im Zeichen des Gutmenschentums offensichtlich alle willkommen.

Tomas Poth | Mo., 5. August 2024 - 11:48

Mit der Freilassung Krasikovs im Austausch gegen Gefangene die in Russland einsitzen zeigt sich nur der verschobene Maßstab unseres Rechtswesens.
Nicht die Stärke des Rechts, sondern das Recht des stärkeren gilt. Deutschland wurde gedungen auf Geheiß der USA Krasikov im Austausch freizugeben. Sklavische BRD oder 51. US-Republik?

Klaus Funke | Mo., 5. August 2024 - 12:42

Antwort auf von Tomas Poth

Die Taten des Georgiers waren abscheulich, menschenverachtend, in jedem Staat hätte er eine Verurteilung verdient, zu Recht wurde sein Asylantrag abgelehnt, aber dann brach das deutsche Recht ab und die "weiche Welle" setzte sich wieder durch. Man ließ ihn bei uns und lud damit förmlich den russischen Geheimdienst zur Vollstreckung ein. Die erfolgte prompt. Putin, der Ex-Geheimdienstler, suchte einen freiwilligen Henker und fand ihn. Wer weiß, wie viel Geld (vielleicht sogar Dollars oder Euros) man ihm versprochen hat. Jetzt wird er in Russland eine Auszeichnung und eine neue Identität erhalten. Putin lässt in seiner Firma keinen treuen Dienst unbelohnt. Die Dummen sind wieder mal die Deutschen. Wir wurden von den USA zu diesem Austausch genötigt, weil man ein paar eigene Geheimdienstleute freibekommen wollte. Das war wiedermal die Arschkarte. Und nun regen sich die deutsche Politik und die Medien auf. Das nenne ich pure Heuchelei. Man schämt sich, solch eine Regierung zu haben.

Volker Naumann | Mo., 5. August 2024 - 12:46

Antwort auf von Tomas Poth

Soweit ich Ihnen auch zustimme, werter Herr Poth, das "Freilassen"
ist nur eine! schreckliche Konsequez. Die ganze Misere geht los
mit dem ungesetzlichen "Reinlassen". Der Mann fiel doch nicht
vom Himmel und war plötzlich in Deutschland.

Die anderen Konsequenzen neben der hier thematisierten "Einen"
treiben uns gegenwärtig doch gerade in die absolute Verzweiflung.

MfG

Heidrun Schuppan | Mo., 5. August 2024 - 15:28

Antwort auf von Volker Naumann

er war ein Geduldeter. Wir erinnern und an die Presse zu dem "Tiergartenmord" – der böse russische Geheimdienst mordet mitten in D. Die Vervollständigung des Falls erfährt man in unserer Presse erst, nachdem "Putins Handlanger" ausgetauscht wurde. Ein Grund mehr, die Außenministerin ihres Amtes zu entheben. Solch eine fatale Fehleinschätzung hätte nie passieren dürfen.

Keppelen Juliana | Mo., 5. August 2024 - 13:26

Antwort auf von Tomas Poth

um den Getöteten der ein Tschetschenischer Islamist und Terrorist war der mehrere Menschnleben auf dem gewissen hatte. Die Frage sollte lauten wie ist es möglich, dass ein Islamist und Terrorist eine Duldung in Deutschland erhält. Zum anderen wurde er getötet von einem KGB Mann der umweltbewusst mit dem Fahrrad ankommt und dazu keine Kollateralschäden verursacht hat ganz im Gegensatz zu seinen Kollegen im CIA dir üblicherweise mit einer Drohne und ohne Rücksicht auf Kollateralschäden nach eigenem Gutdünken Terroristen in anderen Ländern ermorden, ganz ohne Krokodilstränen unsererseits. Fazit in Zukunft soll Russland halt mit Drohnen ihre Terroristen erledigen ob mit oder ohne Kollateralschäden ganz nach dem Vorbild der USA und dem Mossad damit haben wir Guten weniger Probleme. Das getue und gedöns um diesen Tiergartenmord ist an Doppelmoral und Heuchelei nicht mehr zu toppen. Natürlich musste die Regierung auf Befehl der USA diesen Mörder freigeben da steht ganz klar das Recht der Stär

Er wurde geduldet, weil er vor Putin floh und demzufolge bei uns Schutz suchte. Das der Westen zusammen mit Putin Islamisten (Tschetschenen) als den gemeinsamen Feind bekämpfen sollte, kommt bei uns nicht in die Tüte. Wir verurteilten die Absetzung Mursis in Ägypten, weil er durch einen Diktator gestürzt wurde. Diese Schwarz-Weiß-Denke zeugt von einer Naivität, die seinesgleichen sucht. Wie wurde RU nach dem "Tiergartenmord" verteufelt – denn wer einen skrupellosen, auch noch der Milli-Görus-IS anhängenden Islamisten Asyl gewährt, ist gefährlich, weil naiv. Und wenn man für diesen Schlächter vor Jahren auch noch hätte Nawalny freibekommen können ...

"Die Frage sollte lauten wie ist es möglich, dass ein Islamist und Terrorist eine Duldung in Deutschland erhält."
Das Außenministerium und vor allem die grüne Asylpolitik hat dafür gesorgt, daß Deutschland der Tanzplatz für solches Klientel ist.
Damit dürfte ihre Frage beantwortet sein.
Von jedem der reinkommen möchte Quarantäne und Fingerabdrücke bis lückenlos die Herkunft analysiert ist.
Dann abwägen ob asylberechtigt oder der nächste Flieger hebt Richtung Heimat ab.

Maria Arenz | Mo., 5. August 2024 - 11:48

ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht: wer sich mit Hunden in's Bett legt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er mit Flöhen aufsteht.

Bernd Windisch | Mo., 5. August 2024 - 11:55

"Dass die staatlichen Organe die dahinterliegenden Ursachen nur punktuell verstehen, ist ein beunruhigender Gedanke."

Der vorgenannte Satz ist die Grundvorraussetzung für die deutsche Asylpolitik im Allgemeinen. Niemand, der bei Verstand ist lädt sich die halbe Welt in seine sozialen Sicherungssysteme ein.

Dietmar Philipp | Mo., 5. August 2024 - 12:21

Was wollen wir und was soll das alles, wir haben es so gewollt. Das sind ganz einfach die Folgen von MULTI Kulti. So peinlich wie das ist, aber die sehr unterschiedlichen weltweiten Geheimdienste müssen egal der Gesellschaftsordnung nebst politischen Lage so zusammenarbeiten, dass Mordeakte in fremden Ländern vermieden werden. Die Situation wird sich weiterhin verschärfen, da es ein zurück mit Grenzschließungen und Minimierung des Tourismus nicht mehr gibt. Eine Welt in Frieden aufzubauen ist erstrebenswert jedoch so gut wie unmöglich -allein die Konflikte in der Ukraine und Israel zeigen das ganz aktuell. Neid, Hass und Zwietracht herrschen und bestimmen das Weltgeschehen.

Reinhold Schramm | Mo., 5. August 2024 - 13:33

Der Fall Bandera zeigt uns auch, wer Kollaborateur der Wehrmacht, ein Antikommunist und Mörder an Kommunisten und Juden war, der bekam auch vor und nach 1949 ein Aufenthaltsrecht in Westdeutschland.

Zumal die große Mehrheit der NS-Juristen im Staats- und Beamtendienst mit Pensionsanspruch übernommen wurden. Analog so auch ein großer Anteil vormaliger Aktivisten der NSDAP im Bonner Bundestag 1949 wie in allen bürgerlichen Parteien.

Eine Ausnahme bildete die KPD-Parlamentspartei. Die infolge ihrer antifaschistischen Aktivität von vor und nach 1933 und vor Kriegsende 1945 im Jahr 1956 in der westdeutschen Bundesrepublik strafverfolgt und dauerhaft verboten wurde.

PS: Mehr als zwei Drittel der Deutschen und Österreicher waren nach 1933 und vor Kriegsende 1945 freiwillig in NS-Massen- und Staatsorganisationen. In ihrer Organisation hatte die NSDAP bis zu 9 Millionen freiwillige Mitglieder (20 % Frauen). Einen Anteil von 40 % Arbeiter (doppelte Anzahl wie vor 1933 in SPD und KPD).

Jochen Rollwagen | Mo., 5. August 2024 - 17:30

"Jedoch sollte auch die Ursache für diese unwürdige Situation benannt werden: Sie liegt im deutschen Asylrecht und seiner überaus großzügigen Auslegung durch die Politik"

Nö.

Die Ursache liegt in der grenzenlosen Naivität gegenüber Rußland.

Solange man sich weiter weigert, Rußland als den Terror-Staat zu sehen der Rußland ist und weiter Deutsche nach Rußland reisen läßt wird Putin weiter Geiseln nehmen, wenn er welche braucht.

Detlef Beck | Di., 6. August 2024 - 12:02

Antwort auf von Jochen Rollwagen

verwandelten schwedische Behörden eine Protokollierung eines GV zwecks "Schadensersatzforderungen" im Falle einer Ansteckung in eine Anzeige wegen Vergewaltigung. Schwedische Stellen waren auch sonst umtriebig. Sie detektierten selbst in nat. Gewässern, in denen sowj./russ. U-Boote ob ihrer techn. Abmaße nicht "operieren" konnten, selbige. Lt. des Experten der ARTE-Dokumentation, war dies nur einer U-Boot-Klasse möglich, die in den USA hergestellt und vereinzeit auch von deren Verbündeten genutzt wurde. Auf Schweden war auch schon Verlaß, als es sich neutral gab.
Naiv könnte es sein, dtsch. "Stellen" grenzenlose Naivität gegenüber der RF zu unterstellen, wo man doch schon lange weiß, dass es sich "um das Reich des Bösen" handelt.
Der rbb berichtete kürzlich vom "Tag der offenen Tür" beim BND. Vielleicht können Sie da nochmal reinschauen, und sei es nur, um sich von der Solidität des dtsch. Auslandsgeheimdienstes zu überzeugen. Und möglicherweise finden sie Spuren von Mißtrauen zur RF.

Lutz Liebezeit | Mo., 5. August 2024 - 19:21

Der nächste Krieg wird ein asymmetrischer sein. (Peter Scholl-Latour)
Und die deutsche Politik lädt dazu herzlichst ein. Um den AfD-Mann Björn Höcke ist ein Affentheater gemacht worden, wegen eines Spruchs, der gar nicht von der SS stammte und ebenso von Sozialdemokraten verwendet worden ist. Parteien und Presse überschlugen sich mit einschränkenden Maßnahmen, Verbotsanträgen und Demonstrationen, während die Messermorde so gar keine Resonanz im Parlament finden?
Was genau kritisiert die BILD heute? Die Untätigkeit der Politik? Oder verstärkt sie bloß das Gefühl der Unsicherheit?
Würde uns nicht pausenlos eingehämmert, dabei handle es sich um "Refugees", wir würden die doch glatt für Besatzer halten?
Die Türkei hat nicht den Status eines unsicheren Herkunftslandes, trotzdem kommt das größte Kontingent daher?
Und was heißt, Kriminelle abschieben? Soll das ein Angebot sein? Dann dürfen die zuerst ein paar Morde begehen und kriegen den Freispruch in Form des Gratis-Freiflugs nach Hause?

Ernst-Günther Konrad | Di., 6. August 2024 - 09:32

Natürlich ist das schwer erträglich, wenn verurteilte Mörder und andere schwere Straftäter auf diese Weise in Freiheit gelangen. Da hilft es auch wenig, wenn man feststellen mag, dass diese Art von "Menschenhandel" schon immer zu Konflikten zwischen Staaten dazugehört haben.
Ich frage mich nur, wie muss man das sehen, wenn verurteilte Mörder auch nach kurzer Haftdauer, wenn auch selten, in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Nicht überall kommen sie dann im Heimatland in Haft.
Ja, manche werden aus ganz persönlichen Gründen vom Heimatstaat umgebracht, aber nicht wenige abgeschobene Straftäter sind dort frei, sobald sie den Boden ihres meist arabischen Heimatlandes betreten oder sitzen allenfalls noch eine "kurze" Zeit im Gefängnis.
Und haben die Mörder aus Deutschland auch noch aus religiösen Gründen gehandelt oder gar als Spion/Attentäter für ihren Heimatstaat gehandelt, werden sie dort gefeiert und fürstlich entlohnt. Und was ist mit den westlichen Geiseln? Alles nur Opfer?